Ich kann nach wie vor nichts von deinem angeblichen Urteil lesen. Und: was ein Gericht entschieden hat, können auch andere entscheiden. Nochmal: bisher lese ich von dir nur Lippenbekenntnisse.
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Ach Übrigens das hier ist von 2010.
Aktenzeichen: 1 O 207/10
Das kommt vom LG Bonn, also Neuer und höhergreifend.
Wenn du von der neuen rechtsprechung keine Ahnung, laß die Finger davon, am besten gehst du für die neusten Urteil gleich mal in die daten Bank des BGH.
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Sehr schön. Wie wäre es denn mit einem höchstrichterlichen Urteil? Ansonsten ist doch wohl bis dahin die Frage völlig ungeklärt und jedes Gericht entscheidet nach Gutdünken. Gelle?
Im Übrigen wurde zum Auskunftsanspruch der Mutter entschieden. Nicht dem des Kindes.
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Übrigens finde ich die Entscheidung des AG Bonn jetzt nicht sooooooo veraltet.
Zitat(AG Bonn, Urteil v. 08.02.2011 , 104 C 593/10).
2011 war glaube letztes Jahr...
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Außerdem scheinst du den Link gar nicht bis zu Ende gelesen zu haben:
ZitatUrsprünglich hatte die Mutter selbst gegen das Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft geklagt. Das seinerzeit zuständige Landgericht Bonn (Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10) hatte jedoch entschieden, dass ihr kein Auskunftsanspruch zustehe.
Nu schau mal einer an.... welches Urteil wird denn da genannt?!
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Und???
Schrieb ich was anderes:
????? Ich glaube, du hast nur gelesen, was dir passt. Das ist äußerst unschön.
Und auch das ist mal wieder Vollkommener Schwachsinn. Um eine Auskunfstpflicht zu haben, muß erstmal auf das solche ein recht bestehen.
Und nur mal so am Rande, eine Frau kann behaupten was sie will, spätestens im Gerichtssaal entscheidet sich ob überhaupt ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Wenn der Mann belegen kann das die Angaben der Frau nicht zu ihm passen, bsp. er im Urlaub, wird auch kein Vaterschaftstest angeordnet, ganz im gegenteil der Mann hat sogar das Recht eine Klage wegen Verleumnung einzureichen
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Lieber sundown, ich empfehle dir LESEN!!!!!
ZitatPraxishinweis: Nur das Kind hat Anspruch auf Nennung des Anschlussinhabers
Ursprünglich hatte die Mutter selbst gegen das Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft geklagt. Das seinerzeit zuständige Landgericht Bonn (Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10) hatte jedoch entschieden, dass ihr kein Auskunftsanspruch zustehe.
Dem Gesetz sei keine Anspruchsgrundlage für einen derartigen Auskunftsanspruch zu entnehmen. Insbesondere ergebe sich auch aus der von der Klägerin beabsichtigten Vaterschaftsfeststellung kein solcher Auskunftsanspruch. Allenfalls dem Kind könne ein derartiger Auskunftsanspruch zustehen. Daraufhin erhob das Kind nun selbst Klage - und obsiegte.
Dein oben genanntes Urteil kannst du daher getrost vergessen.
ZitatUnd nur mal so am Rande, eine Frau kann behaupten was sie will, spätestens im Gerichtssaal entscheidet sich ob überhaupt ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Wenn der Mann belegen kann das die Angaben der Frau nicht zu ihm passen, bsp. er im Urlaub, wird auch kein Vaterschaftstest angeordnet, ganz im gegenteil der Mann hat sogar das Recht eine Klage wegen Verleumnung einzureichen
Das stand hier nicht zur Diskussion. Der TE hat ja nicht abgestritten, mit der Dame GV gehabt zu haben. Wieso soll man dann also dahingehend Auskunft erteilen, dass er ein Recht auf ANZEIGE wegen Verleumdung hat, wenn er zu Unrecht als Erzeuger bezeichnet wird?! Du kommst jetzt mit dem Urknall, ist ja Wahnsinn. Echt toll. Nur, dass der Urknall hier überhaupt nichts zur Sache tut.
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Sundown lass gut sein, der Frau ist nicht zu helfen die muss immer Recht haben, sieht man doch wie weit sie vom eigentlichen Punkt immer weiter in Ihrer Argumentation weg kommt Hauptsache sie muss nicht zugeben das sie einen Fehler gemacht hat!
Ich sehe vieles genau wie Du, um erst einmal einen Anspruch auf eine Auskunftspflicht zu haben muss eine gesetzliche Grundlage gegeben sein und die wird ja nicht grundsätzlich immer nur aus dem Gesetz abzuleiten sein, sondern wird von Fall zu Fall durch ein Gericht festgelegt, welches sich dann vielleicht auf diese von Ihr genannten beispiele beruft. Das hat aber, wie Du auch schon richtig bemerkt hast, ganz sicher nicht schon von vorn herein dann für dritte Deppen, die in irgendeinem Amt tätig sind gleich die Möglichkeiten wie sie Turtle gerne hätte oder sogar begründet ! Sie schreibt ja unter anderem selbst:
Zitatund jedes Gericht entscheidet nach Gutdünken. Gelle?
Deswegen ja auch mein Hinweis: Vor Gericht und auf Hoher See,...... nur die Begriffsstutzigkeit gewisser von sich zu sehr überzeugter Mitmenschen kann man deshalb noch lange nicht verhindern. Niemand behauptet ja das es nicht möglich sei jemanden der unwissend hinsichtlich seiner Rechte ist, gelinde gesagt zu verarschen, denn nichts anderes ist das was Turtle mit jemandem machen der seinen Rechtsanspruch nicht sicher kennt. Auf meine Frage wei viele Prozesse sei denn bisher schon bei Gericht verloren hat, kommt doch keine Antwort! Sie lenkt doch von konkreten Beantwortungen ab und mir ist das auch völlig Wurst, nur es zeigt doch eines ganz deutlich, Turtle hat keine Schwachpunkte außer jenem das sie Ihre Fehler gezielt zu übersehen bestrebt ist. Ein besseres Profil kann man gar nicht als Qualifikation für Ihre Tätigkeit im Amt mitbringen! Sie ist das beste Beispiel das jemand der in der Verwaltung sitzt niemals Fehler macht, alles weis und alles kann! Zum Glück ist sie noch nicht so Größenwahnsinnig mal für ein öffentliches Amt zu kandidieren, denn da bekäme sie Ihre erste Niederlage, sie bekäme vermutlich in unserm Städtchen nicht mal die Stimmen die ich als parteiloser Kandidat einst eingefahren habe, und das muss sie ja auch gar nicht sie ist ja so toll in ihrem Job das sie es ohnehin auch ohne eine Wahl schaffen würde! Ich kann Dir daher nur eines raten, lass sie in Ihrer Welt weiter schlummern, die ist mit 18 Jahren in die Verwaltung gekommen und hat sonst nichts vom wahren Leben mitbekommen und wird es auch nie, weil sie einfach nicht annehmen kann das es Menschen gibt die diesen Perfektionismus, den sie von Berufswegen glaubt mitbringen zu müssen und jedem anderen daher auch als Maß aller Dinge auferlegt, nicht brauchen. Schon diese überhebliche Art jeden gleich als Troll oder Deppen zu betiteln, nur weil er nicht mit der Gabe der Intelligenz von Geburt an gesegnet war, zeigt doch das bei Ihr keinerlei Sozialkompetenz besteht, somit dient Ihr dieses Forum scheinbar nur dazu, Ihre Schwachpunkte zu schulen oder die Welt so zu gestalten das Ihre fehlende Sozialkompetenz nicht auffällt.
Ein Beleg dafür ist doch schon der Umstand, das Ihr Arbeitgeber keinem Kunden den Kontakt mit ihr zumutet, hat hier doch selbst geschrieben das sie es nicht mehr nötig hat Publikumsverkehr ertragen zu müssen, so kann man das natürlich auch auslegen und auch das ist wieder nur der Beweis dafür das sie sich die Welt macht wie sie sie sehen will und nicht wie sie ist. Für mich ist das eine ganz arme Person, die sich hier im Forum an Ihrer Meinung nach Hilflosen auszutoben versucht weil sonst keiner mehr was mit Ihr zu tun haben will. Entweder hat man wie ich soviel Mitleid mit Ihr und gibt Ihr hier und da mal einen Anlass oder man geht pikiert aus dem Forum, so wie es auf der von Ihr gegründeten Plattform doch zu erkennen ist. Wer Ihr widerspricht und mal die Wahrheit vor den Kopf knallt der wird da ganz einfach gekickt, nen Grund findet sich ja immer ! Für mich ist das immer wieder amüsant zu sehen wie solche von sich selbst überzeugten Knallvögel die den Schuss ebenso wenig gehört zu haben scheinen wie sie dies anderen unterstellen dann am Rad drehen um Ihren verletzten Ego auf diese Weise zu balsamieren!
Fakt ist, ohne Gerichtsbeschluss kann auch ein Amtsfuzzi bei keiner Telefongesellschaft etwas erreichen ! Und an Turtle nur mal der Hinweis, denk mal an O², die haben Dir doch wohl recht eindeutig bewiesen was Du sie mal kannst, Juristin hin oder her - denen war doch egal wie Deine Shufa aussieht, die wollten Dir einfach nur mal zeigen was Du sie mal mit Deiner Art kannst, denn die entscheiden immer noch selbst wen sie als Kunden akzeptieren und wen nicht und Dein Rechtskundeschreiben hat da auch nichts dran geändert. Vielleicht hast Du ja in Deiner Funktion einfach mal einem guten Bekannten vom Entscheidungsträger geschadet und der hat sich dafür revanchiert, wer weis das schon! Ich kann die Entscheidung von O² nur beklatschen, die haben Dir gezeigt wo der Hammer hängt und das Du im Grunde genau so ein unbedeutendes Licht bist und nicht nur jene Menschen sind denen Du von Amtswegen mal wieder einen Bescheid gegen Ihren Widerspruch mit Paragraphendeutsch verpassen kannst! Egal wie hoch Du auch auf Deiner Karriereleiter noch klettern magst, Du bist und bleibst für ganz viele Deiner Mitmenschen nur die "Alte vom Amt" die einen an der Pfanne hat! So einfach ist das auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, ob Du es hören magst oder nicht, es ist nun mal so - damit sitzt Du im gleichen Boot wie die Kunden eures Hauses die ja alle den Nimbus von Faulheit und Unqualifieziert sein mit sich tragen müssen !
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Nun Horsti, dass die Sachfragen deinen Horizont übersteigen, solltest du langsam mal einsehen.
Wie will mich denn sundown bitte mit seiner durch die neuerliche Rechtsprechung des AG Bonn von 2011 ÜBERHOLTEN Rechtsprechung des LG überzeugen können? Geht ja wohl schlecht, ich kann schlecht sagen "Sundown, hast recht, das AG Bonn hat zwar neu entschieden und dem Kind das Auskunftsrecht zugesprochen, aber dein veraltetes LG Urteil ist viel schöner."
Deine Hasstiraden in allen ehren, aber such doch in deinem Gehirn bitte mal die Ecke, in dem vielleicht noch ein Fünkchen Verstand versteckt ist. Und lies einfach mal wie der Gang der Rechtsprechung war.
Allerdings habe ich meine Zweifel dran, dass du diese Ecke innerhalb der nächsten 10 Jahre findest. Denn den Nimbus der Faulheit trägst du ja auch in der Beziehung des Denkvermögens unverblümt vor dich her.
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Ach Turtel Du weist soviel und nichts, wenn die Mutter nicht weis wer der Vater des Kindes ist dann ist der erste Schritt z.B. das man beim Jugendamt einen Antrag auf Beistand stellt und dann kann sie da die potentiellen Väter benennen sofern Ihr diese bekannt sind und dann kann das Jugendamt die besagten Herren anschreiben zwecks Feststellung bzw. Ausschluss der Vaterschaft z.B. mittels eines Speicheltestes. Wenn die Mama nur die Handy-Nr. hat dann kannst Du gerne mal bei Deinen Kollegen nachfragen wie dann der rechtliche Werdegang ist! Ganz sicher sieht der nicht so aus das mal eben jeder Fuzzi vom Amt die Telefongesellschaften anschreiben kann und die Adresse des Eigentümers verlangen kann! Da überschätzt Du ganz gewaltig die Kompetenzen Deinerseits gegenüber Nichtleistungsbeziehern. Und wenn Du Grundsätzlichkeiten nicht von Einzelfallentscheidungen unterscheiden kannst, dann bist Du aus meiner Sicht auch sehr eingeschränkt was Dein juristisches Handeln und Denken betrifft, da hilft weder der Umstand eines tollen Abi vorweisen zu können, noch der das man eine Anstellung bei einem Kommunalen Träger inne hat, zumindest bei ersterem würden Deine Kollegen doch nach so vielen Jahren im Beruf diesem keine besondere Qualifikation mehr zuschreiben, kannst Dich ja mal mit Deinen Kollegen drüber unterhalten wenn sie denn mit Dir überhaupt noch kommunizieren wollen. Gemobbt zu werden ist schon ein hartes Brot, aber irgendwie hast Du ja auch mächtig drauf hingearbeitet, da kann ich verstehen das Dein AG Dich ein wenig aus der Schusslinie genommen hat, der hat ja auch sowas wie eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern.
ZitatUnd lies einfach mal wie der Gang der Rechtsprechung war.
wie gesagt hier bist Du einfach einen Schritt zu weit, weil Du immer gleich in Dein juristisches Gehabe verfällst! Geh zu Deinen Kollegen vom Jugendamt und denk mal etwas über den Datenschutz nach. Es ging in der Fragestellung von Karlos darum ob man von Amtswegen einfach die Telefongesellschaft um Rausgabe der Adresse auffordern kann, einzig auf den Verdacht einer Vaterschaft hin, ist selbst dem Jugendamt dies nicht ohne eine weitere Vorschriften möglich, auch wenn unter Schäuble und Merkel der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Menschen immer weiter aufgeweicht wird und das Stasi-Gebahren durch unsere Ostdeutschen Mitbürger in der Praxis immer mehr Einzug in den Verwaltungen hält! Unter Honni hättest Du vielleicht mit einem Telefonat dieses bewirken können, aber noch ist hier eine Demokratie mit westlichem Einfluss gegeben und da gehört es dazu das zunächst einmal eine Begründung erfolgen muss die belegt sein muss und dazu wird es egal wie Du das praktizierst oder würdest, es wohl nicht ohne richterlichen Beschluss dazu kommen das ein Telefonanbieter eine ansonsten nicht legale Handlung ausführt!
Und wie gesagt liebe Turtle, wer in der Lage ist solche Fehlbeurteilung wie die einer angeblichen Faulheit aus der Ferne zu stellen, ohne Einsicht in die Aktenlage und ohne Kenntnisse anderer gesundheitlicher Gegebenheiten, glänzt ganz sicher auch nicht mit Intelligenz und besonderer Sozialkompetenz. Dummheit hingegen kann ich Dir in nahezu allen Bereichen des ausserbürokratischen und ausserjuristischen Lebens bescheinigen und nach dem niederländischen Notensystem sogar mit einer glatten 10 bewerten. Akzeptiere doch einfach mal, das nicht jeder mit Menschen wie Dir zu tun haben möchte, mach doch einfach Dein Fachforum weiter und geh da mit Threadstellern um wie es Dir beliebt, zur Not machst Du einfach noch ein Weiteres auf, dann besteht hier nicht die Gefahr das hier das gleiche eintritt wie auf Deiner Erfolgsseite!
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Zitat
Übrigens finde ich die Entscheidung des AG Bonn jetzt nicht sooooooo veraltet.
....ein Jahr ist auch im öffentlichen Dienst je nach Position schnell verschlafen (gähn), kann ich verstehen das das für Turtle kein Zeitrahmen von großer Relevanz ist, zumal wenn man dann auch noch halbtags vor sich hin werkeltZitat2011 war glaube letztes Jahr...
soviel zu Glaube und ich Denke und der anderen Kritik an meinen Formulierungen, schön zu sehen das diese eine prägende Funktion bei Dir haben, liebe Turtle
...immer wieder erheiternd zu sehen wie jemand sich selbst entlarvt!
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Horschti, du solltest doch die Zeit nutzen um nach deinem irgendwo versteckten Fünkchen Verstand zu suchen! Wieso hast du denn das nicht getan?
Dein Beitrag zeigt, dass du nichts begriffen hast. Sundown hat sich ja wenigstens diskret zurückgezogen, als er erkannt hat, dass nicht MEIN, sondern SEIN Urteil veraltet ist.
Aber du servierst ja jetzt auch noch deine Dummheit und dein Unvermögen auf dem Silbertablet. Sag nicht, ich hätte dich nicht gewarnt.
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Turtle, Du musst Dich doch gar nicht um Hilfe für mich bemühen, hast das doch hundertmal und mehr bereits für Dich schon entschieden das dies hoffnungslos ist, dann verplämper doch nicht mit weiteren völlig überflüssigen Bemühungen der Negativdarstellung meiner Person Deine so effizient genutzte Zeit - hilf Dir doch selbst erst einmal, die Notwendigkeit dazu habe ich Dir doch bereits so deutlich aufgezeigt, da müsste doch selbst die eine Gehirnzelle von Dir irgendeine kleine Reaktion der Erkenntnis von sich geben können, so hoffnungslos sind ja noch nicht mal meine Aussichten, wie jene von Dir, Bestell doch Deinem "Fuzzi" Ego einfach mal einen lieben Gruss von mir, dann kommst Du auch ganz sicher wieder auf ein Normalniveau runter, ansonsten wirst Du noch zu einem Weltwunder. Dem ersten Menschen der fliegen kann und das ganz ohne jedes Hilfsmittel, abgehoben genug bist Du ja schon!
Ich frag mich grade wieso Du soviel Zeit hast für dieses Forum, ist aus der Halbtagsstelle inzwischen für Dich eine Reha Maßnahme geworden ? Kann ja irgendwie nicht sein das man jemandem soviel Kohle zahlt ohne das der irgendeine Leistung dafür bringt, oder hast Du schon wieder Deinen Krankenschein verlängert, Urlaub müsste ja trotz des üppigen vorhanden seins inzwischen gänzlich aufgebraucht sein und als Freiberuflich Angestellte müsstest Du doch eigentlich auch schon aufstocken, soviel bringt ein Verfahren bei Gericht doch auch nicht für Dich ein!
Oder übste schon für HARTZ IV, die meisten Punkte dafür erfüllst Du ja sowieso schon, den ganzen Tag vorm PC rumhängen, nichts können, nichts leisten, und Lügen bringt ja schon Deine Berufsausbildung mit sich, so gesehen all das was Du an mir festgestellt hast gleichfalls bestätigt, Mensch da hast Du doch alle Voraussetzungen erfüllt und wenn Du nicht weist wie man den Antrag stellt, sag doch ein Wort, dafür sind wir doch in diesem Forum, damit man so strebsame und Intelligente Menschen wie Dich im System integriert bekommt!
Im Gegensatz zu Dir gebe ich allerdings die Hoffnung nicht auf das uns das trotz Deiner fehlenden Qualifikationen auch gelingen würde! Vor allem müssten dann die Steuerzahler nur noch für den HARTZ IV Satz von Dir aufkommen !
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Aber Gruni, jetzt hast du doch angeblich so tolle Daten über mich gesammelt und kommst trotzdem zu dem Ergebnis, dass der Steuerzahler mit HartzIV für mich aufkommen müsste. Da scheint aber in deiner Datenflut was nicht zu stimmen. Denn ich werde -selbst bei Arbeitslosigkeit (was nicht geht, da ich gar nicht gekündigt werden kann)- nie ALG 2 empfangen...
Tja, Gruni, und schon wieder Dummheit unter Beweis gestellt. Das kannst du wirklich prima. Muss ich schon sagen. Wenn du eins kannst, dann das.
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Ach Turtle ich habe kein Problem damit mich zum Deppen zu machen, ganz im Gegensatz zu Dir ! Dein Problem ist: Du bist ein Depp und kannst es Dir nicht eingestehen und wo wir schon mal dabei sind : ja ich koste der Sozialen Gemeinschaft ein paar Euro wenn ich Leistungen beziehe, nur Du kostest davon ein Vielfaches und der Nutzen den der Staat und der Soziale Gemeinschaft daraus eigentlich auch belegt werden sollte, bewegt sich bei Dir nach wie vor um den Bereich 0. Wir ziehen mit Deiner Vergütung doch eigentlich einen völlig überflüssigen Staatsbediensten mit durch eh schon beschissene Zeiten! Das man eine Widerspruchsstelle benötigt um Rechstsicherheit für die Bedienstenen im öffentlichen Dienst zu schaffen mag ja noch logisch erscheinen wenn dann allerdings über 40% der Verfahren vor den Sozialgerichten verloren gehen, wäre in einem Zertifizierten Unternehmen schon durch das Audit ein guter Grund die Qualität einer solchen Leistung zu hinterfragen und nach anderen Lösungsansätzen Ausschau zu halten. Da Du bisher nicht einmal etwas dazu gesagt hast wieviele Fälle bei Dir so verloren gegangen sind vor den Sozialgerichten darf ich wohl davon ausgehen das die Quote bei Dir noch weitaus höher ausfällt, womit wieder einmal bewiesen ist das der Staat in bestimmten Bereichen das Geld zum Fenster rauswirft, Dich hätte man nie einstellen dürfen, das ist meine Meinung zu einer solchen Fehlbesetzung wie Dir!
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Blablabla. Aber schön, dass du einsiehst, ein Depp zu sein.
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tja, Turtle wie man an Dir grade wieder einmal sieht bist Du dazu ja nicht in der Lage ! Das macht halt den Unterschied zwischen Dir und mir, Du kannst sowas nicht mit einem Lächeln auf den Lippen über dieselben bringen und das macht halt die menschliche Größe aus die Du in Deinem Leben nie besitzen wirst, nämlich auch mal mit Niederlagen umgehen zu können und sich selbst nicht ganz so wichtig zu nehmen!
Blablabla steht wohl dafür das mein keine Argumente hat oder den Treffer den der andere grade gesetzt hat, nicht anderes bestätigen kann.
Übrigends ich bin stolz zu den HARTZ IV Leuten zu gehören und sei es nur um Leute wie Dich mit der reinen Präsenz zu provozieren!
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Hallo auch wenn dieser Karlos lange nichtmehr geantwortet hat und ich zum ende hin nichtmehr alles durchgelesen hab wollt ich dzu auchwas schreiben [vielleicht liest Karlos es ja sogar noch!)
Also die Mutter kann durchaus nur durch die Telefonnummer rauskriegen wo du wohnst und kriegt auch auskunft!!! Einer bekannten vonmir ist das passiert. Sie ist von ihren Freund vor 2Jahren schwanger geworden und wo er das erfahren hat, hat er sich direkt vom Acker gemacht ab ins Ausland^^. Beim Jugendamt etc hat sie natürlich angegeben wer der Vater ist die auch alles versuchten um ihn zufinden und das Amt übernahm erstmal die Unterhaltskosten für das kind (wie es ja der fall ist bei ALG2 Empfängern). Ganze 2Jahre lang hat sie nichts vonihm gehört und die Ämter erreichten auchnichts bis sie durch ein dummen zufall (oder dank Whats app) ihren Exfreund plötzlich dadrin hatte weil seine Handynummer immer gespeichert war.
Sie schrieb ihn an wo direkt als antwort kam er wäre jemand anders, hat halt nur die nummer übernommen. Mit der neuen erkenntnis und den Informationen ging sie zum Jugendamt teilte dennen das da mit gab die nummer ab und glaub binnen 2Wochen hatten sie ihren Ex gefunden der mittlerweile wieder in Deutschland war es wurde direkt ein Vaterschaftstest beantragt der war positiv und schwups darf er jetzt schön den ganzen unterhalt zurückzahlen!!!
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@ daniel84 - nochmal ein Auszug von dem was ich geschrieben hatte, ein paar Blocks vorher :
Zitatwenn die Mutter nicht weis wer der Vater des Kindes ist dann ist der erste Schritt z.B. das man beim Jugendamt einen Antrag auf Beistand stellt und dann kann sie da die potentiellen Väter benennen sofern Ihr diese bekannt sind und dann kann das Jugendamt die besagten Herren anschreiben zwecks Feststellung bzw. Ausschluss der Vaterschaft z.B. mittels eines Speicheltestes. Wenn die Mama nur die Handy-Nr. hat dann kannst Du gerne mal bei Deinen Kollegen nachfragen wie dann der rechtliche Werdegang ist! Ganz sicher sieht der nicht so aus das mal eben jeder Fuzzi vom Amt die Telefongesellschaften anschreiben kann und die Adresse des Eigentümers verlangen kann!
Mehr habe ich nie behauptet, ganz im Gegensatz zur lieben Turtle die da immer meint nur weil Frau RA'in im Briefkopf steht müsse Gott und die Welt Ihr dienen, auch sie braucht eine Legetimation und erst Recht das andere Fussvolk im öffentlichen Dienst, sonst kommt noch eines Tages der "KlovWa" (alte Scherzbezeichnung beim Bund für den Standortbediensteten der das Klopapier auf den WC's aufgefüllt hat) und verlangt von der Telekom die Herausgabe einer Adresse aufgrund einer x-beliebigen Handy-Nummer. Stell Dir mal vor das wäre der Vater besagter Braut und sein einziges Ziel wäre dem Menschen eine Kugel zwischen die Augen zu verpassen. Es ist wie ich es hier auch von Chico schon gelesen habe, einfach so geht das nicht und da kann die Turtel sich winden und wenden wie sie will ! -
Ein Chico hat hier gar nichts geschrieben. Reduzier doch mal deinen Drogenkonsum, ob legal oder illegal oder lerne lesen. Und im Übrigen schrieb ich wiederholt, dass eine FREIWILLIGE Auskunft immer verlangt werden kann und wenn diese VERWEIGERT wird, nur das Gericht das Auskunftsverlangen bestätigen kann.
Blond bist du doch nicht, oder? Da bleibt ja nur b..d über.
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