Dumm nur, dass jegliche Mietminderung dem Jobcenter angegeben werden muss, so dass es kein Geld gibt, das dem Anwalt übergeben werden könnte, weil das JC bei einer vollständigen Mietminderung keine KdU berücksichtigen wird. Und ob bei einer mutwillig herbeigeführten Wohnungskündigung das JC problemlos irgendwas zahlt, dürfte doch äußerst zweifelhaft sein.
Umgehen kann man ja Vorschriften, aber einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder sollte man nichts raten, was sie in Teufels Küche bringen könnte.