Mehraufwendung

  • Hallihallo,


    ich habe eine Zahnspangenrechnung für meine Tochter 11 Jahre zu begleichen, die im 4-stelligen Bereich liegt. Ich bin seit 2004 geschieden und bekomme auch regelmäßig Unterhalt für meine beiden Kinder. Nun habe ich meinem Exmann die Rechnung mit der Bitte zugesandt, sich daran zu beteiligen. Dies lehnt dieser jedoch ab. Habe ich einen rechtlichen Anspruch?

  • Wieso hast du die bekommen? Normalerweise zahlt doch die Krankenkasse die Grundversorgung bis auf 10 oder 20%, die man selbst zuzahlen muss, aber wiederbekommt, wenn man die Behandlung erfolgreich abschließt. Privat muss man nur zahlen, wenn man Zusatzversorgung möchte, z. B. Keramikbrackets anstelle von Metall, flexible Züge, zusätzliche Zahnreinigung etc.

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    flexible Züge

    Was sollen das denn für Dinge sein? Bei der Bracket-Technik nennt man sowas "Wire" auf Deutsch Draht kommt aus dem Englischen genau wie Brackets von "Trains" habe ich noch keinen Dentisten sprechen gehört! Abi 1.0 :D


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    Wieso sollte die Krankenkasse das nicht übernehmen? Doch nur, wenn es medizinisch nicht notwendig ist.

    wenn die Kieferorthopäden nur von den medizinisch notwendigen Behandlungen leben müssten, würde der Spruch "von der Hand in den Mund leben" eine durchaus realistische Bedeutung erlangen. Mehr als 95% der KFO-Arbeiten sind aus medizinische Sicht nicht notwendig, kauen kann man so ziemlich mit jeder Kiefer-Fehlbildung und auch damit Leben, ein gutes Beispiel war Klaus Augenthaler Fußballerlegende beim FC Bayern der aufgrund von Überanstrengung auf dem Spielfeld einen sogenannten Überbiss (Dysgnathie durch Progenie) bekam und dann bei den Interviews immer sehr unverständlich in seinem bayrischen Dialekt war. Selbst hier kann man eine medizinische Notwendigkeit ableiten, weil ein solches Auftreten in der Öffentlichkeit natürlich auch für den einen oder anderen Lacher verantwortlich war und bei Menschen mit einer besonders sensiblen Psyche kann dann durchaus eine medizinische Notwendigkeit bestätigt werden.

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    Die Grundversorgung ist jetzt bereits beendet

    diese wird sowieso nur bis zum Alter von 18 Jahren von der Kasse geleistet.
    Somit ist anzunehmen das es sich im Weitern rein weg um ästhetische Notwendigkeiten handelt die keine weiter Leistungsübernahme durch die KK beinhalten bzw. für die keine Gutachten bestehen die eine medizinische Notwendigkeit erkennen lassen würden. Somit ist dies dann eine reine Privatleistung und einfach mal zu sagen das sich der Kindesvater daran zu beteiligen hat ist eigentlich ganz schön dreist, genau wie die Annahme das mittels Mehrbedarf von HARTZ IV abgelten zu wollen. Genau genommen ist das wie eine Schönheitsoperation und diese das ist wohl etwas einleuchtender, werden auch nicht durch einen Mehrbedarf abgedeckt. Sorry, liebe Kati aber das ist in beiden Fällen, dem Vater gegenüber ebenso wie dem JC gegenüber einfach ganz schön dreist dies so einfordern zu wollen!
    Ein Rechtsanspruch wird sich wohl kaum daraus ableiten lassen, dies wäre allenfalls denkbar wenn Du/Ihr zuvor eine solche Behandlung abgesprochen und der Kindesvater dazu sein Einverständnis gegeben hätte. Nur weil Du Deinem Kind Zähne wie einer Prinzessin zukommen lassen möchtest, kann man dem Ex-Lebenspartner doch nicht einfach mal ebenso melken, seinem sonstigen Zahnlungsverpflichtungen kommt der doch nach.


    Im Übrigen habe ich zu Forderungen von ALG II Beziehern gegenüber dem Ex-Partner vor kurzem mal jemandem den Tipp gegeben, dem Gegnerischen RA mitzuteilen das der gar nicht diese Forderungen stellen darf. In besagtem Fall wurde ein bekannter von mir immer wieder durch die Ex-Frau aufgefordert Verdienstbescheinigungen abzugeben weil diese mit immer neuen Forderungen der neuen Partnerschaft des Bekannten Probleme bereiten wollte. Ein Leistungsbezieher ist aber rechtlich so gestellt, das quasi der SB wie ein Vormund diese Dinge zu prüfen hat und somit auch nur berechtigt ist die Interessen gegenüber dem Ex-Lebenspartner und Kindesvater einzufordern. Mit diesem wissen hat der dann den SB des JC angeschrieben und um Klarstellung gebeten, die Dankeshymnen hätte ich hier gerne mal einigen Leuten unter die Nase geschmiert die immer erzählen das meine Beiträge und Informationen falsch oder haltlos seien. Besagter Kindesvater ist unter anderem auch im öffentlichen Dienst tätig und sogar im Betriebsrat, aber selbst das war ihm neu ! Du siehst also, Du hast nicht einmal das Recht gegenüber dem Ex Gatten Forderungen geltend zu machen das obliegt Deinem SB ! Der Grund dafür liegt in der Prüfungspflicht des SB gegenüber den Angaben des Antragstellers auf Hilfsbedürftigkeit!

  • Wo steht, dass die Dame überhaupt einen SB hat? Dass sie ALG 2, Sozialhilfe, ALG 1 oder sonstwas bezieht?! Auch arbeitstätige Frauen bekommen für die bei ihr verbliebenen Kinder Unterhalt. Selbst, wenn sie 10 Millionen Euronen auf dem Konto hätte...


    Du solltest dich als Dichter verdingen. Dazudichten kannst du ganz gut.


    Übrigens (nur am Rande, um dieses Halbwissen nicht unkorrigiert stehen zu lassen) gibts im ÖD nur einen Personalrat, keinen Betriebsrat. Und: soweit das Jobcenter eine Rückübertragung an den Anwalt des Unterhaltsfordernden oder an diesen selbst gemacht hat, ist natürlich der Unterhaltsberechtigte wieder selbst aktivlegitimiert. Ist nicht so ganz einfach, das zu begreifen, das gestehe ich dir natürlich zu. Insbesondere, wenn man davon keine Ahnung hat. Man sollte nicht von Kollege A auf Kollege B schließen, egal, was einem Kollege A erzählt.


    Ich gehe zwar nicht davon aus, dass du den dazu gehörigen Gesetzestext verstehen wirst, zitiere ihn aber trotzdem mal:


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    4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html

  • Guten Abend,


    ich lasse jetzt mal den vorstehenden Plumperquatsch außen vor... Außnahmen sind gegeben...


    Medizinisch notwendige Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Dazu wir zunächst eine 20%ige Eigenleistung erforderlich, weche aber nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird.


    Wenn es hier jetzt eine Rechnung über Leistungen des Kieferortopäden gibt, welche nicht durch die KK beglichen wird, so sind das Sonderwünsche, welche wohl durch das Betreuungselternteil beauftragt wurden. Demnach hätte auch das Betreuungselternteil diese Leistungen zu 100% zu begleichen.


    Eine Kostenübernahme durch das andere Elterteil würde ich ausschließen. Es sei denn, das Umgangselternteil hat den Sonderwünschen zugestimmt. Es gilt die uralte Regelung... wer die Musik bestellt, der zahl auch dafür....


    LG chico

  • @ turtle - da siehste mal wie creativ ich bin! Dir ist aber schon klar das dies ein Sozialhilfe-Forum ist, Frauen mit einem Vermögen von 10 Mille € auf dem Konto werden sich wohl selbst im Falle von Unterhaltsrechtlichen Fragen an diese Forum wenden, es sei denn sie hätten eine persönliche Einladung von einer Staranwältin, aber Turtle ist für solche Notwendigkeiten sicherlich ein ganz beschissenes Synonym zur Werbung :p , aber ansonsten war Dein Einwand schon mal nicht schlecht.


    Das Du natürlich noch eins drauf setzen musstest bezüglich der für viele sicherlich nicht ganz uninteressanten Information war ja so klar wie Thüringische Kloßbrühe und trifft sicherlich auch in 10 von 100 Fällen zu, aber aus meiner Sicht macht die Info für die 90 dann nicht davon Betroffenen sicherlich ebenso viel Sinn das man dieses auch mal unter die Leute bringt. Und dem in meiner Schilderung betroffenen Kindesvater und seiner neuen Lebensgefährtin sind Deine berechtigten Hinweise vermutlich auch scheiss egal, denn der SB hat der guten Frau zunächst einmal genau das mitgeteilt was ich hier geschildert habe und den beiden Bekannten ist der Einwand der lieben turtle auch grade am Allerwertesten vorbei gegangen. Und klar Personalrat, nur gut das es kein Betriebsrat ist, Du warst oder bist ja noch in selbigem und von daher ist das wirklich ein sehr guter Grund es beim Personalrat zu belassen, mit allem anderen wärst Du doch gänzlich überfordert :D


    Und Turtle etwas schlampig ist die Anfrage von Dir aber auch beantwortet worden, ich sehe da keine konkrete Antwort - nur die Beantwortung einer Frage mit einer Frage, was wieder einmal beweist woran es in eurer Ausbildung hapert, nämlich an der Verbindlichkeit und einer klaren Antwort! Aber sollen wir wetten, das liegt einzig an der relativ unverbindlichen Aussage der Fragestellerin ?!!! :D :D

  • @ Chico- so isssssssssses, leider gibt's keinen "Gefällt mir"-Button in Deinem Beitrag - sorry "like" muss es ja heissen! na dann machen wir es eben so! Aber wetten Turtle hat daran jetzt auch noch was beizutragen? In etwa so: Wenn der Kieferorthopäde mit dem Krankenkassenvorstand auf dem Golfplatz ein Match spielt und verliert dann......... :D:D:D