Beiträge von Turtle1972

    Einen Antrag kannst du natürlich stellen, man will ja auch im Amt mal was zu lachen haben. Ansonsten kannst du es ja gern bei dem Hersteller der Cola probieren, ob der meint, dass man dafür haften muss, dass es Leute gibt, die so dumm sind, nicht zu beachten, dass man Getränke in Plastikverpackungen nicht ins Eisfach tut, weil sich Flüssigkeiten nunmal ausdehnen.


    Ansonsten gehe ich davon aus, dass du wohl niemanden finden wirst, der dir deinen Kühlschrank gegen einen neuen austauscht. Wäre zwar praktisch, denn du müsstest du geschätzt 5 kg Eis nicht abtauen, aber da es nicht gängige Praxis ist, sich einen neuen Kühlschrank zu kaufen um damit das Abtauen zu umgehen, wird das wohl nix.

    Es geht nicht um Ermessen, sondern um Rechtsauslegungen. Während die BA (aus mir unerfindlichen Gründen) meint, dass sich die (arbeitslosen) Eltern aussuchen könnten, wer beim Kind bleibt und eben nicht erstmal beide Arbeit suchen müssen (nach dem Motto "Wer zuerst..."), kann eben ein Jobcenter in kommunaler Leitung völlig anderer Rechtsmeinung sein und sich da sehr gut auf § 2 SGB II ("alles in seiner Macht stehende zu tun...") berufen.

    Es ist zwar schon eine Weile her, als mein Sohn geboren wurde, aber (vom rein logischen): wenn deine Frau heute Arbeit finden würde und du z. B. in 6 Monaten, könnte sie dann nicht bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen? Was sollte dagegen sprechen? Die Regelungen gelten doch nicht nur für Arbeitsverhältnisse, die vor der Geburt bereits begründet waren.


    Ansonsten: ja, das Urteil ist schon älter. Ihr habt ggf. das Glück, an ein JC zu geraten, dass von der BA "regiert" wird, d. h. das sich an die fachlichen Hinweise der BA gebunden fühlt. Und die sieht es auch so, dass sich die Eltern selbst einig werden können (zumindest dann, wenn beide einkommenslos sind), wer das Kind betreut und daher nur einer Arbeit suchen muss. Es gibt aber garantiert JCs, die das nicht so sehen und die im Wege der Selbsthilfe fordern "Wer zuerst Arbeit findet, der arbeitet, der andere bleibt beim Kind.". Wie eben es das LSG Hessen sieht.

    Du scheinst es nicht zu verstehen: einem grad frisch geborenen Kind wird man wohl wenig von Papas Adresse erzählen können. Es ist natürlich die Mutter, der man IN VERTRETUNG des Kindes die Adresse des Handyhalters mitteilen muss und wird. Und da eine Schwangerschaft gemeinhin 9 Monate dauert, ist die Zeit absehbar, wann dann die Mitteilung an die Mutter ergeht. Aber wie schon so oft: viel Spaß weiterhin mit deinen ONS. Such dir aber besser eine andere Kommunikationsquelle als das Handy. Oder leg dir eine zweite Identität zu. Wenn du viele -anonyme - Kinder möchtest, spende doch deine kleinen Tiger. Macht wahrscheinlich nicht soviel Spaß, dürfte dafür aber recht sicher sein. Incl. Voruntersuchung bzgl. Tripper, Aids usw.

    Das LSG Hessen hat das mal sehr schön formuliert:


    Zitat

    Im Übrigen ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einer Entscheidung vom 25. April 1991 (11 RAr 9/90) zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG in der Fassung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I, 1497) zur Bejahung der Verfügbarkeit beider arbeitsloser Ehegatten bei Vorhandensein von erziehungsbedürftigen Kindern gelangt, wenn die wechselseitige Bereitschaft besteht, für den Fall der Arbeitsaufnahme des anderen Ehegatten die Erziehung der Kinder zu übernehmen, bzw. allein weiterzuführen. Dies führt dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Fortentwicklung und des Grundsatzes des Forderns in § 2 SGB 2 bei Ehegatten erst recht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsaufnahme auch bei Vorhandensein von Kindern unter drei Jahren dann für jeden der Ehegatten zumutbar ist, solange der andere Ehegatte zur Betreuung zur Verfügung steht, zu der er nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet ist.


    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE060090905%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

    Zieh dir doch das hier rein: http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/vatersuche-via-handy-nr-telefonanbieter-muss-mutmasslichen-vater_220_79428.html


    Sobald das Kind da ist, kann die Mutter für das Kind vom Provider die Herausgabe der Daten des mutmaßlichen Erzeugers verlangen. Gemeinhin dauert eine Schwangerschaft 9 Monate, dann gehts ans Klagen. Allein nur aufgrund der Handynummer. Nochmal: viel Spaß weiterhin. Leg dir ein Wegwerfhandy zu, das du nach jeden ONS entsorgst.

    Ach Karlos, ich finde es erbärmlich, wie schuftig man sich im Fall der Fälle verhält, weil man den Euro für den eigenen Schutz sparen wollte. Im Übrigen mag Hr. Grunert seine Meinung haben, deine Wenigkeit auch gern, Fakt ist allerdings, dass diese Meinung nunmal falsch ist. Aber viel Spaß beim weiteren Ausprobieren, irgendwann klappts schon. Wie ich bereits schrieb: entweder mit dem Tripper oder mit dem Kind. Einfach feste weiterprobieren, du schaffst das schon!

    So ein Blödsinn! Ich schrieb bereits: erstmal wird den Angaben der Mutter geglaubt und wenn die sagt: "Der Besitzer der Handynummer ist der Vater.", dann ist das völlig ausreichend für weitergehende Ermittlungen. Wende dich doch mal ans Jugendamt, wenn du das nicht glauben willst. Ansonsten ist es müßig, dir alles x-mal zu erklären. Wenn du glaubst, dass es so einfach wäre, sich seinen Pflichten zu entziehen, dann ist das ziemlich naiv. Das scheinst du aber auch zu sein, wenn man liest, dass du mit wildfremden Menschen ungeschützt Geschlechtsverkehr hast. Viel Spaß damit im weiteren Leben. Hol dir ruhig mal was weg. Ob nun ein Kind oder einen Tripper oder Schlimmeres. Es sei dir gegönnt.

    Und wieso listest du es dann oben nicht auf, verlangst aber im Gegenzug, dass wir -RECHNERISCH- prüfen, ob die ALG 2 Höhe stimmt?! Wie hoch ist dein Nettolohn und sind die 113 Euro BAB für den Lebensunterhalt oder ist da auch noch was für Fahrkosten etc. dabei (steht auf dem Bescheid aufgeschlüsselt!)? Und müssen deine Eltern lt. dem BAB Bescheid Unterhalt zahlen?

    Du widersprichst dir doch wohl ständig. "Es hat sich eh erledigt" und dann kommt "ich will aber nur mal so wissen." plötzlich hinterher. Also doch Troll.


    Wenn sie glaubhaft vorträgt, dass der Handybesitzer der Kindesvater ist, wird man das ermitteln. Ob dir das jetzt passt oder nicht. Zuerst glaubt man immer der Kindesmutter. Du kannst ja das auch sicher gerne in einem Jugendamtsforum nachfragen. Die Kollegen werden dir das gern bestätigen.

    Wozu musst du dich noch anwaltlich informieren, wenn sie lt. deinem zweiten Beitrag gar nicht schwanger ist?! Sag mal, verdingst du dich hier als Forentroll? Was bekommst du denn die Stunde dafür?


    Ansonsten: ich habe deinen Beitrag sehr wohl verstanden, du offensichtlich meinen nicht, obwohl dort die eindeutige Antwort auf "Wie soll sie meinen Namen in Erfahrung bringen?" steht. Lesen will gelernt sein. Evtl. solltest du dich an deine Eltern wenden. Obwohl die von Verhütung wohl auch keine Ahnung hatten, haben sie hoffentlich lesen gelernt.


    Ach ja: deine Meinung hättest du sagen können, indem du beim Schnackseln ein Verhüterli übergestreift hättest. Wobei: was interessiert es dich denn noch, wenn doch:


    Zitat

    Die Sache hat sich jetzt eh erledigt. Zu meinen Gunsten (es hat sich heraus gestellt das sie anders verhütet als mit der Pille)


    Entweder bist du ein Lügenbold oder ein kleines Trollchen.

    Mein Guter, dann macht man eben einen Vaterschaftstest. Aber darum ging es in deiner Fragestellung ganz eindeutig nicht. Es ging ja wohl vielmehr darum:


    Zitat

    Ich möchte mich vor dem Unterhalt drücken


    Also quatsch jetzt nicht noch so einen blöden Scheiß, dass es dir nicht darum ging. Du hast es doch hier nicht mit unterbelichteten Idioten zu tun.

    Mit Verlaub: du hast wohl einen an der Waffel? Die Entziehung von der Unterhaltspflicht ist eine Straftat und natürlich können die Behörden über eine Handynummer auch denjenigen ermitteln, dem die Nummer gehört.

    Zitat

    als Juristin nimmst Du es mit Deinen Aussagen aber auch nicht ganz so genau, oder ? Im Gegensatz zu den Freunden der neu angetretenen Linkspartei, durfte ich mich z.B. in jedem Wahlbezirk über Stimmen erfreuen und da dies weit über 200 waren, stelle ich fest, das Menschen mit einem Hang zur Großkotzigkeit, alles das was kleiner als 200 ist mit 0 beziffern!


    Nun ja, ich kann eben rechnen und deine paar Hanseln, die dich wählten, sind doch im Vergleich zu den Wahlberechtigten nunmal gar NIX.


    Zitat

    Vorschlag meinerseits, Du leistest mir gegenüber einfach monatlich eine Summe von 200 €, die ich dann auch gerne beim JC als Einkommen angebe! Schlägt für Dich wertmäßig ja als 0 zu buche und dürfte für Dich somit "keine" Bedeutung haben


    Wenn ich das verdiene, was dein komisches Städtchen als Wahlberechtigten hat (ca. 22.000), gerne doch. Aber wie schon angemerkt: Verhältnisgleichungen liegen dir offensichtlich nicht. Hättste mal in der Schule besser aufgepasst. Dann müsstest du dir vielleich nicht vorhalten lassen, seit nunmehr 17 Jahren von Sozialleisstungen zu leben.


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    Mensch Mäuschen Du und der "lacki" ihr könnt euch ja daran aufgeilen das es ALG II Bezieher gibt, die den Mut haben in diesem Land für Veränderungen anzutreten, ganz sicher würde ich mich nicht zum Büttel dieses bösen Staates machen sondern zum Fürsprecher der Bürger unseres Städtchens und was 100% sicher ist, im Gegensatz zu den Partei unterstützten Kandidaten habe ich die Wählerschaft nicht mit Aussagen belogen oder getäuscht um auf diesen Posten zu kommen. Kannst Dir ja mal die Geilenkirchener Nachrichten nen Monat lang zuschicken lassen, dann weist Du wie das zu verstehen ist.


    Deine komischen Vorstellungen vom Amt eines Bürgermeisters dürften dich dann ganz schnell hinter schwedische Gardinen führen. Ein Bürgermeister steht nicht über den Gesetzen. Hat dir wohl leider bisher noch niemand gesagt. Normalerweise geht man ja auch davon aus, dass das jemand von ganz allein weiß. Zumindest jemand, der wenigstens über ein Fünkchen Verstand verfügt.


    Zitat

    Das Du nichts von Kommunalpolitik verstehst kann ich mir vorstellen, aber vielleicht bekommt das Kuhkaff in dem Du lebst neben einer eigenen Postleitzahl ja irgendwann auch mal nen vernünftigen Internet-Zugang - ist immer wieder lustig zu sehen wie tief so ein Stachel doch sitzt! Das aus Thüringen die besten Schüler stammen sollen, kann ich Dir aber nicht bestätigen, absolut nicht Baby - dafür das Du eine Abi von 1,8 haben sollst spräche eigentlich nur eines, nämlich das Thüringen in den Niederlanden liegen muss! (für all jene die damit nichts anfangen können, in den Niederlanden geht das Notensystem von 1-10 und 1 ist die schlechteste und 10 die beste Note) und keine Sorge Turtle wird es nicht als Beleidigung empfinden mit 1,8 wird sie eh nicht raffen wie das zu verstehen ist! - wer die Schlacht eröffnet muss sich nicht über die ersten Toten wundern !


    Ach du je... Jetzt bin ich aber getroffen. Jungchen, ich schau mal auf meinen Kontoauszug... Upps, doch etwas mehr als 374 Euro. Irgendwas mach ich wohl richtig. Aber dass jemand, der noch nichtmal Verhältnisgleichungen hinbekommt sich auch nicht anmaßen kann, über das Wissen einer anderen Person zu urteilen, das ist ja nur logisch. Von dieser grottenschlechten Rechtschreibung eh mal abgesehen. An der lässt sich wohl nichts mehr ändern. Einmal ... immer ....

    Tse, tse, dann fragt man sich doch, wieso du vehement und wiederholt versuchst, dich selbst als Büttel dieses bösen Staates zu verdingen (was sonst ist ein Bürgermeister oder meinst du, der kann dann wie Graf Koks seine eigenen Gesetze machen und sich um die bestehenden einen Deut scheren)? Dass dich keiner will, steht ja auf einem anderen Blatt.

    Es haben dir jetzt schon soviele Leute geschrieben: Es ist nicht nur legitim, dass deine Mutter die halbe Miete zahlt, sondern das Jobcenter rechnet sogar bereits so. Ansonsten würdest du ja 374 Euro + 650 Euro Miete bekommen! Wenn dir deine Mutter also die halbe Miete gibt, dann entstehen gegenüber dem JC daraus überhaupt keine Konsequenzen.


    Wie man seine Mutter mietfrei wohnen lassen kann und dann die von ihr gekauften Lebensmittel und den von ihr bezahlten Strom (was in der Summe sicherlich unter der halben Miete bleibt) als Darlehen bezeichnet, entgeht mir. Denn dann lebt deine Mutter im Prinzip ja nur auf deine Kosten. Und das kannst du dir offensichtlich nicht leisten.