Wann fängt die Ausbildung an, ziehst du nun definitiv (zu wann?) um und was ist das für eine Rente, die deine Mutter bekommt?
Beiträge von Turtle1972
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Bei BAB reicht es schon, 18 zu sein, da spielt die Entfernung zur elterlichen Wohnung keine Rolle. Und bei manchen Bafögarten inzwischen ja auch....
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Dann wirst du etwas unternehmen müssen, das reicht. Zettel, Stift, Versendungsart mit Nachweis (Einschreiben etc.), hinsetzen "Lieber Papa, ich gehe ab .... wieder zur Schule, bitte zahle mir den Regelunterhalt von 600 Euro und ein paar Zerquetschten. Ich erwarte die erste Zahlung zum ....". Und wenn Papa nicht zaht, gehst du mit dem Nachweis, dass du dich um deinen Unterhalt bemüht hast zur Bafögstelle und stellst einen Antrag auf Vorausleistung.
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Du musst Bafög als Vorausleistung beantragen, wenn du nachweisen kannst, dass du deinen Vater vergeblich zur Unterhaltszahlung aufgefordert hast.
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Und du meinst, wenn du es an Hrn. Weise schickst, liest das irgendwer? Nochmal: das wird auch nur mit "Zuständigkeit GF Jobcenter JWD" an das zuständige Jobcenter geschickt. Oder dachtest du, Hr. Weise prüft da irgendwas? Noch dazu, wo die Mitarbeiter vielleicht gar keine Angestellten der BA sind?
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet man an den direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters, über den man sich beschweren will. Alles andere, was an höhere Stellen geschickt wird, wird dann sowieso zuständigkeitshalber dorthin überstellt, das interessiert im Büro von Hrn. Weise also noch nichtmal die Grünpflanzen, die dort stehen.
Soweit du nicht als "faules Schwein" oder ähnliches tituliert worden bist, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde sowieso das falsche Mittel. Denn, geht es darum, dass du meinst, dass du fachlich falsch behandelt wirst, wäre die Fachaufsichtsbeschwerde das richtige Mittel der Wahl.
Aber egal, was du schreibst, normalerweise kannst du dir Zeit, Mühe, Briefpapier und Marke sparen, denn es werden die drei "F" angewandt: formlos, fristlos, fruchtlos.
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Nun ja, Jones, dann solltest du dir dir Rechtsprechung bzgl. "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit" mal anschauen. Da gibt es genug, die genau sowas behandeln.
Wolle, gibt es zu der Verweigerungshaltung, ALG 2 auszuzahlen oder zu bewilligen einen entsprechenden Bescheid (Versagung, Ablehnung)? Wenn ja: was genau steht da drin?
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Nein, das Elterngeld ist voll anrechenbar, da er im Jahr vor der Geburt nicht gearbeitet hat. Das Gesetz hat sich da ein bisschen geändert, du erzählst von der alten Rechtslagen vor 2011.
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Mit Ansprüche meine ich, dass es unbedingt eine 80 qm Wohnung sein muss. Bei aller Liebe, aber hätten unsere Eltern und Großeltern und die davor so gedacht, dann wäre wahrscheinlich die Menschheit schon ausgestorben. Da war es nämlich durchaus noch üblich, dass eine Familie von x Personen in einem Raum schlief.
Wenn dein Freund das Elterngeld bekommt, ist es übrigens nicht anrechnungsfrei.
Ansonsten kann dir eben nur das zuständige Amt sagen, ob es einem Umzug zustimmt. Es gibt nämlich sowohl Argumente für (deine Gesundheit) als auch dagegen (die derzeitige Wohnung ist noch völlig angemessen für 2 Personen + Säugling).
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Du zahlst von 374 Euro Regelsatz 200 Euro monatlich an jemanden? Das allein wäre schon ein Grund, dir die Leistungen zu versagen, weil es schlichtweg nicht nachvollziehbar ist, wie du von 174 Euro monatlich Strom, Lebensmittel und Co., sprich: deinen Lebensunterhalt, bestreiten kannst. Das erweckt sogenannte "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit".
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Wer wird denn die Elternzeit machen bzw. das Elterngeld nehmen, wenn du weiter deine Ausbildung machen willst? Den Mehrbedarf für Warmwasser gibts nur, wenn man dezentral Warmwasser aufbereitet, d. h. z. B. mit einem Durchlauferhitzer. Wenn man Warmwasser ganz normal über die Heizung (Fernwärme etc.) bekommt, dann gibts den nicht. Außerdem wird einem Umzug nur zugestimmt, wenn der alte Wohnraum unangemessen ist. Und das dürfte er wohl nicht sein, ein Paar mit einem Säugling kann gut auf 75 qm wohnen. Einzig und allein deine gesundheitlichen Beschwerden wären zu berücksichtigen. Hast du dafür Atteste? Selbst 65 qm wären ausreichend, wenn die Wohnung einigermaßen gut geschnitten ist. Mich verwundern diese Ansprüche, obwohl man sich aufgrund der finanziellen Situation keine Ansprüche leisten kann.
Die Schwangerschaft ist übrigens ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft, d. h., dass u. U. ihr nicht erst ab Januar 2013 zusammen berechnet werdet, sondern jetzt gleich. Denn die Punkte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat wie z. B. das eine Jahr sind weder abschließend noch unumstößlich.
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Erstmal lässt du dich weiter krankschreiben und dann gibt es auch Krankengeld bis du wieder gesund bist bzw. man weiß, wie es weitergeht (Reha, Rente etc.). Egal, ob dein Arbeitsvertrag ausläuft. Du musst nur lückenlos krank geschrieben sein.
Und dann lässt du bitte erstmal in Ruhe feststellen, was du hast, was man dagegen machen kann und ob du damit deinen Beruf noch ausüben kannst.
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Nein, dafür gibt es keine Regelung. Das liegt alles im Ermessen des Vermittlers.
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Das wäre eine Sache, die du mit deinem Vermittler aushandeln müsstest.
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Wieso beziehst du kein Krankengeld? Wieso hast du, wenn du bisher gearbeitet hast, kein Anspruch auf normales Arbeitslosengeld? Was ist mit deiner Krankheit? ALG 1 und ALG 2 sind eigentlich für Leute, die arbeiten können. Kannst du denn arbeiten (dann bräuchtest du aber auch nicht kündigen, oder was auch immer du vorhast, wobei ich nie wegen einer Krankheit kündigen würde)?
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Das Frankfurter Urteil ist längst durch BSG Rechtsprechung überholt, eine Nachzahlungsforderung ist noch lange keine Sperrandrohung usw. Soweit dir wegen der dezentralen Warmwasseraufbereitung mittels Strom ein monatlicher Mehrbedarf gewährt wurde, hast du keine Ansprüche gegen das Jobcenter.
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Nein, da gibt es keine Sonderregelungen.
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Liest du überhaupt die Antworten, die du bekommst?!
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Wenn er erst seit 5 Jahren in DE ist, kann er 2005 bis ggf. Anfang 2007/Mitte 2007 kein ALG 2 bekommen haben... Das Schreiben vom Oktober 2007 scheint so der Anfang vom Ganzen zu sein, wenn da 0 Monate Anwartschaftszeit ausgewiesen werden.