Da denkst du falsch, Gruni. Ein Widerspruch muss nicht unbedingt mit "Widerspruch" oder "Einspruch" überschrieben werden und muss auch nicht unbedingt "ich widerspreche" etc. enthalten. Es reicht, wenn aus dem Inhalt eines Schreibens ersichtlich ist, dass es sich gegen eine Verwaltungsentscheidung richtet und dass der Bürger damit nicht einverstanden ist. Bereits dann handelt es sich um einen Widerspruch. Und hier scheint es ja darum gegangen zu sein in dem Schreiben. Dass der TE nicht damit einverstanden ist, Geld zurückzahlen zu müssen.
Wobei ich mich frage, wieso er die Wertung als Widerspruch problematisch sieht. Wenn er doch eh nicht damit einverstanden ist, etwas zurückzahlen zu müssen, dann hätte er sowieso in Widerspruch gehen müssen. Es kostet ihn doch nichts, dass jetzt die Widerspruchsstelle prüft, ob die Rückforderung korrekt ist oder nicht.