Beiträge von Turtle1972

    Es hat sicherlich (innerhalb eurer Beziehung) auch niemand was dagegen, wenn du ihr einen Teil deines Vermögens als Darlehen gibst und sie dir das Geld zurückgibt, sobald sie auf ihr Vermögen zurückgreifen kann.


    Ansonsten wird es wohl dabei bleiben, dass, so die Vermutung der Bedarfsgemeinschaft greift (weil ihr schon länger zusammenlebt usw.), es zu einer Ablehnung kommt. Und nach wie vor siehe ich angesichts der gemeinsamen, aber auch der individuellen Vermögenslage keine Probleme, die 4 Monate zu überbrücken, ohne dass dein Studium gefährdet ist.

    Das stimmt so nicht. Man muss unter 15h/Woche arbeiten. Was 165 Euro übersteigt und die Aufwendungen für die Arbeit, wird dann mindernd aufs ALG 1 angerechnet.


    Von daher wird nichts doppelt angerechnet, denn beim ALG 2 wird man nicht nur den Lohn, sondern auch das wegen des Lohns verminderte ALG 1 berücksichtigen.


    Und dadurch gleicht es sich wieder aus.

    Nein. Derzeit ist doch dein ALG 2 sicherlich 854 Euro, da du kein Einkommen hast. Danach hast du dann 726,92 Euro Nettolohn und 387,08 Euro ALG , zusammen 1114 Euro. Das sind genau 260 Euro mehr als die 854 Euro, die du jetzt bekommst.

    Die Kosten für die Arbeitszimmer wären sowieso Kosten für die Selbständigkeit und nicht fürs Wohnen. D. h., dass mit dem monatlichen ALG 2 auch nur der Wohnanteil der Miete berücksichtigt würde. Die Kosten für die Arbeitszimmer fließen als Absetzbeträge in die Einnahmen aus der Selbständigkeit ein. Habt ihr keine Einnahmen, müsst ihr also sehen, woher ihr das Geld für die Kosten der Arbeitszimmer auftreibt, denn negative Einnahmen werden vom Jobcenter nicht ausgeglichen.

    Und wieso bekommt er dann nicht erstmal ALG 1? Hat er noch nicht lange genug gearbeitet und keinen Anspruch darauf? Wenn er über 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 2 Jahren erwirtschaftet hat, dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten nach Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages: Er ist weiter krank und bekommt dann Krankengeld oder aber er ist gesund und wird ALG 1 aufgrund Arbeitslosigkeit bekommen.


    Wer hat ihm überhaupt schon eine Maßnahme zugesagt?

    Von der Rentenversicherung aus kannst du halt 400 Euro zuverdienen. Bei ALG 2 oder Sozialhilfe gibt es da gar keine Grenzen, da wird dann halt nur die Sozialleistung weniger. Wie schon gesagt: lebst du allein, wirst du sowieso kein aufstockendes ALG 2 (Hartz4) bekommen. Es sei denn, es ist keine richtige Erwerbsminderungsrente, sondern nur eine Arbeitsmarktrente.

    Wenn es weiter keine erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft gibt, wird es gar kein aufstockendes ALG 2 geben, sondern Sozialhilfe. Je nachdem, ob die Rente auf Zeit oder auf Dauer ist, dann Sozialhilfe nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Und da sind die Freibeträge völlig anders als im ALG 2. Dessen ungeachtet, dass von der Rentenversicherung aus wieder ganz andere Zuverdienstregeln herrschen.

    Das ist ein Irrglaube, dass erst nach einem Jahr Zusammenlebens eine BG in Frage kommt. Das Bundesverfassungsgericht hatte genau über diese Frage zu entscheiden bzw. ob es die Beschwerde in einem solchen Fall annimmt und diese abgewiesen, dabei aber auch begründet, wieso es abgewiesen wird:


    Zitat

    Dass eine Einstandsgemeinschaft auch dann angenommen werden kann, wenn kein Vermutungstatbestand im Sinne von § 7 Abs. 3a SGB II erfüllt ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten mit Hilfe gängiger Auslegungsregeln beantworten (vgl. BVerfGE 81, 347 [359]). Nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des § 7 Abs. 3a SGB II zählt diese Vorschrift Vermutungstatbestände auf, bei deren Vorliegen von einem wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, auszugehen ist. Dies schließt nicht aus, dass auch aus anderen Gründen auf eine vorliegende Bedarfsgemeinschaft geschlossen werden kann. Bereits nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II ist unabhängig von einem Vermutungstatbestand nach § 7 Abs. 3a SGB II eine "verständige Würdigung" aller Umstände vorzunehmen, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers auch andere äußere Tatsachen das Vorliegen einer Einstandsgemeinschaft begründen können (vgl. BTDrucks 16/1410, S. 19 zu Nr. 7 Buchstabe b).


    http://lexetius.com/2009,1776

    Niri, ich weiß nicht, ob du es nicht begreifst, es kann doch gar nicht so einfach zu verstehen sein, dass man schlichtweg mehr schreiben muss. Dachtest du denn, in den Ämtern stehen da einfach Töpfe mit Geld und jeder, der hinkommt, bekommt daraus zugeteilt, hier mal 100 Euro als Zuschuss, dort mal 100 Euro als Darlehen usw.?!


    Nein, man bekommt es, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Dazu gehört, dass man wissen muss, wieso ein Darlehen benötigt wird. Dazu gehört, dass man wissen muss, ob das Jobcenter überhaupt zuständig ist, besonderns, wo du in einem anderen Thread etwas von ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE und SOZIALAMT schreibst! Dazu gehört, ob denn das Jobcenter einem Umzug überhaupt zugestimmt hat. Dazu gehört, dass man wissen muss, ob es der erste Auszug zuhause ist usw!


    Du aber möchtest das alles nicht beantworten, sondern gleich und sofort wissen, obs Darlehen gibt.


    Nun, gut dann antworte ich dir: Ja, es gibt natürlich auch zinslose Darlehen beim Jobcenter. Aber nur für ALG 2 Empfänger und nur für welche, die den gesetzlichen Anspruch auf Darlehen erfüllt haben. So, würde dir das bitte weiterhelfen?


    Da du in deinem alten Thread von Kindern schreibst, gehe ich davon aus, dass du nicht mehr bei den Eltern wohnst und daher über eine Einrichtung verfügst. Wenn du jetzt also einfach alte Möbel entsorgen und neue kaufen willst: das nennt sich ERSATZBESCHAFFUNG und dafür gibt es NICHTS.

    Und was habe ich davon, dich mehrmals zu treffen? Erzählst du dann mal ausführlicher, welche Probleme du hast?


    Auf deine Eingangsfragen könnte man auch antworten: Natürlich gibt es in NRW Darlehen, es gibt dort ja sicherlich BANKEN.


    Mädel: wenn du nicht ausführlicher schreibst, kann man dir überhaupt nicht helfen. Dann spar ich mir die Zeit und mach was Besseres damit! Wenn du keine Hilfe möchtest, dann mach ruhig weiter so.

    Das die Kaution wohl kaum für einen Ferrari ist, ist mir auch klar. Wie wäre es, wenn du ALLE FRAGEN AUSFÜHRLICH beantwortest?


    Zitat

    Ist die Wohnung angemessen


    Zitat

    der Umzug vom Jobcenter genehmigt


    Zitat

    ist es der Auszug bei den Eltern


    Zitat

    usw


    dazu noch


    Zitat

    Wieso eigentlich Jobcenter, wenn du EU-Rente bekommst? Und angeblich außer Wohngeld gar nichts weiter?


    Gerne hätte ich auch die Antwort hierauf:


    Zitat

    Kannst du mal mehr schreiben als 2 Brocken? Oder denkst du, es hat hier jemand hellseherische Kräfte?