Oh, ich sehe gerade, du antwortest immer so allumfassend: http://www.sozialleistungen.in…hlag-und-rente-16570.html
Wieso eigentlich Jobcenter, wenn du EU-Rente bekommst? Und angeblich außer Wohngeld gar nichts weiter?
Oh, ich sehe gerade, du antwortest immer so allumfassend: http://www.sozialleistungen.in…hlag-und-rente-16570.html
Wieso eigentlich Jobcenter, wenn du EU-Rente bekommst? Und angeblich außer Wohngeld gar nichts weiter?
Wow, welche Ausführlichkeit. So macht RATEN doch Spaß. Was für Hausrat, was für eine Kaution? Ist die Wohnung angemessen, der Umzug vom Jobcenter genehmigt, ist es der Auszu bei den Eltern usw?! Kannst du mal mehr schreiben als 2 Brocken? Oder denkst du, es hat hier jemand hellseherische Kräfte?
Ich würde sagen, das kommt zuerstmal darauf an, wozu du das Darlehen möchtest. Und von wem.
Wenn er nichts vom Jobcenter bekommt, kann er machen, was er will.
Nein, die müssten wieder höher werden, da ja dann die volle Miete wieder angerechnet wird. Und ggf. noch das bei dir als Einkommen angerechnete Kindergeld von ihm wegfällt.
Da die Mutter stellvertretend für sie den Antrag gestellt hat: ja. Außerdem hat sie ja indirekt das ALG 2 bekommen, denn davon wurde doch sicherlich ihr Mietanteil und ihre Lebensmittel bezahlt.
Beim Pfändungsfreibetrag werden doch auch Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, von daher ist der Freibetrag wahrscheinlich sowieso schon höher wie normal. Wenn nicht, muss man das abändern lassen, damit nicht soviel abgeführt werden muss für die Schulden.
Im Normalfall gibt es ja auch nicht sofort die Rente auf Dauer, sondern erstmal auf Zeit. Gerade bei Erkrankungen, die dann so nach ein bis 2 Jahren ggf. ausgeheilt sind, ist das nunmal eine vorrangige Leistung. Und eigentlich auch wesentlich bequemer als ALG 2.
Dass ein SB das als Einkommen und nicht als Vermögen ansieht, ändert aber nichts daran, dass es geschütztes Vermögen ist, das nunmehr in anderer Anlageform weiter existiert. Widerspruch und spätestens die Klage hätten dann Erfolg. Nicht immer darf man nur nach "Ansicht des SB" gehen. Man muss mitunter auch auf seinem Recht bestehen und es erkämpfen.
14 Tage finde ich nun wirklich keine allzu kurze Frist. Und ja, das JC kann den Antrag von Amts wegen stellen:
Zitat3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben.
Die Einspruchsfrist für Mieter beträgt sogar 12 Monate: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/widerspruchsfrist-betriebskostenabrechnung/
Seit 1.1.2011 gilt folgendes:
Zitat2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.
Wann war die NK Abrechnung fällig? Wie hoch war die Nachzahlung? Eine fristlose Kündigung ist erst möglich, wenn 2 Monatsmieten überschritten werden. Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehe zu einem Anwalt für Mietrecht, der kann dir sowieso besser gegen die Vermieterin helfen als ein SB beim JC.
ZitatTurtle 1972 - wenn ich mich nicht täusche steht für den TE nur die Frage im Raum muss er einen vorhandenen 400€ Job aufgeben um dann einen anderen 400€ Job der vom JC vermittelt wird an zu nehmen. Sollte Ersteres, wei Du es darlegst der Fall sein und es sich um eine wirklich ausnahmslos besser bezahlte Tätigkeit handeln, stimme ich Dir voll und ganz zu! Und ja, grundsätzlich gehören für mich diese 400€ Jobs ganz abgeschafft.
Der TE ist doch ganz jemand anderes als Schwarzergolf4, auf den ich geantwortet habe. Die Aufgabe eines 400 Euro Jobs für einen anderen 400 Euro Job wäre Blödsinn. Aber ihm geht es ja offensichtlich darum, dass ihm der 400 Euro Job reicht und er grundsätzlich überhaupt keinen anderen Job aufnehmen möchte.
ZitatDeine Bedenken in Bezug auf ein Grundeinkommen in Ehren, aber wenn wir dadurch das viele überflüssige Personal in Verwaltung und Service (den man wirklich in vielen Fällen suchen muss) einsparen kann, stellt dies eine nicht unerhebliche Einsparung bei den öffentlichen Haushalten da.
Ich habe keine Bedenken gegen das Grundeinkommen. Von mir aus könnte es morgen schon kommen. Trotzdem wird es immer noch Widersprüche und Klagen geben, denn irgenwem wird auch dieser Grundeinkommenssatz zu niedrig sein oder er wird Extra-Leistungen fordern, weil er sich nichts für die Waschmascheine aus dem GE ansparen konnte usw. Ich würde es begrüßen, wenn in die Vermittlung nur Menschen kämen, die wirklich arbeiten wollen und die Arbeitgeber durch die bedingungslose Absicherung gezwungen wären, ordentliche Löhne zu zahlen, weil der Mensch sonst sagt: Mir reichen meine xxx Euro Grundeinkommen, für deine 5 Euro Stundenlohn kannst du deinen Spargel selbst stechen.
Noch lieber wäre mir aber ein Mindestlohn.
ZitatUnd ja, Du brauchst Dir wirklich keine Sorgen machen ob Du dann einen Job hast oder nicht, aber So wie ich Dich inzwischen einschätze, würdest Du es trotzdem machen, weil Du den Mercedes vor der Tür und das Eigenheim aus gesellschaftlichen Darstellungsgründen einfach haben musst !
Täusch dich da mal nicht. Mir gefiele es auch als Hausfrau und Mutter ganz gut zuhause und wenn mir die Decke auf den Kopf fällt, engagiert man sich eben ehrenamtlich. Mein Göttergatte wäre wohl eher derjenige, der mit einem Leben nur zuhause gar nicht klarkäme.
Zitatich hatte nie vor es bis nach Berlin schaffen zu müssen, da müsste ich kein Gewissen und ein rücksichtsloses Wesen besitzen und beides widerstrebt
meinem...
Nun ja, da bin ich anderer Meinung. Es mag selten der Fall sein, aber m. E. n. gibt es auch Politiker, die das Wohl des Volkes im Auge haben. Aktuell fällt mir zwar niemand ein, aber meine Lieblingspolitikerin war und ist Regine Hildebrand: http://de.wikipedia.org/wiki/Regine_Hildebrandt. Dieser Frau habe ich abgenommen, dass sie keine eigennützigen Ziele verfolgt hat. Auch wenn sie, was ja bei dir oft Aversionen erzeugt, nur eine "Ossi-Tante" war.
Lieber Horst,
du verkennst offensichtlich, dass es in meinem Beitrag nicht um die Ersetzung eines 400 Euro Jobs durch nunmehr 450 Euro geht, sondern um die Frage, die ein Teilnehmer des Threads dazwischen geschmissen hat, nämlich:
ZitatIch habe da mal eine frage , wenn ich einen 400 euro job nach geh darf mich dann die Arge einfach weiter vermitteln, denn ich habe ja auch flichten bei meinen 400 euro job und denn möchte ich eigendlich auch behalten
Und genau hierauf bezog sich mein:
ZitatDa müsstest doch gerade du es begrüßen, dass da jemandem eine bessere Stelle vermittelt wird,
Der User möchte gern seinen 400 Euro Job weitermachen. Da kann ich kaum glauben, dass du als Gegner des 400 Euro Jobs hinter diesem Wunsch stehst.
Und ja, gehe bitte in die Politik, führe doch das Grundeinkommen ein. Dann bleib ich gern zuhause und faulenze auch mal mit rum. Kann ja auch mal wer anders für mich arbeiten gehen. Brauch ich mir doch dann keine Sorgen zu machen, ob ich einen Job hab oder nicht, oder? Ich fürchte nur, dass dich in der Politik niemand möchte, jedenfalls zeigt die Vergangenheit nicht unbedingt, dass du es bis nach Berlin schaffst...
Für Kosten, die es noch gar nicht gibt, kann es auch (noch) keine Hilfe geben... An was hattest du denn da gedacht? Wenn du nächstes Jahr deine Betriebskostenabrechnung bekommst, reichst du sie ein und das JC wird sie - wenn du noch ALG 2 Empfänger bist - wohl übernehmen. Stromkosten sind und bleiben jedoch deine ureigenste Angelegenheit. Wieso verbrauchst du denn mehr Strom? Was ist es denn für eine Behinderung?
Ich denke, du bist ein Gegner des 400 Euro Jobs? Da müsstest doch gerade du es begrüßen, dass da jemandem eine bessere Stelle vermittelt wird, oder?
Mein "Zynismus" bezieht sich im Übrigen darauf, dass ja auf Seite 1 genug darüber steht, dass es Probleme gibt, wenn einfach so ein Stellenangebot abgelehnt wird und der TE trotzdem nochmal fragt, ob er den Job ablehnen kann.
Und ja, natürlich zählt nur Geld, was sollte denn in dieser Gesellschaft sonst zählen? Das zeigen doch auch die Leute, die dafür klagen, dass ALG 2 zukünftig 500, 600, 700 und mehr Euronen im Monat sein soll (Regelsatz).
Wie kam es denn zu den 2000 Euro Nachzahlung? Das sind ja monatlich 166,66 Euro. Wenn man bedenkt, dass ihr sicherlich auch eine Vorausleistung erbracht habt, wäre das ja ein Gasverbrauch von über 200 Euro im Monat oder noch mehr? Wie hoch war denn eure monatliche Vorauszahlung? Habt ihr die immer geleistet oder ist ein Teil der Forderung auch auf nicht gezahlte Abschläge zurückzuführen?
Wenn es nämlich nur die Endabrechnung ist, also ihr überhaupt kein Verschulden an der Forderung habt, muss sich der Versorger auf eine Ratenzahlung einlassen, notfalls könnt ihr das beim Amtsgericht erstreiten mit einstweiliger Verfügung. Die meisten Versorger verlangen das dann aber innerhalb eines Jahres, denn dann kommt ja schon die nächste Abrechnung. Wie ihr da 166,66 Euro Raten zzgl. des neuen Abschlages, der dann ja sicherlich über 200 Euro im Monat liegt, stemmen wollt, ist mir ein Rätsel.
Das Ganze ist mir ein Rätsel. Wie man zu dritt einen so hohen Verbrauch haben kann...
Ach echt jetzt. Mir ist es völlig wurscht, was mit deinen englischen e-books ist. Mit solchen Hirngespinsten kannst du dich gern mit deinen 25 Lenzen beschäftigen. Ich stehe lieber im wahren Leben.
Aber natürlich darfst du ablehnen. Wer will es dir verbieten? Wenn du mit dem Job mehr als die bisherigen 400 Euro verdient hättest, gibt es eben eine Sanktion von 3 Monaten und gut.