Natürlich müssen sie das. Das Pflegekind geht das Jobcenter nichts an, also auch nicht der Mietanteil desselben.
Beiträge von Turtle1972
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( Die zeit die ich aufs schreiben und english verbessern verteilen kann leidet sehr under dem stress pegel dem ich hier ausgesetzt bin. Das ganze geht mehr in richtung psychologische belastung als körperlich )
Machen wirs kurz: Der Stresspegel wird ins für dich wohl derzeit Unvorstellbare steigen, wenn du ALG 2 beantragst. Weil: auf deine 2 linken Hände nimmt da niemand Rücksicht. Der Hilfsarbeiterjob bei McDoof oder beim gelbe Säcke sortieren ist garantiert deiner. Und stellst du dich dort dumm an und fliegst wieder raus, dann wartet sicherlich ein schöner 1 Euro Job auf dich, in welchem man dir deine eine linke Hand abmontiert und eine rechte anmontiert, damit du fit bist, um jegliche zumutbare Arbeit (so nennt man das, was im ALG 2 von dir gefordert wird) aufzunehmen.
Dein witziges Hobby (englische e-books zu schreiben), wird da nämlich niemand interessieren. Aber mit deiner abgehobenen Einstellung zum wahren Leben wird der ALG 2 Bezug sicherlich auch nicht lange dauern, denn du bist schnell auf Null sanktioniert.
Wer liest denn deine Romane in Bezug auf Rechtschreibfehlern? Wenn die so vollgespickt sind davon wie hier deine Beiträge, würde man ja beim Lesen Augenkrebs bekommen. Die Regressforderungen dadurch wären wahrscheinlich weit höher als dein 50 Euro Honorar für solchen Schund.
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Lebensmittel wären Sachleistungen und damit auch Einkommen.
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Na, wovon wollt ihr es denn bezahlen, wenn fast dein ganzer Lohn beim ALG 2 Anspruch berücksichtigt wird? Und wenn das 13jährige Kind seines und nicht deins ist, dann soll er rechtzeitig daran denken, eine Unterhaltsabänderungsklage einzureichen, denn sonst laufen Schulden auf. Der Unterhalt würde nämlich nicht einkommensmindernd bei dir berücksichtigt werden, wenn du nicht die unterhaltspflichtige Person bist. Wenn es also sein Kind ist: den Unterhalt wird er dann wohl auch nicht mehr zahlen können.
Verdienst du die 1200 Euro mit Lohnsteuerklasse III oder IV? Wie hoch ist eure Miete?
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Erstmal zur Abklärung: Hast du dich bei den 337,50 für Unterkunft verschrieben? Die Hälfte der Kosten wären nämlich genau 237,50 Euro. Und nur die Hälfte der Miete würde vom Jobcenter berücksichtigt...
Wie hoch ist denn der Krankenversicherungsbeitrag des Sohnes? Schätzungsweise liegt hier der Haken. Um zu ermitteln, ob dein Sohn übersteigendes Einkommen für die Freundin einzusetzen hat, wird eine normale ALG 2 Berechnung gemacht, also 344,75 Euro Regelsatz und MB Warmwasser zzgl. 237,50 Euro, das wäre auch der Bedarf deines Sohnes. Die KV/PV Kosten würden wahrscheinlich nur in Höhe der normalen studentischen Versicherung in der GKV berücksichtigt (m. W. n. derzeit so um die 45 Euro), denn das ist das, was ein vergleichbarer Schüler/Student als Kosten hätte. Wären also insgesamt 627,25 Euro Bedarf. Privat (teuer) versichert zu bleiben ist ja sein Wunsch. Und da ergibt sich unter Berücksichtigung seines anrechenbaren Bafögs und eurer Unterhaltszahlung von 240 Euro ein Einkommen von 776 Euro. 776 Euro Einkommen abzüglich 627,25 Euro Bedarf ergeben 148,75 Euro, die auf die Freundin übertragbar wären. Stimmt also so ca.
Da es bisher keine Rechtsprechung bzgl. der Wahlfreiheit von Schülern/Studenten zur GKV/PKV in Bezug auf übertragbares Einkommen geben dürfte, lohnt sich hier evtl. ein Widerspruch. Kostet ja nix.
Bzgl. der Rückforderung sollte die junge Dame auf alle Fälle in Widerspruch gehen und sich dabei auf "Vertrauensschutz" berufen. Woher sollte sie bitte wissen, dass das Amt falsch gerechnet hat? Das war ja kein offensichtlicher Fehler (also z. B. 500 Euro für Miete, dabei kostet die Miete nur 300 Euro oder so). Hier müsste sie sehr gute Chancen haben.
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Nur, lirafe, geht die Frage des TE dahin, wieviel ALG 2 die Eltern weniger bekommen und das sicherlich darauf ausgerichtet, dass die Eltern bisher für ihn den ALG 2 Anteil mit ausgezahlt bekamen. Unter diesem Aspekt sind die Antworten der Vorredner eben nicht falsch. Denn: sein ALG 2 Anspruch wird wegfallen, der Auszahlbetrag, den im Normalfall nunmal nur eine Person (Kopf der BG) bekommt, wird definitiv weniger!
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n er sich postalisch irgendwo anmelden kann und zusichert, dort jeden Tag nach Post zu schauen, kann er sowohl ALG 1 als auch ALG 2 beantragen. Ansonsten muss eine Wohnung erstmal angemessen sein, wenn man sie über ALG 2 bezahlt haben möchte (sein ALG 1 ist sicherlich nicht sonderlich hoch, wenn die Berechnung nur auf dem Azubilohn beruht). Ob es da gleich eine 2 Zimmerwohnung sein sollte, besonders, wenn das Jobcenter ggf. Probleme macht, da er U25 ist, ist äußerst zweifelhaft.
Wie hat er denn seine 1 Zimmerwohnung verloren?
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Was meinst du denn mit "Grundstück"? Soll da mal die Gartenlaube drauf oder das Häuslein oder steht da schon das Häuslein drauf und ihr wohnt darin? Welche Kosten (nur Zinsen, keine Tilgung) fallen denn an (nur wichtig, wenn ihr drin wohnt)? Welche anderen Kosten (auf den Monat ausgerechnet) fallen an (Müll, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuern, Gebäudeversicherungen etc.)? Was verdienst du (brutto, netto)? Habt ihr Kinder? Wenn ja: wie alt?
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Nein. BAB ist für betriebliche, Bafög für schulische Ausbildungen.
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Da steht aber doch nicht "In einem Flyer des JOBCENTERS....", oder?
In der Frage gings um die Verpflichtungen dem JC gegenüber. Und da gibts kein "doch". Das JC ist sofort raus, wenn kein ALG 2 Anspruch mehr besteht.
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Nun ja, außerdem war doch die Frage in Bezug auf das Jobcenter gestellt.
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Jepp, "Ohne Moss, nix los.". Wenn du keine Rechte in Anspruch nimmst (Geld), hast du auch keine Pflichten.
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Sehe ich nicht so. Kommt darauf an, was das für eine betriebliche Vorsorge war. Wenn da jahrelang eingezahlt wurde vom Papa (ähnlich wie in eine normale LV oder Rentenversicherung), dann handelt es sich (bis auf den Zuwachs, also den Gewinn) um eine Vermögensumwandlung. Von daher muss man erstmal hinterfragen, was es ist. Wenn es allerdings eine betriebliche Leistung ist, die nur der Betrieb finanziert, dann ist es in voller Höhe Einkommen.
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Weil du nur für BIS 6 Monate arbeitsunfähig befunden worden bist. Um dich ans Sozialamt zu verweisen, muss eine Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich ÜBER 6 Monaten festgestellt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html
Mit "absehbarer Zeit" wird in der Rechtsprechung der Zeitraum von 6 Monaten bezeichnet...
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Zitat
da fragt man sich mit welchem Recht das JC solche Forderungen erheben darf,
Dieses "Recht" hast du doch zitiert. § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ist die Rechtsgrundlage. Nun ja und zur Frechheit: Ich weiß ja, dass du in die Politik gehen willst/wolltest. Lass dich in den Bundestag wählen, dann kannst du Politik machen. Ansonsten ist es nunmal geltendes Recht und du kannst dich gern darüber echauffieren. Helfen wird das wohl kaum angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung.
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Weil im BAB Bedarf schon 224 Euro für Miete drin sind. Denn der Zuschuss ist ja nur für die Miete, die nicht "abgedeckt" ist (abgedeckt durch den BAB-Regelsatz, ums mal einfach darzustellen). 300 Euro minus 224 Euro sind 76 Euro. Das wäre der maximale Zuschuss, wenn dein Einkommen nicht ausreichend sein sollte.
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Nein, es gibt kein ALG 2 für Azubis mit eigener Wohnung. Maximal einen Zuschuss zur Miete, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Der wäre bei 300 Euro Miete jedoch maximal bei 76 Euro.
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http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. -
"Das Amt" sicherlich nicht, soweit du damit das Jobcenter meinst. Als Azubi, der nicht mehr bei den Eltern wohnt, kannst du entweder BAB oder Bafög beantragen. ALG 2 gibts für Azubis mit eigener Wohnung nicht.
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Wie das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit berechnet wird, findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html