Beiträge von Laetitia

    Auch wenn Du jetzt an den Wohnort der Mutter gezogen bist und da bisher nur Provisorisch irgendwo wohnst , musst Du ja vorher irgendwo gewohnt haben..... Und irgendwo gemeldet musst Du auch jetzt noch sein,,,,, Also doch ein Umzug...Wenn Deine Kinder ja jetzt noch gar nicht bei Dir sein können, bzw. eben bei der Mutter ihren Lebnsmittelpunkt haben , sehe ich schwarz für Deine größere Wohnung - was Du in Zunkunft so vorhast interessiert da keinen...


    So, so ein völlig indentischer Fall???? Oder ev. eben jmd. der einfach in der zu großen Wohnung , die er hatte als er noch nicht ALG 2 Empfänger war wohnen geblieben ist, und jetzt die Differenz zwischen dem was die ArgeHöchtsgrenze ist und was die Wohnung kostet , eben selber zahlt??? Das wäre dann was ganz anderes....


    Ich wäre da ganz vorsichtig , wenn ich nicht alle genauen Details des Falles kenne --- Die Leute erzählen viel - und viel davon ist Mist und einfach oft unwahr.... Gar nicht mal mit Absicht - viele wissen es oft nicht besser..


    ( Denke da gerade an die Anfrage hier im Forum ob man nicht zu Hartz 4 noch Alg 2 dazu bekommen könnte... ist aber nur ein Beispiel-)

    Kunde 0815 : Wenn das ein Erstantrag von Dir ist - und Du daher ja nicht umziehst wie Du meinst, dann verstehe ich etwas zu einem anderen Posting von Dir nicht:.......


    Du schreibst dort nämlich daß Du das Sorgerecht für Dein(e) Kind(er) hast und deshalb gern eine größere Wohnung finaziert bekommen möchtest, weil sie ja 40 % der zeit bei Dir wären!!!!


    Ok - wa Heißt denn dann in dem Zusammenhang " bei Dir" ?? Irgendwo musst Du doch jetzt auch wohnen??? Und dann ist es eben doch ein Umzug - oder ein Auszug...... ncith wahr??

    Gnaz kurze Info und Antwort: Harzt 4 und ALG 2 sind exakt dasselbe. Also frage Deinen Bekannten mal was er da für Sch... erzählt.


    Wenn bei Euch in der BG die Studentinen arbeiten , dann wird ihr Verdienst, den ihr ja sicher angegeben habt, Eurer BG zugerechnet und von dem was ihr zu bekommen hättet ( bis auf den Freibetrag - könnt ihr hier im Forum nachlesen) abgezogen. Bie Bafög gibts einen Freibetrag ( einfach mal hier im Forum suchen) ....


    Kindergeld ist Einkommen der Kinder und wird natürlich angerechnet... Das ist immer so...


    Dein Bekannter weiß anscheinend gar nicht vo was er da redet...

    Natürlich kann man auch das gemeinsame Sorgerecht haben wenn man nicht verheiratet war - das hat ja auch keiner abgestritten . Ist in dem Fall aber eben nicht die Regel. Bei zuvor verheirateten aber ist es die Regel. Nur das wollte ich damit sagen. Und egal ob voher verheiratet oder nicht - dem Amt ist das egal..
    Die interesseirt nur wo ein Kind gemeldet ist - denn da hat es seinen Huptaufenthalt und da ist sein Lebensmittelpunkt.


    Wenn Du Dich da auf die Hinterbeine stellen willst dann überlege auch mal was das nach sich ziehen kann.... Z:B könnte der Unerhaltsvorschuß für das Kind wegfallen, oder der Mutter könnte andere Ansprüche an soziale Leistungen verlieren. ( falls sie welche bekommt) . Ich nehme mal an daß Du keinen Unerhalt zahlen kannst....


    Weißt Du ich finde das eigenltich ganz ok so, daß nicht jeder wg . Kinder die mal bei ihm die Ferien verbringen bzw. eben auch die WEs von der Allgemeinheit eine größere Wohnung finanziert bekommt. Bekommen nämlich andere arbeitende Väter auch nicht.....


    Ein Kind hat einen Hauptwohnsitz und da steht ihm ein Zimmer zu - Fertig.

    das Sorgerecht kann auch jmd haben bei dem die Kinder nicht leben. Es gibt in den meisten Beziehungen ja einen Elternteil bei dem die Kinder leben und der halt den Betreuungsunterhalt leistet und das Sorgerecht hat. Und einen Elternteil der ein Umgangsrecht ( aber auch das Sorgerecht nach der Ehe automatisch hat) und eben Unterhaltspflichtig ist. Bei dem lebt das Kind aber nicht, sondern ist ja immer nur zu Besuch da.


    Ich denke in Deinem Fall handelt es sich ja um eine Art Mitbetreuung die da stattfindet....


    Aber da das Kind eben nur bei einem gemeldet sein kann, kann auch nur einer derjenige sein, dem das Kind zugerechnet wird. Meist wird das der sein, dem ja auch das Kindergeld ausgezahlt wird und der auch andere Sozialleistungen für das Kind bekommt.


    Wer mal verheiratet war hat ja heute immer das gemeinsame Sorgercht - auch wenn man hunderte von Kilometern auseinander wohnt.... Die Sorgerechtsfrage wird die Arge kaum interessiern...

    Und das ( leben aus der Tasche Deiner Mutter) wirst Du auch weiterhin müssen! Denn wenn sie in der Lage ist Dich zu unterhalten, dann muss sie das bis du 25 bist. Ergo: Du hast dann keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.....


    Ich würde mir an Deiner Stelle wenigstens nen 400 Euro Job oder sonst irgendeinen sozialversicherungspflichtigen Job suchen, den Du machen kannst bis Du zum Bund gehst, oder was anderes machst.....

    Also ich weiß nicht .-... Die Abrechnung ist aber erst jetzt fällig - und wenn Du normal verdienst kannst Du die doch auch selber zahlen, oder? Normalerweise ist man doch froh da raus zu sein..... Und letztlich ist es doch auch nur ein Notnagel wenn es keine andere Möglichkeit gibt.... Hättest Du zu Zeiten des ALG 2 irgenwelche Schulden in der Familie gemacht, wären die doch auch nicht zwingend übernommen worden....


    Ich würde es so sehen, daß die Arge recht hat... Da heute kein Anspruch mehr besteht, muss sie nichts übernehmen...

    Kommt darauf an, wann das Geld bei Dir auf dem Konto eingeht. Es gilt wie Du ja sicher weißt das Zuflußprinzip. Das besagt, das ein Einkommen dem Monat zugerechnet wird, in dem es auf dem Konto eingeht.. Vielleicht hast Du Glück und das Geld geht wg. der Feiertage erst im Januar auf Deinem Konto ein... Ansonsten ist es rechtens was die Arge da macht..

    Soweit ich weiß dürfte das keine Probleme geben....... Vielleicht fragst Du mal per E-Mail bei " The Next One " an , der kennt sich bei diesen rechtlichen geschichten sehr sehr gut aus... Ist aber nicht merh Häufig hier...

    Also : wenn die Großeltern das Geld Zweckgebunden nur für die Ausbildung geben, dann sollten sie darauf achten, daß sie es eben nicht dem Sohn überweisen ( dann wäre es Einkommen) sondern direkt an die Schule / Ausbildungsstätte - dann ist es kein Einkommenm sondern eine Zweckgebundene Zuwendung....


    Das würde ich der Arge so mitteilen..... Dagegen können sie nichts haben...

    Na wenn DU meinst.:. ich hatte auch mal so ne Wohnung, da war der Dachboden über eine Ausziehtreppe von der Wohnung aus zu begehen. Aber: der Vermieter musste da eben auch mal drauf, da dort auch leitungen langgingen. Bei uns zählte der Dachboden eben nicht zur Wohnung. Und: wenn es ein Spitzboden ist wie Du schreibst, dann sind mit Sicherheit die qm falsch berechnet. Es zählt alles überhaupt nicth was unter 1 m hoch ist. Und alles zwischen 1 und 2 m Höhe zählst nur zur Hälfte. So und jetzt darfst Du rechnen und messen.....Dachboden ist keine Wohnfläche und gehört nicht zur Wohnung , denn er ist nicht innerhalb dieser.

    Normlerweise gehört ein Dachboden eben nicht zur Wohnung sondern ist ein Nebenraum ! Es wird doch in dem Formular eindeutig nach Wohnung gefragt, nicht? Also ich sehe es so, daß es hätte anders ausgefüllt werden müssen..... Ein Boden gehört nicht direkt zur Wohnung. Genauso wenig wie ein Kellerraum es würde..


    Abstellflächen außerhalb der Wohnung gehören zwar zum gemietenen Objekt - aber eben nicht zur Wohnfläche und erhöhen daher weder die Qm doe gemietet wurden noch die Preise der Wohung. Also würde ich sagen, der Vermieter hat falsch ausgefüllt...Versuch doch noch mal mit ihm zu reden.


    Einen Dachboden kann man nicht mitzählen, denn der ist ja z.b auch nicht beheizt. etc


    Wenn es um die Gesamtfläche der Wohung geht ist wohl eher sowas gemeint wie z.b ein Abstelllraum innerhalb der Wohnung , ein Balkon, der hälftig angrechnet werden kann etc.

    schulden beim Staat erlöschen bestimmt nicht irgendwann....Noramlerweise verjähren schulden nach einem Jahr - sicher. Aber wenn eben erst mehrere Jahre nach dem Machen der schulden festgestellt wird, daß sie existent sind , reicht eine einzige Errrinnerung seit Feststellung der Schulden vor der Verjährungsfrist und es verjährt eben nicht.... Und der Staat darf vollstrecken soweit ich weiß

    Habt ihr denn eigentlich schon mal gerechnet....Also ich habe das gerade...:D


    Und jetzt schaut mal: 351+281 = 632 und 316+316= 632 Faäält Euch was auf...???? Interessant nicht....


    In Summe also ist es völlig egal was ihr bekommt..... Ist genau dasselbe. Ist halt nur ein Formfehler.... Ihr solltet die SB der Arge darauf hinweisen, damit sie Euch einen korrekten Bescheid senden kann...