Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo XeaaleX!


    Glückwunsch! Der Bewilligungszeitraum wird in der Regel auf 6 Monate befristet - wenn sich keinerlei Veränderungen ergeben - sofern dies Zwischenzeitlich geschieht erhält man ja sowieso einen neuen Bescheid der dann auch wieder für 6 Monate veranschlagt ist. Es vereinfacht das Verfahren für die Ämter und man muss beim Folgeantrag auch nur noch 3 Kreuze machen und es gilt wieder für die nächsten 6 Monate - vorausgesetzt es verändert sich nichts. Wenn Du nun einen Monat aus der Bewilligung herausgefallen bist weil Du eventuell zuviel Geld verdient hast hat das Amt ja den Vorteil das es für keine Leistungen aufkommen musste und wenn dies im nächsten und übernächsten Monat auch so ist gilt das Gleiche, der Bewilligungszeitraum sichert dem Leistungsbezieher aber auch den Monat wo dies nicht der Fall ist und er ergänzende Leistungen benötigt. Da diese nicht rückwirkend gezahlt werden ist es also nur ein Vorteil für die Leistungsbezieher wenn der Bemessungszeitraum länger geregelt ist sonst hat man im zurückliegenden Monate keinen Anspruch.


    Der Zufluss der Steuer wird als Einkommen gesehen und noch ist es nicht so das durch Mehreinkommen eine Aufrechnung mit den bereits erfolgten Leistungen der Vormonate erfolgen soll, aber vielleicht kommt das ja bei HARTZ V!!!



    Gruß

    Hallo Salle!


    Das mit der Rente ist jetzt klar! Die wird dann nicht mit herangezogen!


    Aber es geht doch auch um die qm² Grenze für Grischka und welchen Anteil sie bezuschusst bekommt und ob es besser wäre wenn die Mutter den anderen Wohnungsanteil mieten würde, was bedeuten könnte das hinsichtlich der Wohnfläche der Rest nachweislich nur von der Mutter genutzt und gezahlt würde, womit eine WG begründet ist. Ansonsten rechnet die ARGE die Geamtwohnfläche durch Grischka+Kinder plus Mutter und es könnte ein zu großer Anteil an Grischka hängen bleiben. Oder wie willst Du die Kosten für Heizung ect. anders aufteilen als nach dem Schlüssel einer BG? Also ist eine WG doch die alternativ günstigere Lösung für Grischka, oder sehe ich da etwas falsch?


    Meist ist es doch so das die älteren Menschen den kleineren Wohnraumanteil nutzten und das könnte für Grischka dann nachteilig ausgehen wenn Ihr Anteil wesentlich größer ausfällt!



    Gruß

    Hallo runpoint !


    Dir ist schon klar das dies hier ein Sozialleistungsforum ist, oder?!


    ich denke das eine solche Frage im Uniforum eher beantwortet werden kann, hier beantworten wir schon mal Fragen hinsichtlich Bafög und ALGII; aber Bafög und NRW-Darlehn?!


    Gruß

    HALLO SOLO!


    Was war das für eine Schule?


    Ich denke das Du sehr wohl noch Anspruch erheben kannst!


    Welche Begründung hat man Dir mitgeteilt, hast Du das SCHRIFTLICH; kannst Du dagegen Widerspruch einlegen?


    Gruß


    Dein Sohn hat in jedem Fall dann Anspruch auf ALG II, da dies so im Gesetzt geregelt ist.

    Hallo akita!


    Die Fragen hier werden immer bescheuerter, nun was soll`s!


    Ich gehe davon aus das Du damals auch schon HARTZ IV bezogen hast!


    Hast Du denn angegeben das Du eine Hundezucht betreibst?


    Ist das Gewerblich gemeldet?


    Hast Du die Hundewelpen verkauft ?


    Warum verschenkst Du sie nicht einfach!?


    Du hast doch auch entsprechende Freibeträge bei Zusatzeinkommen!


    Gruß

    Hallo pestrie!


    Dann frag doch mal worauf sich die Forderung bergründet? Hat er Angst das Du die Miete anderweitig durchbringst?


    Dies ist nicht selten geschehen und dadurch ist die Vorsicht sicherlich begründet!


    Wenn dem so ist lass die Miete von der ARGE direkt an den Vermieter überweisen, da sparst Du auch noch die Überweisungsgebühren!


    Man sollte sich eines angewöhnen, auf alles gibt es auch eine Gegenreaktion, auf diese sollte man vorbereitet sein!


    Ich lege mich auch oft mit der ARGE an und der Teamleiter hat mir soagr unterstellt das ich nicht arbeiten wolle, na und?!


    Ich habe doch schon längst den nächsten Schritt geplant dann gibts eben einen Widerspruch und dann das Sozialgericht und zwischenzeitlich einige Aktionen am Eingang des Rathauses in dem sich die ARGE bei uns befindet, das ist mitten im Ort und mich kennen inzwischen soviele Leute das ich als Kandiat bei der nächsten Bürgermeisterwahl votiere! Das sichert mir wenigstens die Rente und dies zu erklären verdutzt etliche Wähler der bisherigen Würdenträger.



    Ihr solltet einfach nicht die Geduld verlieren, in der Ruhe liegt der Erfolg - das habe in 20 Jahren als Torwart eines Handballteams gelernt. Da wird man auch oft ungerecht behandelt, muss sich den härtesten Würfen stehen und geht dann doch irgendwann als Sieger vom Platz wenn Du gelernt hast das es nur ums Spiel geht. Manchmal muss man, um es zu gewinnen, schon vor dem Spiel für Verunsicherung oder Provokation sorgen und dann hast Du es auf dem Feld um so leichter, weil plötzlich gute Schiedsrichter angesetzt werden oder die Zuschauer der Heimmannschaft die vorhandenen gegen das eigene Team aufbringen weil sie diese beleidigen.


    Die jungen hier im Forum habens sicherlich erheblich schwerer wie ich oder sale, wir haben ein gewisses Alter und eine entsprechende Erfahrung und dann kann ich mir auch mal erlauben einer Fallmanagerin zu sagen das ich über mein Leben entscheide und sie erst mal da hingehen soll wo ich meinen Haufen gesetzt habe!


    Ich denke, dein Fallmanager ist ein Grünling und will nur ganz sicher gehen!


    Versuch es mal mit der Frage warum Du diese Mietbescheinigungüberhaupt vorlegen musst, hat er eine Anweisung wonach er dies tun muss?



    Gruß

    Hallo goezen!


    Ich kann Deinen Frust gut nachvollziehen! Fakt ist das die Quote der Arbeitslosen um die 10% auf die Gesamtbevölkerungszahl ausmacht und durch Statistikmanimulation (legale Fehlinterpretation) die tatsächliche Zahl noch niederiger angegeben wird, aber abgesehen davon die 60% beider Parteien sind dann auf die Arbeitslosen bezogen doch nur ein kleiner Haufen. Auch wenn die alle dann Duselkope wären ist es auf die Gesamteinwohnerzahl doch ziemlich wenig und daraus gezogen der Teil an Arbeitslosen der wirklich Probleme bekommt ist noch erheblich kleiner ! Lass es 2% sein, dann ist dies verschwindend gering.


    Man sagt allgemein ist ein Mensch zu 90% Mitläufer und zu 10% aktiver Vorreiter einer Bewegung so ist es in allen Bereichen des Lebens und so ist das auch mit denen die sich gegen HARTZ IV auflehnen.


    Vergiss nicht das man als Wähler auch nicht sonderlich viele Alternativen hat ( die man wirklich kennt ) !


    Vielleicht hat auch eine gewisse Zahl Hartz IV Wähler einem der beiden großen den Rücken gekehrt und ist zu Antagonisten übergelaufen - nur das sich dadurch in der Gesamtheit nichts ändert.


    Fazit ist das es uns in Deutschland noch zu gut geht und das sich die Regierungen erlauben können - Step by Ste - den Menschen in diesem Land Regelungen aufzuerlegen - soweit ich weis kann man auch das als eine Politik der kleinen Schritte bezeichnen. - Der leibe Gott hat den Menschen 2 Ohren und einen Mund gegeben um besser zuzuhören, manchmal glaube ich aber Menschen mit nur einem Ohr und 2 Mündern zu sehen; weil sie soviel "Scheiße" labern.


    Vielleicht hilft ir das über die Enttäuschung hinweg !



    Gruß

    Hallo Grischka!


    Eine WG wäre gut aber unter Familienmitgliedern mehrer Generationen wird die ARGE wohl per Gericht auf Bedarfsgemeinschaft plädierenund damit würde die Rente der Mutter mit einbezogen. Mein Vorschlag:


    wenn die Kosten für die Hausmiete tatsächlich im Rahmen der ALG II Grundleistungen liegen mit dem fallmanager darüber reden und eventuell eine Anrechnung der Nebenkosten von der Grundsicherung akzeptiern, denn die zu vielen qm² müssen ja im interauch beheizt werden. Wenn das akzeptabel für euch ist und der Fallmanager sich nicht als Bürokratenheini präsentiert , klappts ja vielleicht auf einer vernünftigen Basis. Nur die Nebenkosten dürfen nicht ins imense steigen, dann habt ihr ein Problem!



    Gruß

    Hallo rakip !


    Mach Dir keine Sorgen, das gehört alles zum Spiel der ARGE' n , man muss die Bezieher von ALG II mürbe machen! Es gibt immer genug Leute die soetwas ankotzt und die sich dann auf alternative Wege begeben, nur nicht mehr abhängig sein von soviel Ignoranz!


    Kannst ja zur Not einen Barscheck ausstellen lassen wenn es nicht pünktlich kommt.


    Gruß

    Hallo mualian !


    Wenn das Geld auf Deinem Konto eingegangen ist wirst Du es wohl oder übel anrechnen lassen müssen!


    Vorschlag: Überzeug Deinen Vermieter das es besser ist er verrechnet das Guthaben mit dem nächsten Jahr weil als HARTZ IV Leistungsempfänger auch mal die Situation entstehen kann das Du nicht genug Geld aufbringen kannst und somit in Verzug geraten würdest. Wo kein Zufluss ist auch keine Verrechnung möglich.


    Du schreibst das die Abrechnung für 2006 war, warst Du da bereits ALG II Bezieher ? Wenn nicht wäre der Vorschlag mehr recht als billig!



    Gruß

    Hallo David K!


    Bischen schlampig biste nicht ?! Na, egal - dann versuchen wir mal den Karren aus dem Dreck zu ziehen!


    1. Wenn Du nix mehr zu beissen hast hin zum Fallmanager entweder um Vorschuss bitten oder um Lebensmittelgutscheine!



    2. Wohnung Sichern: erkläre dem Fallmanager das Du mit der Miete in Verzug bist. Wenn möglich möchte die ARGE Dir den Rückstand als Darlehn gewähren, und die Miete direkt an den Vermieter überweisen, somit steigen die Überziehungszinsen nicht an wenn Du noch ein Konto besitzt, eventuell lässt sich das auch mit dem Strom machen. Funktionieren tut's sicher wenn Du kein Konto besitzt von dem Du noch überweisen kannst, sondern nur geld abheben kannst, so habe ich das eingerichtet.


    Eigentumsverhältnisse klären, Du hast kein Haus weil es Deinem Vater obliegt den Vertrag zu erfüllen!


    Ist die KV eine Private ? Sprich das auch mal beim Fallmanager an denn eigentlich zahlt die ARGE die gesetzliche KV.



    Ich denke das genügt jetzt erst mal!


    Also mach hine und lass aml wieder was von Dir hören wie's gelaufen ist!



    Gruß

    Hallo Martina !


    Ich denke nicht, denn ALG II ist keine Sozialhilfe ! Soviel mir bekannt ist gibt es die ominöse 6 Jahresregel bei ALG II Bezug nicht.


    Du musst Dich aber schon bei der ARGE abmelden!


    Wann Du das Geld erhälst wird Dir ja bekannt sein, melde Dich einfach mit einem 400 € Job ab, den kann man nach einem Monat ja aufgeben und erzähl erst gar nichts von der Erbschaft.



    Aber denk dran 40.000€ sind schnell weg! Pack was in die Altersvorsorge - Zusatzrente, damit Du in 3- X Jahren nicht total beschissen da stehst.


    Gruß

    Hallo Frau Susanne 26!


    Guthaben sollte bei Deinem Vermieter verbleiben, da ansonsten eine Zufluss sprich Einnahme vorliegt und die ARGE diese kassiert.


    Da Du ja ALG II beziehst und Dein vermieter nicht sicher sein kann das Du dauerhaft auch zukünftig die anfallenden Kosten aufbringen kannst - denk mal an mögliche Sanktionen, Kürzungen - wird er diese im kommenden Jahr als Vorleistung verbuchen, um ganz sicher gehen zu sein. Vielleicht solltest Du Dir dies sogar schriftlich geben lassen.


    Nur nichts auf der ARGE ausplaudern und keine Überwesiungen aufs Konto, dann ist die Kohle weg!


    Vielleicht ergibt es sich das Du nach ALG II Bezug später dann darüber verfügen kannst, wenn Du Arbeit bekommst.


    Gruß

    Hallo MaLeNaKi!


    Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es auf den Ämtern nicht mehr so, das bei bekanntwerden einer Notlage automatisch Hilfe geleistet werden muss.


    Jeder der Hilfe benötigt muss demnach diese erfragen und dann steht Ihm zu diesem Sachverhalt die Hilfe des Staates zur Verfügung, mehr nicht!


    Heisst aber auch, das Menschen die diese Notwendigkeit nicht erkennen um Hilfe zu bitten durchs soziale Sieb fallen, eine ziemlich beschissene Änderung - unsere Politiker wissen wie man geschickt solche Änderungen durchbringt ohne das die Öffentlichkeit dies bemerkt.


    Sogesehen muss man alles selbst erfragen! Arsch nachtragen ist nicht mehr - (ist nicht böse gemeint!)


    Somit hast Du schlechte Karten, und der Rechtsanwalt wird auch nichts bewegen können.


    Das ist HARTZ IV und wie vor der Wahl propagiert "sozial gerechter" !


    Dienstaufsichtsbeschwerde hat auch keinen Zweck, einzige Chance vernünftig mit dem Vorgesetzen sprechen damit so schnell wie möglich der normale Werdegang hergestellt wird.



    Vorsicht! Antrag stellen heisst: er muss noch längst nicht bewilligt werden! Wenn Du BAB beantragen kannst solltet Ihr das schnellstens tun. Ich denke das ALG II für Dich nicht bewilligt wird weil Du eben BAB beantragen kannst und dies ist vorrangig bevor Leistungen aus der sozialen Sicherung bereit gestellt werden.



    Gruß



    Und gib Gas!

    Hallo haZe!


    1. Frage: wie alt ist Deine Freundin?


    2. Frage: was heisst der Vater des 2. Kindes kann kein Kindergeld zahlen, meinst Du etwa Unterhalt?


    3. Frage: Darlehn/Hypothek heisst dass sie besitzen ein Haus, Eigentumswohnung ect.


    4. Frage: was versteht ihr unter einem HARTZ IV Job? Ist das ein 1€ Job oder eine Tätigkeit auf 400€
    Basis ?


    Helfe gerne weiter aber bei derAnfrage muss mehr Klarheit rein!



    Gruß

    Hallo XelaaleX !


    Sehe es wie nataly und rate Dir deshalb Widerspruch einzulegen sofern das Amt diesen Weg beschreitet, mit eben der Begründung wie zuvor genannt.


    Das musst Du dann bis zum Sozialgericht durchziehen, denn dort werden die Richter sicherlich den Tag des Geldzuflusses werten!


    Ich denke das aber die Rechtsabteilung der ARGE dies auch weis und das man die Berechnung dann wieder zurücknimmt!


    Gruß


    Hallo nataly!


    Nimm Dich mal des Problems von ariadne an, habe Ihr geraten sich an Dich zu wenden!