Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo,
    beim Zahnersatz kenne ich mich aus, da gibt es die sogenannte "Härtefallregelung" und die Krankenkasse übernimmt voll. Ich denke das dies beim Augenarzt oder Optiker ebenso von statten geht.
    Selbstverständlich ist dafür die ARGE nicht zuständig sondern die Krankenkasse.


    Frage also bei Deiner Krankenkasse nach!


    Und noch was in diesem Zusammenhang, einige Krankenkassen haben mit den Hausärzten Abkommen geschlossen, wonach wenn Du als Patient zunächst beim Hausarzt vorstellig wirst der Selbstkostenanteil von 10? nicht geleistet werden muss.
    Dies ist aber von Region zu Region unterschiedlich und auch die Krankenkassen haben da unterschiedliche Modelle. Fragen kostet aber nichts und im Zusammenhang mit Deiner Anfrage vielleicht auch ein guter Hinweis für die Allgemeinheit.

    Hallo Mutter,


    was der Sachberarbeiter will ist doch klar, er will seine Vorgaben erfüllen! Es ist wie es immer war, ob nun Arbeitsamt, Agentur für Arbeit, oder ARGE - die die bisher das System ausgenutzt haben finden auch weiterhin, wenn auch nicht mehr so leicht einen Weg dies zu tun. Leider werden die, die willig und nicht so skrupellos sind dafür von den Sachbearbeitern auf die gleiche Stufe gestellt. Wir sind alle zu faul!
    Über Zumutbarkeit und Arbeitszeiten sollte man mit Menschen die von Ethik keine Ahnung haben nicht diskutieren. Mir hat man z.B. erklärt das ich mein Abitur in Tagesform nicht absolvieren könne weil ich dem Arbetsmarkt dann nicht zur Verfügung stünde, als ob die Arbeitszeit gleichzusetzen ist mit den Zeiten in der Verwaltung und den Behörden! Lächerlich, so mancher Deutsche arbeitet von morgens 05.00 an oder bis Abend 23.00 Uhr und wenn man so Jobangebote wie bei McDonalds oder an den Tankstellen betrachtet sollen die Fallmanager mir erst einmal erläutern welche Zeiten Sie als dem Arbeitsmarkt zuträglich ansehen.


    In Deinem Fall spricht noch etwas anderes dagegen, ein erst 8 jähriges Kind.
    Ich habe erst kürzlich meiner FAllmanagerin schriftlich gegeben, dass ich mir von einer "Rotzgöre" nicht meine Lebensplanung diktieren lasse und ich mir nicht vorstellen kanndas ein 20-jähriger sich von einem 6-jährigen sagen lässt was er zu tun oder zu lassen hat.


    Ihr müsst mehr Zivilcourage zeigen, auch wenns dafür mal eine rein gibt.


    Ich kennen Fallmanager die glauben das man nicht das Recht habe Forderungen zu stellen, die irren gewaltig und das sollte jeder hier im Forum mal begreifen, nur wenn gegen die Reglementierungen immer und immer wieder klar und deutlich eine Auflehnung statt findet geben Bürokraten nach, denn die haben Ihren Arsch im Warmen und Ihre Kohle sicher.


    Verkauft Euch nicht immer als die Dummen, es gibt nicht genug Vollzeitarbeitsplätze und mit Teil-Zeitarbeit und Jobs werden wird nichts verbessern.


    Es ist Schwachsinn sich für 400? in Schicht den Arsch aufzureissen und dann noch Unmengen an Kilometern zurückzulegen um zur Arbeitzu gelangen, damit irgend so ein "Pfuzzi" seine Statistik fälschen kann, denn nchts anderes wird mit dieser Arbeitspolitik betrieben.


    Fördergelder werden, gestrichen und Arbeitsplätze vernichtet, bewusst zerstört, weil es was Abzusahnen gibt bei Vermittlung und Statistik-Schönigung.


    Trete einfach mal vor dem Fallmanager mit einem anderen Bewußtsein auf, Du bist kein Bittsteller sondern Mutter von 3 Kindern. Wenn Dir hier jemand rät das dies zumutbar ist mag er ja seine Gründe haben, vermutlich hat er keine Ahnung was es heist auch nur ein Kind zu haben und Kinder in die Betreuung geben ist sicherlich eine schöne Lösung doch wozu? Wir haben nicht genug Arbeit für alle und dann betätigt sich die ARGE als das was Unternehmer sich wünschen und Gewerkschaften auf die Barrikaden gehen müssten, nämlich als Intitution die das Lohnniveau in Deutschland nach unten drückt! Ja, unsere Politiker wollen sich in die Belange von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht einmischen, - offiziell !?


    Also Contra und notfalls Klage einreichen!

    Hallo Christina,
    das Wort ansich besagt ja schon was eine Aufwandsentschädigung ist. Nämlich kein Zusatzverdienst sondern die Entschädigung für einen Aufwand den Du zuvor geleistet hast.
    Es ist also richtig dagegen notfalls zu klagen. - Kostet zudem noch nicht einmal soviel wie man immer glaubt, denn als Leistungsbezieher von HARTZ IV hast Du in der Regel einen Anspruch auf Auskunft und Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Dazu musst Du allerdings zuvor bei Gericht, ähnlich dem "Armenrecht" einen Antrag auf "Rechtsbeihilfekostenübernahme" stellen ( denke dran das Du den Leistungsbescheid dabei hast) ( Manchmal wird auch nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gefragt ). Mit diesem gehst Du dann zu einem Rechtsanwalt, meist empfiehlt Dir der Rechtspfleger sogar einen sehr guten und dort zahlst Du eventuell 10,-€ ähnlich wie bei den Ärzten. Die Wartezeiten für Verfahren sind allerdings sehr lang und können bis zu einem Jahr betragen, nur oftmals führt die Korrespondenz des Anwaltes mit der ARGE schon zu Einsicht auf höherer Ebene, die verlieren nämlich genügend Verfahren und begreifen langsam das Sie nicht alles mit den Menschen machen können.
    Hinsichtlich des Freibetrags / Anrechnungsfreier Zuverdienst weis ich von Zahlen zwischen 100 und 165€
    die ohne Berücksichtigung als Einnahme zum HARTZ IV Geld dazu verdient werden dürfen, was sich ja aus Deiner Zahl heraus auch zu bestätigen scheint.
    Mit der Abwesenheit musst Du vorsichtig sein, in vielen Vereinbarungen steht das darüber der Fallmanager im Vorfeld informiert werden und seine Zustimmung geben muss, sonst drohen Sanktionen. Der Einzugsbereich der ARGE darf oftmals nur mit ausdrücklichem Einverständns verlassen werden.
    Das Driite Reich läßt Grüßen!


    Ich hoffe, das Dir die Informationen weiterhelfen.