Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Hans!


    Gaston hat Dir einen guten Tip gegeben.


    Ich gehe mal davon aus das Du ein Privat - Leasing und kein Firmenleasing für Dein Auto hast!


    Steht denn in dem Leasingvertrag ob Du bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit den Vertrag beenden kannst?


    Gruß

    Hallo meine Liebe!


    Wie wäre es mal mit einem Selbstversuch?


    Nimm einfach mal 347? und versuche davon den ganzen Monat gesunde Nahrungsprodukte zu besorgen!


    Wenn Du das schaffst, frag Dich mal ob Du im Winter barfuss laufen kannst oder wann Dein Klamotten verschlissen sind. Denn das müsstest Du davon auch noch kaufen! Ich denke aber schon am 15. wirds ziemlich leer in Dein Kühlschrank, soviel zu Deiner Recherche!


    Gruß


    Ps.: Manch HARTZ IV zahlt auch noch einen kleine Kredit davon ab, abgesehen von ständiger Erwartung hinsichtlich irgendeiner Leistungskürzung.

    Hallo!


    Mach es wie ich!


    Zunächst habe ich meinen Hausarzt angesprochen! Dieser hat mich an einen Facharzt im hiesigen Krankenhaus überwiesen und dort habe ich einen Befund bekommen, den mein Hausarzt mir attestiert hat.


    Das habe ich bei der ARGE vorgelegt. (Atrose im rechten Sprunggelenk)


    Daraufhin wurde ich dem Amtsarzt vorgestellt, der konnte die Diagnose nur bestätigen und bescheinigte mir eine maximale Belastung von 150 kg was bedeutet das ich mit 135 kg (Muskelmasse da Sportler gewesen) nur noch eine maximale zusätzliche Belastung von + 15 kg die ich heben darf, zulässig ist. Tja und ohne Sport nimmste bestimmt noch was zu!


    Darauf hin hat das Amt 14 Tage später die gleiche Untersuchung nochmla veranlasst und der Amtsarzt hat nur noch den Kopf geschüttelt.


    Da hat mein Fallmanager dann Pech gehabt.


    Bei jeder Bewerbung liegt die ärztliche Bescheinigung bei, weil Aussendienst ist nur eingeschränkt drin.


    Seit September habe ich meine Antrag auf Behinderung zu 20% durchbekommen (in weniger wie 2 Monaten) Nur eine Schwerbehinderrung gibt`s erst ab 50%, aber was soll`s - manchmal ist die Behinderung aber für einen Arbeitgeber wichtig und gut, z.B. Fördermittel ect. - für eine Umschulung wirds schon schwieriger, aber so ist das nun mal im Alter und der ARGE kann man nur sagen, Vortäuschen von Gegebenheiten bei Bewerbungen können im Nachhinein auch eine Kündigung nach sich ziehen!


    Soviel dazu!


    Gruß

    Hallo!


    wenn ich das wieder lese frage ich mich wie dumm man eigentlich sein muss!
    Sowas gehört natürlich bestraft!
    Vermutlich ist Dein Freund auch noch der Vater des Kindes?!


    Wenn dem so ist, was willst Du dann eigentlich?


    Schon mal was von Unterhaltspflicht ect. gehört?


    Was ist eine Bedarfsgemeinschaft ? Alle in einem Haushalt eines Leistungsbeziehers gemeldeten und befindlichen Personen. Und bist Du nun Leistungsbezieher oder nicht? Also wird auch das Einkommen Deines selbstständigen Freundes mit einbezogen, ist doch wohl klar! Und wenn Ihr dann zuviel habt, dann ist das so, denn es gibt hier im Forum noch genügend andere ärmere Menschen, mit Sicherheit!
    Und:
    Wenn man schon abzocken will sollte man es richtig machen, dann hätteste die alte Bude behalten und gelegentlich den Staub aus den Regalen gewischt und irgend ein Gerät laufen lassen damit auch der Stromzähler was aufweist. Hättest regelmässig den Briefkasten geleert und über eine Zeitschaltuhr geschaut, das auch mal Licht in der Bude brennt, die Klingel hätteste abgestellt ( kann ja auch kaputt sein) und dann hätteste immer noch inoffiziell Deinen Freund mit Deinem Kind besuchen können, falls Dich jemand angeschissen hätte und man Dich dort vor Ort angetroffen hätte.


    Weist Du was Du mit dem Artikel kannst? Damit kannste Dir den Hintern abwischen! Denn wenn ich auf dem Amt säße würde ich Dir vorrechnen, wenn das Kind von Deinem Freund ist,das Du mindestens 3 Monate seit Oktober mit Kind und 9 Monate Schwangerschaft dazu, sehr wohl in einem eheähnlichen Verhältnis lebst!
    Ausserdem steht da "Paare" - Ihr aber seit zu Dritt!


    Und für den Fall das Dein Freund eben nicht der Vater ist, muss ich sagen würde ich Dir dies erst einmal unterstellen, weil Du dann nämlich beweisen musst das dem nicht so ist und das geht nur wenn Du beweisen kannst wer der Vater ist und damit hat das Amt jemanden greifbar für einen gewissen Teil der Kosten!


    Denk mal, so doof sind die auf den Ämtern auch nicht!


    Gruß

    Hallo Flamenco!


    der Artikel ist ja schon alt, aber hätte ich als Deutscher so über die hier lebenden Ausländer geschrieben hätte es von allen Seiten her geheißen "Nazi"!


    Ich finde so geht das eben auch nicht! Global Thinking in aller Munde und sich dann aufregen wenn ein Deutscher einem in Spanien den Arbeitsplatz wegnimmt!


    Was ist denn mit unseren Arbeitsplätzen hier vor Ort, warum leben die HARTZ IV Empfänger denn vor Deiner Haustür? Alles große Politik von der Du nix verstehst! Und ehrlich wenn ich die Türken oder Russen hier höre labbern die doch genau die gleiche Kacke in Landessprache über uns, wie Dir das in Deiner Heimat mit unseren Leuten passiert.


    Das Problem ist fehlende Anerkennung, dafür schreiben die Einen hier Antwort um Antwort und wieder Andere angagieren sich ehrenamtlich in allen möglichen Einrichtungen.


    Du hast ein Problem damit, weil Du keine Lösung für Deine Denkstruktur hast und im Grunde machst Du auf irgendeine ander Art genau das Gleiche. That`s Live!


    Anerkennung um nichts anderes geht es, ob nun Jammern, Klagen, Berichten - der Mensch braucht andere Menschen nur um sich zu beweisen wie gut er im Grunde doch ist!


    Denk mal drüber nach bevor Du noch mal Deinem Frust die weite Welt der A.....karte zeigst!


    Gruß



    Ps. Alle hier haben auch das Problem ohne Arbeit dazustehen!

    Hallo Sevgi 24!


    Salle hat vollkommen recht! Und wenn Ihr eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet habt, habt ihr euch sogar verpflichtet den Einzugsbereich der ARGE nicht zuverlassen ohne die Zustimmung Eures Fallmanagers, so steht es zumindest in den EV der hiesigen ARGE.


    Ich setzte das gleich mit der Gettorisierung der Juden unter Adolf Hitler! Andere Sätze kennen wir ja auch aus den HARTZ Reglementierungen.


    Bei den Sprachkursen gibt es sogar einige Träger die einem erklären, das kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wenn das so wäre solltet Ihr Euren Fallmanager ganz einfach um Genehmigung bitten. Teilt er euch dies schriftlich mit braucht Dein Freund auch nicht in die Maßnahme zu gehen, der Fallmanager ist das Maß der Dinge.


    Eine Möglichkeit wäre noch ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen, z.B. nah am Flugplatz - Problem der 20+21. da müsste er wieder in die Schule, aber vielleicht könnt Ihr für die beiden Tage frei bekommen.


    Ich sage immer wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.


    Gruß

    Hallo dely,


    Ich denke das Ihr eine richtige Auskunft erhalten habt.


    Mir erging es ähnlich wobei ich im Angestelltenverhältnis und 3 Monatsgehälter zu bekommen hatte.
    Vorraussetzung war das ich einen Nachweis erbringen musste das ich einen Rechtsanwalt zwecks der Wahrung meiner Interessen eingeschaltet habe.
    Ich musste kurzer Hand eine Rechtsbeihilfe vom Amtsgericht besorgen und mit diesem Beratungsgutschein beim Rechtsanwalt vorsprechen.
    Die dortige Vollmacht über die Beauftragung konnte ich sodann der ARGE vorlegen und erhielt zunächst eine Vorschussleistung (Personalausweis dabei haben).


    Auch weis ich das eine Unternehmer im Ort mit dem Arbeitsamt einen Deal gemacht hat hinsichtlich der Bezahlung der Beschäftigten, sei es nun Schlechtwettergeld oder Konkursüberbrückung ect.!


    Da sind dann sicherlich entsprechende Papiere erforderlich wie Auftragslage, Rechnungslegungen und Mahnungen bzw. die Korrespondenz warum der Auftraggeber nicht zahlt.


    Aberr ich kann Dir sagen, das ist alles eine ziemliche Schei..e!


    Klasse ist auch wie die Banken einen dann hängen lassen, soetwas solltet Ihr euch für die Zukunft gut merken und wenn möglich mehrer Bankhäuser als Alternative besitzen.


    Ich hoffe das Ihr die Probleme schnell bewältigt denn eines ist klar, als Selbstständiger bist Du heut zu Tage
    noch beschissener dran wie ein Angestellter.


    Grade in der Baubranche ist bekannt wie man Subunternehmer platt macht, für den Fall das Ihr das auch übersteht gebe ich euch eine Kontaktadresse, ist ein Unternehmensberater mit super Kontakten zu Juristen und Wirtschaftsbossen, ausserdem zu EU Fördergeldtöpfen. Fragen kostet nichts und es lohnt sich vielleicht für Euch und eine bessere Zukunft. www. Zuhausebleiben.de - Stadt Jülich Unternehmensberatung DOUVOS



    Gruß

    Hallo Laetitia!


    Gebe Dir vollkommen recht, dennoch für den ein oder anderen sind 10? viel Geld und zudem will kein Arzt gerne Patienten verlieren. Warum sollen wir die Leistungsbezieher immer nur den Druck spüren?


    Jeder von den Jungs hat den Eid des Hypokrates abgelegt sofern ein Dr. davor steht und hinsichtlich Ethik ect. habe ich im Dentalbereich mal mit einer Chefredakteurin korrespondiert, die trotz eines Dr.Titels vor ihrem Namen ganz schön von den lieben studierten Kollegen angegangen wurde, weil Sie die Sauereien die man mit uns Normalbürgern abzieht in einer Fachzeitschrift für Zahntechniker geäußert hat.


    Nur wer den Mund hält, mit dem kann man machen was man will und ich bestimme immer noch selbst über mein Leben, trotz HARTZ IV, Fallmanagern und möglichen Sanktionen!


    Dein Hausarzt könnte dem Modell der Krankenkassen beitreten, er könnte aber ebenso eine Gegeninitiative starten - nur dazu ist er zu bequem und im Pulk gleichgesinter ist denen Dein finanzielles Problem im Grunde völlig egal.


    Deshalb finde ich es wichtig darauf hinzuweisen das Dinge möglich sind, wer Sie nicht nutzen will hat ja die freie Wahl dazu genutzt.


    Gruß

    Hallo Djimpanse!


    Wenn Du als Zeitsoldat zur Bundeswehr gehst wirst Du den 1.Wohnsitz am Standort anmelden müssen!


    So war es zumindest zu meiner Zeit, oder ist der spätere Standort ( nach der Grundausbildung ) Dein gegenwärtiger Wohnort?


    Bekommst Du nich von Anbeginn Dein volles Gehalt als Zeitsoldat ?


    Ich denke doch, kann mir nicht vorstellen das sich soviel geändert hat!


    Du hättest dann einen eigenen Wohnsitz, dies ist z.B. auch in der Kaserne möglich (obwohl Du als Mannschaftsdienstgrad in der Regel ein Mehrbettzimmer bewohnst) es gilt die Kasernenanschrift, oder Du beziehst im Standort eine eigene Wohnung. HARTZ IV brauchste dann aber nicht mehr!;)


    Deine Mutter wäre dann allerdings als Bedarfsgemeinschaft um eine Person geschrumpft ! Bedeutet letztlich weniger Geld, weil die Aufwendungen angemessen sein müssen!


    Gruß

    Hallo djimpanse!


    So ganz verstehen muss man Deine Ausführungen nicht, oder ?


    Ist es richtig das die Wohngeldstelle Euren Antrag abgelehnt hat weil das Gesamteinkommen Deiner Mutter und von Dir 1045? beträgt?


    Woraus ergibt sich für die Sachbearbeiterin denn der angebliche Anspruch auf 1550? ?


    Vielleicht aus der Tatsache heraus das Ihr als Bedarfsgemeinschaft HARTZ IV beantragen könntet?


    Du muss, solange Du noch nicht das 26.Lebensjahr erreicht hast grundsätzlich erst mal im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) der Eltern verbleiben. (Natürlich gibt es für alles auch Ausnahmen - in Deinem Fall könnte man auf psychisch erschwerende Umstände agumentieren, doch bei nur noch 3 1/2 Monaten bis zur Einberufung denke ich ist die Zumutbarkeit durchaus gegeben. Also vergiss es! Denn sonst wärst Du vermutlich ausgemustert worden, obwohl V.... soll`s ja bei der Bundeswehr genug geben! - Weis ich, weil ich 4 Jahre dort verbracht habe):)


    Da Du allerdings bei einer Zeitarbeitsfirma tätig warst, müsste Dir auch HARTZ IV zustehen, sofern das Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft nach den entsprechenden Kriterien als zu niedrig bewertet wird.


    Allerdings kann ich Dir nicht weiterhelfen was Erwerbslosenrente und die Rechtsgrundlagen dazu betrifft.
    Ich denke das es so ist das zunächst einmal Deine Mutter einen Antrag auf ergänzende Leistungen nach HARTZ IV stellen muss und das dann festgelegt wird wie hoch die Leistungen sein dürfen. Die angesprochenen 1550? halte ich allerdings für nicht richtig? Frag doch einfach mal auf der ARGE nach wie sich das alles zusammen richtig verhält.


    Auch was Wohnfläche, Miethöhe und Deinen Versorgungsanteil betrifft! und lass es Dir schriftlich geben!



    Gruß

    Hallo Menoflip!


    Deine Angaben sind merkwürdig!!! Bei dem was da steht muss ich fragen: was hat Dein Alter, oder die Zimmergröße mit der Tatsache zu tun, das grundsätzliche Notwendigkeiten bestehen müssen um einen Leistungsanspruch als gerechtfertigt zu betrachten?


    Arbeitest Du nicht ? Wenn nein, hast Du Dich arbeitssuchend gemeldet oder hast Du eine Ausbildung abgeschlossen?


    Nicht jeder ist verpflichtet bis zum 26.Lebensjahr bei den Eltern auszuharren und auch nicht jeder der im eigenen Haus der Eltern unterkommt, bekommt kein ALG II. Entscheidend ist, ob die Bedarfsgemeinschaft die Du mit Deinen Eltern bildest ausreichend versorgt ist, soll heißen wenn Dein Vater genug verdient kann durchaus die Situation gegeben sein das Deine Mutter und Du ausreichend versorgt sind.
    Andereseits gibt es durchaus die Situation das alle 3 Personen arbeiten und dennoch zu wenig zum täglichen Leben verbleibt.


    Auch die qm² Deines Zimmers ist unerheblich, evtl. bei einer WG könnte dies ausschlaggebend sein, z.B. wenn Dein Wohnraum zu groß ist.


    Also um Kohle vom Amt beantragen zu können müssen schon ein paar Kriterien mehr erfüllt werden, wie die Tatsache das man Zuhause wohnen muss und arbeitslos ist.


    Mehr Info, mehr Antwort!


    Gruß


    Ps.: Wenn Du eine eigene Wohnung (separater Eingang) im Hause Deiner Eltern bewohnst ist dies in einigen Fällen interessant, weil das wieder spätestens mit dem 26. Lebensjahr zu einer eigenen Bedarfsgemeinschaft führen kann.

    Hallo!


    Genau so ist es und das ist schon seit 1983 so, da habe ich eben diese Erfahrungen machen dürfen, nachdem ich 1/2 Jahr Berufsförderung (nach der Bundeswehrdienstzeit) dazu genutzt habe um eine Ausbildung als Zahntechniker zu beginnen.


    Es ist also überhaupt nicht gut wenn man von Amtswegen immer propagiert zunächst einmal eine Ausbildung zu absolvieren, egal was! Dann hat man was in der Hand auf dem man später aufbauen kann.


    Blödsinn, die Einzigen die dann etwas in der Hand haben sind die Bürokraten die einem dann mitteilen können das dies und jenes nicht mehr geht weil.....!


    Der Staat muss Kohle sparen, Mädel !


    Gruß

    Hallo Gipsylady!


    Wie geht das? Schüler und HARTZ IV ? Du musst doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!


    Meine Fallmanagerin hat erklärt das ich lediglich mit Abendschule diesen Kriterien gerecht würde!


    Ich sehe das nicht so, denn Arbeitszeiten sind nicht wie auf dem Amt von 07:30 - 17.00 sondern


    inzwischen von 05.00 - 23.00 normal und man kann ja auch noch in der Nacht Tätigkeiten finden.


    Ein 400? Job wird von vielen ARGE`n sogar kategorisch abgelehnt weil die Zielsetzung lautet, das man


    definitiv aus dem Leistungsbezug heraus soll. Ist diese Möglichkeit nicht sichtbar, dann wirst Du sogar


    aufgefordert diese Stelle zu kündigen. Es wird sich daher wohl um eine Vollzeitstelle handeln.


    Sag Deinem Fallmanager mal einen schönen Gruß, solange die ARGE`n massenhaft Teilnehmer in die


    Unternehmen schicken für Praktika und Billig-Jobs, solange wird wohl die Notwendigkeit von


    Unternehmerseite nicht gegeben sein Vollzeit-Jobs anzubieten. Er solle mal über die SCH... dieser Politik in


    einer ruhigen Minute nachdecken. Ich habe leider kein Verständnis, anders wie Salle ect. in diesem Forum,


    das dieser Personenkreis dies mit seiner Dienstpflicht begründend zwar versteht aber nicht entsprechend


    handelt.


    Gruß

    Hallo kh9748!


    Ja, ja jetzt gehts den "Alten" so richtig an den Kragen. Nach neuesten Berichten hat die CDU wohl dafür gesorgt das dem Eilverfahren im Bundestag eine Entscheidung über Frühverrentung bei den nicht mehr Vermittelbaren Leistungsbeziehern droht. (Kann jetzt erst im Januar 2008 entschieden werden)


    Damit trifft Dich dann wohl das volle Paket, denn bisher steht im Gesetz das bevor Du HARTZ IV in Anspruch nehmen kannst ja wohl zunächste alle eigenen Mittel eingesetzt bzw. Berücksichtigung finden müssen.


    Einzig die Tatsache das Du noch ca. 8 Monate ALG I beziehen kannst, könnte zunächst eine Hilfe sein.


    Soll ich Dir mal sagen wie ich vorgehen würde um die anstehenden Verluste so gering wie eben möglich zu gestalten? - Das ist mein Ernst, - Scheidung, so hart es auch klingt und der Frau als Ausgleich die Eigentumswohnung übertragen und den Kindern die Lebensversicherungen überschreiben, evtl. umschreiben lassen und als Ausbildungsversicherung deklarieren.


    Denn sonst holt sich der Staat alles nur erdenkliche. Zusätzlich eine kleine Wohnung anmieten und Hartz IV beantragen, denn bis dahin steht wohl eine Entscheidung fest.


    HARTZ IV würde gegenwärtig jemanden wie Dich in die Frühverrentung zwingen, denn es ist zumutbar zunächst Deine Rente ( auch mit Abstrichen ) in Anspruch zu nehmen bevor Du staatlich Mittel erhälst.


    Eine weitere Lösung wäre natürlich noch ein neuer Job, eventuell auf 400? Basis (aber vorsicht, manchmal wird damit argumentiert das dieser keine dauerhafte Chance für eine Vollzeitstelle ( sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis ) darstellt und Du Ihn sogar aufgeben musst, denn es gilt: die Zielsetzung, raus aus dem Leistungsbezug - das heisst eben nicht zur Überbrückung.


    Ein möglicher Trick: der Arbeitgeber deklariert dies als Probephase für eine Vollzeitstelle und stellt dann nach entsprechender Zeit fest das Du doch nicht geeignet bist, quasi genau zu dem Zeitpunkt Deines Renteneintrittsalters.


    Wenn das klappt kannst Du Dir die Gedanken über die zuvor genannte Lösung ersparen und es wäre für alle angenehmer.


    Ganz schöne Sauerei was da mit Leuten wie euch gemacht wird, hoffentlich weisst Du bei der nächsten Wahl wo Dein Kreuz hingehört!



    Gruß

    Hallo Olsen!


    Zunächst einmal eine Frage: Du erhälst nur 249? ALG I ! Wo wohnst Du? Noch Zuhause?


    In Frankfurt so glaubst Du sind die Chancen eine Arbeitsstelle zu finden besser, das mag sein!
    Zum Suchen musst Du allerdings nicht vorrangig dort wohnen und somit besteht aus meiner Sicht überhaupt kein Grund warum man Dir einen Umzug dorthin oder eine Wohnung vor Ort finanziern sollte (auch nicht anteilig).


    Als ausgelernter IT Fachmann kannst Du sicherlich mit dem Internet sehr gut umgehen, somit dürfte die Arbeitssuche in Frankfurt doch auch kein Problem darstellen.


    Ehrlich? Würdest Du jemanden Dein Geld in den Rachen werfen damit er möglicherweise anderswo eine Arbeitstelle findet? In Frankfurt gibt es doch sicherlich auch ausreichend gelernte IT Fachleute ohne Arbeit.


    Ich denke wenn Du definitiv eine Arbeitsstelle vorzeigen kannst wird die Übernahme der Kosten kein Problem werden, aber die Verlagerung der Problematik von einer Kommune in eine Andere erscheint mir nicht aufgrund der entstehenden Kosten als nicht sinnvoll.


    Gruß

    Hallo!


    Wohne im alten Haus meiner Eltern ! ??? !


    Nun ich denke dann haben Deine Eltern ausreichend Geld um Dich bis zum 26. Lebensjahr mit durchzuziehen!


    Warum haben wir die HARTZ IV Regelungen? Doch nicht nur um die Verwaltungsapparate von Sozialhilfe und Arbeitsamt zu einer noch uneffektiveren Institution aufzubauen. Es sollte erreicht werden, das den Menschen weniger Mittel vom Staat zugebilligt werden muss, denn der ist eigentlich Pleite!


    Gürtel enger schnallen bedeutet dann nicht nur für die, die eh schon wenig haben das sie mit weniger auskommen müssen, sondern sollte auch für die, die genug haben gelten.


    Wovon zahlst Du Essen, Strom, Schulbücher ect.!


    Wenn es das ist was ich denke, dann finde ich schon die Anfrage ansich mehr als unverschämt.


    Vielleicht lebt Dein Bekannter unter ganz anderen Bedingungen!


    Wenn Du Abendschule machst, was machst Du dann am Tag? Ich habe damals zuerst eine Jungbotentätigkeit gemacht und bin anschließend am Tag in eine Berufsausbildung gegangen.


    Um 17.00 war Feierabend und um 18.00 fing die Abendschule an bis 21:45 und dann gings mit dem Rad heim. Um 23:30 habe ich noch die Aufgaben gemacht und am anderen Morgen war um 05:45 Ende mit dem Schlafen, denn um 07.45 gings auf der Arbeit wieder los, im Übrigen für 275,- DM mtl. !


    Damals war ich 15 als ich von der Hauptschule kam und mit 17/18 hatte ich die Mittlere Reife in der Tasche und die halbe Berufsausbildung.


    Irgendetwas gibt es zu tun, vielleicht nicht für viel Geld aber in Deiner Situation noch nach Leistungen des Staates zu fragen finde ich ziemlich unangemessen!


    Sorry, aber ich denke manche Dinge haben mit Anstand zu tun!

    Hallo David K!


    Ich denke das Du bei dem Bruttolohn von 1000? letztlich weniger ALG I erhalten würdest als das Du davon Deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest, somit musstest Du einen Antrag auf ALG II stellen.


    Damit hast Du dann Miete und Lebensbedarf gesichert ( wie auch immer man zu dieser Aussage stehen kann), deshalb solltest Du ALG II beantragen.


    Frag einfach zunächst einmal nach dem für Dich zuständigen Fallmanager, er soll Dir erklären wieso Du kein ALG I beziehen kannst.


    Notfalls verweis darauf das Du das Bürokratendeutsch nicht begreifst, er möge es verständlich erklären!


    Gruß

    Hallo Sven SZ,


    also folgendes zu den Einsteigerkursen von HARTZ IV! Ich denke das die ARGE zunächst einmal der Ansprechpartner für jeden Hilfebedürftigen ist. Nach den rechtlichen Änderungen muss der Staat einem nicht mehr Helfen wenn er die Kenntnis erhält das jemand Hilfe benötigt, ist aber wenn man um Hilfe bitte dann verpflichtet dies zu tun.


    Natürlich versuchen die Kommunen den Faktor Kosten so gering wie eben möglich zu halten.


    Ich kann jedem nur raten den Termin der ersten Vorsprache schriftlich bestätigen zu lassen, ebenso den Grund der Vorsprache, nämlich "Antragstellung auf HARTZ IV Leistungen" dann können die Ihre Spielchen gerne machen wie sie wollen. Schriftlich ist ein Verwaltungsakt und das reicht um gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erheben zu können.


    Befolg mal den Tip von "sissy", alles andere dient dem Zweck Dich zunächst einmal hilflos im Regen stehen zu lassen! Soll ja Leute geben die davon schon die Nase voll haben und Ihre Ansprüche nicht geltend machen. ( Langfristig ist das ein Weg die Menschen in die Kriminalität zu drängen).


    oder Du fragst den Fallmanager ob er Dir die entsprechende gesetzliche Regelung zu dieser Verfahrensweise einmal ausdrucken könnte. Wenn nicht frag nach dem Vorgesetzen!


    Einer muss schließlich verantwortlich sein!

    Hallo David K.!


    Du hast doch bereits eine eigene Wohnung und diese zuvor schon unter HARTZ IV mit entsprechendem Nachweis bewilligt bekommen. Raus aus den Kartoffeln - Rein in die Kartoffeln, diese Prinzip geht auch unter HARTZ IV nicht.
    Hast Du Dich denn auf dem AMT (ARBEITSAGENTUR/ARGE) arbeitsuchend (arbeitslos) gemeldet oder den Antrag nur bei Deinem Chef abgegeben? Verstehe nicht ganz was Dein Chef damit zu tun hat?
    Der Chef bestätigt lediglich das es eine betriebsbedingte Kündigung ist und nicht eine Kündigung aus der man Dir ein Fehlverhalten unterstellen könnte und was dann zu einer Sperrfrist führen würde.
    Doch das hätte er umgehend erledigen können?


    Wenn der Antrag noch nicht beim AMT vorliegt solltest Du schaun das der Termin der ersten Vorsprache ( wann Du Dich dort das erste Mal gemeldet hast) darauf notiert ist, damit nicht erst mit dem Einreichen der Berechnungszeitraum beginnt. Das wird auf den Ämtern gern vergessen und führt dazu das Dir Geld verloren geht.


    Also hin zum Chef Antrag abholen und zum Amt!