Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo ricbln!


    Also, eine reine mündliche Aussage ist immer ein Zeichen dafür das etwas nicht legitim abläuft.


    Ich habe die Erfahrung machen müssen das man solange nichts Schriftliches vorliegen hat, keinen Verwaltungsakt betrieben hat, dies aber muss geschehen um einen Widerspruch einlegen zu können.


    Erkläre Deinem Fallmanager einfach das Du die von ihm gemachte Aussage gerne in schriftlicher Form hättest, oder noch besser: Frag schriftlich an wie die Kostenübernahme der Miete aussieht!


    Du kannst natürlich auch gegen den Leistungsbescheid in angemessener Zeit den Widerspruch erheben, beste Gelegenheit ist der Bescheid auf den Folgeantrag.


    Falls Du noch Fragen hast, meld Dich einfach nochmal!


    Gruß

    Hallo Leute!


    Ist zwar ne alte Anfrage, aber die Antworten sind Quatsch!


    Liebe Leute,


    schon mal was von Härtefallregelungen gehört?


    Was ist die Zielsetzung von HARTZ IV ????



    Schaut mal im § 1 nach !


    Was man hier will ist doch offensichtlich, Fallbeispiele um Rechtsgrundlagen zu schaffen!


    Widerspruch um Widerspruch und dann Sozialgericht, aber ist vermutlich schon alles gelaufen!


    Ansonsten rate ich mal einen netten Brief an die Familienministerin !


    Tut mir leid, aber solche Fallmanager gehören auf die Straße!


    Da lernt der dann ganz schnell was soziale Kompetenzen sind!


    Gruß

    Hallo Phoebe!


    Die Größe der Wohnung ist klar definiert, diese muss Dir Dein Fallmanager nennen!
    Ebenso was angemessen Kosten sind und bis zu welchem Betrag Dir die ARGE die Kosten für die Wohnung erstattet.
    Die meisten Städte haben zudem einen sogenannten Mietspiegel, den man sich im Internet herunterladen und ausdrucken kann.


    Sollte es Dir nicht möglich sein eine den Vorgaben entsprechende Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt aufzutun, einfach mal beim Wohnungsamt nach freien Objekten in dieser Größe erkundigen, dann stehen der ARGE durchaus auch die Mittel für eine qm² mässig größere Wohnung (nächste Stufe) zu. Darüber hinaus wird es schwieriger weil mit größeren Wohnungen auch die zu erwartenden Heiz bzw. Nebenkosten unangemessen ansteigen. Natürlich könntest Du einen gewissen Betrag vom Regelsatz 347,- ? hierfür auch noch aufbringen, aber ich gebe zu bedenken das bei Sanktionen / Kürzungen gegen Dich dann die Mietleistung auch gleich gefährdet ist!


    Wichtig, Strom wird aus dem Regelsatz finanziert, viele wundern sich hier warum der Regelsatz nicht in voller Höhe gezahlt wird, das hat mit Warmwasser und Strom allgemein (Hausflur, Keller, Waschküche ect.) zu tun.


    Ich habe z.B.: 58qm² für gegenwärtig 360? wovon 20? vom Regelsatz abgehalten werden, ich bekomme somit 340 ? erstattet. Da die Heizkostenmittel-Beschaffung im letzten Jahr (Steigerung 7,2% offiziell) dazu geführt hat das meine Vermieterin um 30? die Miete angehoben hat, habe ich eine neue Berechnung einreichen müssen. Hilfreich, macht euch eine Kopie dieser Aufstellungen, dann weis man was im letzten Jahr gelaufen ist. Ich werde wohl zukünftig 25? vom Regelsatz abgezogen bekommen, habe aber eine schöne Wohnugnssituation für HARTZ IV Verhältnisse



    Gruß und viel Erfolg!!

    Hallo Leute !


    Verstehe die Antwort von Mäcky nich so ganz, aber das soll hier ja vorkommen!


    Sorry, mal aber seit wann ist "Schwanger sein" gleich ein Grund für eine "neue Wohnung" ?


    Seit Ihr im falschen Film gewesen oder was? Was glaubt Ihr machen wir hier auf der Seite?


    Beratung für "Wie sahne ich am Besten ab?" Ein Stil ist das hier, der ist einfach unglaublich!


    Wie groß ist denn Deine/Eure Wohnung und wie siehts mit der Finanzierung Eures Vorhabens aus eigenen Mitteln aus?


    Sorry Leute aber für so blöde Anfragen gibts dan auch blöde Antworten, bischen was muss man hier schon als Vorgabe voraussetzen, aber so eine Anfrage sieht mir einfach nur als Abzocke gegenüber dem Sozialstaat aus.


    Ich werde das jetzt mal genau so dumm beantworten:


    Also liebe Irene, Dein Günter scheint ja der Papa zu werden und wer so eine kluge Frau wie Dich, die es sich leistet in der AUSBILDUNG schwanger zu werden, zur Mutter macht verdient dann ja sicherlich sehr gut! Was wiederum zur Folge hat das er als verantwortungsvoller Vater zunächst einmal für die Belange der Familie das notwendige Einkommen mit einem Überdurchnschnittlich guten Verdienst befriedigt; Ihr wohnt zudem dann wohl auch in einer durchaus luxeriös ausgestatteten und viel zu großen Wohnung, was als Schlussfolgerung nur eines zulässt: Gibt nixxxxxxxxxx!!!!!!

    Hallo Traudl !


    Das ist doch nichts neues, und leider stimmen die Vorwürfe auch noch!


    Aber ab dem nächsten Jahr wird alles besser!


    Dann haben die Kommunen eigene Unternhemensberater, nicht wegen der fachlich besseren Informationen, nein wegen der "Absahne" die sich da praktizieren lässt, aber das darf man ja so auch nicht sagen!


    Fakt ist das eine "Potentialberatung" über Kfw Gelder 3000? bringt die zu 50% dem Unternehemer als Fördermittel erstattet werden, und wenn dann noch anständig Fördermittel abgestaubt werden können brauchste letztlich nur noch eine etwas weniger Geldgierige Hausbank und dann kannste zumindest einen halbwegs vernünftigen Start an den Tag legen.


    Als HARTZ IV haste bei 3000? Höchstförderung dann auch noch die Kann-Bestimmung was die Fallmanager dann auch so praktizieren, nämlich so, bevor ich mir Probleme machen mit Dingen von denen ich nichts verstehe, kann ich das Ganze einfach nicht gut heissen!


    Gruß


    Hör mir auf mit diesen Knalltüten, das einzige was die haben iss´n Abi das zum studieren wohl nicht gereicht hat!

    Hallo Nulli !


    Du siehst, da auch Salle Dir eigentlich nur bestätigt, das Dein Fallmanager sicherlich richtig liegt.
    Leider ist das für jemanden der ohnehin nicht viel Geld hat nicht sonderlich befriedigend, aber vielleicht tröstet es Dich wenn ich Dir mitteile das Eure (Ex-Mann und Du) Lösung immer noch besser ist als vieles was andere Eltern in Scheidungsverfahren erleben. Da Dein Sohn unter ADHS leidet soviel, auch mein Ältester wurde entsprechend diagnostiziert, hinzu eine Form von Legasthenie - manchmal nervts halt tierisch, vor allem wenn er mit seinem jüngeren Bruder gemeinsam etwas vollbringen muss. Väter haben da einfach aus den biologischen Grundlagen heraus etwas bessere Karten. Wir bauen Stress einfach schneller ab, der Hormone wegen. Also sei froh das Dein Sohn die Hauptzit bei deinem Ex verbringen darf. Das ist Leben, es kommt nie so wie man es geplant hat.


    Mein Rat, versuch einfach mal den anderen Weg bei Deinem Fallmanager. Frag ihn doch mal recht hilflos nach seinem persönlichen Rat und wie Du denn Deine gegenwärtige Situation verbessern könntest.


    Seh das nicht als Aschkriechen, sondern eher nach dem Motto alles ist erlaubt - auch eine gewisse heuchlerische Haltung unsereseits.


    Da sitzen letztlich auch nur Menschen und brauchen in dem Job auch Anerkennung!


    Das dieser Staat mit seiner Politik einen Großteil der Probleme die es zu lösen gilt selbst produziert wissen wir doch alle, oder?


    Gruß


    (Erklär ihm doch mal wie sehr Du nervlich unter dem "Aufmerksamkeits-Defizit und Hyperaktivitäts-Syndrom" deines Sohnes leidest und somit auch für eine gewisse Zeit danach immer noch abgelenkt bist. Wie sollst Du da in einer Maßnahme etwas erfassen, behalten und durchdenken können?)

    Hallo Leute !


    Einige werden es kennen, andere noch nicht, wie man mit aufmüpfigen Leistungsbeziehern umzugehen pflegt!


    Nun hat es auch mich erwischt, vermutlich steht eine Kürzung meiner Leistungen ins Haus wegen angeblichem Fehlverhalten!


    Damit aber soviele wie eben möglich von Euch lernen was wir uns als HARTZ IV Bezieher nicht gefallen lassen müssen werde ich hier ausdrücklich meinen Fall schildern.


    Ich hatte schon zurückliegend teilinformiert darüber, das ich mich über eine Praktikumstelle auf eine Vollzeittätigkeit vorbereitet hatte. Zusammen mit dem Chef des Praktikumsbetriebes, dessen Frau und einem Unternehmensberater standen die Planungen hinsichtlich einer neuen Firma in der ich eine feste Aufgabe gehabt hätte. Fördergelder von 600.000? waren durch die KfW Bank bereits zugesagt nur die Hausbank vor Ort verdient nicht genug daran, wenn sie für die staatliche Zusage günstig Kredite geben muss und selbstverständlich will man ans bisherige Vermögen der Unternehmensgründer, sprich Häuschen, Grundstück ect. - soviel zu staatlichen Versprechnungen!


    Mein Praktikum hatte ich auf insgesamt 4 1/2 verlängert, was aufgrund von Zertifizierung und Neugründung im Grunde ein unheimlich kurzer Zeitraum ist. Dann kam es zu Anfragen von ARGE Mitarbeitern hinsichtlich einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, natürlich wieder auch mit der Notlösung 400,-? Job, was aus meiner Sicht nur Volltrottel und Nichtskönner als gute Lösung betrachten können, denn schließlich war mein Ziel eine Vollzeitstelle und zwar dauerhaft ins Leben zu Rufen und darüber hinaus noch viele weitere HARTZ IV Bezieher in ebenso feste Arbeitsverhältnisse zu bekommen.


    Bemerkungen wie, man wolle der Schwarzarbeit" keinen Vorschub leisten wurden als Unterstellung geäußert sodas ich letztlich mit fast der gleichen Bemerkung von der Fallmangerin die Beendigung des Praktikums zu einem festen Termin offeriert bekam. Den Widerspruch darf ich nun vor dem Sozialgericht entscheiden lassen weil die Anweisung keinen Verwaltungsakt darstellt.


    Ich durfte also wieder in die sinnvollere Maßnahme der "TERTIA" um mir jeden Tag anzuhören das Leute in 400? Jobs oder Praktika vermittelt werden, weil man ja grundsätzlich zur Arbeitsaufnahme verpflichtet sei.


    Was für ein Schwachsinn, der hier den Leuten vermittelt wird! Auch die ARGE´n scheinen da etwas vorrangig zu interpretieren was erst dann zum tragen kommen sollte wenn eine klare Verweigerungshaltung zu erkennen ist, denn im Gesetz steht das erste Zielsetzung der HARTZ IV Reformen sein soll das der Leistungsbezieher eben aus dem Leistungsbezug so heraus soll, das er in der Lage ist seinen Lebensunterhalt-und Bedarf aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
    - - ALSO IM GRUNDE EINE GANZ ANDERE INTERPRETATION - -


    Ich habe aus Protest, nachdem ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anlass zur Klage über meine Person gegeben habe, die ersten 3 Tage mit einer Stunde Verspätung begonnen, aber zu meinen regulären Praktikums Arbeitszeiten. Man erteilte mir eine mündliche Abmahnung, die ich dann als ungültigen Blödsinn abtat und um Erteilung der selbigen in schriftlicher Form bat. Dies wurde mir am 3 Tag dann zuteil, mit angeblicher Meldung an die ARGE, die ich davon aber auch selbst in Kenntnis setzte, in solchen Dingen provoziere ich dann auch sehr gerne den Konflikt.


    Antworten dauern aber bekanntlich und deshalb habe ich mal ein wenig die Qualität der Ausbildung auf den Prüfstand gestellt, z.B. die Umsetzung von Bewerbungsschreiben nach Vorgabe der Seminarleitung oder die Weigerung bei Initiativbewerbungen den Lebenslauf mitzusenden. Ein Teilnehmer erzählte mir das zwei vor ihm gehende Referentinnen in einem Gespräch geäußert hatten: "Bei dem krieg ich sonne Krawatte" und selbstverständlich beschränkte ich mein Handeln auf Anweisungen, ansonsten verführ ich wie die anderen Teilnehmer auch Internet-Recherge gleich Computerspiele oder Artikel in diesem Forum.


    Nach und nach verschärfte sich das Klima für alle Teilnehmer, usus waren Gespräche die man mit 2 TERTIA-Mitarbeiter führen musste und gelegentlich abzuzeichnen hatte.


    Ausschlagebend für meine Beendigung der Maßnahme (von der ARGE als Rausschmiß betitelt) war die Handlung gegenüber einer immer als muffelig und rotzig geltenden Referentin die am Mittwoch Morgen einer Teilnehmerin in unserem Kurs ein Praktikum in einem Krankenhaus vorschlug, obwohl diese lediglich als Hauswirtschafterin ausgebildet ist, weil sie dort ja wohlmöglich was lernen könne. Auf die Bemerkung der Teilnehmerin hin, sie kenne sich doch mit medizinischen Fachausdrücken überhaupt nicht aus, hieß es das könne man ja lernen. Worauf ein ander Teilnehmer bemerkte und nach weiteren 14 Tagen biste dann Doktor.


    Ich bemerkte was das nur solle Praktika und Jobs wären nicht die Zielsetzung es ginge darum Arbeitsplätze zu schaffen, welche die Referentin im rausgehen mit dem Kommentar abschloss, klar wenn man wie Sie keinen Bock hat. Was ich kommentierte mit den Worten: Das müssen Sie grade sagen!


    Im Anschluß tippte ich auf meinem Arbeitscomputer folgendes ein ....keinen Bock habe ich auf dumm dusselige Argumente einer Frau S......(*Name muss ja nicht noch in der Öffentlichkeit breitgetreten werden)


    Dies habe ich ausgedruckt und an meinen Arbeitsplatz gelegt, um nicht wieder eine derartige Diskussion führen zu müssen.


    TERTIA hat dieses Schreiben von meinem PC heruntergezogen und an die ARGE weitergeleitet und gegen Mittag erhielt ich dann die Mitteilung das die Maßnahme mit sofortiger Wirkung für mich beendet sei.


    Heute habe ich mich mit dem Teamleiter der ARGE unterhalten und siehe da, alle Teilnehmer werden ausspioniert. Also Stasi-Methoden gibts nicht nur im Osten, nein auch hier im Westen.



    Also Leute passt schön auf was Ihr so am Pc macht!


    Gruß

    Hallo Nulli !


    Als Vater von 2 Söhnen kenne ich dieses Problem auch und zwar aus folgendem Grund: mir steht solange nicht ein gemeinsames Sorgerecht besteht als HARTZ IV Leistungsempfänger noch nicht einmal mehr Wohnfläche zu, obwohl ein Umgangsrecht grundsätzlich auch den Elternteil, der kein Sorgerecht hat verpflichtet, den Umgang mit den Kindern sicher zu stellen. In meinem Fall war es allerdings so das meine geschiedene Ex und ihr neuer Lebenspartner meinen mir meine Kinder vorenthalten zu können. Zudem saß zu Zeiten der Unterhaltpflicht meinerseits eine "Dumpfbacke" von Amtsleiter im Sozialamt der dem Geschwätz meiner Ex nur zugern noch ein wenig Negativdenken über meine Person beipflichtete ohne mich je zuvor kennen gelernt zu haben.


    Fazit, es gibt nix! Auch nicht wenn man ein Kind auf der Steuerkarte hat, der Staat brauch keine Kinder!


    Eure Bedarfsgemeinschaft und alles was damit zusammenhängt muss damit leben das Behördendenker Euch erklären das es doch wohl selbstverständlich ist das der unterlegene Elternteil sein Kind versorgt, völlig unabhängig davon ob der andere Elternteil alle Leistungen einsteckt. Einzige Möglichkeit, den anderen Elternteil verklagen auf Leistung eines angemessenen Betrages, rechtlich wäre das sicherlich korrekt darzustellen, aber die Spielchen die dann abgehen kennen die meisten von uns nur zu gut, die Richter scheinbar nicht und unsere Politiker sehen da überhaupt kein Problem.



    Und euer Fallmanager hat wohl zunächst einen Fehler bei der Berechnung der Personen zur Bedarfsgemeinschaft gemacht und ihn dann bemerkt, wie sagt man dann "Schitt happens"! Ich denke Ihr müsst Wohl oder Übel in den sauren Apfel beissen.



    Gruß

    Hallo Tinsche 87 !


    Klasse wenn dem so ist ! Aber vorsicht, nicht zu früh freuen bestimmt hat der gute Mann dann auch noch etwas anderes falsch gemacht und dann haste Dich wohlmöglich zu früh gefreut. Schau nur das Du die geänderte Berechnung einmal ausführlich von Deinem neuen Fallmanager erklärt bekommst und am Besten noch einen Zeugen dabei haben, falls doch mal wieder etwas anderes laufen sollte.


    Gruß

    Ja, das ist Deutschland !


    Menschen in Bedarfsgemeinschaften einteilen und sich der Verantwortung entziehen!


    Die Bedarfsgemeinschaft "Arbeitslose" braucht überlebensfähige, sozialversicherungspflichtige Arbeit, und wo ist da die Solidarität der Bedarfsgemeinschaft? Gehört in diese Bedarfsgemeinschaft nicht auch der Unternehmer mit der Verpflichtung entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten anstatt Gewinne für nichtarbeitende Aktionäre abzuschöpfen?


    HARTZ IV Bezieher arbeiten angeblich nicht! Warum ist das denn so schlimm, Aktionäre arbeiten doch auch nicht, aber da mault keiner drüber!


    Schöne Weihnachten!

    Hallo ricbln!


    Du schreibst von 10€ die die ARGE nicht übernimmt! Zahlt man denn Deine Miete?


    10 € nicht Übernahme scheinen mir nach einem Betrag auszusehen der sich z.B. aus Stromkosten allgemein ableiten lässt, wobei Stromkosten grundsätzlich zu Lasten des leistungsbeziehers gehen. Sind Stromkosten oder Warmwasseranteil in der Gesamtaufstellung der Miete incl. Nebenkosten enthalten, werden diese heraus gerechnet. Dadurch glauben viele Leistungsbezieher Sie würden etwas nicht bekommen, stimmt aber nicht, weil diese Kosten aus den 347€ beglichen werden müssen, das gilt für alle!
    Gruß


    Die Begründung wäre sogesehen völliger Blödsinn!

    Hallo eckiger Klotz.


    Du hast geschrieben das Dein Freund Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft ist und das er Wehrsold bezieht, Ihr aber nicht verheiratet seit.


    Wehrsold heisst für mich Zeitsoldat! Dies widerum bedeutet das in der Regel der 1. Wohnsitz am Standort ist, selbst für den Fall das er einen "Heimschläfer-Antrag" genehmigt bekommen hat, müsste er sich eigentlich am Standort angemeldet haben, weil ledig!


    Damit wäre die von Dir und Ihm bewohnte Wohnung dann 2. Wohnsitz an dem er sich nur gelegentlich aufhält und eigentlich mehr Deine eigene Wohnung!


    Diesbezüglich gibt es dann sicherlich einige Lösungen! Also wäre interessant ob Dein Wohnort gleichzeitig Standort Deines Freundes ist.


    Oder ist Dein Freund nur Wehrpflichtiger?!


    Gruß

    Hallo!


    Fragen kostet nichts und bekanntlich musst Du Dir als Leistungsbezieher ohnehin zuvor die Genehmigung Deines Fallmanagers einholen.
    Erkläre im einfach das mit fortschreitender Schwangerschaft die körperliche Belastung eines Umzuges für Dich erheblich schwieriger zu bewältigen sein wird und das Du in Deiner gegenwärtigen Situation noch einen Großteil eigenständig bewältigen könntest.
    Ich denke das so mancher Fallmanager dafür Verständnis aufbringen wird und Du bereist jetzt die neue Wohnung anmieten darfst.


    Es gäbe nur ein Argument was dagegen spricht, nur das will man nicht hoffen. Du solltest allerdings hinsichtlich einer solchen möglichen Argumentation Deines Fallmanager auf eine positive Lebenseinstellung verweisen. Und weil das so ist unterbreite ihm gleich die günstige neue Wohnung!


    Gruß

    Hallo Gaston!


    Nach meinem Kenntnisstand wird der Beschäftigungsträger von der ARGE beauftragt.
    In meinem Fall ist es sogar so gewesen, das die ARGE über die Bundesagentur für Arbeit eine Maßnahme bei der AWO organisierte über die ich dann bei der Tertia gelandet bin. Du kannst Dir vorstellen, das neben der Tatsache das bekanntlich viele Köche den Brei verderben für mich die Problematik bestand den absolut maßgeblichen Ansprechspartner zu ermitteln, weil jeder Zuständigkeiten beansprucht. Letztlich gilt und das konnte ich unmissverständlich klären, das Wort des Fallmanagers (ARGE)!


    So sehe ich das auch im Fall von Split, der sicherlich einen Ansprechspartner in der Maßnahme hat, welcher aber dem Bedürftigen (Split) nicht die finanziellen Mittel zubilligen kann um die Fahrkosten zu bezahlen. Der Träger der Maßnahme zahlt zwar für die geleisteten Stunden den Ausgleich an den Bedürftigen, aber stell Dir vor jeder würde dort um Vorschuß bitten und wohlmöglich die Maßnahme abbrechen! An wen müsste der Träger sich dann wenden? Richtig an die ARGE ! Also, über die Leistungen kann nur die ARGE entscheiden, diese muss sogar entsprechend der Eingliederungsvereinbarung dafür Sorge tragen das dem Bedürftige auch tatsächlich möglich ist an der beabsichtigten Maßnahme teilzunehmen bzw. den Ort dieser Maßnahme in einem zeitlich angemessenen und zumutbaren Rahmen auch erreichen zu können.


    Ich denke das ich mit meiner Empfehlung ziemlich richtig liege, obwohl ich durchaus den Verantwortlichen das "Bäumchen-wechsel- Dich" Spiel zutraue!

    Hallo alle miteinander!


    Bekanntlich schütz Unwissenheit nicht vor Strafe ! Strafe jedoch wird meist nur erhoben wenn Vorsatz im Spiel ist. Beides trifft in vorliegendem Fall meines Erachtens aber nicht zu.


    1. Sind die Angaben Wahrheitsgemäß ergangen wenn lediglich die Schwiegermutter darüber Kenntniss besass und 2. stellt sich die Frage ob der Betrag quasi wie eine zu erwartende Erbschaft zu betrachten ist.


    Die Schwiegermutter legt und das ist aus meiner Sicht ganz wichtig ohne das Wissen der Tochter Ihr persönliches Geld zum Zwecke einer möglichen Versorgung nach Ihrer Zeit an. Sind die Freistellungsaufträge seitens der Schwiegermutter beantragt, quasi ohne Wissen der Tochter dann muss man den Vorgang so betrachten: es handelt sich um eine völlig andere Bedarfsgemeinschaft die zudem überhaupt keine Leistungen bei der ARGE bezieht. Stellt sich die Frage wie die ARGE zu diesen Informationen gelangen kann. Evetuell muss man mal prüfen in wieweit sich die Bank hier strafbar und damit Schadensersatzpflichtig gemacht hat.


    Manchmal können ja Namensgleichheiten oder Änlichkeiten schon mal zu versehentlichen Informationsausgaben führen, letztlich darf dies aber einem Bankhaus nicht passieren.



    Der Tip mit dem Rechtsanwalt ist zudem sehr gut, falsch ist das Ihr den bezahlen müsst, denn dazu müsste Klarheit herrschen über den Sachverhalt, dies ist allerdings nicht der Fall und mit dem Leistungsbescheid steht euch der Weg auf eine verbindliche Rechtsauskunft und Unterstützung in einem möglichen Verfahren offen. Ihr müsst nur beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes einen entsprechenden Gutschein beantragen und vielleicht beim Rechtsanwalt 10? abdrücken.


    Viel Erfolg!

    Hallo Schmollo!


    Denke das die ARGE dies ablehnt, denn silcuzza schreibt von einer Ausbildung und gem. Ausbildungsgesetz §5 ist der Ausbildungsbetrieb für Aufwendungen zuständig. Könnte sein das dieser die Mittel vorstreckt und vomn der Ausbildungsvergütung abzieht, was gerade im Gaststättengewerbe an der Tagesordnung ist. Leider, denn nicht der Auszubildende ist für die Ausbildungsmittel zuständig sondern der ausbildende Betrieb. Da kann Schmollo gleich mal sehen um was für einen Unternehmer es sich beim Ausbilder handelt, wenn er nicht zu den Abzockern gehört stellt er dem Azubi die Bekleidung selbstverständlich, schließlich spiegelt diese ja auch irgendwie den Stil des Betriebes in der Kundschaft wieder! Da darf es dann vielleicht auch etwas Hochwärtigeres sein wenn man etwas auf das Erscheinungsbild vor dem Kunden gibt. Ansonsten gilt billig, weil die Vergütung ja nicht mehr zulässt, dem entsprechend ist dann ja auch meist die Stimmung im Laden.


    Also ruhig mal den Ausbildungsbetrieb ansprechen wie er sich das Outfit fürs Personal so vorstellt und gleich mal die Kostenbeteiligung oder Übernahme ansprechen.


    ARGE ist da völlig fehl am Platz!


    Gruß

    Hallo miteinander!


    Der Tip von Gaston ist schon mal sehr gut, allerdings melde Dich am Montag vor Kursbeginn bei Deinem Fallmanager und bitte Ihn in der Maßnahme anzurufen und Dein Problem zu schildern!


    Dein Fallmanager ist im Grunde derjenige der auch über eine eventuelle Kürzung entscheiden müsste und da Du Ihm Dein Problem geschildert hats ist er an der Reihe sich eine Lösung einfallen zu lassen. Das soll nicht heißen das Du in Zukunft weiterhin so agiern kannst, denn Du musst in jedem Fall sicher stellen das die Leistungen die Du für die Maßnahme erhälst zumindest soweit nutzt das solche Problematiken erst gar nicht entstehen.


    Viewiel Geld hättest Du ohne die Maßnahme, also dann kann man von Dir auch erwarten das Du die Fortführung sicher stellst!


    Dein Fallmanager kann Dir einen Vorschuß für die Fahrkarte sicherlich noch mal gewähren, aber missbrauche diese Chance nicht!


    Gruß

    Hallo Alfred !

    Ich möchte Dich nur fragen: Lebst Du in den USA? Oder in der Schweiz ? Nein? - Siehste, ich auch nicht!


    Aber ich war schon mal da, in Chicago z.B. und immer wenn ich diese dusselige Kuh von von der Leyen sehe und hörre wie toll Sie als Mama doch so viele Kinder groß gezogen hat, könnte ich der Alten eine in die Fresse hauen!


    1. Hatte Ihr Papa gut Kohle als Ministerpräsident
    2. Hat Sie in Amerika mit Sicherheit Ihre Kinder von einer Nanny betreuen lassen
    und 3. hat die ein Problem mit Ihrer Profillierungssucht


    Typisch "American way of live - Grinsen " und "Positiv-Seher auber auch Vergesser"-Type!


    Es gibt einen Spruch der besagt was nichts kostet ist nix und was hier für uns Arbeitslose geboten wird ist absolut nicht die Aufmerksamkeit wert die man täglich durch praktizierte Ungerechtigkeit bekommt.


    Fördern und fordern! Ich be(fördere) Sie hinaus und dann fordern sie mal! Das sollten wir daraus machen.


    Die SPD hat vor der Wahl propagiert: sie sei sozial gerecht(er)


    Irgendwie triffts zu nach dem Weggang vieler Linker!



    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Da gibt es für mich kein wenn und aber, typisch falsch denkender Fallmanager.


    Die ARGE streckt mit der Kautionszahlung lediglich den ansonsten in Raten zurück erstatteten Kautionsbetrag vor und das zudem Zinsfrei, weil man ansonsten 2 Monate nix zu beissen hätte.


    Die somit einbehaltene Summe bei der mtl. Auszahlung vom Regelsatz (bei euch 10%) ist somit eine bereits bewilligte Leistung mit der Ihr machen könnt was ihr wollt. Einen Anspruch hat die ARGE nur noch auf die offene Summe, sprich dem von euch in Raten noch nicht ausgeglichen Forderung.


    Beispiel: 2 x 300? Kaution = 600 ? Darlehn


    nach 9 Monaten 'a 10% hätte die ARGE bereits 540 ? von Euch zurückerhalten.


    Nun bekommt Ihr Eure Kaution in Höhe von 600? vom Vermieter zurück und müsstet damit bei der ARGE zunächst die Restforderung von 60? ausgleichen. Die verbleibenden 540 ? stellen aber keinen Zuverdienst dar sondern lediglich eure Einsparungen / Entbehrungen der letzten 9 Monate, damit könnt ihr natürlich verfahren wie Ihr wollt.


    Wenn euer Fallmanager damit ein Problem hat, erklärt ihm das ihr dann die 60? der letzten 9 Monate nachfordert, da liegt nämlich der Casius Cnactus - doch das begreift dann selbst der dümmste Bürokrat.


    Gruß