Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo ariadne!


    Frag mal bei nataly nach, hinsichtlich Kindergeld!


    Verstehe nicht wieso Du keines bekommst!


    Die hat diesbezüglich eine gute Gesetzeskenntnis!


    Einfach den Namen von Nataly anklicken und dann kannste unter einem anderen Artikel dort mal anfragen!


    Gruß

    Hallo "kleiner Engel" !


    Dir zuzumuten bei Deinem Ehemann zu verbleiben ist solange billigend wie Du die Scheidung nicht eingereicht hast. Dann muss die ARGE sofern entsprechende Gründe (auch hinsichtlich des Kindeswohles)
    - kann man mit dem Jugendamt regeln - sich an die Beschlüsse halten.


    Allerdings, Dein Mann verdient Geld und ist für Dich und das Kind zunächst einmal zum Unterhalt verpflichtet, erst wenn das nicht möglich ist stehen Dir Leistungen vom Staat zu.


    Du musst auch nicht mehr Zuhause einziehen weil angeblich unter 25, denn Du hast eine eigene Familie durch das Kind und damit steht Dir eine eigene Wohnung zu!


    Mein Tip: Verrtragt Euch wenns möglich ist, junge Leute schmeissen viel zu oft und zu schnell die Flinte ins Korn!


    Weglaufen ist immer leichter als sich der Realität zu stellen - in sofern hat Dein Fallmanager nicht ganz Unrecht!

    Hallo sunshine !


    Bedarfsgemeinschaft heisst das man Euch ein ehehähnliches Verhältnis unterstellt und Du somit ebenso zum Lebensunterhalt Deines Partners beitragen kannst, weil Partner in der Regel gegenseitig für sich einstehen.


    Ich frage mich warum man keine Wohngemeinschaft bilden kann wenn man zusammen zieht, ein eigenes Zimmer und der entsprechende Mietvertrag und viele ARGE' n ständen auf dem Schlauch!


    So aber wird Dein Einkommen, Dein Vermögen mit einbezogen und plötzlich steht man, obwohl man eigenständig sein Geld verdient vor der Problematik, das a) die Wohnung zu groß ist, b) Kontoauszüge vorgelegt werden müssen und c) die Versorgung des Partners einem obliegt.


    Ein eigenes Zimmer mit Schlafgelegenheit könnte soviele Probleme lösen!?!



    Gruß





    Ps. : Eine Jugendabteilung gibts im Sportverein ! Was will die Mainarbeit (Zeitarbeitsfirma?) damit erreichen? Irgendwie völliger Blödsinn, denn Du bist doch Volljährig und verdienst Dein eigenes Geld!!!

    Hallo Benjamin!


    Sorry, aber das halte ich für falsch!


    Sicherlich macht es Sinn die Kaution nicht mtl. abzustottern insbesondere wenn die ARGE grundsätzlich auf Geldrückflüsse Anspruch erhebt, wir hatten hier ja schon Fälle wo eben diese Kautionsrückzahlung von der ARGE beansprucht wurde, was aber völlig unzulänglich ist weil man seinen Regelsatz dafür dann bereits reduziert bezogen hat; aber ohne Bewilligung der Kaution hat man fast keine Chance auf dem Wohnungsmarkt und es stellt msich die Frage ob die ARGE grundsätzlich zur Leistung von Kaution verpflichtet ist, in einigen Fällen sicherlich aber nicht wenn man mal wieder umziehen will weil man etwas anderes gefunden hat was die Aussichten auf bessere Arbeitsvermittlung oder Kostensenkung beinhaltet.


    Ich denke das Dodo gute Chancen hat auf eine eigene Wohnung und die Kautionsvorleistung im dazu verhelfen kann.


    Gruß

    Hallo Krystina !


    Rausschmeissen entbindet die Eltern nicht von Ihrer Verpflichtung für Deinen Lebensunterhalt, sofern möglich, zu sorgen!


    Allerdings kannst Du ja mal Auskunft bei der ARGE einholen in wieweit Dir der Fallmanager behilflich ist.


    Kann sein das Du das Verwürfnis zunächst einmal nachweislich begründen musst um einen Anspruch auf eine eigene Wohnung zu haben, dies kann zum Beispiel mit Hilfe des Jugendamtes oder kirchlicher oder caritativer Einrichtungen geschehen.


    Viel Erfolg!

    Hallo nataly !


    Ich sehe es so wie XelaaleX , das Geld des Finanzamtes ist im Monat zugeflossen und selbstverständlich verbraucht worden als kein Leistungsbezug bei der ARGE beantrgat war.


    Problematisch erscheint mir nur die Tatsache, das Bescheide längerfristige Daten enthalten können, meist halbjährlich. Wäre also im Juli 2007 ein Bescheid vorläufig bewilligt ergangen bis 31.12.2007 könnte es Probleme geben, oder wie seht ihr das?


    Gruss

    Hallo allerseits!


    Wie willst Du umziehen wenn Du den Einzugsbereich der ARGE nicht verlassen darfst ?


    In den Eingliederungsvereinbarungen ist dies ein strittiger Punkt, aber etliche Mitmenschen haben diesen Passus eben da drin stehen weil im SGB II die Auslegung was Abwesenheit vom Wohnort bedeutet nur in soweit geregelt ist das die ARGE dies eigenständig in der EV festlegen darf.


    Nicht Erreichbarkeit bei der Job - Vermittlung kann zu Leistungskürzung führen, ebenso die Abwesenheit entsprechend der EV.


    Im Fall von "Kartoffelbrei" liegt im Grunde die Aufforderung der ARGE vor eine ander Wohnung zu suchen die Kostengünstiger ist.


    Was liegt also näher den Fallmanager zu kontakten und am Besten schon den möglichen Mietvertrag vorlegen, allerdings nur vom Vermieter unterzeichnet, denn der Abschluss darf erst nach genehmigung erfolgen und dann müssten alle Probleme gelöst sein!


    Einfach mal den Wohnsitz zu wechseln bedeutet zudem erhöhter Verwaltungsaufwand, also Kosten und ein Sozialtourismus ist auch nicht gewünscht - man stelle sich nur mal vor alle HARTZ IV Bezieher würden dorthin ziehen wo die ARGE am wenigsten Probleme bereitet!



    Gruß

    Hallo ariadne!


    Wie siehts mit Kindergeld für Deinen Sohn aus ?


    Ausserdem bildet Ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bei ALG II bezug.


    berücksichtigt die Pfändung bei Deinem Arbeitgeber auch die Tatsache das Dein Sohn mitversorgt werden muss? Dann müsste nämlich die Pfändungsfreigrenze angehoben werden.


    Es schadet sicherlich nicht einmal beim zuständigen Fallmanager der ARGE vorzusprechen und um Hilfe zu ersuchen.


    Gruß

    Hallo Salle !


    Lach mal ! Wundere mich das Du so harte Worte für eine pfiffige Idee findest!


    Hey, was haben die Jungs den von Nokia gemacht? Waren das keine Steuergelder?


    Ich denke, genau das wir uns hier alle gegenseitig vorhalten was korrekt ist oder nicht schadet, ich hab ja auch schon so ein paar Kritiken abbekommen. Manchmal kann man einfach nicht anders, doch andereseits ist mir ein Panker inzwischen 10 mal lieber wie ein Unternehmensboss aus den Vorständen und als Key Account Manager habe ich auch schon ziemlich weit oben in der Führungsebene eines Unternehmens gesessen, und heute ?


    Was soll`s unseren Politikern sind wir doch im Grunde egal, die machen sich die Tasche schon rechtzeitig voll und wenn wir kleinen Leute nach einer Möglichkeit suchen kriegen wir gleich eine auf den Deckel!


    Das HARTZ 7 kreativ und aktiv ist zeigt doch schon die Frage. Er entlaste sogar das Sozialsystem um 240€, man kann es nämlich auch so sehen! Unetrstützt allerdings die Schiene der Abzocker-Unternehmer die sich die Lohnnebenkosten ersparen und auch die Bundesagentur für Arbeit stellt ihn positiv dar, bei den sinkenden Arbeitslosenzahlen!


    Also ich gönne ihm die 70€ das ist viel Geld vor allem wenn man berücksichtigt das die berücksichtigten Gelder in den 160€ doch häufig genug vorne und hinten nicht ausreichen um zur Arbeit zu kommen!


    Gruß

    Hallo LittleBlackAngel !


    Vorsicht ! Zunächst einmal nichts der ARGE erzählen denn dann wird das Geld mit Sicherheit verrechnet!


    Vorschlag: Bespreche mit dem Vermieter folgendes: er soll die Rückzahlung einbehalten, denn hinsichtlich Deiner gegenwärtigen Situation ist es Ihm nicht geheuer ob Du bei einer eventuellen Nachzahlung in den nächsten Monaten überhaupt in der Lage bist die Summe zu leisten (bitte schriftlich geben lassen!)


    Damit erhälst Du kein Geld zurück und brauchst dieses auch nicht bei der ARGE angeben!


    Sobald Du wieder Arbeit hast und keine ALG II Leistungen mehr beziehst kannst Du das dann ja von Deinem vermieter verrechnen lassen!


    Gruß

    Hallo Lady de Canterville !


    Erkläre Deinem Fallmanager mal folgendes : Wenn immer alles seine Richtigkeit hätte warum gibt es dann soviele Sozialgerichtsurteile gegen die ARGE'n?


    Erzählen kann er Dir viel, denn bei einem Widerspruch gegen seine mündlichen Entscheidungen berufen sich die Geschäftsleitungen der ARGE auf folgendes: Das, weil eben nicht schriftlich ergangen kein Verwaltungsakt vorliegt!


    Also immer schön dafür sorgen das alles, aber auch alles zu einem Verwaltungsakt wird, der muss dann nämlich sachgemäß bearbeitet, aber leider immer noch nicht sachlich richtig, ebenso wie ein Widerspruchsbescheid!


    Gruß


    Ps.: Die Mietkürzung hängt sehr wahrscheinlich mit den Nebenkosten zusammen, meist ist ein Stromanteil oder Warmwasseraufbereitung der Grund für die Anrechnung, schließlich ist es Luxus war zu Baden, Duschen oder sich zu Waschen - aber erkär das mal Deinen Kindern!


    Unter www.gegen-hartz.de findest Du einen interessanten Artikel

    Hallo Lady de Canterville !


    Ja, soviel zu Datenschutz und Privatsphäre!


    Die Lösung: Konto kündigen lassen und sich über einen Bekannten der kein HARTZ IV Bezieher ist eines zur Verfügung stellen lassen und dieser macht selbstverständlich nur Online-Banking und es ist nur dazu da das Geld der ARGE überwiesen zu bekommen.


    So habe ich`s gemacht! Natürlich hat die ARGE die Auszüge sehen wollen, aber das Einverständnis meines Gönners können die nund natürlich ich nicht erzwingen.


    Schön war auch das man mir ein eheähnliches Verhältnis nachsagen wollte um eine BG belegen zu können, peinlich war nur das die Dame kurz zuvor geheiratet hat.


    Aber der ARGE ist nichts peinlich!


    Man(n) muss erfinderisch sein!


    Gruß

    Hallo Tom 2110!


    Grundsätzlich so heißt es, muss man jede zumutbare Arbeit annehmen, wobei das Wort "zumutbar" nicht ausführlich definiert ist.


    Ich kann aber aus Erfahrung sagen das bei einem Leistungsbezieher ohne Ausbildung alles zumutbar ist was Ihn wieder in Arbeit bringt und je höher die Qualifikation ist es entsprechende Möglichekeiten gibt diese Zumutbarkeit in Frage zu stellen.


    Mit einer Kaufmännischen Ausbildung ist zudem Vieles mehr zumutbar wie mit einer Handwerklichen Ausbildung, die Sozialgerichte haben hier sicherlich keine leichte Arbeit.


    Zeitarbeit verweigere ich weil ich mit einer Ausbildung auf einen Netto-Stundenlohn von 7,50€ bestehe und die Zeitarbeitsfirmen dies in der Regel nicht erfüllen. Hinzu kommt das Zeitarbeitsfirmen einen Haustarif vorgeben der meist erheblich unter den Gewerkschaftlich vereinbarten Vergütungen liegt, hier sollte man Argumente hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Tarifgesetze entsprechende Angebote ablehnen weil es nicht Aufgabe des Staates (insbesondere der ARGE) ist in diese einzugreifen, was durch den Zwang für ein Zeitarbeitsunternehmen tätig werden zu müssen dann aber so praktiziert würde.


    Auch kann man, wie am Beispiel NOKIA zu erkenne ist damit argumentieren das wesentliche Rechte als Arbeitnehmer unterwandert werden, siehe Kündigungsschutz bei Vollzeitverträgen und letztlich muss man die Art der Bezahlung als Diskreminierung bewerten, weil gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt wird.


    ich denke Argumente findet man genug, man braucht nur entsprechende Empfänger warum diese zur Geltung gebracht werden sollten.



    Gruß

    Hallo Nina K!


    Ich hatte das auch schon kritisiert, pass mal auf wie ander darüber denken!
    Wird sicherlich lustig!
    Vielleicht sehen wir Älteren die Dinge ein wenig falsch, oder nur etwas anders!


    Die Kids werden heute schon mit 12/13 schwanger da ist 19 doch schon richtig alt!


    Tja, jede Generation hat andere Vorstellungen vom Leben und hinsichtlich schnorren oder Staat ausbeuten denke ich im Vergleich zu Dir auch etwas anderes.


    Was sind ein paar € ALGII im Verleich zu Millionenbeträgen bei Subventionen die sich die Wirtschaftsbosse so reinziehen.


    Im Grunde ist es doch immer das Gleiche, ob Mittelalter, Altertum oder Gegenwart - wenige machen den Dicken im Staat und die Masse blutet. "Pyramidengesetz"


    Den Kids haben die Älteren vermutlich etwas zu oft den Arsch nachgetragen, ich jedenfalls durfte mit 5 Jahren schon Hühnefuttersäcke im Bollerwagen den Berg (150m) hochziehen und der "Alte" (Stiefopa - früher bei der SS/Nazi) stand mit der Krücke am Starßenrand und hat sie Dir notfalls ins Kreutz geschlagen wenn Du nicht schnell genug warst.
    Mit 8 Jahren habe ich mit meiner Mutter Holz gesägt, von Hand versteht sich und Holz gespalten, damit wir im Winter was zu heizen hatten, die Kohle ( im doppelten Sinn hat mein Stiefvater versoffen)!


    Und Geld für die Schulbücher gab es für mich vom Sozialamt erst als ich das 5. Schuljahr wiederholen durfte, hat aber nichts genützt - habe den Abschluß dann an der Abendschule nachgemacht beim Rektor die Prüfung gemacht, auf dessen Tagesschule ich zuvor geflogen bin!


    Das Leben ist sicherlich nicht leicht, aber manch jüngere hier im Forum sind auch ziemlich bequem und das nervt.


    Gruß

    Hallo Buhai !


    Soviel ich weis, wird die Berechnungsgrundlage auf der Basis von 36 Monaten vorgenommen. Somit wäre der ALG I Anspruch Deiner Frau mehr als 12 Monate überschritten.


    Die Praktik dieser Verfahrensweise ist mir aber nur auf Grundlage der "Selbstständigkeit" bekannt, nicht bei Auslandsaufenthalt. Es könnte also sein ähnlich wie bei Rentenanspruch das dies durchaus noch angerechnet wird.


    Mehr kann ich Dir diesbezüglich nicht helfen.


    Gruß

    Hallo Engel !


    Wenn Deine Jobs offiziell gelaufen sind, wovon ich ausgehe wirst Du sicherlich auf ALG II Anspruch haben, BAFÖG wird Dir ja vermutlich nicht mehr gezahlt.


    Du kannst Deinem Fallmanager dann Deine Situation erklären und eventuell auch eine Vorschußzahlung oder Lebensmittelgutscheine erhalten.


    Wenn alle Stricke reißen gibt es noch das Frauenhaus, auch wenn das vielleicht nicht das optimale ist, es ist aber immer noch besser wie auf der Straße zu landen.


    Gruß

    Hallo mcspidy/ Claus !



    Ich denke das Du ohne Genehmigung der ARGE Berlin nicht umziehen kannst ohne Deine Leistungen zu riskieren.


    Auch die Abwesenheit (Fahrt in den Ruhrpott) musst Du dem Fallmanager melden. Weil man Dir ansonsten unterstellen kann das Du nicht erreichbar warst als es um eine Stellenvermittlung für Dich ging und das führt unweigerlich zur Möglichkeit Dir die Leistungen zu kürzen.


    Ein zweiter Grund wird sicherlich sein das die neue Kommune ungern aufgrund von Sozialtourismus mit den Kosten für Deine Versorgung betraut würde, ansonsten müsste eine Kommune sich nur Ungerecht genug gegenüber Leistungsbeanspruchern stellen und Not gedrungen würden diese in Bereiche abwandern in denen man nicht so hart vorgeht, dies ist ja schon gegenwärtig zu bemerken.


    Es sollten schon trifftige Gründe bestehen und vor allem sollte man diese vorher abklären, denn manchmal macht man sich Probleme selbst weil dies eben nicht geschieht.


    Gruß




    Ps.: Du schreibst Trennungskosten, also hast Du Familie im Pott - da die Arbeitslage in der Bundeshauptstadt ebenso düster ist wie im Pott und Du natürlich innerhalb der Familie auch eine gewisse soziale Unterstützung wie Zuspruch und Motivation erhältst sind dies vielleicht ausreichende Gründe!

    Hallo Hartzer-Patriot !


    Es spricht sicherlich nichts dagegen das Unternehmer Gewinne machen, soll jeder ich gönne es jedem; denn wenn er sozial und verantwortungsvoll eingestellt ist wir ein guter Unternehmer auch an seine Mitarbeiter denken.


    Leider werden heutige Unternehmen nicht mehr von verantwortungsbewussten Chef`s regiert sondern von erfolgssüchtigen studierten Egoisten. Und selbst auf die Gefahr hin das sich jetzt wieder viele ehemalige Studierte auf den Schlips getreten fühlen, es ist leider so Studium bedeutet in den meisten Fällen Ego-Ausbildung - Elite-Denken - und unsoziales Verhalten.


    Wer im Juar Studium bereits im 2.Semester damit konfrontiert wird das er zur zukünftigen Elite des Landes gehöre wird wohl kaum den kleinen Mann auf der Strasse als gleichwärtig betrachten.


    Am Schlimmsten, und der Fall NOKIA zeigt es mehr als deutlich sind aber Unternehmen in denen Vorstände nur noch auf Gewinnoptimierung aus sind und Menschen als austauschbarer Produktionsfaktor bewertet werden.


    Kapitalismus hat wie alle anderen Systeme auch ebenso seine Schwachstellen nur lassen sich die Massen durch das Geld blenden.


    Wie haben weise Indianer schon seit ewigen Zeiten bemerkt, erst wenn der letzte Baum gerodet, das letzte Feld verbrannt - dann werden die Menschen feststellen das man Geld nicht essen kann!


    Viele haben diese Aufkleber am Pkw, sie wurden gekauft weil man ein bischen Wahrheit darin erkannte und dennoch handelten die Wenigsten danach.


    Leute, Geld ist nicht alles - als Älterer hier im Forum kann ich den Jüngeren nur raten zu erkennen wie wertvoll es ist 30, 40, 50, oder noch älter zu werden.


    Arbeiten ist zwar eine Notwendigkeit die das Leben versüßt, aber wir haben uns eine hohe Wirtschaftskultur aufgebaut und die wird grade durch ein "Global Thinking" zerstört.


    Als Erstes gehören die Unternehmensvertreter geächtet, die eine assoziale Haltung zu Ihren Mitmenschen
    betreiben, auch Politiker und andere Gesellschaftsvertreter.


    Und dann sollten alle mal etwas mehr auf ein Miteinander bedacht sein, denn irgendwann ist dieser Planet ausgelastet und es stellt sich die Frage wie wir ohne Kriege bei immer geringeren Freiräumen alle gemeinsam hier überleben bis sich wohlmöglich ander Lösungen abzeichnen.


    Kriege sind im Grunde eine logische Folge aus dem Egoverhalten aller Menschen, denn die Menschen brauchen Freiheit und keine Einengung!


    Also lasst euch nicht auf den Ämtern beeindrucken, fordert was das Zeug hält, aber überzieht den Bogen nicht.


    Gruß

    Hallo Jay Dee!


    Hört sich so an als hättest Du gegenwärtig noch keine eigene Wohnung und hast vor, Dir diese zwischenzeitlich zuzulegen.


    Wenn das so ist wirds komplizierter!


    Wenn Du die Wohnung schon vor Deiner Zivizeit hattest ist der Sachverhalt sicherlich einfacher.


    Einfach mal den Sachverhalt bei der ARGE vortragen, zumal Dir während der Wartezeit zum Studium auch eine Maßnahme seitens der ARGE auferlegt werden kann, was aber nur in wenigen ARGE so praktiziert wird, meist wird erst einmal verlangt das man sich um Arbeit bemüht und dies nachweist bevor bei dauernder Erfolgslosigkeit so entschieden wird, aber dann wärst Du vermutlich schon im Studium.


    Was zumutbar ist wird von den ARGE'n natürlich anders gesehen wie vom Rest der Welt, dies sind auch meist die Gründe warum Sozialgerichte von HARTZ IV Beziehern so erfolgreich genutzt werden können, leider geschied dies viel zu selten.


    Dein Fallmanager muss Dich auf Anfrage aber entsprechend aufklären, nur musste die Fragen entsprechend richtig formulieren und hinreichend beantworten lassen.



    Gruß

    Hallo xxxStefaniexxx!


    Ich rate davon ab ohne Rücksprache mit dem Fallmanager der ARGE umzuziehen, auch wenn die Kosten niedriger sein sollten mit der neuen Wohnung, wer etwas sucht wird etwas finden auch ein Fallmanager!


    Es mag innerorts richtig sein das man frei umziehen kann, dies gilt nicht wenn sich der Zuständigkeitsbereich der ARGE dahingehend ändert das nach dem Umzug eine andere ARGE für Dich zuständig würde.


    Ausserdem benötigst Du evtl. Rebnovierungskostenzuschuss, oder einen Kautionsleistungsvorschuss
    oder wie im vorgegebenen Fall ändert sich die Wohnfläche aus der die Heizkostenübernahme ermittelt wird wenn die Wohnfläche nicht der Vorgabe der ARGE entspricht und gröer ausfällt.


    zu den Heizkosten - Nachzahlungen Deinerseits; da stunde Dir zunmindest anteilig eine Leistung der Mehrkosten zu sofern dies umgerechnet auf die Wohnfläche einen Mehraufwand ergibt.



    Gruß