Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Joachim !


    Danke für Deine Erläuterungen!


    Wie wäre es wenn Du mit Deinem Vollwissen Dich zukünftig mehr einbringst?


    Etwas mehr Solidarität unter den Betroffenen könnte nicht schaden!


    Gruß


    Ps. : Trotzdem ändert es nichts daran das die ARGE die Leistungsbezieher auffordert 3 Angebote abzugeben!


    Und versicherungstechnisch kommt man natürlich als Selbstständiger in Haftungsfragen auch ohne Probleme durchs Leben wenn die
    Gewerbeanmeldung eben diese Tätigkeiten nicht beinhaltet, oder ?!

    Hallo dvbdvb!


    Also zunächst einmal unterstelle ich Dir das die Angaben unvollständig und sachlich nicht ganz richtig sind, denn 60% Kürzung in einer Sanktionierung sind nicht zulässig!


    Also musst Du ja schon eine Sanktionierung in dieser Höhe zuvor erhalten haben und die darf nur 3 Monate bis 30 % betragen und zwar vom Regelsatz.


    Qualifizierungsmaßnahmen sind mit der Zielsetzung verbunden die Leistungsbezieher in ein nach §1 SGB II
    vom Leistungsbezug unabhängiges Arbeitsverhältnis zu bringen.


    Auf welcher Basis wäre das mögliche Arbeitsverhältnis denn Zustande gekommen?


    Call - Agents werden doch in der regel schlecht bezahlt und da stellt sich doch die Frage ob dies durch die Maßnahme erfüllt worden wäre.



    Welche Qualifikationen hast Du dort erworben? Wie lange hat das gedauert!


    Halte der ARGE mal Vertragsbruch vor, denn für die Maßnahme muss ja eine Vereinbarung zwischen euch bestehen und das Ganze sieht eher nach Ausnutzung billiger Arbeitskräfte aus und wenn man dann den entsprechenden Vorgaben des Unternehemers nicht nachkommt bekommt man auch noch eine negative Bewertung damit die ARGE erfolgreich sanktionieren kann.


    Es ist nicht Aufgabe der ARGE das Lohndumping in Deutschland zu fördern!



    In jedem Fall mit Widerspruch agieren!


    Gruß

    Hallo Florian!


    Viel kann ich Dir nicht weiterhelfen, nur einer meiner Söhne hat auch ADS und bekommt nach der Schule noch Förderunterricht wegen Legastenie dies wird vom Staat übernommen obwohl meine Ex-Frau und der neue Lebenspartner beide verdammt gut verdienen, ein eigenes Haus haben und zudem eine eigene gutlaufende Firma.


    Frag mal in der Schule nach, dort wissen die sicherlich über die Fördermöglichkeiten weil etliche Lehrer uaf dieser Basis noch etliches an Nebeneinkünften erzielen.



    Gruß

    Hallo Giga 20 !


    Du solltest Dich trotzdem mit der ARGE hinsichtlich Wohnungssuche und Genehmigung schon mal in Verbindung setzen, denn Deine Freundin bekommt ein Kind und damit steht euch wenn Ihr zusammenzieht eine größere Wohnung zu als wenn Deine Freundin nur für sich und das Kind bei der ARGE vorstellig wird.


    Denkt an Erstausstattung für die Wohnung ect. !


    Grund dies jetzt zu tun, ist das Deiner Frau dies in hochschwangerem Zustand wohl nicht zugemutet werden sollte. Ausserdem kommt Zukunftsplanung mit Perspektive arbeiten zu wollen immer besser als reines Anfragen was einem denn zusteht!


    Gruß

    Hallo Silke !


    Stopp! 110qm² sind für die gesammte Wohnfläche, also für den anderen WG Bewohner steht vieviel an qm²
    zur Verfügung? Meist sind die Zimmer ja unterschiedlich groß!


    Was Deine Wohnfläche betrifft ist wichtig. Du wirst ja nicht die vollen 110 qm² mieten, oder ?


    Falls Euer Vermieter egal von wem den vollen Mietpreis für die Wohnung bekommt ist vorsicht angsagt, denn wenn Dein WG Partner nicht zahlt stehst Du in der Haftung, ebenso wenn er auszieht und kein Nachmieter da ist und das wird Dir die ARGE dann nicht zahlen, dann musst Du den Rest aus dem Regelsatz begleichen und das ist dann so ziemlich der gesamte Betrag!


    Wichtig ist auch, das die Warmmiete den Heizkostenanteil ausweisst!


    Dein Mitbewohner könnte ja einen Untermietvertrag mit Dir abschließen, so wie ich es Dir schon mitgeteilt habe, Strom incl. aber nicht vermerkt. Wenn Du so um dei 60qm² angibst (Raumgröße sollte übereinstimmen)
    zahlste halt 350€ das ist immer noch billiger für die ARGE und Du hast schon mal 30€ Stromkosten weniger.



    Gruß

    Hallo Candle 1986 !


    Guter Tip von nataly!


    Hatte hier einen ähnlichen Fall mit einem Podologen der hatte Gelder vor der Scheidung für den Besuch der 2-jährigen Schule im voraus gezahlt und als die ARGE nachfragte wie er die Schule denn bezahle und wollte die Kontoauszüge sehen. Gegen die Vorausleistung konnten sie aber nichts machen.


    Ich weis ja nicht wie hoch die Kosten im Fall von Dir sind aber um ganz sicher zu gehen würde ich zumindest, wenn möglich auch die mtl. Zahlungen zusammenziehen, je nachdem was dem Freund möglich ist.


    Gruß

    Hallo Salle!


    Das hatte ich mir schon fast gedacht! Die ARGE handelt so weil die Wohnfläche definitiv zu hoch ist und auch die Heizkostenerhöhung nur für die eigentliche Grundfläche akzeptiert wird und die ist quasi mtl. schon berücksichtigt und alles was darüber liegt musste Nirak schon tragen. Ich sehe es aber auch wie Du, die Endabrechnung muss zumindest auch anteilig von der ARGE übernommen werden.


    Mit Herd ect. geht die ARGE durch die Finanzierung in die Vorschussleistung die sie montlich mit bis zu 30% zur Rückzahlung anrechnen darf, dieser Wert ergibt sich vermutlich aus der gesetzlichen Regelung von Höchstgrenzen bei der ersten Sanktionierung. Da sind auch nur max. 30% vom Regelsatz zulässig!


    Allerdings ist der Stromanteil mit 164€ mtl. verdammt hoch, damit kannste fast mtl. ein Rockkonzert finanzieren! Hier muss Nirak definitiv einsparen, mit diesem Betrag kannste ja 3 Wohnungen versorgen.


    Nirak sollte datrauf achten das die Rückerstattung nicht höher wie insgesamt 30% liegt, darüber würde ich mal mit dem Fallmanager sprechen denn da sehe ich entsprechendes Potential.


    Gruß

    Hallo Silke !


    Du sollst eine Mietbescheinigung abgeben! Das heisst das man Deine Umstände im Grunde anerkannt hat.
    Für eine WG wäre es sinnvoll mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu schließen, damit Du nicht aus der Wohnung fliegst wenn der jetzige Mieter kündigt, das ist nämlich der Nachteil wenn Du einen Untermietvertrag auf WG -Basis mit ihm abschließt und er seinen Vermieter darüber nicht unterrichtet hat oder dieser es ihm vielleicht auch nicht erlauben würde. Der Vorteil wäre das der Vermieter wenn eine Partei auszieht immer noch über Mieteinnahmen verfügt, Du aber nicht die volle Miete an der Backe hast wenn kein Nachmieter für den anderen Wohnbereich da ist.


    Als Untermieter biste in einer WG quasi vom eigentlichen Mieter abhängig und mit Kind, ich weis nicht!


    Die Mietbescheinigung ist im Grunde ein vom Vermieter unterschriebener Mietvertrag der aber erst nach der Zustimmung der ARGE von Dir unterzeichnet und gültig wird.


    Die Aufteilung des Flurs kann sicherlich je zur Hälfte auf Dich laufen, wenn der Vermieter allerdings nur die Raumflächen einträgt um so besser.


    Vorsicht bei den Nebenkosten, Warmwasseranteil so gering wie eben möglich vereinbaren, denn für Warmwasser ist Gas, Öl oder Strom notwendig und das geht aus dem Anteil 347€ zu Deinen Lasten.


    Am Besten wäre eine Warmmiete incl. Heizkosten und Stromanteil der nicht ausdrücklich vermerkt ist, dann zahlt Dir die ARGE die Miete (all incl.) ( Am Besten der Vertragspartner für den jeweiligen Mietvertrag übersieht dies beim Eintragen! - Nicht ganz legitim, aber was soll`s wenn der Fallmanager nicht nachfragt hast Du auch keine Falschangaben gemacht!


    Ich hoffe das hilft Dir weiter!



    Ps.: Renovierungsanteil kannst Du auch beantragen und für privaten Umzug haste doch sicherlich auch ein paar ausgaben wie Verpflegung der Umzugshelfer und Anfahrkostenübernahme für die Leute, das wird auf privater Basis dann sowieso niedriger erstattet als bei gewerblichen Unternehmern, wobei Du in einem solchen Fall in der Regel mit 3 Kostenvoranschlägen aggieren musst.

    Hallo fritz 1!


    Sehe ich auch so wie Salle, der liegt in der Regel immer richtig!


    Du und Deine Frau bilden dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft in der beide Einkommen ( auch Rente ) zur Berechnung herangezogen werden.


    Eure Wohnngsgröße ist für den zulässigen Mietanspruch mit zu berücksichtigen, aber selbst wenn die zu groß ist und nicht die volle Miete berücksichtigt werden kann werdet Ihr wohl Anspruch haben!


    Gruß

    Hallo nataly!


    Ich habe in punkto Fördergelder in den letzten Monaten mit mehreren Unternehmensberatern zu tun gehabt, einer davon ist auf HARTZ IV Fördergelder spezialisiert und hat mir etwas von Fördermöglichkeiten in Höhe von 3000 € erzählt also denke ich das es durchaus möglich ist mehr als das besagte EWinstiegsgeld zu bekommen. Kontakt zum Herrn Seedorf bekommt Ihr über www.zuhausebleiben.de / Jülich Unternehmensberatung Douvos!


    Gruß

    Hallo nataly!


    Noch wohnt dodo mit seinem Freund in einer Wohnung, ich denke bei der ARGE ist es nicht so einfach mit einer neuen Wohnung wenn man von Trennungsphase spricht. Als WG kann man sich aber argumentativ darüber auslassen das keine Harmonie hinsichtlich Tätigkeiten - Anteile in der WG besteht und man sich daher für eine Auflösung ausgesprochen hat, womit klar ist das entweder einer ausziehen muss oder die gesamte Wohnung am Hals hat.


    Gruß

    Hallo mallefitz 74!


    Ich denke mal die Bezugsdauer von ALG I läuft über einen klar definierten Zeitraum und ab dem Tag gilt dann ALG II, und wenn Du krank geschrieben bist zahlt die Krankenkasse nach einer gewissen Zeit bis Du wieder gesund bist, wenn ich richtig informiert bin. Wie ´man mit ALG II Beziehern und Krankeit umgeht ?
    Du findest hier sicherlich unendlich viele Beispiele, aber ich sage Dir dazu nur folgendes: Nicht ins Krankenhaus und bei ALG II Bezug stehst Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung!


    Besser Du bist gesund, sonst kannste noch zum Amtsarzt dackeln!



    Gruß und gute Besserung !

    Hallo Kordzen!


    Ja, endlich merken auch mal ein paar andere was hier läuft! Ist doch echt klasse, je später die Rente umso sicherer ist, das Du nix mehr davon hast und wenn Du vorher arbeitslos wirst ist das doch auch toll, pro Jahr Hartz IV verlierste um die 100€ Anspruch - ich bin jetzt auf knapp 800 € und die Riester Nr. ist doch auch ganz geil, da kannste sogar als HARTZ IV mit mtl. 15€ noch zum Ausgleich der Lücke vorsorgen und dann sagt Dir der Staat ätsche-bätsch musste bei vorzeitiger Rente mitanrechnen lassen. Dankt unseren Politikern, die wissen wie man den kleinen Mann von der Straße so richtig verarscht!


    Gruß

    Hallo Dodo!


    Du hast doch mit Deinem Freund einen Untermietervertrag gemacht weil er die Wohnung angemietet hat oder war es umgekehrt ?


    Geld haste ihm natürlich imme bar auf den Küchentisch gelegt, gegen Quittung versteht sich.


    ( Nur nicht alle mit dem gleichen Kugelschtreiber schreiben!!!)


    Gruß

    Hallo Weizenbock!


    Zunächst einmal die ARGE für die Zukunft auffordern die Miete an den Vermieter direkt zu leisten, falls von Deinem Regelsatz dafür auch nochetwas aufgebracht wird sollen sie diesen Anteil mit überweisen. So hast Du zukünftig kein Problem mehr wegen der fehlenden Miete mit einer Kündigung rechnen zu müssen.


    Zusätzlich um eine Vorschußzahlung bitten, geht, und wenn Du vor 9.00 Uhr den Scheck erhälst müsste er ab 15.00 Uhr auf der Postbank einlösbar sein, 100% las Dir also nichts erzählen!


    Hinsichtlich des gestellten Antrages darf natürlich nicht von Deiner Seite ein Versäumnis vorliegen, das könnte zu Sanktionen führen!


    Aber ganz ohne Geld dürfen sie Dich im Grunde nicht stehen lassen, es sei denn man händigt Dir alternativ Lebensmittelgutscheine aus.


    Notfalls im Haus dem höchtsen Tier mal gewaltig auf den Zeiger gehen, rein ins Büro hinsetzten, Sachverhalt vortragen und klarstellen das man das Gebäude freiwillig unter keinen Umständen wieder verlässt wenn sich nichts tut.


    Mehr als Dich mit der Polizei abholen zu lassen geht sowieso nicht und dann kannste die Grün-Weissen oder Schwarzen ja mal um Verpflegung in der Zelle fragen. Sowas zieht meistens!


    Gruß

    Hallo Lunella !


    Die Zielsetzung der ARGE ist erst gar keine Kosten zu Lasten der Kommune entstehen zu lassen!?


    Was glaubst Du wie sehr das den Fallmanger wohl interessiert wie Du denkst? Der macht seine Arbeit und hat auf die Verfassung einen Eid geleistet und bekommt von oben die Vorgabe zu belegen das seine Arbeit erfolgreich ist.


    Langfristige Perspektiven sind für die gegenwärtige Politik leider nicht von Interesse, Beispiel gefällig?


    Ein Fallmanager der ARGE wurde von mir auf die Einstellung einer Maßnahme angesprochen. Antwort: Bis Jahresende Oktober 2008 läuft die Maßnahme zwar noch aber die ARGE - Nebenstellen im Kreis melden einfach keine Leute mehr weil man in der Dauer der Maßnahme glaubt erkennen zu können das dies nicht förderlich für eine schnelle Arbeitsvermittlung ist, ausserdem schätzt man von ARGE Seite den Kostenfaktor bei Vermittlung druch die Fallmanager als geringer ein?


    Wer etwas denken kann weis was das bedeutet! Eierschaukeln auf den Qualifizierungsmaßnahmen ist nicht mehr!


    Gruß

    HALLO dodo!


    Ein Teil dieser Politik zielt auch darauf ab das die Menschen zunächst einmal alles mögliche unternehmen um nicht nach Aussen als so ein "Looser" da zu stehen.


    Schau mal wie die Unternehmer denken, Beispiel "Nokia" jetzt merken selbst Typen wie Rüttgers was Sache ist. Der Müntefering hatte schon recht, "Heuschrecken" und die hinterlassen letztlich nur kahle Flächen.


    Dir steht HARTZ IV zu und selbstverständlich auch das Geld für eine Wohnung, nur angemessen sollte es schon sein. Heisst in der Regel zwischen 40 und 50 qm² und um die 360 € incl. NK ( wohl kein Strom, Gas und Warmwasser ). Leistungen entsprechend dem Regelsatz betragen 347€ davon zahlst Du dann auch die Kosten sofern die Miete über dem anerkannten Satz ( Orts abhängig) liegt.


    Es kann sogar sein das Dir für die Erstausstattung der Wohnung sogar noch Mobiliar zur Verfügung steht.


    Ihr hattet doch sicherlich nur eine WG und keine partnerschaftliche Gemeinschaft ( bitte vorher darüber klarwerden was Du angibst, letzteres beinhaltet einige Nachteile )


    Kaution für die Miete muss übernommen werden auf Darlehnsbasis in Höhe von 2 Monatsmieten, wird Dir aber vom Regelsatz jeden Monat abgezogen. Umzugskosten, Renovierung ect. vorher abklären, ebenso den möglichen Mietvertrag erst prüfen lassen was gezahlt wird!


    Bekommst sicherlich noch einige weitere Antworten hier im Forum!


    Viel Erfolg und mach Dich mal frei vom Gedanken etwas zu schnorren!


    Die Unternehmer (siehe Nokia zocken diese Land so richtig ab ( 60 Millionen Steuererleichterung und dann auch vermutlich für Rumänien Fördergelder bis 10 Millionen pro Projekt von der EU für die Verlagerung der Arbeitsplätze nach Rumänien kassiert ) Darüber kann man sich aufregen !


    Gruß

    Hallo !


    Hast Du das schriftlich?


    Ablehnende Bescheide müssen nicht richtig sein! Auch Widersprüche dürfen trotz besseren Wissens ablehnenden Inhalt suggerieren!


    That`s Bürokratie!


    Gruß

    Hallo Allerseits!


    Nur weil gemeinnützig drauf steht muss auch nicht geminnützig drin sein. Die Kommunen legen so einiges an Fehlinterpretationen an den Tag. Ich denke Umetiketteiren von Ware ist nicht darunter zu sehen, reich doch einfach mal Klage beim Sozialgericht ein und schildere Deine Tätigkeit und das dort eine andere Kraft entlassen wurde!


    Sowas gehört publiziert und verboten, da sollten wir alle drauf aus sein!


    Ich verweigere sogar Arbeit die nicht gewährleistet das nach §1 SGB II dauerhaft die Inanspruchnahme von HARTZ IV Leistungen sicher asuschließt. M


    Aussage des Teamleiters der ARGE "Ich werde eigenhändig dafür sorgen das Ihre Leistungen auf Null gebracht werden, Sie wollen nämlich nicht arbeiten"!


    Nur weil die Jiungs zu dieser Politik keine Lösung haben lasse ich mich nicht gängeln, ich habe schließlich ausreichend Qualifikationen und berufliche Erfahrungen vorzuweisen, nur der Unternehmerischen Denkkultur will ich nicht folgen, nicht zuletzt weil dies für Alle von Nachteil ist.


    Gruß