Beiträge von BineNRW

    Boah, wenn man es so sieht, stimmt, da gibts nix mehr.
    Dazu kann ich nur sagen, ich habe zur Verfügung ca. 1800€ und das Amt zahlt mir 700€ Miete. Und wir sind auch 6 Personen. Nun könnter mal überlegen, ob ihr versucht noch was vom Amt zu bekommen. Überlegt mal, was ihr mehr an Kohle habt.

    Nee, schice issed nicht. Ihr solltet euch nur mal darüber einig werden, ob ihr nun aus einem Topf lebt oder nicht. Das ist ein tierisches Heckmeck und hilft keinem von euch.
    Sie ihre Wohnung, sammt Konto und eingehender eigener Leistungen und DU deine Wohnung. Oder ihr macht Nägel mit Köbben. :-D

    Natürlich wird in einer Wg meist das Bad und die Küche gemeinsam genutz, jedoch sollte es sichtbar getrennt sein, in beiden Räumen.
    Hmz, das ihr Geld natürlich auf dein Konto geht, ist ja nich gerade vorteilhaft für Sie. Aber warum hat sie denn kein eigenes? Es Gibt die Möglichkeit eines P-Kontos, sofern sie Schulden hat.

    Hier habt ihr einen Link fürs WOHNGELD, da sind alle infos, auch Rechner usw.
    Ich weis nicht, wie es bei ihr mit Kinderzuschlag aussieht. Versucht man den Rechner in meiner Signatur.


    ~
    bzgl. KiTa:
    Kostenbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.


    Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) richten sich die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten und nach der Anzahl ihrer Kinder.


    Bei der Anmeldung des Kindes in der Kindertagesstätte erhalten die Eltern einen Einstufungsvordruck zur Berechnung der Kindergartenbeiträge. Dieser ist mit entsprechenden Einkommensnachweisen im Familienservicebüro vorzulegen. Daraufhin wird von hier die Einstufung vorgenommen. Bei fehlender Angabe des Einkommens bzw. bei Nichtvorliegen der Nachweise muss regelmäßig der höchste Beitrag berechnet werden.


    Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Anträge gem. § 90 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Beitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung zu stellen (sog. wirtschaftliche Jugendhilfe).

    Auch als WG bekommt sie ihren Anteil. Ihr müßt darauf achten, das die Zimmeranzahl angemessen bleibt und das Du dein eigenes, abgetrenntes Reich hast. (z.Bsp.: dein Zimmer, eigener Kühlschrank usw.)

    hefter
    Wenn er ins Nebengewerbe einsteigen will bekommt er von den Förderbanken und vom AMt eh null Unterstützung. Und mit Privatkrediten sollte man eh vorsichtig sein.
    Da er sich hier aber seit Oktober nicht mehr gemeldet hat, denke ich er hats geschafft (wie auch immer) oder is nun ganz abgesumpft. Ist schade, das die meisten NIE wieder den Weg hier her zurück finden.

    Ich denke mal, ihr solltet versuchen den Termin wahr zu nehmen. Somit wäre sein weiterer Gang zur Klärung bereit. Wenn ihr nicht geht verzögert sich doch nur alles. Zum Amtsarzt bekommt man einen Termin, da wird dann geprüft ob und in wie weit er noch vermittelbar ist. Wenn nicht, dann wird er an die Sozialhilfe weiter geleitet. Meist ist der AMtsarzt im Gebäude der ARGE.

    Geldleistungen stehen euch ab Tag der Antragstellung zu.
    Wenn du schon ein Wohnungsangebot hast, dann geh damit zum Amt und laß es Dir bestätigen. Somit kannst du schonmal deinen Mietvertrag unterzeichnen. Sobald du das hast würde ich in die Wohnung gehen und meine Liste für Erstausstattung für dich und die für´s Baby machen. Diese dann zusammen mit Antrag auf Umzugskosten (inklusive 3 Kostenvoranschlägen) abgeben. Sofern natürlich benötigt, wird ja nicht viel sein, bei soner kleiner Wohnung, bei Mama.
    Wenn du beim Amt bist, zur Wohnungsbestätigung würde ich mal nach dem anderen Geld fragen; wie Schwangerschaftskleidung (immerhin is ja Winter). Die Gelder für die Erstausstattung vom Kind wirst eh erst nächstes Jahr erhalten. Am besten du nimmst jemanden mit, zu dem Termin. Lasse dir Zusagen oder dergleichen schriftlich bestätigen.