Beiträge von kermet

    Du bist ein "Super Typ"
    Ich geb dir vollkommen Recht.
    Ich habe hier viel gelernt, z.b was sich hier so alles tummelt unter dem Deckmantel von Hartz IV, oder haste schon mal erlebt, dass ein Hartz IV Empfänger Clienten geholfen hatt, aus reiner Menschlichkeit?


    Gruß Chief



    Doch solche Menschen gibt es und ich durfte es erfahren!

    Die Kosten der BK-Nachzahlungen müssen im Rahmen der KdU übernommen werden, solange diese angemessen sind.


    Dafür muss ein formloser Antrag gestellt werden, diesem Antrag wird entweder entsprochen oder er wird abgelehnt. Bei einer Ablehnung kann man in Widerspruch gehen oder (weil es zu lange dauert) sofort zum Sozialgericht gehen und über eine EA die Zahlung erzwingen - weil hier ein unabweisbarer Bedarf besteht, denn es droht Obdachlosigkeit!


    Was ich hier schreibe sind Erfahrungswerte, leider! Wenn du anderer Meinung bist, dann mach es Besser!

    Ich nenne dir einige Zahlen, die sind aber nicht rechtsverbindlich!!! Bei der Miete ziehe ich mal die 10 € für Warmwasser ab (runde Summe lässt sich besser rechnen)


    Regelsatz Kati 351€ + 126 € (Alleinerziehendenmehrbedarf) + 200 € halbe Miete = 677 €
    Regelsatz Sohn 211 € + 200 € (halbe Miete) = 411 € - 154 € (Kindergeld) - 202 € (Unterhalt) = 55 €


    Einkommen: Wenn dieses Geld Netto wie Brutto ist, dann müssen 100 € als Grundfreibetrag bleiben, d. h. alles was über 100 € ist zieht man ab. Hast du Brutto mehr als 400 € sieht die Rechnung anders aus. Ich rechne jetzt mal mit dem Mittelwert weiter, also 180 €


    Einkommensbereinigung: 180 € - Grundfreibetrag = 80 € werden angerechnet


    Gesamt: 677 € + 55 €= 732 € - 80 € = 652 €


    Wenn die Arge deine Miete nicht an den Vermieter überweist, dann geh in Widerspruch bzw. wenn es dafür zu spät ist, stell einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, rückwirkend für alle bisher ergangenen Bescheide!!!! Gib eine Frist von max. 4 Wochen!!! Und keine Angst, weniger kann es nicht werden, es sein denn du findest Arbeit! Und nun Viel Glück!!!!:)

    Kindergeld steht dem zu der es beantragt hat - Vater oder Mutter!! Die Eltern können das KG dem Kind direkt zukommen lassen oder ab Volljährigkeit an das Kind abtreten.


    Die Argen gehen bei Volljährigen in einer eigenen Wohnung automatisch davon aus, dass man das KG erhält. DU musst beweisen, dass du kein KG erhälst!!!! Normalerweise müssten deine Eltern dir das KG überlassen.


    Was das Bafög angeht!! (Wir haben übrigens das gleiche Problem.) Es darf erst mit dem Tag des Zuflusses berechnet werden (Zuflußprinzip) vorher ist eine Anrechnung rechtswidrig!!!


    Gib bei Google mal ein Alg2 und Zuflussprinzip ein! Es gibt allerdings eine Besonderheit: Bei Bafög für Studierende gibt es KEIN Alg2!!!


    Es gibt nämlich noch das Schüler-Bafög und da hat man Anspruch auf zusätzliches Alg2!!!

    Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, geht die Arge davon aus, dass deine Eltern das KG an dich weiterleiten. Sollte es nicht so sein, musst du es nachweisen!


    Wenn deine Eltern H4 bekommen und es wird bei ihnen schon angerechnet, dann darf es bei dir nicht auch noch angerechnet werden.


    Bafög: Einkommen darf erst ab Zufluß berechnet werden.

    Die Wohnung ist nun nicht mehr angemessen, sie soll nachfragen welche Wohnung sie haben darf und solange sie keine Aufforderung zum Umzug bekommt, MUSS die Arge die Wohnkosten voll tragen. Desweiteren hat sie Anspruch auf 351 € Regelsatz - Kindergeld = 197 € müsste sie noch von der Arge bekommen, abzgl Warmwasserpauschale.


    Sie soll sofort einen Antrag auf H4 stellen und sollte dann eine Ablehnung kommen - Widerspruch einlegen bzw. zum Sozialgericht und dort eine EA stellen, das geht alles erstmal ohne Anwalt. Wenn möglich soll die nicht alleine zum Amt gehen!!!! Und NICHTS vor Ort unterschreiben!!!


    Wartet nicht zu lange, jeder Tag zählt!!!!!!

    Das Einzige was hier machbar wäre, die Größe der Wohnung ist unzumutbar "für deine Mutter", sie muss initiativ werden und darauf verweisen, dass ihr in diesen beengten Wohnverhältnissen nicht zusammenleben könnt. Wahrscheinlich kommt dann der Außendienst und schaut sich das an. Wenn du 25 Jahre wärest, wäre das Problem etwas leichter zu lösen.

    Die Bk-Nachforderung ist doch vertretbar, denn hier ist mehr die Preissteigerung als der Verbrauch der Preistreiber, also werden die Kosten sicher übernommen. Eine Umzugsaufforderung wäre hier unwahrscheinlich, da die Kosten des Umzuges von der Arge gezahlt werden müssen (mit allem drum und dran) und diese Kosten wären bei weitem höher, als die Nachzahlung. Und außerdem habt ihr die Erhöhung der BK nicht unverhältnismäßig herausgefordert, denn auf Preissteigerungen hat niemand Einfluß.

    Nicht Sozialhilfe sondern Alg2.


    Geh schnellstens zum Amt und hol dir einen Antrag. Du wirst wahrscheinlich Anspruch haben. Mit der Wohnung KÖNNTE es Probleme geben, denn wenn du Alg2 bekommst, darfst du nur eine Wohnung haben, die den Vorgaben der Arge entsprechen. Also erfrage schnellstens welche Wohnung für dich und dein Kind "angemessen" ist.


    Und eine BITTE, egal was man dir vorlegt NICHT SOFORT unterschreiben, nimm es mit nach Hause und frag lieber dreimal, bevor du etwas schreibst.


    Es gibt Argen, die eine Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung haben wollen, bevor sie den Alg2-Antrag entgegennehmen - das ist nicht zulässig und schon garnicht, wenn man Arbeit hat (auch wenn es nur ein 400€-Job ist)

    Die Arge hat NICHT das Recht die 20 € abzuziehen!!! Geht hin oder besser macht es schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) und verlangt einen schriftlichen Bescheid zu dieser Abzweigung!!!!!! Die werden ganz schön ins Trudeln kommen!

    Hallo blinzel,


    wenn in diesem Bescheid drin steht, dass ihr wegen Neuberechnung eine Nachzahlung erhaltet, dann bekommt ihr die natürlich ausgezahlt. Je nachdem wie lange der Bankweg dauert, sollte man eine Woche ab Zustellung des Schreibens warten und dann kann man mal darauf verweisen, dass da noch was kommen muss!

    Frettchen die Rechnung der Arge stimmt, die 30 € sind die Versicherungspauschale und die ist in den 100 € Grundfreibetrag schon drin. Es ist verwirrend, dass diese Pauschale immer extra aufgeführt ist.


    Die prozentuale Aufteilung hat sich geändert, dass mit den 30 % wurde geändert. Es gibt nur noch 10 % bzw. 20 % Freibetrag.


    Sollten höhere Kosten, als die 100 €, entstehen, müssen diese nachgewiesen werden und dann werden sie anerkannt. Dies gilt bei Einkommen ab 400 €.