Du bekommst ja bald dein Kind und dann bildest du eine eigene BG so das du dann auch ausziehen kannst und würdest ALG2 Leistungen bekommen.Bis dahin solltest du schon mal nach einer geeigneten Wohnung suchen und sobald dein Kind auf der Welt ist alle erforderlichen Anträge stellen und den Auszug in Angriff nehmen.Vielleicht hast du ja Freunde die dich dann etwas unterstützen können denn mit einem Baby wird das schon etwas streßig werden.
Beiträge von Kitty121
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Da du nicht zur BG gehörst und nur mit deinen Eltern eine HG bildest hat die ARGE deine eventuellen Kredite gar nicht zu interessieren.Laß dir doch mal das Gesetz zeigen nachdem diese Angaben gerechtfertigt wären.Ich glaube nicht das ein SB dir dieses zeigen kann.
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Ich würde auf alle Fälle in Widerspruch gehen denn das Geld stammt ja nicht aus Einnahmen sondern aus einem Privatdarlehen was du auch nachweisen kannst und welches ja auch von dir zurückbezahlt werden muß.Ich denke nicht das die ARGE dir dies als Einnahmen aufrechnen kann.
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Bei uns gibt die Wohngeldstelle direkt ein Formular mit das der Vermieter ausfüllen muß aber das kann überall etwas anders sein.
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Wenn du ein Guthaben hast dann wird die ARGE dir das schon anrechnen da brauchst du keine Angst zu haben.Die Berechnungen können dauern bis zu 8 Wochen.
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Ich kann nur sagen wie das bei mir war.Mein Sohn bekommt ein Ausbildungsgeld von 310 Euro und wir dachten auch das er wenn er nicht mehr in die BG gerechnet wird mehr hat.Da war ich leider im Irrtum.Ich hatte eine ganz nette SB die mir das mal als BG und dann als HG ausgerechnet hatte und es war tatsächlich so das er mehr hat wenn er zunächst in der BG verbleibt.Ganz anders sieht das dann aus wenn er nach der Lehre normal verdient.Allerdings wird er dann sowieso ausziehen.
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Ich glaube nicht das ihr noch viel von der ARGE bekommt bei deinem Einkommen.Es kommt ja auch noch das Kindergeld dazu welches als Einkommen angerechnet wird und dann müßtet ihr erstmal Wohngeld beantragen und eventuell den Kindergeldzuschlag.
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Die ARGE wird auf alle Fälle einen Mietvertrag sehen wollen vor allem um auszurechnen was dir an Nebenkosten zusteht.
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Du würdest mit deiner Mutter und dem Bruder eine HG bilden.Allerdings müßtest du dich an der Miete beteiligen und dich auch selbst unterhalten.
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Du müßtest dir die Wohnung genehmigen lassen.Ich sehe eigentlich keinen Grund warum du da nicht einziehen dürftest denn da wo du jetzt wohnst kannst du nicht bleiben und das kannst du ja auch nachweisen.Ob die Miete noch angemessen ist mußt du mit deinem SB klären.
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Da deine Freundin noch unter 25 ist bekommt sie kein ALG2 und auch keine Wohnung.Dies würde nur gehen wenn sie einen guten Grund hat und nur streitigkeiten mit den Eltern ist keiner.Die Eltern sind noch unterhaltspflichtig und können die Tochter auch nicht einfach so rausschmeißen.
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Jana hat recht wenn du aus der BG rausgehst hast du unterm Strich weniger als jetzt.Du bekommst ja auf deinen Verdienst einen Freibetrag und auch einen Zuschuß für die Miete.
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Du bist unter 25 und damit sind deine Eltern noch für dich unterhaltspflichtig.Insofern bekommst du kein ALG2 und deine Eltern müßten dich entweder weiterhin monatlich unterhalten oder dich finanziell unterstützen.
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Sie werden den Antrag berechnen.Es kommt darauf an ob die Wohnung angemessen ist.Außerdem könnt ihr das mit den zwei Veträgen ja erklären bzw. muß der vermieter sowieso auch etwas ausfüllen wenn du Wohngeld beantragst.
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Wenn dein Mann dann nur ein geringes ALG1 bekommt müßtet ihr ALG2 beantragen denn selbst das Wohngeld wäre nicht genug um eure Kosten im Monat zu decken.Im Bezug auf die Wohnung würdet ihr für 6 Monate die kompletten Kosten bekommen und dann entweder euch etwas günstigeres suchen müssen oder eben den Restbetrag aus euren Lesitungen begleichen.
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Da würde ich Widerspruch einlegen denn die Kinder leben ja bei dir und sind somit auch mit im ALG2 bezug.
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Wenn ihr Leistungen von der ARGE bekommt dann steht euch auch das Schulgeld zu.
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Von der ARGE bekommt sie da nichts und bei der Krankenkasse weiß ich nicht ob es da Zuschüsse gibt das müßtet ihr erfragen.Kann sich deine Tochter nicht mit aufnehmen lassen um bei ihrem KInd sein zu können?
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Bei dem Einkommen wird das Jugendamt sicher gar nichts zu einer Tagesmutter zuschießen.
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Du bist 25 und kannst natürlich ausziehen.Stell einfach einen ALG2 Antrag und auch einen Antrag für eine Wohnung.Außerdem solltest du dir alles schriftlich geben lassen was eine SB dir sagt.Auf deinen Wunsch hin müssen sie dir von dem Gespräch eine Niederschrift machen und meistens wenn du etwas schriftlich verlangst geht alles ganz schnell.
