Beiträge von Kitty121

    Ich glaube es eigentlich nicht denn du hast ja nur in der Größe geschummelt.Die Miete die sie dir zahlen würden sie ja sowieso übernehmen also hast du die ARGE ja nicht um Geld geprellt und Nebenkosten müssen sie auch nicht nachzahlen.Ich würde einfach einen Termin vereinbaren und dort die Nebenkostenabrechnung abgeben und sagen das es bei der Größe der Wohnung im Mietvertrag anders eingetragen ist weil du eben die Wohnung gerne wolltest und Angst hattest sie nicht zu bekommen bei der Größe.Vielleicht erwischst du einen guten Tag bei deinem SB.Es ist aber immer besser von selbst derartige Sachen richtig zu stellen als abzuwarten bis ein SB etwas bemerkt.Du kannst natürlich auch darauf vertrauen das sie es überlesen oder für einen Druckfehler halten.

    Dann solltest du für klare Verhältnisse sorgen.Du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag indem eben deine Arbeitszeit geregelt ist.Wenn du für drei Stunden dreimal die Woche eingestellt wurdest dann arbeitest du auch nicht mehr.Halte deinen Chef den Vetrag unter die Nase und sage ihm klip und klar das du nicht länger arbeitest.Du darfst dir nicht alles gefallen lassen denn nur so zeigst du deinem Chef die Grenzen.Wenn du nichts sagst und immer den Kopf einziehst dann weiß er das er es mit dir machen kann.Vielleicht hat er ja zu Hause nichts zu sagen meistens ist das so da hat die Frau die Hosen an und er muß kuschen.Also Kopf hoch und lass dir nichts mehr gefallen was kann dir schon groß passieren als das er dich kündigt.Auf so eine Arbeitsstelle kannst du gerne verzichten glaub mir.

    Da wird es dir nur helfen wenn du die Wahrheit sagst weil es ist schon Betrug auch wenn die Mietkosten im rahmen liegen.Ich denke auch nicht das die ARGE dir die Wohnung abgelehnt hätte da du ja eh einen Teil selbst bezahlst.

    Ob die Wohnung angemessen ist kann ich dir nicht sagen das müßte deine Frau in der ARGE erfragen aber ich würde bald sagen das sie zu teuer ist.Wenn du sagst 500 Euro kalt dann müssen ja die Nebenkosten noch dazu und für drei Personen da könnte es schon sein das deine Frau entweder einen Teil selbst tragen muß oder sich etwas neues sucht.Ich kann ja durchaus verstehen das du es deinen Kindern so leicht wie möglich machen willst aber letztenendes mußt du auch an dich denken.Du mußt deinen Kindern den Unterhalt zahlen sofern es dir möglich ist.Dafür gibt es ja Richtlinien.Alles andere ist dann Sache deiner Frau.Du kannst ihr nicht alles überlassen denn irgendwie mußt du auch weiterleben.Kindergartenkosten kann deine Frau z.B. beim Jugendamt beantragen.

    Wie kommt ihr überhaupt darauf das die Frau ALG2 bekommt davon hat sie überhaupt nichts geschrieben sondern nur das ihr EX keinen Unterhalt zahlt.Es ist auch nicht die Rede davon das der EX Sozialleistungen bekommt.Er könnte ja auch z.B.wenig verdienen.Ich würde ihr raten alle gerichtlichen Möglichkeiten einzusetzen um ihn zum Unterhalt heranzuziehen.Ein besonders guter Vater scheint er auch nicht zu sein wenn er in der Nähe wohnt und sich trotzdem nicht um sein Kind kümmert.Ein regelmäßiger Umgang hat nichts mit Geld zu tun aber es gibt dem Kind das Gefühl das es ihm wichtig ist.

    Wieso müßt ihr zu einer Maßnahme bei der dann entschieden wird ob ihr ALG2 Anspruch habt?Wenn dein Mann gearbeitet hat dann hätte er doch erstmal Anspruch auf ALG1 oder erfüllt er da die Vorraussetzungen nicht?ALG2 könnt und müßt ihr so schnell wie möglich beantragen denn dies gibt es erst ab Tag der Antragstellung und nicht rückwirkend.Die Wohnung müßt ihr euch genehmigen lassen und erst dann unterschreibt ihr den Mietvertrag.

    Das ist ja mal ganz was neues das die ARGE ALG2 zahlt wenn du unter 25 bist aber die Einverständniserklärung der Eltern hast.Solange sie das Kind nicht hat bildet sie mit den Eltern eine BG und kann nicht einfach so ausziehen und ALG2 beantragen weil sie es nämlich nicht bekommt.Natürlich könnte sie auch ausziehen aber dann muß sie alles bezahlen können und da dies nicht so ist bleibt ihr nur die Möglichkeit abzuwarten.Dauert ja auch nicht mehr ewig.

    Du gehst noch zur Schule und somit sind auch deine Eltern noch für dich unterhaltspflichtig.Ich würde dir raten erstmal deinen Abschluß zu machen und dann eine Ausbildung anzustreben und nicht zu überlegen wie du am besten dem Staat auf der Tasche liegen kannst.

    Du kannst sicher die Hilfe der ARGE in Anspruch nehmen und ausziehen aber du solltest wenn du sowieso vorhast weiter zu studieren dir überlegen wie du dann deine Wohnung und dein Studium finanzierst.Von der ARGE gibt es dann nichts mehr und du wirst ja auch nicht jünger.

    Das ist etwas schwierig.Wenn ihr euch trennt dann müßte deine Frau ALG2 beantragen und sich eine Wohnung genehmigen lassen denn du verdienst ja für dich alleine genug.Dir würde auf alle Fälle der Selbstbehalt bleiben und du müßtest natürlich für deine Kinder Unterhalt zahlen.Im Bezug auf die Möbel ist es so das deine Frau nicht alles beanspruchen kann sondern dir auch ein Teil zusteht.Du selbst bekommst von der ARGE nichts und müßtest allerhöchstens Wohngeld beantragen aber ob du da Anspruch hättest weiß ich nicht.

    Du brauchst doch in den Widerspruch nur reinschreiben das das Geld ein Privates Darlehen ist welches du auch zurückzahlen mußt und für deine Selbstständigkeit gedacht war und dafür auch verwendet wurde.Anhand von Unterlagen kannst du das doch auch belegen.Du mußt nicht zwangsläufig auf irgendwelche Paragraphen hinweisen.Schließlich bist du ja kein Anwalt und die Widerspruchsstelle muß deinen Einwand ja begründen.Der Weg selbst zu einem Anwalt zu gehen bleibt dir immer noch.

    Bei solchen Sachen mußt du dem Vermieter immer erst die Möglichkeit geben die Mängel zu beseitigen.Da du ja schon die Miete gemindert hast sollte es schon möglich sein einen Umzug durchzusetzen.Am besten wäre es wenn du dich an den Mieterverein wendest.Dort hast du Leute die sich mit derartigen Sachen auskennen und dir helfen können.