In so eine Lage muß man sich gar nicht erst bringen.Klar ist es nicht einfach da wieder rauszukommen aber die ARGE ist auch nicht auf den Kopf gefallen.
Beiträge von Kitty121
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Wie ich schon schrieb es kann euch niemand zwingen dort wohnen zu bleiben.Da ihr sowieso Miete zahlt müßte die ARGE ja auch einspringen.Also dann sucht euch eine Wohnung und zieht um auch wenn sie euch die Umzugskosten nicht erstatten aber dann habt ihr endlich Ruhe.
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Das wirst du selbst tragen müssen da es nicht von deinem Vermieter von Anfang an so geregelt war und über die Betriebskosten abgerechnet wird.Außerdem kannst du doch die Reinigung selbst übernehmen wenn du an der Reihe bist.Es kann dich doch keiner zwingen die Putzfrau mitzutragen wenn du das nicht willst.
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Deine letzte Schwangerschaft ist 4 Jahre her.Du müßtest die Erstaustattung komplett bekommen denn man kann von dir doch nicht erwarten das du alles über Jahre hinweg aufhebst.Dazu ist oftmals ja gar kein Platz.
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Wohngeld kannst du sicher beantragen warum nicht.Woanders werdet ihr nichts bekommen.
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Du solltest dir darüber Gedanken machen was dir wichtiger ist.Dein selbst ausgesuchter Kurs oder Urlaub.
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Eine eigene Wohnung bekommst du wenn du unter 25 bist nur in Ausnahmefällen und da nützt dir auch die Einverständniserklärung der Eltern nichts.Viele Eltern würden ihre Kinder gerne an den Staat abschieben damit sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind und es gibt auch Kinder die lieber heute als morgen ausziehen würden aber auch von arbeiten nichts weiter halten und da kommen die Sozialleistungen gerade recht.Nur so einfach ist das eben nicht.Es müssen schon gute Gründe für einen Auszug vorliegen und nur Streit ist eben keiner.
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Deine Einkünfte mußt du schon nachweisen.Ich denke aber mal das da wohl Kontoauszüge genügen dürften denn was du wem verkaufst geht den SB ja nichts an sondern entscheidend ist was du an Einnahmen hast.Es kann auch nur das angerechnet werden was tatsächlich vorhanden ist und nicht ein betrag der dem SB in der Mittagspause gerade mal eingefallen ist.Die Kindergartenbeträge beantragst du beim Jugendamt.Wenn du ALG2 bekommst sollte die Übernahme kein Problem sein.
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Da du kein Anwalt bist kannst du von der rechtlichen Seite her eigentlich niemanden vertreten.Wenn dein Mitglied aber dich dabei haben wollte bei diesem Gespräch kann die SB dies nicht verweigern denn jeder hat das recht jemanden mitzubringen.Bei Maßnahmen gibt es fast immer nur die Fahrtkosten.
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Da ihr dann ein Kind im Haushalt versorgt wird das Einkommen deines Freundes angerechnet denn die ARGE geht von einer BG aus.Du wirst da nicht mehr sehr viel bekommen denn zu dem Einkommen deines Freundes käme das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß.Wohngeld wäre eventuell möglich.
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Einen Wohngeldantrag kannst du schon stellen.Ob du etwas bekommst kann ich dir auch nicht genau sagen.Allerdings mußt du schon alle Einkommen angeben und wenn es bei deiner Mitbewohnerin noch nicht feststeht dann gibst du das einfach so an.Die Wohngeldstellen bearbeiten die Anträge nach Eingang das heißt rückwirkend gibt es da nichts und fehlende Unterlagen kannst du immer nachreichen.
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Du müßtest eine Wohnung bei der ARGE beantragen.Da du ja anscheinend eine eigene Wohnung hattest und jetzt wohnungslos bist müßtest du dich vielleicht an die Caritas oder Diakonie wenden die dir da bei den Ämtern weiterhelfen können.Der ARGE gegenüber müßtest du aber schon auch nachweisen das du nach Hause nicht mehr kannst.
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Die 200 Euro würden bis zu einem Freibetrag angerechnet werden.Du könntest davon 120 Euro behalten.
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Ihr würdet eine WG bilden und du würdest dann deine Leistungen bekommen und die Hälfte der Miete.
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Wenn deine Mutter ALG1 erhält wird dein Einkommen nicht mitgerechnet.Wenn sie allerdings ins ALG2 fällt hast du einen Freibetrag und der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet.
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Wie lange willst du das machen.Die ARGE kann jederzeit mal kommen um zu prüfen und du könntest doch dann das eine Zimmer nie mehr nutzen.Außerdem wie erklärst du die Nebenkostenrechnung?Du verstrickst dich doch immer mehr.Sag einfach die Wahrheit und damit läufst du am besten.
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Zunächst mal holt ihr euch die ALG2 Anträge und gebt die ab.Gleichzeitig fragt ihr nach wie groß und wie teuer bei euch eine Wohnung sein darf.Bezahlt ihr denn zur Zeit Miete bei den Schwiegereltern.Ihr könnt sicherlich da ausziehen und braucht auch nicht unbedingt eine Auszugsgenehmigung der ARGE.Es kann euch keiner vorschreiben wo ihr zu wohnen habt.Es könnte nur sein das ihr den Umzug nicht finanziert bekommt aber das geht ja auch wenn ihr Freunde habt die euch helfen.
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Wenn du deine Tochter gar nicht bei dir hast bekommst du auch keine Leistungen.Natürlich besteht in Deutschland eine Schulpflicht und du kannst ja auch nicht warten bis du endlich mal deine Sachen auf der Reihe hast.
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ALG2 würde deine Frau und das Kind bekommen und auch den Teil für die Miete.Allerdings muß sie sich auch dann im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.Sie müßte also z.B. an Maßnahmen der ARGE teilnehmen.
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Dann ziehe doch erstmal in die Wohnung.Sie ist in der Nähe und auch preislich in Ordnung.Ansonsten darfst du nicht so klammern sonst ist deine Frau von dir nur genervt.Wer weiß was sie hat.Wenn da kein anderer Mann im Spiel ist braucht sie vielleicht wirklich nur etwas mehr Freiraum.
