ALG1 werdet ihr nicht bekommen da euch die Vorraussetzungen dazu fehlen.Ihr müßtet ALG2 beantragen und auch eine Wohnung genehmigen lassen und eine Erstaustattung beantragen wenn ihr nichts mehr habt.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du der Meinung bist das diese Ausbildung nichts für dich ist dann solltest du dies mit deiner SB besprechen.Mit Kopfschmerzen die nun mal jeder irgendwann bekommt kannst du einen Abbruch nicht begründen.
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Auch wenn es nur eine Nebentätigkeit ist mußt du die Kündigungsfrist einhalten denn auf der anderen Seite erwartest du ja auch das die Vertragsregeln befolgt werden.Du könntest aber versuchen einen Aufhebungsvertrag einzugehen wenn du die Möglichkeit einer vollen Stelle hättest.
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Wenn du den Unterhalt nachgezahlt bekommst ist es maßgeblich ob du bei Zahlungseingang noch Leistungen bekommst.Wenn du noch Leistungen erhälst dann würde dieses Geld angerechnet werden ansonsten gehört es dir und du mußt da auch nichts der ARGE zahlen.
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Der leibliche Vater deines Kindes zahlt eigentlich den Unterhalt an dich und nicht ans Amt oder du bekommst den Unterhaltsvorschuß.Diesen erhälst du ja dann vom Jugendamt.
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Tatsache ist erstmal das du von dir aus gekündigt hast und dadurch hast du deine Hilfebedürftigkeit veranlasst.Du hättest dich ja z.B. krank schreiben lassen können wenn in deinem Beruf irgendwelchen Gefahren bestanden.Es ist ja auch im Hinblick auf das Elterngeld etwas blauäugig von dir während einer Schwangerschaft die Arbeit zu kündigen.Um der Sanktion zu entgehen müßtest du der ARGE beweisen können das du als du die Arbeit gekündigt hast bereits eine neue Beschäftigung sicher hattest.Also nach Möglichkeit bereits unterschriebener Arbeitsvertrag der dann nicht zustande kam wegen deiner Erkrankung.
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Wenn du das schon im Juni eingereicht hast dann ist es schon komisch das du bis jetzt noch keinen Bescheid über die Verrechnung hast aber die ARGE wird dir das Geld ganz sicher nicht schenken.Manchmal dauert es ziemlich lange bis die das berechnen.
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Wenn du ein Guthaben hast dann wird das schon noch verrechnet da brauchste nicht zu denken das die ARGE das vergißt.
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Ich kenne selbst auch niemanden der diesen Zuschlag bekommt aber es gibt ihn ja und es gibt bestimmt auch Leute die diesen erhalten.
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Wie das mit Aufenthaltsverlängerungen ist kann ich dir leider nicht sagen da kenne ich mich absolut nicht aus.Allerdings wenn du mit deinem Mann verheiratet bist hat er dann nicht automatisch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung?Im Bezug auf die Maßnahme kann ich dir nur sagen diese wird dein Mann machen müssen ansonsten könntet ihr eine Sanktion bekommen.Was die Betreuung deines Kindes angeht müßtest du ihn in einen Kindergarten geben wo er ja am Tag versorgt wäre.Die Kosten kannst du bei der ARGE beantragen.
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Es ist so das du von den 310 Euro 142 Euro behalten kannst und der Rest würde bei deiner Mutter angerechnet werden.Nun weiß ich nicht wie ihr das dann regelt ob sie von dir den Restbetrag haben will oder dir das Geld läßt wenn sie noch das KIndergeld behält.So habe ich das bei meinem Sohn gehandhabt damit er seine Ausbildungsvergütung behalten kann.
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Soweit ich weiß kannst du Bafög doch auch beantragen wenn du über 25 bist.ALG2 wirst du nicht bekommen wenn du zur Schule gehst denn du müßtest dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen was ja nicht geht wenn du Schüler bist.
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Ihr bildet ja eine Familie auch wenn ein Kind nicht von deinem jetzigen Freund ist.Der leibliche Vater zahlt ja sicher Unterhalt und diesen hast du zur Verfügung für dein KInd.Alles was ihr an Einkommen habt wird zusammengerechnet und daraus ergibt sich dein ALG2 Anspruch.
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Die Wohngeldstelle wird sicher prüfen ob der Vater irgendwelche Mietzahlungen leistet und das wird dann mitgerechnet aber wenn der Vater der Tochter nur einen Teil der Miete bezahlt und du den rest tragen mußt kannst du trotzdem Wohngeld beantragen denn es kommt bei der Berechnung auf das Geld an was ihr beide monatlich zur Verfügung habt.
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Wenn du von der ARGE schon die Aussage hast das du nicht zurück mußt und somit eine eigene Wohnung haben kannst dann verstehe ich nicht das Problem.Du müßtest dir halt eine Wohnung genehmigen lassen und einen Antrag auf ALG2 stellen.
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Ich habe noch nichts davon gehört das du nicht eine Ausbildung machen könntest oder einer Arbeit nachgehen.Da du noch nicht volljährig bist gibt es ein paar Bestimmungen die die Betriebe beachten müssen aber es gibt ja viele junge Leute die nicht bis 18 in die Schule gehen.Hast du denn schon eine abgeschlossenen Ausbildung?
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Ich habe deinen Roman sehr wohl gelesen kann aber nichts dafür wenn dir die Antworten die du bekommst nicht passen.Du beziehst Sozialleistungen und hast alles zu unternehmen um aus diesem Bezug wieder rauszukommen.Da gibt es kein Wunschkonzert wie du es gerne hättest.Du kannst dich auch nicht einfach an und abmelden wie es dir gerade passt.Die Ortsabwesenheit kann dir dein SB genehmigen muß er aber nicht.Selbstverständlich steht dir auch ein Urlaub zu aber wenn du dich schon selbst um einen Kurs bemühst und dir die ARGE auch einen solchen vermittelt da geht es nicht darum wann es dir denn genehm wäre diesen zu besuchen.Was hättest du denn gemacht wenn es ein Arbeitsangebot gewesen wäre?Sagst du dann auch ja eigentlich will ich schon aber jetzt mach ich erstmal Urlaub?Deshalb mein Ratschlag du mußt wissen was dir wichtiger ist.Wenn du dich für deinen Urlaub entscheidest dann mußt du eben auch mit den Konsequenzen leben und nicht versuchen es so zu drehen wie es für dich am günstigsten ist.
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Zunächst bist du unter 25 und bei deinem Vater wieder eingezogen so das er bis 25 für dich aufkommen müßte.Ich denke das dir die Umstände wie dein Vater wohnt doch bekannt gewesen sein müßten so das ich nicht ganz nachvollziehen kann das du da erst eingezogen bist.Wenn du zwischenzeitlich wieder arbeiten warst und einen Anspruch auf ALG1 hast dann kannst du doch ausziehen ohne eine Genehmigung von der ARGE.Ansonsten kannst du nur versuchen mit einem SB zu sprechen und die Wohnsituation erklären.Vielleicht klappt es ja da ihr kein richtiges Wasser habt.Allerdings ist die Größe der Wohnfläche die dir zur Verfügung steht ausreichend.
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Der Thread ist zwei Jahre alt.Schaut doch bitte mal aufs Datum denn der Eröffner wird das ganz sicher nicht mehr lesen.
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Das wirst du wohl zurückzahlen müssen denn es stand dir ja auch nicht zu.
