Dein Vater ist dir unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Erst dann muß er nicht mehr zahlen.
Beiträge von Kitty121
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Vielleicht solltest du zu einem Anwalt gehen und dich dort richtig beraten lassen.Dein Ex muß sicherlich den Unterhalt für deine Tochter weiter zahlen aber wie lange dir genau Unterhalt zusteht kann ich dir auch nicht sagen.Ich würde aber sagen auf alle Fälle solange wie bis du deine Tochter in einem Kindergarten unterbringen kannst um wieder arbeiten zu gehen.
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Das Geld wird in dem Monat gerechnet wo es auf deinem Konto erscheint.
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Du müßtest bei der AOK zunächst angeben das du ALG2 beantragt hast und schauen ob sie damit einverstanden sind dich zunächst zu versichern und zu warten bis das Geld von der ARGE kommt.Krankenversichert bist du erst dann wenn dein Antrag positiv entschieden ist.
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Ich weiß nicht ob das so einfach geht.Natürlich könnt ihr euch trennen gar keine Frage nur ob du beide Kinder bei dir behalten kannst wenn eines davon gar nicht dein leibliches Kind ist weiß ich nicht.Du müßtest dann ganz sicher auch zumindestens für die Kinder ALG2 beantragen und den Unterhaltsvorschuß denn ob dein Einkommen für den Unterhalt ausreicht kann ich mir nicht so recht vorstellen.Deine Frau müßte dann auch ihr neue Wohnung angeben und schauen das man sie nicht gleich als BG berechnet mit ihrem neuen Partner.
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Elterngeld bekommst du wenn dein Kind auf der Welt ost zusätzlich zu deinen Leistungen und das Kindergeld wird dann auf die Leistung für dein Kind aufgerechnet.
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Ob es bei euch möglich ist dein kind nur ein paar Tage die Woche zu betreuen kann ich dir nicht sagen.Bei mir gibt es diese Möglichkeit aber ich denke das hängt immer vom Kindergarten ab.Für die Betreuung gibt es eine bestimmte Summe die du auf alle Fälle bekommst wenn du arbeiten gehst und dein Mann eine Maßnahme von der ARGE macht.
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Was du an Schulden hast interessiert die ARGE nicht.Wenn du Wohnungen besitzt in denen du nicht selbst wohnst also durch Vermietung Einnahmen hast wird die ARGE da nicht einfach so drüberwegsehen.Du müßtest schon genau nachweisen können das du aus diesem Eigentum keinerlei Geld bekommst und es auch nicht verkaufen kannst.
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Wenn du eine Wohnung mietest bevor du Leistungen beantragst und diese angemessen ist was soll die ARGE da sagen.Ihr seid ja alt genug so das ihr eine Wohnung beziehen dürft.
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Das kommt ganz darauf an wieviel du und deine Frau verdienen und wie hoch eure Miete ist.Ihr könntet Wohngeld beantragen und den Kindergeldzuschlag oder eben ALG2 als Aufstockung.
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Ist doch sowieso nur Augenwischerei.Den Kindergeldzuschlag bekommst du nur wenn du ein bestimmtes Einkommen vorweisen kannst.Es ist doch eigentlich völliger Blödsinn das man einen Antrag auf diesen Zuschlag abgewiesen bekommt weil man zu wenig verdient.Und diejenigen die gerade so die Vorrausetzungen erfüllen fallen dann aus dem ALG2 Bezug raus.
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Wenn du ALG2 Leistungen bekommst dann mußt du Reise und Bewerbungskosten vorher beantragen und mußt diese auch von der ARGE bekommen.
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@ erich123x Wenn du etwas zu den Themen beitragen willst dann mach das bei aktuellen Sachen und hole nicht alte Threads aus der Versenkung.
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Schaut bei euren Eingaben mal aufs Datum.Das ganze ist zwei Jahre alt.
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@bur Z Bei euch ist es leider so das ihr keine ALG2 Leistungen bekommt da ihr dem Arbeitsmarkt durch Ausbildung und Schule nicht zur Verfügung steht.Die Kosten für den Kindergarten könnt ihr aber beim Jugendamt beantragen denn das Einkommen ist ja nicht so hoch und ich denke das euch diese Kosten übernommen werden.Außerdem solltest du versuchen Wohngeld zu beantragen.
Katrin78 Du bist leider auch in einer schlechten Lage.Bei einem Schulbesuch wie bei dir gibt es auch kein ALG2 denn auch du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.Du bist ja aber schon 31 und hast noch keine abgeschlossene Ausbildung.Was hast du denn bis jetzt gemacht??Es wäre vielleicht besser gewesen eine betriebliche Ausbildung anzustreben bei der du auch ein Geld erhälst.
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Wenn du Vermögen im Ausland oder wo auch immer hast wird die ARGE verlangen das du dies verkaufst um aus dem Erlös erstmal zu leben bzw. werden die Einnahmen aus deiner Vermietung dir als Einkommen angerechnet.
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Deine Frau würde dann 300 Euro Elterngeld bekommen und halt das Geld aus dem Mini Job.Zusätzlich könnt ihr Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen.
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Wenn ihr eine Wohnung habt dann interessiert das die ARGE nicht seit wann ihr diese Wohnung habt.
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Sie werden schauen ob und welche Sachen eventuell von dir in der Wohnung deiner Freundin sind und ob es Anzeichen gibt das du eigentlich dort wohnst und mit ihr gemeinsam wirtschaftest.
