Wenn deine Kinder schön etwas älter sind dann will die ARGE meistens eine Schulbescheinigung.
Beiträge von Kitty121
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Wenn ihr beide keine ALG2 Leistungen bekommt dann könnt ihr auch nichts für Möbel bekommen.
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Es gibt doch für Studenten bestimmte Kredite.
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Ich denke schon weil du ja dann wenn du die Sache verlierst auch keine Sozialleistungen bekommen würdest.
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Zusammenziehen könnt ihr wenn ihr es euch leisten könnt.Du müßtest dir einen Ausbildungsplatz suchen und könntest dann eventuell BAB beantragen so das mit dem Geld deiner Freundin zusammen eine Wohnung möglich wäre.
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Da du noch unter 25 bist stehen dir keine Leistungen zu und auch keine Wohnung.Deine Eltern müßten noch für dich sorgen.Wenn deine Mutter nicht arbeitet und ihr Mann der Alleinversorger ist wird er dich mit durchfüttern müssen.Wie sieht es denn mit deinem leiblichen Vater aus.Du hättest nicht wieder bei deinen Eltern einziehen dürfen da du ja schon eine eigene Wohnung hattest dann würdest du jetzt Leistungen bekommen.
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Fahrtkosten und Bekleidung kannst du beantragen.Ob du auch etwas bekommen würdest für einen Koffer müßtest du erfragen.
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Natürlich kannst du ausziehen aber du solltest dich vorher erkundigen was eine Wohnung bei dir kosten darf.Vergiß nicht die Erstausstattung zu beantragen.
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Versuche doch einfach mal einen ALG2 Rechner.
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Wenn du eine eigene Wohnung hast und Bafög beziehst ist da eigentlich ein Teil für deine Wohnkosten mit drin.
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Wenn die Tochter alleine wohnt sind beide unterhaltspflichtig.
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Dann wirst du es diese Woche schon bekommen.
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Wenn du da nichts schriftliches gemacht hast wirst du da jetzt nicht mehr viel machen können es sei denn dein Mann ist dir gegenüber so fair und bestätigt dir das du eine so große Summe eingebracht hast.
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Es kommt darauf an wielange deine Arbeitskollegin schon alleine wohnt.Bei ihrem Einkommen könnte es sein das sie etwas beantragen kann.Eventuell müßte sie zunächst Wohngeld beantragen.Ihr Freund wird kaum etwas bekommen denn unter 25 kann er zwar zu Hause ausziehen aber nicht gleichzeitig Leistungen beantragen.Eigentlich wären für ihn noch seine Eltern zuständig.
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Derartige Sachen mußt du aus deiner Regelleistung ansparen dafür bekommst du nichts von der ARGE.Kannst es höchstens als Darlehen beantragen aber ob du etwas bekommst kommt auf die Freundlichkeit deines SB an.
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Da du unter 25 bist hättest du keine Ansprüche im Bezug auf ALG2 denn bis 25 müßten deine Eltern dich unterhalten.Das betrifft auch die Krankenversicherung denn diese würde das Amt nur bezahlen wenn du auch Leistungen beanspruchen könntest.Das Einkommen deiner Eltern müßtest du schon offenlegen denn du wohnst ja bei Ihnen.Was den Rest deiner Verwandschaft angeht wohl kaum wenn diese eigenes Einkommen haben und selbstständig wirtschaften.
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Ich würde an deiner Stelle nochmal versuchen mit der SB zu reden.Schließlich gibt es ja nicht nur Termine früh zeitig.Gerade wenn du kleine Kinder hast die morgens in den Kindergarten müssen sollte sie schon darauf Rücksicht nehmen.Ansonsten kannst du dich nur bei ihrem Vorgesezten beschweren.
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Normalerweise brauchst du diese Einkommensbescheinigung vom AG nur ausfüllen lassen wenn du einen neuen Antrag stellst.Darum wirst du nicht herumkommen aber monatlich ist eigentlich nicht notwendig.Meistens reicht da die monatliche Lohnbescheinigung gerade wenn du unterschiedliche Abrechnungen hast.
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Ich habe das etwas falsch ausgedrückt.Ich meinte das der Sohn ja dann in der BG nicht mehr mit drin ist insofern bekommt der Vater ja nur seinen Regelsatz und den für den Sohn nicht mehr mit.An dem Satz für den Vater ändert sich natürlich nichts.
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Einspruch kannst du da nicht einlegen.Warum ist denn das Auto nicht auf dich zugelassen wenn du sowieso die Versicherung selbst bezahlst.Was die Wohnkosten betrifft muß ich Schrader Recht geben.Die ARGE wird nicht unbedingt die Kosten für die Wohnung übernehmen denn er ist noch unter 25 und erst vor kurzem in die Wohnung gezogen.Es wäre da zu prüfen ob er wissen konnte das er in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigt wird.
