Wenn du nicht soviel verdienst dann müßte die Mutter den Unterhaltsvorschuß beantragen den du dann ans Amt zurückzahlst wenn du dazu in der Lage bist.
Beiträge von Kitty121
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Es kommt immer darauf an ob die Dame der ARGE meinte das das Geld angewiesen wurde oder ob es bereits überwiesen wurde.Meistens mußt du rechnen eine Woche vom Tag der Bearbeitung.
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Wenn du Bafög beziehst bekommst du kein ALG2.
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Kommt darauf an was dein Vater derzeit an Einkommen hat.Auch als Selbstständiger könnte er ALG2 beantragen.Angemessene Wohnung müßtet ihr bei der ARGE erfragen da dies überall etwas anders ist.Eventuell würdet ihr auch die Erstaustattung bekommen wenn dein Vater noch nie eine eigene Wohnung hatte und bei der Trennung nichts mitnehmen konnte.
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Ich weiß ja nicht wieviele Hartz4 Empfänger du tatsächlich kennst aber wenn du ein bisschen Zeit erübrigt hättest und dich hier mal durch die Themen gelesen hättest dann wäre dir Schlaumeier nicht entgangen das es hier hauptsächlich um Hilfe geht.Sicher gibt es auch immer mal wieder Leute die meckern.Außerdem gibt es mehr als genug Menschen die Hartz4 bekommen obwohl sie arbeiten gehen und nicht den halben Tag verschlafen und den restlichen biertrinkend vor dem Fernseher verbringen.
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Da wird er einen Bafög Antrag stellen müssen.
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Das würde mich ja mal interessieren wie solche "Vereine" heißen sollen denn davon habe ich noch nie etwas gehört.
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Du könntest ja auch bei deinem Frauenarzt mal nachfragen ob du die Kosten in Raten bezahlen kannst.
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Der Sohn muß nicht ausziehen denn durch sein Einkommen fällt er aus der BG raus.Der Vater muß nur der ARGE mitteilen das auf Grund des Einkommens seines Sohnes dieser nun mit ihm in einer HG lebt und das der Sohn nicht gemeinsam mit dem Vater wirtschaftet.Der Vater bekommt dann weniger ALG2 und müßte sich eben vom Sohn etwas zu den Lebenshaltungskosten geben lassen aber wenn der Sohn eine eigene Wohnung bezieht muß er ja auch für seinen Unterhalt aufkommen.
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Dir wird nichts anderes übrig bleiben als Bafög zu beantragen denn ALG2 wirst du nicht bekommen wenn du dich in einer Ausbildung befindest.
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Von deiner Mutter wirst du kaum etwas bekommen können wenn sie krank und zudem arbeitslos ist.Wenn du noch keine Ausbildung hast dann ist dein Vater dir gegenüber natürlich noch zu Unterhalt verpflichtet.Du wirst ihn also daruf ansprechen müssen auch wenn du ihn nicht gerade leiden kannst.Du weist ja gar nicht ob er dir nicht unterhalt zahlen würde.Wenn du was ich jetzt mal annehme gar keinen Kontakt zu deinem Vater hast weiß er vielleicht gar nichts von deinen Ausbildungsplänen.Was ich aber aus meinem Bekanntenkreis weiß ist das wenn du in Afghanistan warst du dort sehr gut verdient hast und sicher in der Lage wärst diese Ausbildung selbst zu bezahlen.In diesem Falle da du ja in den letzten Jahren nicht gerade mittellos warst weiß ich nicht wie die rechtslage ist ob dein Vater da herangezogen werden kann.
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Natürlich nimmst du das was du im Ausland verdient hast als Grundsatz dafür was du hier verdienen willst.Du schreibst ja direkt das du bis zum Ende der Leistungsdauer eigentlich nichts annehmen müßtest da hier sowieso kein Arbeitgeber dir diese Lohnsätze zahlen würde.
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Du kannst deinen Widerspruch nur auf die Zeiten beziehen wo deine Eltern keine Unterkunftskosten bezogen haben.Da es ja über einen längeren Zeitraum geht mußt du mal alle Bescheide durchsehen und dann errechnen wieviel du tatsächlich zurückzahlen müßtest.
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Du bist verpflichtet alles zu tun um deine Arbeitslosigkeit zu beenden.Dazu gehört auch eine Stelle anzunehmen bei der du nicht jeden Tag zu Hause bist.Montagetätigkeiten gehören heutzutage dazu da ist nichts ungewöhnliches wenn du nicht gerade kleine Kinder zu versorgen hast.Ich glaube auch nicht das du die Lohnsätze die im Ausland gelten hier in Deutschland ansetzen kannst.Schließlich beziehst du auch hier Leistungen und nicht im Ausland.Es mag zwar sein das du in Dänemark einen höheren Lohn hattest aber dort sind auch die Lebenshaltungskosten bei weitem höher wie hier in Deutschland.
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Um KIndergeld zu bekommen mußt du arbeitssuchend gemeldet sein.Es reicht dafür nicht das du einen Ausbildungsplatz suchst und wenn du jetzt sowieso ins Ausland gehen willst hast du auch keinen Kindergeldanspruch mehr.
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Ja genau so ist es.
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Das Kindergeld wird überall als Einkommen mitgerechnet.
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Wenn du deine Befreiung beantragst mußt du sowieso den ALG2 Bescheid mit einreichen und da steht ihr ja dann beide drauf.
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Ihr müßtet mal auf eure Bescheide schauen was da an Kosten für die Unterkunft für jeden einzeln berechnet worden ist.Wenn nur du diese Kosten bekommst nicht aber deine Eltern dann können sie nichts zurückfordern denn dann müßten sie dir nachweisen das du aus dem Einkommen deiner Eltern doch Gelder für die Mietkosten bekommen hast.Wenn aber deine Eltern auch einen Betrag bekommen haben dann ist die ARGE im Recht denn dann wurde ja zweimal Miete bezahlt für eine und dieselbe Wohnung.
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Du kannst doch wenn du regelmäßig Medikamente benötigst bei deiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.Wenn du zudem noch eine chronische Erkrankung hast läßt du dir diese von deinem Arzt bestätigen und dann mußt du nur 1% zuzahlen was im Jahr so um die 45 Euro sind.Wenn du diese erreicht hast brauchst du nichts mehr zuzahlen.
