Beiträge von Kitty121

    Wenn du ausziehst und die Wohnung dann für deine Mutter zu groß wäre würde sie zunächst bis zu 6 Monaten die Miete weiter bekommen mit dem Hinweis sich eine günstigere Wohnung zu suchen.Dies kann sie machen muß sie aber nicht allerdings müßte sie den dann offenen Betrag selbst aus ihren Regelleistungen begleichen.

    Wenn du jetzt ALG2 beantragen müßtest kann ich dir gleich sagen das du keinerlei Anspruch hättest.Ihr bildet gemeinsam eine BG was bedeutet das die Rente deines Mannes mitberechnet wird.Da diese 1400 Euro beträgt liegt ihr weit über dem Sozialgeldanspruch.Außerdem habt ihr zwei Autos und die Wohnung ist viel zu teuer.Wenn du kein ALG1 bekommst müßtest du dich auch über deinen Mann mitversichern.

    Du müßtest zu deinem SB gehen und dort eine Ortsabwesenheit beantragen.Du kannst ja die Einladung mitnehmen obwohl es den SB eigentlich nichts angeht was du in deinem Urlaub machst.

    Wenn da steht zusätzlich dann kommen diese Kosten dazu.So würde ich es jedenfalls sehen.Aber du kannst doch einfach nochmal fragen und dir die genau Summe was die Wohnung kosten darf geben lassen.

    Wenn du ins ALG2 fällst müßtest du dann aber einen Teil aus deinen Leistungen finanzieren denn ich glaube nicht das du diese Mietkosten übernommen bekommst.Daran solltest du denken bevor du den Mietvertrag unterschreibst.Es ist die eine Seite was einem gefällt eine andere was man sich leisten kann.

    Ich denke das die ARGE vielleicht einen Verdacht hat und deshalb diese Einsicht verlangt.Ob das hundertprozentig gerechtfertigt ist weiß ich nicht aber du hast eine Mitwirkpflicht und wenn du die Einsicht verweigerst könnte es sein das sie dir die Leistungen kürzen.

    Bei einer Wohnung hast du ja einmal die Kaltmiete und dann kommen dazu die Nebenkosten in denen eigentlich das Wasser enthalten sein sollte.Kosten für Strom bezahlst du ja extra an deinen Anbieter der hat mit den Kosten für die Wohnung nichts zu tun es sei denn das bei euch die Heizung oder Wasseraufbereitung über Strom läuft.

    Um einen Auszug genehmigt zu bekommen wenn man unter 25 ist brauchst es gute Gründe und nur das es eben etwas Streß mit der Mutter gibt ist keiner.Das kommt in vielen Familien vor.Dazu kommt das er auch ein gutes Einkommen hat und nicht in den Sozialbezug fallen würde.Der Regelsatz liegt bei 359 Euro und dann noch die Kosten für eine angemessene Wohnung.Da kannst du dir selbst ausrechnen das er da drüber liegt und dann auch erstmal Wohngeld in Frage käme bevor ALG2 greift.Möbel gibt es gebraucht und die Kaution kann man auch in Raten zahlen.

    Du mußt dir erstmal einen Termin geben lassen bzw. nachfragen ob du auch ohne Termin drankommst.Dann schilderst du deine Situation und stellst deinen Antrag und gehst auf Wohnungssuche.Wenn sie dir die Wohnung genehmigt haben dann kannst du umziehen.Ich denke wenn du schnell was findest solltest du alles in gut 4 Wochen geschafft haben.Du mußt eben auch darauf hinweisen das du aus der Wohnung ausziehen mußt und es dringend ist.

    Du lebst doch mit deiner Mutter zusammen und es macht aber jeder seine Sachen für sich nur das du eben dich an der Miete beteiligst was aj auch vollkommen normal ist.Insofern bildet ihr eine HG und keine BG.Fülle einfach die Anlage HG aus und dann geht das alles in Ordnung.

    Unterhalt müssen die Eltern ja nicht unbedingt in Form von Geld leisten.Da sie noch unter 25 ist würde sie zu Hause wohnen können und auch alle anderen Dinge wie z.B: essen,Kleidung von den Eltern bekommen.

    Er wird von der ARGE nichts bekommen.Zum einen ist er noch unter 25 und müßte noch bis 25 zu Hause wohnen bleiben und zum anderen ist sein Verdienst ausreichend.Die Fahrtkosten werden bei der ARGE sowieso nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt und selbst wenn man den Freibetrag abzieht würde er keine Sozialleistungen bekommen.Er kann ja trotzdem ausziehen und dann Wohngeld beantragen.Eventuell bekommt er da etwas aber ich glaube es nicht.