Der Arbeitsvertrag hat mit einer Schwangerschaft nichts zu tun denn er ist ja befristet.Will heißen er läuft bis zu einem bestimmten Tag und dann bist du arbeitslos wenn der Betrieb den Vertrag nicht verlängert.Das Elterngeld errechnet sich aus dem was du in den letzten 12 Monaten verdient hast.Hast du nichts verdient dann erhälst du 300 Euro Elterngeld.
Beiträge von Kitty121
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Eine Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern manchmal sogar länger.Da hilft nur nachfragen.
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Wenn es sich hier um Mobbing handeln würde dann ist das etwas anderes und dann würde es gar keine Sperre geben und sich somit der Bezug von ALG2 gar nicht stellen sondern sie könnte ganz normal das ALG1 bekommen.Allerdings muß sie einen solchen Vorwurf beweisen z.B. durch Arztbesuche.Wenn sie sich aber nur mit dem Chef nicht gut versteht ist dies kein Kündigungsgrund.ich galube es gibt recht wenige die ihren Chef wirklich lieben.
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Den Kindergeldzuschlag beantragst du bei der Familienkasse.Du müßtest dort kurz anrufen und dir die Unterlagen schicken lassen.Wohngeldrechner sind nicht immer ganz genau da kommen manchmal die unterschiedlichsten Summen raus.Also stellt ruhig einen Antrag und dann werdet ihr sehen.
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Du kannst Sachen auch gebraucht kaufen und es werden auch da Rechnungen von privatleuten anerkannt.Allerdings könnte es sein das die ARGE nachprüft was du tatsächlich gekauft hast und dann sollten die Sachen auch vorhanden sein.
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Da er volljährig ist kann er sicher zu dir ziehen und würde dann sein Kindergeld beanspruchen können und den Unterhalt vom Vater.Die Mutter müßte ebenfalls Unterhalt zahlen wenn sie genug verdient.
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Ich denke das Amt könnte euch da schon Probleme bereiten denn durch die Teilzeitarbeit bekommt dein Mann ja weniger Geld und es müßte vom Amt mehr gezahlt werden.Warum will er denn nur noch halbtags arbeiten wenn ihr jetzt mehr Personen seit müßtet ihr doch um jeden Euro mehr froh sein.
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Die Wohnung wird von der Größe her sicher angebracht sein aber von den Kosten zu hoch sein.Wenn deine Tochter aber bereits von der ARGE einen Zuschuß erhalten hat dann müßte dieser auch in der neuen Umgebung gezahlt werden.Zumindestens in der alten Höhe bzw. in der Höhe die für den Wohnort angemessen ist.Den Restbetrag müßte sie dann zuzahlen.Auf alle Fälle sollte sie auf einen schriftlichen Bescheid drängen und dann in Widerspruch gehen.Wohngeld würde ich an ihrer Stelle trotzdem beantragen.Sie wird sicher etwas bekommen und vorab kannst du ja schon mal einen Wohngeld Rechner probieren.Man muß nicht immer alles glauben was in den Ämtern gesagt wird.
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Benutze doch einfach mal einen ALG2 Rechner.Dort kannst du alles eingeben und bekommst angezeigt ob du Anspruch auf die Leistungen hättest.
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Eine Trainingsmaßnahme soll dir ja dabei helfen wieder in den Beruf einzusteigen und da gibt es verschiedene Tätigkeiten.Du könntest deine Fahrtkosten geltend machen und eventuell benötigte Arbeitskleidung.
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Wenn sie selbst die Arbeitstelle kündigt braucht sie schon einen sehr guten Grund um einer Sperre zu entgehen.Nur weil sie sich mit dem neuen Chef nicht versteht ist kein ausreichender Grund.Sie wird also auf alle Fälle mit einer Sperrzeit rechnen müssen wenn sie kündigt.Sie bekommt dann auch keine ALG2 Leistungen weil sie nämlich die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat.Allenfalls könnte sie ein Darlehen bekommen welches sie aber zurückzahlen müßte.
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Du bekommst ja jetzt mehr ALG1 als du dann verdienen würdest.Außerdem bekommst du ja auch auf deinen Verdienst einen Freibetrag so das du sicher noch weiterhin ALG2 Leistungen bekommen wirst.Kindergeldzuschlag oder Wohngeld kannst du nur dann beantragen wenn du keine Sozialleistungen beziehst und praktisch von dem Einkommen lebst.
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Wenn du unter 25 bist müssen deine Eltern weiter für dich aufkommen.Bist du älter und hast vielleicht schon eine eigene Wohnung dann wirst du ALG2 beantragen können.
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Wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist dann bekommt sie auch das Kindergeld welches aber auf die Leistung angerechnet wird.
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Du müßtest ja dann elternunabhängiges Bafög bekommen und da ist ein Betrag für die Wohnung mit enthalten.Bis dein Antrag genehmigt ist kannst du eine Vorrauszahlung beantragen beim Bafägamt.
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Bei einer Trennung werden normalerweise die angeschafften Sachen geteilt denn dem Vater steht ja auch etwas zu.Wenn ihr ALG2 bekommt müßtet ihr in der ARGE einen Antrag auf Möbel stellen die ihr durch die Trennung dann bräuchtet.Allerdings wird es nur einen kleinen Teil Geld geben was sicher nur für gebrauchte Möbel reichen wird.
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Er muß erst zur ARGE und eine Wohnung genehmigen lassen da er dann auch die Möglichkeit hat die Erstaustattung zu beantragen.
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Ich denke du wirst erst richtige Auskünfte bekommen wenn dein Kind volljährig ist da dann die Mutter dem Kind nichts mehr vorschreiben kann und darf.Dann entscheidet dein Kind ob es Kontakt möchte oder nicht.
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An der Situation bist du selbst schuld und wirst da auch nicht so leicht wieder rauskommen.Es mag richtig sein das sie die Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur einmal anordnen können aber deshalb hast du diese Schulden nicht automatisch weg.Du wirst also mit Pfändung rechnen müssen und die bleibt dir für die nächsten Jahre.Solltest du also wieder arbeiten werden sie dir deinen Lohn pfänden.Ich weiß nicht ob du dein leben so weiter führen willst.Aber jeder wie er es gerne hätte und dann brauchst du dich auch nicht zu beschweren.Fraglich ist auch ob deine Krankenkasse deine Arzt zu Arzt zieherei mitmacht.Die haben da auch ihre Möglichkeiten sowas zu unterbieten.
