Ich würde dir auch zu einem Anwalt raten der dir da sicher weiterhelfen kann.Ich kann mir nicht vorstellen das es rechtlich gesehen richtig ist das die ARGE dich dazu zwingt in einer Wohnung zu leben in der du dich nicht wohlfühlst.Ansonsten solltest du vielleicht auch den Weg gehen und deine Mutter anzeigen.Vielleicht gibt sie dann wenigstens Ruhe.Ich kann deine Situation gut nachvollziehen denn ich habe ähnliches mitgemacht mit meiner Mutter.
Beiträge von Kitty121
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Das Kindergeld wird unabhängig von Sozialleistungen gezahlt und nur als Einkommen angerechnet.Von daher greift eine Sanktion nur im Bezug auf die Leistungen die du von der ARGE bekommst und nicht auf das Kindergeld.Dieses bekommst du und zwar von der Familienkasse.
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Das ist bei dir etwas schwierig.Zunächst mal kann deine Mutter dich nicht einfach so vor die Türe setzen denn sie ist bis 25 bzw. bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung dir gegenüber Unterhaltspflichtig.Selbstständig ausziehen kannst du sicher allerdings wird es vielleicht etwas schwierig das in die Tat umzusetzen da du ja kein monatliches Einkommen hast.Von der ARGE wirst du nichts bekommen wenn du nochmal zur Schule gehen willst und auch wenn dies nicht der Fall wäre brauchst du um auszuziehen einen guten Grund denn die ARGE finanziert dir dies erst ab 25.Da du ja in therapeutischer Behandlung bist könnte dir sofern du ALG2 bekommen würdest eine ärztliche Bescheinigung helfen einen Auszug durchzubekommen.Ansonsten müßtest du Bafög beantragen und das Kindergeld wirst du nur bekommen wenn du von deiner Mutter nicht mehr versorgt wirst also eine eigene Wohnung hättest.
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Da wird dir nur der Weg zum Anwalt bleiben aber ob dein Vater dir dann etwas zahlen wird bzw. muß ist auch fraglich wenn er nur eine geringe Rente hat.
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Es gibt Bafög Rechner die du benutzen kannst.Wenn du allerdings bereits angibst das deine Eltern kein so hohes Einkommen haben wirst du sicher Bafög erhalten.
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Das dauert meist nicht allzulange.Wenn er noch Kindergeld bezieht wird die Zahlung mit dem laufenden Kindergeld kommen.Ansonsten nach Schreiben zirka eine Woche wenn dann noch nichts gekommen ist einfach mal anfragen.
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Zunächst mal hast du auf alle Fälle das Recht eine andere Bearbeiterin zu verlangen wenn du mit dieser nicht klar kommst.Ich versteh bei dir aber nicht weshalb ihr erst ALG2 bekommen habt und dann auf einmal Kizuschlag und Wohngeld beantragen solltet wenn sich an eurer Familiensituation nichts geändert hat.An deiner Stelle würde ich nochmal eine Überprüfung beantragen denn wenn du bei ALG2 mehr bekommst dann hätte dein Antrag weiterlaufen müssen und du könntest vielleicht sogar eine Nachzahlung bekommen.
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Man sollte jemanden nicht nach den Äußeren beurteilen es zählen glaube ich bei weitem andere Dinge mehr.
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Den freibetrag gibt es automatisch für volljährige Kinder.Die 100 Euro müßten anrechnungsfrei bleiben.
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Mütest du Wohngeld beantragen.
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Deine Eltern sind für dich bis 25 Jahren bzw. der beendigung einer Ausbildung Unterhaltspflichtig.Für welchen Wohnraum wollen denn deine Eltern überhaupt Miete?Der Baföganspruch errechnet sich auch aus dem Einkommen deiner Eltern und der derzeitigen Wohnsituation.Du bekommst nicht in jedem Fall das elternunabhängige Bafög.
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Ich weiß nicht was ihr habt ich finde das voll in Ordnung.ALG2 sind nun mal Sozialleistungen und das Verpflegungsgeld bekommt dein Mann zusätzlich eben weil er auswärts arbeitet.Beim ALG2 sind nun mal die Regelsätze nicht toll und was da für Verpflegung gerechnet wird nicht gerade üppig.
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Du kannst sicher eine zweite Ausbildung anfangen aber dann müßtest du mit dem Geld was du da bekommst auskommen.Du könntest Wohngeld beantragen aber ALG2 wirst du nicht bekommen es sei denn die zweite Ausbildung wird vom Arbeitsamt finanziert.
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Das Elterngeld wird dir ja vom Jobcenter nicht angerechnet und somit müßte bei der Familiensituation dann das Jobcenter mehr bezahlen und ich glaube nicht das da das Jobcenter mitmacht.Davon mal abgesehen wird dein Mann dann vielleicht nach der Elternzeit nicht einfach so wieder voll einsteigen können.
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Wenn dein Mann Geld bekommt von seinem Arbeitgeber für Verpflegung wird das Amt diese sicher mit einrechnen da er dieses Geld ja dann zusätzlich zur Verfügung hat.
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Die Gründe einer Sperre vom ALG1 sind eigentlich klar definiert.Wenn sie also eine Sperre bekommen würde auf Grund der eigenen Kündigung wird der SB bei der Beantragung des ALG2 sehen das sie eigentlich einen ALG1 Anspruch hätte und den Antrag ablehnen.Es geht ja nicht das man auf der einen Seite eine Sperre bekommt und dann eben ALG2 beantragt.Sie wird das Geld wenn überhaupt nur auf Darlehensbasis bekommen wenn sie aus eigener Kraft nicht über die Runden kommt während einer Sperre.
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Ihr könntet Überbrückungsgeld beantragen welches die ARGE eigentlich zahlt bis zum ersten Gehalt.
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Erstaustattung bekommst du nur wenn du ALG2 beziehst und es die erste eigene Wohnung ist.
