Sie kann natürlich sich das Alg auf ein anderes Konto überweisen lassen.Ob es für diesen Monat schon zu spät ist müßte sie im Arbeitsamt erfragen.Allerdings wenn sie mehrere Girokonten bei ein und derselben Bank hat wird wahrscheinlich auch die anderen Konten gesperrt werden.Sie hat ja aber eine bestimmte Summe über die sie verfügen können muß und ich denke mal soviel Alg wird sie ja nun nicht bekommen.Sie müßte so schnell wie möglich zum Amtsgericht gehen mit ihrem Arbeitslosengeldbescheid und dem Mietvertrag und dort eine Freistellung beantragen mit der sie dann zu ihrer Bank geht und da kann sie dann über ihr Geld verfügen und Überweisungen tätigen usw.
Beiträge von Kitty121
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Bei solchen Fragen geht mir echt der Hut hoch.Du hast bei deinem Einkommen zunächst mal Anspruch auf Wohngeld und eventuell den Kindergeldzuschlag.Sofern du nicht arbeiten würdest und deine Frau nehme ich mal an ist auch zu Hause bekommst du auch nicht mehr ALG2 als du jetzt verdienst.Im gegenteil mit Kindergeldzuschuß und Wohngeld hast du sogar mehr in der Tasche als wenn du Sozialleistungen beziehen würdest.Außerdem solltest du mal bedenken das deine Kinder auch mal größer werden und somit dein Sozialgeldanspruch kleiner und dir dann vielleicht nicht wieder ein Arbeitsplatz so schnell zur Verfügung steht.Du kannst dich natürlich auch dann von deinen Kindern aushalten lassen allerdings wenn diese ähnlich denken wie du wird das wohl dann auch nichts.
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Du wirst solange du Leistungen beziehst diese Maßnahme machen müssen.Ich denke mal das bei deiner ARGE entweder die Lehrgänge nicht voll ausgelastet sind oder die SB dich einfach nicht leiden kann denn wenn du bereits erwähnt hast das du sowieso zu einem Studium gehst ist dieser Lehrgang vollkommen sinnlos da du in den nächsten Jahren anderes zu tun hast als dich irgendwo zu bewerben.
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Du kannst nicht gezwungen werden in eine Wohnung zu ziehen die dir nicht zusagt.Wenn du die Wohnung ablehnst mit der Begründung das sie dir zu klein ist oder aber dir die Umgebung nicht zusagt wirst du daraus keine Nachteile haben.Du könntest auch in deiner derzeitigen Wohnung bleiben und eben den Restbetrag selbst zahlen.Du mußt auch bei einem Umzug genau überlegen wohin du ziehst und solltest vielleicht erstmal selbstständig nach einer neuen Bleibe suchen.Dafür hast du ja etwas Zeit in der du sicher etwas geeignetes finden wirst.Lass dir da mal keinen Stress machen von den Behörden.6Monate müssen sie dir erstmal den alten Satz zahlen und in diesen Monaten findest du bestimmt das richtige.
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So weit ich weiß nicht.
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Geht es dir eigentlich um die Gesundheit deines Kindes oder um dein finanzielles Einkommen.So richtig weiß ich nicht was du willst?
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Wenn dein Sohn noch bei euch gemeldet ist dann gehört er zur BG und muß auf dem Antrag mit angegeben werden.Ansonsten solltet ihr einen Abzweigungsantrag bei der Famileinkasse stellen und euren Sohn das Kindergeld gleich überweisen lassen.Du mußt alle Unterlagen die die ARGE haben will einreichen damit sie deine Hilfsbedürftigkeit prüfen können.Dazu gehören auch deine gesamten Kontoauszüge und eventuelle Sparguthaben.Davon wird der SB sicher Kopien anfertigen denn die Originale behälst ja du.Wenn du vom Amtsgericht irgendwelche Unterlagen hast dann reich sie doch mit ein.Besonders wenn daraus auch hervorgeht das dein geschäft nicht mehr existiert.Wenn du eine Ablehnung bekommst dann kannst du nur in Widdrspruch gehen denn ein neuer Antrag nützt dir nichts denn dieser wird genauso wieder abgelehnt.Außerdem kann es sein das du bei demselben SB landest der dann auf diesen Antrag gar nicht reagieren wird.Ob die Miete angemessen ist erfährst du auf Nachfrage bei deiner ARGE.Wenn der Antrag allerdings komplett abgelehnt wird dann bekommst du auch nichts für die Miete dann müßtest du Wohngeld beantragen.Ansonsten sollte der Antrag genehmigt werden aber deine Wohnung unangemessen sein hast du sechs Monate Zeit dir was neues zu suchen oder du zahlst den restbetrag aus eigener Tasche
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Strom und Gas werden nur dann von der ARGE mitgezahlt wenn diese für die Heizung verwendet werden ansonsten für den normalen Verbrauch ist das ganze aus der Regelleistung zu bestreiten.Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren sollte es das was neues geben das auch diese Kosten von der ARGE übernommen werden aber davon habe ich noch nichts gehört.
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Um ALG2 zu bekommen mußt du dich dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stellen können also auchz.B. an Maßnahmen der ARGE teilnehmen.Dies könntest du nicht mehr wenn du ein Praktikum über so lange Zeit machst.Es bleibt dir nur die Möglichkeit mit dem Betrieb auszuhandeln das sie dir für das Praktikum etwas zahlen oder du versuchst über deinen SB dieses Praktikum in eine Trainingsmaßnahme zu verwandeln wenn am Ende vielleicht eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis steht.
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Die ARGE müßte auf alle Fälle einen Teil übernehmen denn da die Wohnung offensichtlich zu groß für euch war werden sie nur die Kosten begleichen die eben angemessen wären.Widerspruch müßtet ihr auf alle Fälle erstmal einlegen.
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Welchen Ratschlag hättest du denn gern?Das Haus kannst du erst beanspruchen wenn deine Eltern nicht mehr da sind und da hast du nicht viele Möglichkeiten besser gesagt gar keine.Der Erblasser wird sich bei seiner Verfügung schon etwas gedacht haben.
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Sie kann ALG2 beantragen und auch eine Wohnung beanspruchen sowie für diese die Erstaustattung.Für die Kinder müßte sie Kindergeld beantragen und einen Unterhaltsvorschuß sofern der Lebensgefährte keinen Unterhalt zahlt.
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Dein Mann braucht keinen neuen Antrag zu stellen denn ihr bleibt ja weiterhin eine BG.Du müßtest nur eine Veränderungsmitteilung einreichen aus der ja dann dein Bafög Bezug hervorgeht.
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Wenn du ab Januar im ALG2 Bezug bist wieso sollst du dann Geld zurückzahlen?Normalerweise wird das nun gezahlte Geld nach dem Zuflussprinzip behandelt so das es sein kann das du in dem Monat wo das Geld auf deinem Konto eingegangen ist weniger ALG2 bekommst.
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Die ARGE zahlt ja nicht alle Nebenkosten.Strom und Gas müssen aus der Regelleistung bezahlt werden.Ihr könntet aber versuchen von der ARGE ein Darlehen zur Bezahlung zu bekommen.Ich weiß ja nicht ob die Stadtwerke auch jetzt in der neuen Wohnung für euch Strom und Gas bereitstellen oder ob es vielleicht ein anderer Anbieter ist.Wenn es ein neuer Anbieter ist würde ich die Außenstände einfach in Raten begleichen ob sie dies nun wollen oder nicht.Wenn es allerdings der gleiche Anbieter ist könnte es sein das sie euch den Bezug sperren bis die Schuld beglichen ist.
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Bei der Höhe des Verdienstes wirst du nicht mehr sehr viel bekommen.Es kommt auch auf die Wohnkosten an.Du kannst ja mal einen ALG 2 Rechner benutzen.Wenn du aber jetzt zu deinem Freund ziehen willst könntet ihr zunächst angeben das ihr nicht zusammen wirtschaftet sondern jeder für sich allein und ihr erstmal zur Probe zusammen wohnt also noch keine BG bildet.Dann behälst du zunächst deinen Leistungsanspruch und dein Freund wird nicht mit gerechnet.Dies geht bis zu einem Jahr dann werdet ihr zusammen berechnet als BG eben.
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Du brauchst doch nur bei deiner zuständigen ARGE anzurufen und dir alles sagen zu lassen.
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Soweit ich es weiß bist du unterhaltspflichtig bis deine Tochter eine abgeschlosssene Ausbildung hat.
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Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest oder auf Grund deines gesundheitlichen Zustandes auch mußt dann müßtest du dich mit deinem SB in Verbindung setzen und eine Umschulung oder Weiterbildung klären.Es gibt ja auch direkt von der ARGE Institute die Ausbildungen anbieten und die dann auch vom Amt getragen werden.
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Da müßte er schon Bargeld besitzen oder bestimmt Geldanlagen haben.Ein Eigenheim oder Pool mag vielleicht Vermögen sein aber davon kann er dir auch nichts zahlen oder diese Dinge veräußern und dazu kann er auch nicht gezwungen werden.Ein Auto ist heutzutage kein Luxus mehr es sei denn er würde ein teures Auto fahren was ich mir aber bei der geringen Rente nicht vorstellen kann.
