Beiträge von Kitty121

    @ Habenichts


    Ich weiß ja nicht wie du darauf kommst das ich bei einer ARGe arbeite aber du kannst dir gerne mal meine Beiträge durchlesen und da habe ich auch irgendwo mal geschrieben was ich beruflich mache.


    Aber zu deiner Information es gibt hier einige die bei der ARGE arbeiten und auch regelmäßig Beiträge schreiben und die verstecken sich auch nicht sondern da ist es bekannt wo sie arbeiten.Ich finde daran auch nichts schlimmes weil es dann bei bestimmten Themen auch mal jemand hier ist der genau Auskunft geben kann.Außerdem gibt es sicher viele SB die teilweise keine Ahnung haben aber ich habe auch in der ARGE schon Leute getroffen die sehr freundlich und kompetent waren.Es kommt auch immer etwas auf dein verhalten an.

    Wenn eure Situation so aussichtslos ist dann wendet euch doch einfach mal an die Diakonie oder pro Familia.Diese Institutionen helfen da auch weiter.Ihr solltet schnellstens einen Schwangerschaftstest machen damit ihr in diesem Punkt erstmal Klarheit habt.Deine Freundin soll den Ausbildungsvertrag auf alle Fälle unterschreiben auch wenn sie doch schwanger sein sollte.Eine Ausbildung ist wichtig.Ihr könnt natürlich heiraten und dann könntet ihr auch ALG2 beantragen und hättet Anrecht auf eine Wohnung aber auch eine Hochzeit kostet Geld.Ansonsten möchte ich euch mal sagen werdet erwachsen.Es ist nicht immer alles einfach und leicht aber ihr seid auch nicht mehr im Kindergarten.Lasst euch von euren Eltern nicht alles gefallen und du solltest dich schnellstmöglich um eine Ausbildung kümmern.In der Berufsberatung hilft man dir da weiter auch was einen eventuellen Schulabschluß angeht.Also steckt nicht den Kopf in den Sand sondern schaut nach vorn.Es kann nur besser werden.

    Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Du beginnst in zwei Wochen mit einer schulischen Ausbildung und bist dafür extra ausgezogen aber schon vor einem halben Jahr?Wovon hast du bist jetzt gelebt und deine Miete bezahlt?Unter welchen Vorraussetzungen bekommst du ALG2?Du bist unter 25 und hast anscheinend noch keine Ausbildung insofern würde dir eigentlich die ARGE einen Auszug gar nicht gestatten.


    Beim Bafög ist es so das du um Leistungen zu bekommen nachweisen mußt das eine Ausbildung in der Nähe deiner Eltern nicht möglich ist da es z.B. keine geeignete Schule gibt.Sollte es in der Nähe deiner Eltern eine solche Schule geben und wäre dir die Ausbildung auch dort möglich müßtest du zu deinen Eltern zurückziehen.Die Bafögstelle benötigt selbstverständlich alle Einkommensunterlagen deiner Eltern um den Anspruch zu errechnen.Wenn du keinen Kontakt zu deinem Vater hast dann würde ich das bei der Stelle so angeben und vielleicht kann ja auch deine Mutter bestätigen ob und wieviel Unterhalt gezahlt wird.

    Ihr könnt nur dann ausziehen wenn ihr die Kosten selbstständig bestreiten könnt denn die ARGE wird einen Auszug nicht zustimmen da vom Alter her noch eure Eltern Unterhaltspflichtig wären.Wenn deine Freundin nun ein Ausbildungsgeld bekommt könnte sie eventuell BAB beantragen und dann hätte sie noch das Kindergeld.Wenn du einen 400 Euro Job hättest müßtet ihr schauen ob sich damit alles finanzieren läßt.

    Das ist so nicht in Ordnung denn sie bekommt ja dadurch auch die Wohnkosten nicht mehr. Davon mal abgesehen bekommt sie ja wohl auch Leistungen für Kinder wenn ich das richtig verstehe.Diese müssen ihre Leistung ja weiter erhalten denn es würde sich nur an der Leistungshöhe für deine Schwester etwas ändern.Sie sollte sich nochmal von dem Arbeitgeber bestätigen lassen das es sich nur um einen 400 Euro Job handelt und auch nicht mehr zu erwarten ist und damit zur ARGE gehen und eine Leistungsfortzahlung verlangen.Die ARGE kann ja dieses Gehalt in eine neue Berechnung einfließen lassen und eine Neuberechnung nochmal durchführen wenn die Lohnbescheinigung vorliegt.Die Kontoauszüge werden sie haben wollen um zu sehen wann das erste Gehalt eingegangen ist.

    Wenn ihr zusammen ziehen wollt solltet ihr auf der ARGE angeben das ihr zunächst noch nicht füreinander einsteht sondern das Zusammenleben erst probieren wollt.Ihr werdet dann ein Jahr lang nicht zusammengerechnet danach aber schon.Die Wohnkosten werden dann geteilt.

    Da ihr beide unter 25 seid braucht ihr für einen Auszug einen guten Grund.Nur alleine das ihr euch mit den Eltern nicht versteht reicht da nicht aus.Wenn es in die gesundheitliche Richtung geht solltet ihr euch etwas von einem Arzt bescheinigen lassen.Wie sieht es denn mit der beruflichen Richtung aus.Was macht ihr Ausbildung,Schule???

    Wenn du zur Zeit ALG2 erhälst und durch dein Studium dann aus dem Leistungsbezug rausfällst hast du sicher die Möglichkeit ein Darlehen zu beantragen wenn dir die Finanzierung anders nicht möglich ist.Mußt du eben einfach formlos beantragen.

    Er sollte einen Antrag auf ALG2 stellen.Er ist zwar noch unter 25 aber da er ja schon längere Zeit eine eigene Wohnung hat kann er nicht mehr dazu gezwungen werden zu den Eltern zurückzuziehen und die Eltern müssen ihn auch nicht mehr aufnehmen.

    Ich denke das deine Bekannten dies alles mit dem SB abgesprochen haben.Es gibt da immer Möglichkeiten.Das kommt auch etwas auf den SB an.Wenn du aber ein Praktikum über diesen Zeitraum machst wirst du die Zustimmung deines SB brauchen denn ansonsten könnte es sein das sie dich in irgendwelche Maßnahmen stecken wollen die du dann nicht machen kannst weil das Zeitmäßig gar nicht möglich wäre und dann bekommst du auch keine Leistungen oder Sanktionen.Farg doch einfach mal in deinem Freundeskreis nach wie das dort geregelt wurde.

    Eigentlich ist nur interessant was du zur Zeit hast.Wenn du vor Jahren mal relativ viel Geld hattest und du viel davon in deine ehemalige Firma gesteckt hast läßt sich das doch sicher anhand von Unterlagen beweisen.Ich sehe da kein Problem jetzt Leistungen zu bekommen selbst wenn du dein geld vor Jahren sonstwie vertan hättest.Schwierig wird es wenn du noch vor kurzem viel Hattest und jetzt Pleite bist dann wirst du nachweisen müssen wo das ganze geblieben ist.

    Du solltest erstmal auf die Ausbildungsverträge schauen ob dort direkt die Zahlung des Gehaltes angegeben ist.Wenn nicht dann erkundige dich in den Betrieben wie diese zahlen.Du kannst dir das auch mit Hinweis auf die ARGE schriftlich geben lassen wenn die Vergütung erst immer zu Anfang des Folgemonates überwiesen wird damit du für den Monat Ausgust die volle Leistung bekommst.Ansonsten würde ich dir empfehlen bei der Höhe des zukünftigen Einkommens deiner Kinder bei der ARGe ein Formular für eine Haushaltsgemeinschaft anzufordern und dies auszufüllen denn damit sind deine Kinder selbstständig und müßten sich nur an den Mietkosten beteiligen und ihr Einkommen wird dir nicht zugerechnet.Deine Kinder bekommen ja auch noch das Kindergeld.Eventuell müßtest du einen Abzweigantrag für das Kindergeld bei der Famileinkasse stellen indem deine Kinder ihr Kindergeld gleich auf ihr Konto überwiesen bekommen so das diese Zahlungen bei die gar nicht mehr erscheinen.

    @ Habenichts


    Ich weiß ja nicht wie das bei dir so ist aber ich kenne nicht jedes von Gerichten gefällte Urteil auswendig und es ist definitiv so das die ARGE normalen Haushaltsstrom oder Gas nicht zahlt sondern dieser muß aus der Regelleistung beglichen werden.Dies und nichts anderes habe ich auch geschrieben.Einfach mal genau lesen.

    Das kommt darauf an wie ihr das geregelt habt.Normal wäre das du ein KInd unterstützt und dein Mann das andere so das sich die Unterhaltsansprüche gegeneinander aufheben.Wenn dein Mann aber euren großen Sohn auch monatlich unterstützt dann müßtest du auch für deinen anderen Sohn etwas zahlen.

    Natürlich wirst du Unterstützung bekommen wenn du dich nicht aus eigenen Mitteln unterhalten kannst.Du müßtest bevor du ausziehst alles mit deiner ARGE abklären damit du auch die Wohnkosten erstattet bekommst und eventuell etwas zur Erstaustattung.Was du irgendwann einmal erben wirst interessiert die ARGE dabei nicht.

    Das ist etwas schwierig da dein Arbeitgeber dir ja monatlich den Verdienst bescheinigen muß und nur das interessiert das Amt.Was du davon an Schulden tilgen mußt ist nicht interessant das ist deine Sache.Dir wird nur der Weg bleiben mit deinem Arbeitgeber zu sprechen ob es möglich ist das der Vorschuß eben monatlich mit einer bestimmten Summe zurückgezahlt wird so das dir auch noch etwas zum leben bleibt.Gab es denn da keine richtige Regelung und wie hoch war eigentlich dieser Vorschuß wenn du nur 400 Euro bekommst aber weitaus mehr als ein Monatsgehalt zurückzahlen mußt?

    Wenn ihr eine WG bildet und auch nach einem Jahr nicht als BG sondern als WG angesehen werden wollt dann solltet ihr auch bedenken das ihr getrennte Räume haben müßt.Es kann durchaus vorkommen das ihr von der ARGE kontrolliert werdet und wenn es dann nur ein Schlafzimmer gibt wird es euch etwas schwer fallen als WG durchzukommen.