Ich denke damit müßtet ihr euch an einen Anwalt wenden.Wenn dein Freund das Haus behält dann besitzt er ja dadurch einen gewissen Wert auch wenn es im Moment eher Schulden sind.Ich nehme mal an das die beiden dieses Haus gemeinsam gebaut haben.Wenn die Ex den großteil der gemeinsam angeschafften Möbel und das andere Inventar mitgenommen hat dann läßt sich dies ja nachweisen und kann gegen den Teil den deinen Freund zustehen würde aufgerechnet werden.Sie kann auch nicht einfach nur die Hand aufhalten und dein Freund muß alles bezahlen.Da keine Kinder da sind geht das halbe halbe.Wenn sie nun einfach nach der Trennung ihren Job gekündigt hat ohne einen ordentlichen Grund zu haben und der Meinung ist das der Exmann nun für ihren Unterhalt sorgt ist sie auf dem falschen Dampfer.Ich glaube nicht das er Unterhalt zahlen muß wenn sie auch während der Ehe immer gearbeitet hat und da zwischen beiden Gehältern keine Welten liegen.Aber dies solltet ihr bei einem Anwalt erfragen.
Beiträge von Kitty121
-
-
Den Freibetrag gibt es pro Person
-
100 Euro sind frei die werden nicht angerechnet.
-
Warum nicht.Du kannst ja ruhig angeben das du nicht wußtest das es diese Möglichkeit der Berechnung gibt und normalerweise wäre der SB der deinen Antrag entgegengenommen hat dazu verpflichtet gewesen dich darauf hinzuweisen.Da sie aber immer sparen wollen sagen sie es gar nicht erst und daraus hast du nun Nachteile.
-
Wenn du zu deinem ALG1 noch ALG2 bekommst kannst du 100 Euro dazuverdienen ohne das es Abzüge gibt alles was mehr ist davon kannst du 20% behalten alles andere wird dir angerechnet.Wenn du mehr wie 400 Euro dazuverdienst wäre zu prüfen ob du dann überhaupt noch einen ALG2 Anspruch hättest.
-
Wenn du Einkommen hättest dann müßtest du auch etwas zahlen aber so woher?Dein derzeitiger Mann ist nicht für deine Kinder aus einer früheren Beziehung Unterhaltspflichtig.
-
Ich denke wir haben euch hier alles aufgezeigt was möglich ist.Wendet euch erstmal an die rausgesuchten Adressen und erklärt dort ruhig und sachlich euer Problem.Ansonsten sollte deine Freundin ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben und du wendest dich mal an die Berufsberatung und läßt dir dort sagen welchen Weg in Richtung Ausbildung du einschlagen kannst dann regelt sich das auch mit einer eigenen Wohnung.
-
Oh entschuldigung ich habe Kindergeld gelesen und dachte da gibt es bereits ein Kind aber das Geld bekommt sie ja für sich.
Na dann können sie ja zusammen ziehen und wenn sie angeben noch nicht gemeinsam zu wirtschaften bleibt alles wie bisher.Die MIetkosten müssen sie halt teilen.
-
Da du ja dann 25 bist wirst du sicher einen Antrag auf ALG2 stellen können und kannst dir auch eine Wohnung nehmen.Du wirst sicher auch etwas zur Erstausstattung bekommen.Du müßtest dich erkundigen bei deiner ARGE wie groß und vor allem wie teuer eine Wohnung in deiner Region sein darf.Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst dann gib bei der ARGE an das dies zunächst auf Probe ist und ihr noch nicht füreinander einsteht.So bekommst du die vollen Leistungen und dein Freund behält seinen Verdienst.Erst nach einem Jahr werdet ihr dann gemeinsam berechnet.Bis dahin hast du vielleicht schon wieder etwas gefunden.
-
Na dann brauchst du auch nichts zurückzahlen denn es ist dir ja erst nachgezahlt worden.Insofern gilt das Zuflußprinzip und danach hast du das Kindergeld ja erst bekommen als du keinen ALG2 Anspruch mehr hattest.Außerdem ist es egal ob dein Vater oder du das Kindergeld bekommst.Wenn du Sozialleistungen in Anspruch nimmst und du Kindergeldberechtigt bist dann wird dir das Kindergeld auch zugerechnet.Dein Vater hätte dir das Kindergeld auszahlen müssen oder dich dann anderweitig unterstützen müssen.Kindergeld wird immer fürs Kind gezahlt und nicht für die Eltern.
-
Es sind ja keine hohen Beträge die du da bekommen hast.Deinem SB gegenüber würde ich ehrlich sein und angeben woher die beiden Summen stammen.Da sie nur zweimal erscheinen sehe ich da kein Problem.
-
Durch das Kind werdet ihr gleich als BG gerechnet.Nimm mal einen ALG2 rechner zu Hilfe.
-
Du müßtest ebenfalls ALG2 beantragen.Ich denke die ARGE wird euch dann als BG rechnen.
-
Das habt ihr etwas verpasst indem ihr euch gleich als BG berechnen lassen habt.Ihr könnt nur einen Überprüfungsantrag stellen und schriftlich einreichen das man euch irrtümlich als BG gerechnet hat obwohl ihr noch nicht füreinander einsteht sondern erst auf Probe zusammenleben wollt.
-
Dann versucht es bei der Diakonie oder Caritas.Nur nicht so schnell aufgeben.Es wird nicht so einfach werden.Notfalls müßt ihr noch etwas warten mit einer eigenen Wohnung.Du solltest dich auch mal auf deine berufliche Situation konzentrieren.Wovon lebst du denn zur Zeit?Lass dir einen Termin bei der Berufsberatung geben.Vielleicht klappt es ja mit einer schulischen Ausbildung oder einen berufsvorbereitungsjahres in dem du erstmal für dich klären kannst was du überhaupt machen willst.Wenn deine Freundin demnächst Ausbildungsgeld bekommt und du dann vielleicht auch eine Vergütung bekämst dann habt ihr noch beide euer Kindergeld.Das sollte doch für eine Wohnung reichen.
-
Wenn du in dieser Zeit ALG2 bekommen hast und auch gleichzeitig Kindergeld und dies der ARGE nicht gemeldet hast dann hast du dich schon mal strafbar gemacht da du verpflichtet bist jedes Einkommen zu melden.Es kann Jahre dauern bis die ARGE dies im Nachhinein bemerkt und dann wird es auch eine Rückforderung geben.Wenn du allerdings das Kindergeld für die Monate Nachgezahlt bekommen hast dann gilt es in dem Monat als Einkommen wo es auf dein Konto ging und kann von der ARGE auch nicht zurückgefordert werden.
-
Ihr solltet vielleicht erstmal zu pro familia gehen und erst dann zum Amt denn ich glaube nicht das sie euch den Auszug genehmigen dazu müßtet ihr vielleicht etwas schriftlich aufsetzen wobei euch die Mitarbeiter der Beratungsstelle sicher helfen können.Du mußt deine häusliche Situation genau schildern und gute Gründe anführen warum es dir nicht mehr zuzumuten ist dort zu wohnen.Eventuell auch in hygienischer Richtung wenn du schreibst das deine Mutter und Oma sehr unordentlich sind.
-
Einkommen ist eben nur das was du mit Arbeit erwirtschaftest.Es gibt beim Kindergeldzuschlag ein gewisses Einkommen welches du haben mußt um diesen zu bekommen.Ihr erreicht diese Summe nicht und da hilft es auch nicht wenn du Klage einreichst.Ich glaube auch nicht das es einen Anwalt gibt der diese Klage vertritt da kein Erfolg in Aussicht steht.Wenn es bei euch für den Kizu nicht reicht dann müßtet ihr doch eigentlich ALG2 bekommen.
-
Da du zur Zeit keine Leistungen bekommst gehe ich davon aus das du noch keine 25 Jahre alt bist.Das Problem bei dir ist das du jetzt wieder zu Hause eingezogen bist.Du hättest bevor du bei deinem Ex ausgezogen bist eine eigene Wohnung beantragen müssen und auch ALG2 und hättest es auch bekommen da du ja schon einige Jahre nicht mehr zu Hause gewohnt hast und dich das Amt nicht hätte zwingen können wieder bei deinen Eltern einzuziehen.Nun wirst du warten müssen bis du 25 bist und dann kannst du ausziehen.
-
Du müßtest eben ergänzend ALG2 beantragen und dir vor allem eine Wohnung genehmigen lassen und eventuell die Erstaustattung dazu.Die ARGE würde dann auch die Krankenkassenkosten übernehmen.
