Ihr würdet als BG gerechnet werden.Bei der Wohnungsgröße sehe ich eigentlich kein Problem.Wie das mit den Kosten ist müßtest du bei der ARGe erfragen da dies überall etwas anders ist.Ansonsten nimm mal einen ALG2 Rechner aber ihr müßtet schon noch etwas bekommen.
Beiträge von Kitty121
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Ihr müßtet aber der ARGE mitteilen das der Sohn auf Grund seines Einkommens selbstständig ist und nicht für den Vater und die Mutter aufkommt ansonsten wird das Amt euch weiter als BG berechnen.
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Ja da hat lirafe recht da wirst du nichts machen können.Hast du denn einen keinen laufenden Bescheid oder warum hat das Amt nichts gezahlt?
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Na so eine Einstellung ist doch toll.Weil du von den 400 Euro nicht alles behalten kannst gehst du nicht arbeiten.Vielleicht ist es dir entgangen aber wenn du einmal im richtigen Arbeitsleben stehen wirst dann mußt du auch Abgaben entrichten und kannst auch nicht alles behalten.
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Die Telefonnummern der SB stehen auf keinen Bescheid da ist immer nur die Hotline vermerkt.Am besten nimmst du dir den Bescheid und gehst persönlich gleich morgens wenn sie öffnen zum Amt und verlangst einen SB zu sprechen.Lass dich nicht abwimmeln und wende dich wenn es gar nicht anders geht an den Teamleiter.
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Soweit ich weiß können Studienkredite nicht als Einkommen gezählt werden da diese ja zurückgezahlt werden müssen.
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Den Freibetrag gibt es ab volljährigkeit.
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Ich nehme an das alle drei eine BG bilden wenn der Sohn noch zu Hause lebt.Insofern gelten die 400 Euro als Einkommen und werden bis auf einen Freibetrag angerechnet.
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Wieso zuwenig Infos steht doch alles da.
Da ihr verheiratet seid und auch ein Kind habt könnt ihr selbstverständlich ausziehen.Ihr müßtet bei der ARGE erfragen wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf.Wenn ihr dann eine Wohnung gefunden habt laßt ihr diese euch genehmigen und zieht aus.Es könnte sein das ihr angeben müßt warum ihr bei den Eltern nicht mehr wohnen könnt dies müßtet ihr dann auch begründen können z.B. zu wenig Platz.Die Mietkosten werden dann von der ARGE übernommen und Leistungen bekommt ihr wie bisher.Es könnte sein das du dann das Bafög nochmal neu beantragen müßtest denn du bekommst ja sicher derzeit nichts für die Wohnkosten mit.
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Wenn ihr ALG2 bekommt dann könnt ihr Kosten für Arbeitsmaterialien bzw. Arbeitskleidung und die Fahrtkosten beantragen.Muß aber alles durch Quittungen belegt werden.Die Unterkunftskosten müßten eigentlich durch das Bafög abgedeckt werden.Sie müßte ja das elternunabhängige Bafög bekommen da sie nicht zu Hause wohnt.Bücher und Schreibmaterial wird aber nicht übernommen dies muß sie aus ihrem Bafög bezahlen.
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Wenn ihr auch ALG2 mitbekommt dann wird die Abfindung als Einkommen mitgerechnet.Könnte also sein das ihr dann in einem Monat kein ALG2 bekommt bzw. weniger.
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Ich glaube nicht das du so ein Schreiben aufsetzen kannst.Allerdings dürfte dir eigentlich das Guthaben nicht angerechnet werden denn die Rückzahlung bezieht sich ja auf das Jahr 2008 und da hast du noch keine Leistungen bezogen.Ich würde erstmal abwarten und Notfalls auch klagen.Andererseits gibt es ja dieses Zuflußprinzip und da könnte es sein das sie es als Einkommen betrachten.
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Das sie euch die komplette Leistung einbehalten ist nicht in Ordnung.Es wird sicher so sein das du eine Sanktion bekommst wenn du ohne ausreichenden Grund eine Maßnahme einfach abbrichst dies hat aber mit deiner Partnerin und den Kindern nichts zu tun.Dies müssen ihre Leistung weiterbekommen.Sanktionieren können sie nur deine Regelleistung.Du solltest am Montag gleich persönlich vorbeigehen und dir das Geld auszahlen lassen.
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Ich finde das ganze etwas komisch.Du schreibst ja leider nicht wie alt deine Mutter ist.Wovon hat sie denn bis jetzt gelebt?Wenn die Rente und die Halbwaisenrente deines Bruders gerade reicht für die Mietkosten wie seid ihr da die ganze letzte Zeit über die Runden gekommen.Wenn sie das erstemal einen Antrag auf ALG2 stellt muß sie sagen das sie mittellos ist sonst bekommt sie keinen Vorschuß und vor allem verlangt Bargeld und laßt euch nicht mit Gutscheinen abspeisen.
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Da du unter 25 bist wird es schwer werden das du von der ARGE die Erlaubnis erhälst auszuziehen.Dafür brauchst du einen guten Grund und du kannst es nur bei einem SB versuchen die Situation darzulegen.Allerdings räume ich dir nicht gerade gute Chancen ein.Du schreibst das ihr beide 18 seid und nicht arbeiten könnt wegen des ALG2 Bezuges deiner Mutter.Ich frage mich warum?Du hast ja zumindest einen 400 Euro Job.Was macht dein Bruder?Schule oder Ausbildung?Hast du schon mal an eine WG gedacht.Dort wäre die monatliche Miete nicht so hoch und mit dem Geld was du zur Zeit verdienst und deinem Kindergeld eventuell Bafög sollte es doch reichen um auf eigenen Beinen zu stehn.
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Ich glaube nicht das dieser Ehemann unbedingt dumm ist.Nicht jeder kontrolliert täglich das was seine Frau so einkauft und ob das dann tasächlich auch bezahlt wird.Meistens bestehen auch zwei Konten gerade wenn die Frau auch arbeitet und das eigene Geld verdient was wohl dann doch nicht ganz gereicht hat um ihren Konsumwahn zu bezahlen.
Eins möchte ich auch mal gesagt haben.Wenn eine Ehe in die Brüche geht sind wohl beide nicht ganz unschuldig.Es ist etwas arm die Schuld nur dem Mann oder der neuen Frau in die Schuhe zu schieben.
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Wer sollte denn sonst diese Kosten tragen wenn nicht du?
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Du solltest das nochmal richtig erklären was du eigentlich willst.Du schreibst das dir die ARGE eine Wohnung und die Erstaustattung bewilligt hat.Dies geht eigentlich nur wenn du dann auch Leistungen beziehst ansonsten bewilligen sie dir keine Wohnung.Sie müßten dann ja auch die Kosten tragen.Du schreibst du wirst mit deiner Lehre zum 28.8 fertig und bekommst ab 30.8, BAB.Wieso bekommst du bei einer fertigen Lehre im Anschluß dann BAB.Das geht doch gar nicht.Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir während der Lehre bezahlt.Mit dem Sozialamt hast du eigentlich gar nichts zu tun denn du bist ja arbeitsfähig.Du solltest vielleicht erstmal einen ALG1 Antrag stellen und dazu gleichzeitig entweder einen Wohngeldantrag oder ALG2.Wenn du im Arbeitsamt (ALG1) deine Situation schilderst geht die Bearbeitung manchmal relativ schnell so das du auch deine Kosten bestreiten kannst.
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Die ARGE kann nur das anrechnen was tatsächlich gezahlt wird.Die Summe wird ja auf einer Verdienstabrechnung ausgewiesen sein und somit müßtest du diese bei der Leistungsabteilung einreichen mit der Bitte um eine Neuberechnung.
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Du kannst sicher umziehen das kann die ARGE dir nicht verbieten nur werden sie dir keine Umzugs und eventuelle Kautionskosten bezahlen.
