Beiträge von Kitty121

    Wenn du solche Klauseln in deinem Arbeitsvertrag stehen hast dann solltest du dies mit deinem SB besprechen und den Vetrag dort auch vorlegen und anfragen wie du das handhaben sollst.Du kannst deine Kinder ja schlecht mit zur Arbeit nehmen.Du dürftest dann auch keine Sanktion bekommen denn wenn die ARGE von dir verlangt deine Arbeit aufzugeben damit dein Mann eine besser bezahlte Stelle annehmen kann dann müssen sie auch bedenken das du auch vertraglich gebunden bist und eben Kinder hast.Das wirst du aber nur in einem persönlichen Gespräch klären können.

    Du müßtest den Umzug mit einer genauen Begründung bei der ARGE beantragen.Wenn deine Eltern gesundheitlich angeschlagen sind hilft vielleicht eine Bescheinigung vom Hausarzt das eine Pflege der Eltern notwendig ist.Wenn deine Eltern keine Sozialleistungen bekommen erhalten sie auch keine finanzielle Hilfe für einen Umzug.Schulden interessieren die Ämter nicht.

    Im allgemeinen ist es so das ihr als Familie ja eine BG bildet.Nun kommt es darauf an wieviel deine Eltern verdienen.Wenn der Verdienst gering ist würdet ihr ALG2 bekommen.Den Kindergeldzuschlag bekommt man nur wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht wird ansonsten verweist die Familienkasse an die ARGE.Wenn du nun eine schulische Ausbildung machst bekommst du Bafög.Entweder das Schülerbafög oder Elternunabhängiges Bafög wenn du auswärts wohnst und eine eigene Wohnung oder Unterkunft hättest.Bafög gibt es aber nur wenn die Schule bzw.die Ausbildung anerkannt ist.ALG2 bekommst du wenn du Bafög beziehst nicht.Vorrauszahlungen beim Bafög kann ich dir nicht genau sagen aber es müßten so um die 50% dessen sein was dir monatlich zustehen würde.

    Wenn dein Vater diesen Monat dir keinen Unterhalt gezahlt hat wird dir nichts anderes übrigbleiben und mit ihm zu sprechen weshalb keine Zahlung erfolgt ist auch wenn ihr eigentlich keinen kontakt habt.Vielleicht ist es ja nur ein Mißverständnis.

    Da gibt es keine Paragraphen.Die Erstaustattung steht dir zu wenn du über 25 bist und Leistungen beziehst bzw.berechtigt bist diese Leistungen zu beantragen und in eine eigene Wohnung ziehst.Nur dann bekommst du eine Erstaustattung von der ARGE finanziert.Die Erstaustattung bekommst du auch wenn du dich z.B. von deinem Partner trennst und keine Möbel hast oder irgendeinen anderen Schaden hattest wie z.B.wasser oder Brand.In deinem Fall sehe ich da nichts woher es sich rechtfertigt das du eine Erstaustattung bezahlt bekommen würdest.Ich glaube nicht das ein Widerspruch da Sinn hat.Außerdem eine Bearbeitung eines Widerspruches kann Monate dauern.

    Wenn du die Schule machst bekommst du keine ALG2 Leistungen weil du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Beim Bafög könntest du eine Vorrauszahlung beantragen bis dein Antrag genehmigt ist.Kindergeldzuschlag käme so weit ich weiß für dich nicht in Frage denn um diesen zu beziehen mußt du ein gewisses Einkommen haben.

    Ich denke du solltest mit deinem SB sprechen und zwar noch bevor er irgendwelche Sanktionen verhängt.Du kannst ja erklären das durch deine Trennung dir Betreuung deiner Kinder nicht mehr sichergestellt war und du deshalb gekündigt hast.Da du ja auch am Nachmittag gearbeitet hast weiß ich ja nicht ob die Betreuung deiner Kinder durch Schule oder Kindergarten überhaupt zeitlich möglich gewesen wäre.

    Wie kommst du darauf das dir die Erstaustattung und die Kaution zusteht.Hast du das bereits von der ARGE schriftlich?Du schreibst du wohnst noch zu Hause bist also noch unter 25 und erhälst zur Zeit keine ALG2 Leistungen.Den Antrag hättest du auch in Leipzig stellen müssen denn die ARGE in Frankfurt ist für dich in Leipzig nicht zuständig.Ich denke aber wenn du keine Leistungen beziehst und jetzt eine Ausbildung beginnst hat die ARGE damit doch nichts zu tun.

    Wenn die Schule nicht Bafög gefördert ist bekommt deine Frau leider nichts.Um ALG2 zu bekommen muß deine Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bei einem Studium kann sie das nicht insofern bekommt sie keine Leistung.Bleibt nur wie schon erwähnt eine Privatkredit.

    Es kommt darauf an wie alt du bist.Bis 23 hättest du die Möglichkeit dich bei deinen Eltern in der Familienversicherung zu versichern.Bei der ARGE meldest du dich einfach ab und gibst eben an das du keine Leistungen mehr brauchst da du eine Arbeit gefunden hast.

    Sie können sicher einen Wohngeldantrag stellen aber ob sie etwas bekommen würden hängt von der Höhe der Rente und den Wohnungskosten ab.

    Wenn du deinen ALG2 Bescheid richtig gelesen hättest dann wäre dir das ganze aufgefallen denn es sind die Beträge für Lebenshaltung und Miete gesondert ausgewiesen.Ob es da ein Darlehen gibt halte ich für fraglich.

    Wenn du umziehen mußt weil die Schule nicht in deiner Nähe möglich ist bekommst du elterunabhängiges Bafög in dem auch ein Betrag für die Wohnkosten enthalten ist.Dazu müßtest du ja noch Kindergeld bekommen.BAB wäre nur möglich bei einer beruflichen Ausbildung und Wohngeld bekommst du glaube ich nicht noch zusätzlich da in dem Bafögbetrag bereits ein Betrag für die Wohnung enthalten ist.Es ist leider so das bei einer schulischen Ausbildung die Förderungen nicht gerade gut ist.

    Ich versteh nicht ganz warum du dich nicht allein für die Wohnung bewerben kannst.Es müssen ja nicht beide im Mietvertrag stehen.

    Ich denke schon das die ARGE das darf denn dein Mann würde bei der Arbeit ja wesentlich mehr verdienen als du und es könnte sein das ihr dann dadurch nicht mehr Leistungsabhängig seid.Ich weiß ja nicht wie lange du abends arbeiten mußt aber deine Kinder sind ja nicht mehr so klein und können vielleicht auch ein paar Stunden allein bleiben.

    Da du ja in einem Arbeitsverhältnis stehst hast du keine Chancen irgendwo Gelder zu bekommen um eine weitere Ausbildung zu machen.Du mußt ja auch mal sehen das du deine jetzige Arbeit aufgeben müßtest um diese neue Ausbildung zu machen und was passiert danach.Bist du sicher das du dann gleich wieder eine Arbeitsstelle bekommst gerade wenn du alleinerziehend bist mit einem kleinen Kind.Manchmal sollte man vielleicht auch mit dem zufrieden sein was man hat.