Beiträge von Kitty121

    ALG2 erhälst du nur wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und in deinem Fall ist es nicht so da du ja eine Ausbildung machst.Wenn es aber eine schulische Ausbildung ist wieso bekommst du dann BAB da käme doch eher Bafög in Frage.

    Unterhalt und der Bezug von ALG2 sind zwei paar Schuhe.Es ist zwar richtig das deine Eltern für dich einerseits aufkommen müssen bis du eine abgeschlossenen Berufsausbildung hast aber das heißt noch lange nicht das die ARGE dir eine Wohnung finanziert undLeistungen bewilligt denn du bist noch unter 25 und somit müßten dich deine Eltern weiterhin unterstützen wenn du kein eigenes Einkommen hast.Außerdem lebst du ja bei deiner Oma und nicht bereits in einer eigenen Wohnung und bräuchtest um auziehen zu können einen guten Grund.

    Du kannst ja Widerspruch einlegen dazu brauchst du kein Formular der ARGE sondern kannst diesen einfach formlos schreiben und an die Widerspruchsstelle schicken.Da mußt du eben deine Lage genau erklären und wirst ja sehen wie sie darauf reagieren.Allerdings hattest du eben einen Termin den du nicht eingehalten hast und hast dich auch nicht entschuldigt und eine neuen Termin rechtzeitig vereinbart und darauf wird dein SB seine Kürzung beziehen.Die Fahrtkosten bekommst du eigentlich komplett zurückerstattet wenn du eine Fahrschein vorweisen kannst oder eben dann die Kilometer wenn du mit dem Auto kommst.

    Du kannst zwar einen Widerspruch schreiben aber ob du damit Erfolg hast weiß ich nicht.Es ist so das die ARGE deine Schulden nicht interessiert.Das Finanzamt pfändet ja nicht einfach von heute auf morgen dein Konto sondern da gehen ja einige Schreiben vorraus.Demzufolge hättest du bereits mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren können um dieser Kontopfändung zu entgehen und dir wären diverse Kosten für Verbraucherberatung und Gericht gar nicht entstanden.Ich verstehe allerdings nicht ganz weshalb du gleich eine Kürzung bekommst wenn du einen Termin nicht einhälst.Es kann ja immer etwas dazwischen kommen und wenn man sich entschuldigt gibt es meist eine Möglichkeit einer Kürzung zu entgehen.Könnte es sein das du schon einmal einen Termin nicht eingehalten hast?Du kannst dir ja auch die Fahrtkosten von der ARGE erstatten lassen so das du trotzdem hättest einkaufen gehen können.

    Du kannst sicher zu deinem Freund ziehen aber deshalb würdest du noch keine ALG2 Leistungen bekommen.Das beste wird es sein wenn du dich bei einem SB der ARGE beraten läßt und dort auch deine Gründe darlegst.Ob sie es dir dann genehmigen ist fraglich aber du kannst auch unter 25 ausziehen und Leistungen bekommen wenn ein guter Grund vorliegt.Allerdings wären eigentlich noch deine Eltern unterhaltspflichtig und die ARGE wird sicher überprüfen ob es die Möglichkeit gibt dich zu unterstützen.

    Du wohnst ja in einer WG und bewohnst die Wohnung nicht allein.Ich denke dafür wäre die Wohnung wohl auch zu groß.Insofern bezahlt die ARGE nur einen Teil der kompletten Miete.Wenn ihr die Wohnung also zu zweit bewohnt bekommst du die Hälfte der Miete bezahlt.

    @ lirafe Ich habe das auch so gemeint.Kindergeldzuschlag würde sie nicht bekommen denn sie hat kaum Einkommen und die Familienkasse würde sie bei einer Antragstellung an die ARGE verweisen.


    @ alphaone Ich glaube nicht das du ALG2 bekommst weil du bei deiner angestrebten Ausbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.Sozialhilfe erhalten nur die Leute die nicht mehr arbeitsfähig sind.Dazu gehörst du auch nicht.

    Das Schulgeld bekommst du wenn du ALG2 beziehst und schulpflichtige Kinder hast.Das Geld gibt es nicht wenn deinem Kind eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.