ALG2 erhälst du nur wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und in deinem Fall ist es nicht so da du ja eine Ausbildung machst.Wenn es aber eine schulische Ausbildung ist wieso bekommst du dann BAB da käme doch eher Bafög in Frage.
Beiträge von Kitty121
-
-
Bei der Berechnung von BAB werden die Einkommen deiner Eltern mitgerechnet.Könnte es sein das deine Eltern zuviel verdienen und du deshalb so wenig bekommst?
-
Wenn du von dir aus die Ausbildung beendest wirst du sicher eine Sperre bei der ARGE bekommen es sei denn du kannst diesen Abbruch genau begründen.
-
Außerdem mußt du auch eventuelles Vermögen angeben welches du im Ausland hast.
-
Die ARGE wird sicher das Einkommen deines Partners sehen wollen da es ja vielleicht die Möglichkeit gäbe das dein Partner dir Unterhalt zahlen müßte.
-
Unterhalt und der Bezug von ALG2 sind zwei paar Schuhe.Es ist zwar richtig das deine Eltern für dich einerseits aufkommen müssen bis du eine abgeschlossenen Berufsausbildung hast aber das heißt noch lange nicht das die ARGE dir eine Wohnung finanziert undLeistungen bewilligt denn du bist noch unter 25 und somit müßten dich deine Eltern weiterhin unterstützen wenn du kein eigenes Einkommen hast.Außerdem lebst du ja bei deiner Oma und nicht bereits in einer eigenen Wohnung und bräuchtest um auziehen zu können einen guten Grund.
-
Wie oft willst du deine Frage noch stellen???????
-
Es reicht wenn du dein Problem einmal schilderst.
-
Müßtest du dich ans Sozialamt wenden wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist.
-
Ich wüßte nicht woher du die Differenz bekommen solltest.Eventuell müßtest du ALG2 beantragen wenn du noch stundenweise arbeitsfähig bist.
-
Du kannst ja Widerspruch einlegen dazu brauchst du kein Formular der ARGE sondern kannst diesen einfach formlos schreiben und an die Widerspruchsstelle schicken.Da mußt du eben deine Lage genau erklären und wirst ja sehen wie sie darauf reagieren.Allerdings hattest du eben einen Termin den du nicht eingehalten hast und hast dich auch nicht entschuldigt und eine neuen Termin rechtzeitig vereinbart und darauf wird dein SB seine Kürzung beziehen.Die Fahrtkosten bekommst du eigentlich komplett zurückerstattet wenn du eine Fahrschein vorweisen kannst oder eben dann die Kilometer wenn du mit dem Auto kommst.
-
Da du ja bis vor kurzem noch ALG2 bekommen hast wirst du nicht nochmal alles neu beantragen müssen.Ich weiß nicht genau ob da eine Veränderungsmeldung ausreicht.Frag doch einfach bei deinem SB nach denn melden mußt du dich ja sowieso.
-
Du kannst zwar einen Widerspruch schreiben aber ob du damit Erfolg hast weiß ich nicht.Es ist so das die ARGE deine Schulden nicht interessiert.Das Finanzamt pfändet ja nicht einfach von heute auf morgen dein Konto sondern da gehen ja einige Schreiben vorraus.Demzufolge hättest du bereits mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren können um dieser Kontopfändung zu entgehen und dir wären diverse Kosten für Verbraucherberatung und Gericht gar nicht entstanden.Ich verstehe allerdings nicht ganz weshalb du gleich eine Kürzung bekommst wenn du einen Termin nicht einhälst.Es kann ja immer etwas dazwischen kommen und wenn man sich entschuldigt gibt es meist eine Möglichkeit einer Kürzung zu entgehen.Könnte es sein das du schon einmal einen Termin nicht eingehalten hast?Du kannst dir ja auch die Fahrtkosten von der ARGE erstatten lassen so das du trotzdem hättest einkaufen gehen können.
-
Bis zur Beendigung deines Studiums oder einen Ausbildung sind deine Eltern soweit möglich dir gegenüber Unterhaltspflichtig.
-
Du kannst sicher zu deinem Freund ziehen aber deshalb würdest du noch keine ALG2 Leistungen bekommen.Das beste wird es sein wenn du dich bei einem SB der ARGE beraten läßt und dort auch deine Gründe darlegst.Ob sie es dir dann genehmigen ist fraglich aber du kannst auch unter 25 ausziehen und Leistungen bekommen wenn ein guter Grund vorliegt.Allerdings wären eigentlich noch deine Eltern unterhaltspflichtig und die ARGE wird sicher überprüfen ob es die Möglichkeit gibt dich zu unterstützen.
-
Wenn du einmal in der Schufa stehst kommst du da nur wieder raus wenn du keine Schulden mehr hast.
-
Du wohnst ja in einer WG und bewohnst die Wohnung nicht allein.Ich denke dafür wäre die Wohnung wohl auch zu groß.Insofern bezahlt die ARGE nur einen Teil der kompletten Miete.Wenn ihr die Wohnung also zu zweit bewohnt bekommst du die Hälfte der Miete bezahlt.
-
Kindegeld gibt es ab Tag der Antragstellung.
-
@ lirafe Ich habe das auch so gemeint.Kindergeldzuschlag würde sie nicht bekommen denn sie hat kaum Einkommen und die Familienkasse würde sie bei einer Antragstellung an die ARGE verweisen.
@ alphaone Ich glaube nicht das du ALG2 bekommst weil du bei deiner angestrebten Ausbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.Sozialhilfe erhalten nur die Leute die nicht mehr arbeitsfähig sind.Dazu gehörst du auch nicht.
-
Das Schulgeld bekommst du wenn du ALG2 beziehst und schulpflichtige Kinder hast.Das Geld gibt es nicht wenn deinem Kind eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
