Beiträge von Kitty121

    Du bekommst auch noch einen Zuschlag da du ja alleinerziehend bist.Da bei dir das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß mehr sein wird als dir ALG2 zustehen würde für dein Kind wird dir der Überbetrag mit angerechnet auf deine Leistung.Ich denke es könnte sein das die ARGE dich auffordert für dein Kind Wohngeld zu beantragen.

    Ich würde an deiner Stelle nicht so schnell aufgeben.Zum einen bist du doch ganz froh diesen Job bekommen zu haben und krank werden kann schließlich jeder.Dadurch du ja mit dieser Dame nur allein arbeitest wird es vielleicht gar nicht so schlimm und eine Kürzung tut immer weh vor allem wenn du so schnell das Handtuch wirfst.Sollte es doch Probleme geben kannst du immer noch mit deiner SB sprechen.

    Du müßtest zunächst zu deiner ARGE und dort die Größe und den Preis für eine Wohnung erfragen.Wenn du eine gefunden hast läßt du dir diese genehmigen und beantragst eine Erstaustattung.Dazu kannst du die Erstaustattung für dein Kind beantragen.Nach der Geburt erhälst du das Kindergeld und Elterngeld in Höhe von 300 Euro.Wenn du bereits ALG2 bekommst erhöht es sich um den Satz für dein Kind von dem aber das Kindergeld abgerechnet wird.Unterhaltsvorschuß müßtest du auch bekommen aber dafür mußt du galube ich den Vater angeben da das Jugendamt sich das Geld ja vom Vater zurückholt.Der Unterhaltsvorschuß wird aber auch auf deine Leistungen angerechnet.

    Ich weiß ja nicht an was für einen SB du da geraten bist aber das wias sie dir da gesagt haben ist völliger Schwachsinn und auch durch nichts belegbar.Ich würde mir an deiner Stelle mal den dazugehörigen gesetzestext vorlegen lassen.Ich glaube kaum das der SB dir da einen zeigen kann.Du bist ja mit dem Stiefvater deiner Tochter verheiratet und ihr habt auch noch ein gemiensames Kind insofern kommt er ja durch sein Gehalt für euren Unterhalt auf.Das Kindergeld wird euch gezahlt und zwar für beide Kinder.Es ist doch egal ob dieses nun an dich oder deinen Mann gezahlt wird.Der leibliche Vater hat auch weiterhin Unterhalt zu zahlen und ich würde dies an deiner Stelle gerade weil du kein Einkommen hast per Anwalt einklagen.Er hat zu zahlen bis deine Tochter eine Ausbildung abgeschlossen hat. Warum willst du die Kosten deiner Tochter allein übernehmen..Deine Tochter kann auch ihren Stiefvater nicht verklagen sondern müßte den Unterhalt bei ihrem leiblichen Vater einklagen. Außerdem lebt sie ja noch zu Hause und wird dort ja auch mit dem nötigsten versorgt da kann sie klagen wie sie will da kriegt sie trotzdem nichts.Ich würde dir aber trotzdem zu einer preisgünstigeren Wohnung raten denn dadurch entspannt sich ja schon mal euere finanzielle Situation.es ist ja auch gut und schön das dein großer Sohn dich unterstützt aber er hat wie du schon sagst ein Recht auf ein eigenes Leben.Versuche doch erstmal Wohngeld und den Kindergeldzuschlag zu beantragen und erzähle deiner Tochter mal wo es lang geht denn nach deinen Äußerungen scheint sie mir ein bisschen in einer Scheinwelt zu leben.

    Ich weiß jetzt nicht warum man euch eine Haftstrafe angedroht hat denn was hat eure Familäre Situation mit der Insolvenz zu tun.Zunächst mal ist es so das ihr sicher für eure Tochter die ja mit 19 Jahre deutlich unter der 25 Regelung liegt unterhaltspflichtig seid.Allerdings muß sie auch dafür Sorge tragen das sie eine Ausbildung macht und kann sich nicht darauf berufen nur Tochter zu sein und euch in Anspruch zu nehmen.Bei drei abgebrochenen Lehren ist meiner Meinung nach eure Geduld genug strapaziert.Nun werdet ihr sie nicht einfach vor die Türe setzen können denn vom Amt wird sie nichts bekommen aber es steht ja nirgens geschrieben das ihr alles für sie bezahlen müßt.Ich würde ihr nur das Notwendigste geben und keinerlei Luxusartikel wie z.B. Handy,Kinobesuch,Disco usw.Sie würde von mir auch kein Taschengeld bekommen da ihr sowieso rechnen müßt.Ich denke wenn du das konsequent durchhälst wird sie sich von alleine um eine Ausbildung kümmern.Dein großer Sohn kann ja trotzdem ausziehen und ihr müßtet vielleicht in Erwägung ziehen eine andere Wohnung zu ziehen.Versuche mal einen ALG2 Rechner denn bei euren Einkommen könnte es sein das ihr vielleicht Leistungen bekommen würdet.Die Wohnung ist aber sicher zu teuer.Bezieht ihr denn bereits Wohngeld?

    Es mag sicherlich sein das du deine Tochter bis 25 unterhalten mußt aber es schreibt dir keiner vor wie du dies zu tun hast.Sie braucht zu essen und zu trinken und ein paar Sachen zum anziehen.Wo steht geschrieben das du ihre Klamotten nicht im Sozialmarkt erstehst oder im An und Verkauf.Dir kann doch egal sein ob ihr das passt oder nicht.Du bist außerdem nicht verpflichtet ihr Taschengeld zu zahlen denn dazu fehlt euch das Geld.Für extras wie Handy ist bei euch auch kein Geld da.Soll heißen von allem nur das notwendigste für Luxus bist du nicht zuständig.Sollst mal sehen wie schnell deine Tochter Geld verdienen geht.

    Bis zu drei Monaten kann das leider dauern.Du kannst aber nach 4 Wochen bei der Widerspruchsstelle mal nachfragen manchmal sind sie dann etwas schneller.Ich habe allerdings schon 6 Wochen gewartet bis ich erstmal von der Widerspruchsstelle die Eingangsbestätigung hatte.Da mußt du etwas Geduld haben.

    Du kannst ja auch eine Ausbildung machen nur ist es eben immer die Frage wie du dich während einer Ausbildung wenn du nicht zu Hause wohnen kannst finanzierst.Entweder geht das indem du von dem Ausbildungsbetrieb ein monatliches Geld bekommst zudem du dann noch dieses BAB beantragen könntest oder wenn es eine schulische Ausbildung ist dann kannst du Bafög beantragen.Allerdings gibt es Bafög eben nicht für jede schulische Ausbildung.

    Da kommt es auch wieder darauf an ob ihr die Wohnung gemeinsam hattet oder du nur zu ihm gezogen bist und somit ihm alles gehört hat.Insofern hättest du ja bei deinem Auszug die Möbel dort lassen müssen.

    Da du ja noch unter 25 bist kannst du zwar trotzdem ausziehen aber du müßtest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.Wenn du in einer Ausbildung bist dann müssen deine Eltern sofern in der Lage dich bis zum Abschluß der Ausbildung noch unterstützen.Du könntest BAB beantragen wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht.

    Du hast auch die Möglichkeit als ALG2 Empfänger eine umschulung zu machen.Es kommt darauf an welche Maßnahmen man dir anbieten könnte und ob dein SB mit einer neuen Umschulung die Möglichkeit sieht das du dann auch irgendwo arbeiten könntest.Wenn du bereits eine kaufmännische Ausbildung hast wird es vielleicht nur möglich sein das du dich weiterbildest aber wenn du auf Grund deiner Erkrankung schon nicht in deinem erlernten Beruf arbeiten kannst wieso sollte das als Speditionskaufmann anders sein.Ich verstehe auch nicht das du wegen deiner Krankheit in einem Bürojob nicht arbeiten kannst was ich bei einer Arbeit mit Maschinen irgendwie nachvollziehen könnte.

    Ich nehme mal an das du mit der Schule gerade fertig bist und noch nicht garbeitet hast.Du hast also sowieso keinen Anspruch auf ALG1 und ALG2 wirst du auf Grund deines Alters nicht bekommen und ich nehme auch mal an das du noch zu Hause wohnst.Dir wird nur BAB bleiben oder du müßtest mit der Vermittlerin im Arbeitsamt bzw.Biz mal sprechen welche finanziellen Möglichkeiten es da noch gibt.Ansonsten solltest du überlegen ob diese Ausbildung wirklich sein muß wenn deine Eltern dich nicht irgendwie unterstützen können.

    Für solche Situationen gibt es keinen Mehrbedarf.Den kann man beantragen wenn z.B. eine Erkrankung vorliegt und extra Lebensmittel gekauft werden müssen oder eine Schwangerschaft vorliegt.Sicher ist ALG2 nicht gerade viel aber wenn sie die Kinder nur ab und zu betreut könnte sie sich einen Job suchen und etwas dazuverdienen.Wenn sie z.B. die Kinder immer bei sich hätte dann bekäme sie auch nicht soviel mehr an ALG2 und müßte die Kinder rund um die Uhr versorgen mit allem was dazu gehört.So hat sie die Kinder nur am Wochenende da sollte es doch möglich sein die Kinder zu versorgen.