Beiträge von Kitty121

    Es wird schwierig sein für dich nachzuweisen das du diese Eingliederungsvereinbarung unter Druck oder Zwang unterschrieben hast.Du bist ja auch kein Kleinkind mehr.Wenn du eine Arbeit hast ist es eigentlich nicht üblich das du diese aufgeben mußt um an einer Maßnahme teilzunehmen.Es kommt allerdings auch darauf an wieviele Stunden du arbeitest.Meistens versuchen die ARGEn schon soweit entgegenzukommen das die Maßnahme gemacht werden kann und du trotzdem noch deiner Arbeit nachgehen kannst.Bei dir wird das sicher schwierig sein da du auch noch zwei Kinder hast.Ich würde dir raten dich an den Teamleiter zu wenden und deine Situation dort zu erklären und auch zu sagen das du deine Arbeit ungern aufgeben würdest da die Maßnahme irgendwann zu ende ist und du aber dann die Arbeit nicht wieder bekommst.Ich denke das ist der bessere Weg als gleich große Geschütze aufzufahren.


    @Chris1986
    Du solltest nicht soviel Googeln.

    Du solltest auf alle Fälle persönlich vorbeigehen.Auf den Rückruf kannst du dich nicht verlassen.Die Damen an der Hotline machen immer nur einen Aktenvermerk und dann geht die Sache an die nächste Stelle.Ob dich dann wirklich jemand zurückruft steht in den Sternen.Also geh hin und sage das du mit der Wohngelstelle gesprochen hast vielleicht hast du ja noch den Namen von der SB und verlange das dein Antrag bearbeitet wird und du zumindestens einen Teil bekommst.Es gibt auch die Möglichkeit das nach der Berechnung deines Wohngeldes dieses gleich an die ARGE weitergeleitet wird wenn du vorerst die Wohnkosten komplett von der ARGE bekommst.Die Ämter machen das eigentlich dann untereinander aus deshalb gibst du ja auch immer an auf den Antragsformularen wo du überall sonst Anträge gestellt hast.

    Wenn du bei deiner Umschulung Geld erhälst wird das alles eingerechnet und da ihr eine BG bildet kann es durchaus sein das dein Partner nichts mehr bekommen würde.Du könntest aber dann eventuell den Kindergeldzuschlag beantragen.


    Was das zuviel gezahlte Geld angeht so habe ich irgendwo mal gelesen das zuviel gezahlte Leistung nicht zurückgezahlt werden braucht wenn der Berechnungsfehler bei der ARGE lag und ihr nichts dafür konntet.Aber ob dies tatsächlich so ist weiß ich nicht genau.Da wäre es vielleicht am besten einen Anwalt zu befragen.Wenn ihr alle Unterlagen also auch den ALG1 Bescheid mit eingereicht habt dann würde der Berechnungsfehler bei der ARGE liegen und man müßte sehen ob es euch möglich gewesen wäre den Fehler zu erkennen.

    Bei deinem Einkommen kannst du doch durchaus in eine eigene Wohnung ziehen und einige Sachen hast du ja auch schon.Für alles was du sonst noch brauchst mußt du halt sparen und es nach und nach kaufen.Dies müssen andere auch.

    Normalerweise gibst du deine aktuelle Adresse an.Warum sollte es die ARGE interessieren wo du schon gewohnt hast das ist für die Antragstellung ja nicht notwendig.Es sei denn du beantragst eine Erstausstattung für die Wohnung dann wird die ARGE prüfen wollen ob du bereits eine eigene Wohnung hattest und vielleicht nur wieder zu deinen Eltern zurückgezogen bist.

    Normalerweise ist deine Mutter noch dir gegenüber Unterhaltspflichtig.Da sie nun ausgezogen ist und euch sozusagen im Stich gelassen hat wird dir nichts anderes übrigbleiben als zur ARGE zu gehen und dort die Situation zu erklären und um Hilfe zu bitten.Du bist da ja unverschuldet reingeraten und mußt trotz allem von irgendetwas leben.Vielleicht gibt es die Möglichkeit das du in eine kleine Wohnung ziehen kannst und dann auch erstmal Leistungen bekommst.Möbel bräuchtest du ja schon mal nicht.

    Ja diese Freigrenze hast du.Deine Frau sollte Widerspruch einlegen und auch erklären das ihr getrennt lebt und sie eben nur eine gewisse Summe an Unterhalt bekommt.Was die Rückzahlung angeht da würde ich eine Überprüfung anfordern.Notfalls müßte sie einen Beratungsschein beim Gericht holen und sich Anwaltlich beraten lassen.

    Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehen willst werdet ihr erst nach einem Jahr als BG gerechnet wenn ihr angebt das ihr das zusammenleben erst probieren wollt und noch nicht gemeinsam wirtschaftet.Ich glaube aber nicht das es so einfach ist das deine Freundin einfach so nach Deutschland kommt und dann hier Sozialleistungen bezieht.Außerdem wenn sie hier einen Job hat und dort 600-700 Euro verdienen würde hätte sie für Sozialleistungen schon viel zu viel.

    Ich denke nicht das die ARGE da was dazu sagt.Lass dir die Schulbescheinigung geben und reiche sie ein.Du bleibst ja weiterhin bei deinen Eltern gemeldet wo du da zur Schule gehst ist da zweitrangig es sei denn du würdest irgendwelche Kosten einfordern wollen.Sollte die ARGE allerdings nachfragen würde ich an deiner Stelle angeben das du weiterhin von deinen Eltern verpflegt wirst nicht das die ARGE auf die Idee kommen würde das deine Oma für dich sorgt.

    Die Argumentation der ARGE kann ich nicht nachvollziehen.Du wohnst in Rüsselsheim und deine Freundin ist zu dir gezogen.Wie sollt ihr denn ein Zusammenleben probieren wenn ihr nicht zusammen wohnt?Wohin hättet ihr denn sonst ziehen sollen.Wäre ja nur die Alternative geblieben das du zu ihr gezogen wärst allerdings hättest du dann deine Arbeit nicht mehr.

    Ja das stimmt.Ich kenne auch Leute die ständig irgendwelche Maßnahmen bekommen und andere sind schon seit Jahren zu Hause und bekommen gar nichts.Ich denke aber in regelmäßigen Abständen wirst du sicher eingeladen werden um deine Berwerbungsbemühungen nachzuweisen.

    Also das ist ja wohl absoluter Blödsinn.Wenn man ALG2 bekommt heißt das ja noch lange nicht das man den ganzen Tag im Bett liegt und nicht mehr arbeitsfähig ist.Manchmal ist es einfach so das man eben krank wird.Den Zeitpunkt dafür sucht man sich nicht raus und ein ordentlicher Arbeitgeber hat dafür auch Verständnis.Ich will nicht behaupten das so mancher der von der ARGE eine Maßnahme aufs Auge gedrückt bekommt am nächsten Tag schwerkrank ist aber es gibt auch durchaus Leute die einen solchen Job begrüßen weil sie nämlich dadurch wiedermal raus kommen.