Natürlich macht ein Widerspruch Sinn gerade wenn bei der Berechnung das Einkommen deines Vaters angerechnet wurde aus dem Jahr 2007 und er derzeitig deutlich geringere Einnahmen hat.Dies weiß aber das Amt nicht von daher mußt du denen das schon mitteilen somnst gehen sie ja davon aus das sich an den Einnahmen nichts geändert hat.
Beiträge von Kitty121
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Den Freibetrag von 100 Euro bekommt jeder in der BG
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Das Forum ist eigentlich nicht dazu da um Ratschläge zu erteilen wie man den Staat am besten betrügen kann und nichts anderes hast du greta809 vor.Wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist verstehe ich nicht wieso du überhaupt ALG2 bekommst.Eigentlich wäre doch die Sozialhilfe für dich zuständig.Warum bekommst du keine Rente wenn eindeutig feststeht das du arbeitsunfähig bist.Wenn deine KInder alle in Spanien leben und sie dich bei sich haben wollen dann müssen sie eben dich versorgen.
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Da du ALG1 bekommst wirst du für Möbel nichts bekommen.Deine Freundin kann versuchen etwas zu erhalten aber eine komplette Erstaustattung wird sie auch nicht kriegen denn sie zieht ja nicht allein in eine Wohnung sondern mit dir zusammen.
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Ich kann deinen Frust schon verstehen aber auf die Dauer geht das nicht gut das kannst du mir glauben.Dein Ex wird auch älter und bekommt für seine derzeitige Haltung auch irgendwann die Rechnung präsentiert und ich denke das deine Kinder ohne ihn sicher besser dran sind.
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Ihr stellt ja für das ALG2 einen Weiterbewilligungsantrag also brauchst du doch das Geld was du beantragst nicht mit aufzuführen.Sozialleistungen wären z.B. Sozialhilfe oder Unterhaltsvorschuß.Da ja nur deine Frau Einkommen hat braucht auch nur sie diese Anlage ausfüllen.
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In welcher Situation bist du denn?
Wenn du Informationen Rund um Hartz4 haben willst dann findest du dazu jede Menge Informationen im Internet.
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Da du eine kInd hast kannst du ausziehen und würdest eine eigene BG bilden.Allerdings wenn du wieder zur Schule gehst bekommst du kein ALG2 mehr da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Wovon willst du dann leben.Du hättest praktisch Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.Das wird kaum reichen um eine Wohnung und alles andere zu finanzieren.
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Wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst und das über einen größeren Zeitraum in denen du schon Sanktionen hattest gibt es irgendwann nichts mehr.
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Das ist schon so richtig.Ihr habt ja bisher einen Teil der Miete selbst gezahlt darum zahlt euch die ARGE jetzt nicht die kompletten Nachzahlungskosten denn einen Teil müßt ihr selbst übernehmen.Durch die hohe Nachzahlung wird sich sicher eure monatliche Miete erhöhen und damit ist die Wohnung zu teuer.Deshalb habt ihr die Möglichkeit entweder euren Verbrauch zu senken oder euch eine angemessene Wohnung zu suchen.Dafür habt ihr 6 Monate Zeit in dieser ihr von der ARGE noch die Kosten übernommen bekommt danach gibt es nur das was euch zusteht und den Rest müßt ihr selbst zahlen.
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Du bist ja schon 21.Was hast du denn die ganzen Jahre über gemacht.Eine Nail Designer Ausbildung dauert eigentlich nicht lange.Meine Tochter hat diese Ausbildung nebenbei zu ihrer Kosmetikerausbildung am Wochenende oder Abends gemacht.
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Sie kann sicherlich die Unterschrift widerrufen aber gleich mit Strafanzeige und einstweiliger Verfügung finde ich schon etwas zu krass.Davon mal abgesehen ohne die gesamte Lage zu kennen bekommt sie nicht einfach so eine gerichtliche Verfügung.Dazu braucht sie einen Anwalt und das alles kostet erstmal Zeit die sie eigentlich nicht hat denn sie wird eine Maßnahme beginnen müssen und ihr Arbeit ist dann auch weg.Man sollte sich eben immer genau überlegen was man unterschreibt.
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Die Wohnungsgröße müßtet ihr bei euerer ARGE erfragen.Ein Baby hat aber noch keinen Anspruch auf eigenen Wohnraum da man davon ausgeht das das Kind anfangs im Schlafzimmer der Eltern untergebracht ist.Das müßtet ihr dann genau mit einem SB ansprechen damit ihr wenn das Kind etwas größer ist nicht nochmal umziehen müßt.Die Erstaustattung der Wohnung müßt ihr auch beantragen aber da gibt es nicht soviel so das es nur für gebrauchte Sachen reichen wird bzw. ihr erstmal das Notwendigste kauft und den Rest dann nach und nach.Fürs Kind kannst du auch die Erstaustattung beantragen.
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Wenn du nicht arbeiten kannst dann wärst du ja krank geschrieben.Ich denke nur allein ein Attest vom Hausarzt wird da nicht genügen denn wenn du arbeitsunfähig wärst müßtest du eigentlich Rente beantragen oder würdest dann Sozialhilfe bekommen.Ich würde dir schon raten das mal mit dem Arbeitsamt abzusprechen bevor du dann eine Sperre bekommst.
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Da du noch nichts unterschrieben hast müßtest du mit deiner SB das absprechen.
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Wenn ihr euch trennt kannst du natürlich ausziehen.
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ich habe dir eine pn geschickt.
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Du kannst zu deinem Freund ziehen und gibst auf dem Amt eben an das ihr zunächst auf Probe zusammen zieht und noch nicht füreinander einsteht.Die Miete bekommst du zur Hälfte denn du wohnst ja schließlich dann auch da.
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Es gibt ARGEn da brauchst du keinen Termin in anderen wiederum kommst du ohne Termin nicht weiter.Das beste ist du rufst vorher an und fragst nach ob du unbedingt einen Termin brauchst dann ersparst du dir einen unnützen Weg.
