Beiträge von Kitty121

    Du könntest bei der Bafögstelle um eine Vorrauszahlung bitten.Dafür gibt es Antragsformulare und dann bekommst du einige Monate eine Zahlung auf dein zukünftiges Bafög.Vielleicht ist es am besten wenn du gleich bei der Antragstellung sagst das es dringend ist und dein Studienplatz daran hängt.Ansonsten könnten deine Eltern versuchen bei der ARGE ein Darlehen zu bekommen.Ich weiß nicht ob das möglich ist aber fragen kostet ja nichts.

    Bevor du den Antrag auf Umzug bei der ARGE stellst solltest du dir ein Schreiben der Familienhilfe holen in dem deine Situation dargelegt ist und darauf hingewiesen wird das es vor allem für die Kinder notwendig ist das du aus deiner derzeitigen Umgebung weg kommst.Wenn du in psychologischer Behandlung bist dann laß dir auch von dem Arzt etwas bescheinigen.Lieber etwas mehr als zu wenig.Wenn dir der Umzug bewilligt wurde dann beantrage auch die Kaution.Diese wirst du wohl nur als Darlehen bekommen.Einiges für die Erstaustattung wirst du sicher beantragen können denn bei einer Trennung verbelibt ja auch so manches in der Wohnung deines Ex.

    Die Bafögstelle ist eigentlich dazu verpflichtet dir eine Ablehung zu schicken.Ich würde dir raten dich nochmal an die dortige SB zu wenden und etwas schriftliches verlangen und ansonsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen.Meistens reicht eine solche Androhung schon damit sich etwas bewegt.Die Bafögstellen wissen auch von vornherein welche Schulbildungen bzw.Berufe gefördert werden und welche nicht und die Förderrichtlinien ändern sich auch nicht im Laufe eines Jahres sondern allerhöchstens zum nächsten Schuljahresanfang und dann kann es durchaus sein das du plötzlich einen Antrag genehmigt bekommst.Wenn du eine Ausbildung machst bekommst du kein ALG2 sondern müßtest BAB beantragen.

    Das was dir allein zustehen würde kannst du nicht auf deine derzeitige Wohnsituation beziehen.Du kannst doch nicht ernsthaft glauben das du von der ARGE fast die ganze Miete bekommst und was bitte zahlt denn dann dein Mitbwohner?

    Sobald du verheiratet bist bildest du mit deiner Frau dann eine eigene BG und ihr müßtet einen ALG2 Antrag stellen.Ich denke ihr werdet da auch etwas bekommen denn wenn deine Freundin noch in der Ausbildung ist bekommt sie ja auch nicht soviel Geld.Allerdings wird ihr Einkommen mitgerechnet.Ihr müßtet dann auch wenn ihr noch keine habt eine Wohnung beantragen bzw. euch eine angenmessene Wohnung genehmigen lassen nebst Erstaustattung.

    Du solltest dir nicht etwas zu Herzen nehmen was andere über dich denken oder sagen die in einer solchen Situation noch gar nicht waren.Für dich ist wichtig das du aus dieser Wohnung rauskommst und da bleibt dir nur der direkte Weg und offen und ehrlich alles offenzulegen auch wenn deine Mutter dabei nicht gerade gut wegkommt.Allerdings mußt du dir immer vor Augen halten das du deiner Mutter auch ziemlich egal zu sein scheinst ansonsten würde sie dich nicht in eine solche Situation bringen.

    Du kannst hier alle Fragen stellen die dich betreffen und es wird auch immer versucht zu helfen aber dazu braucht es schon einige Infos von dir.Es tut mir leid aber ich chatte bei msn oder icq nicht mit Leuten die ich gar nicht kenne.Wenn du Fragen hast dann frag ansonsten ist es wohl nicht so dringend.

    So richtig nachvollziehen kann ich das trotzdem nicht.Ich kaufe am Monatsende nicht irgendwelche Sachen die ich nicht brauche sondern nur Dinge die ich auch benötige.Sicher kaufe ich auch meinen Kindern ab und zu ein paar Sachen die nicht unbedingt nötig wären aber da sammelt sich nun im Laufe der Zeit nicht soviel an das damit Reichtümer zu verdienen wären.Ich kann mir schon vorstellen das du früher mehr Geld monatlich zur Verfügung hattest als jetzt mit Sozialleistungen aber um da wieder rauszukommen mußt du wieder arbeiten.Etwas anderes wird dir nicht übrig bleiben.Warum willst du denn deine Sachen unbedingt bei ebay anbieten.Es gibt doch auch Gebrauchtwarenläden wo du auch verkaufen kannst.Das Geld kriegst du auch noch bar auf die Hand und es erscheint auf keinem Konto oder du gibst eine Anzeige in der Zeitung auf oder machst bei einem Flomarkt mit.Es gibt doch soviele Möglichkeiten seine alten Sachen loszuwerden da muß es nicht automatisch ebay sein.

    Ich denke die ARGE wird nichts machen wenn du ein paar deiner privaten Dinge über ebay verkaufst aber wenn du das im großen Stil machst schauen sie natürlich genauer hin.Du sagst du bist alleinerziehend und da stellt sich dann schon die Frage woher du die ganzen Sachen hast die du da anbieten willst.Ich glaube kaum das es jemanden interessiert ob du ein paar gebrauchte Spielsachen die wohl jeder von seinen Kinder hat verkaufst denn die Summen die du da bekommst sind doch eher klein.Wenn du nun aber Sachen verkauft die du von anderen bekommst dann ist das schon eine Art Handel den du dann betreibst denn die Sachen hast du ja nicht gekauft sondern andere.Du kannst ja 100 Euro im Monat dazuverdienen und wenn du in diesem Rahmen bleibst wird dir auch nichts passieren.Ich weiß ehrlich nicht wo dein Problem da liegt.

    Früher gab es das Erziehungsgeld was über zwei Jahre gezahlt wurde und meistens gab es dann noch das Landeserziehungsgeld was auch nochmal ein Jahr gezahlt wurde.Jetzt mit der Einführung des Elterngeldes gibt es zwar mehr Geld unter der Vorraussetzung das du gearbeitet hast aber es gibt das Geld eben nur noch ein Jahr.Für Sozialgeldbezieher und Frauen die nur wenig verdienen ist es mit diesem Elterngeld nicht unbedingt besser geworden.

    Natürlich kannst du dir eine eigene Wohnung nehmen und Wohngeld kannst du dann auch beantragen.Allerdings solltest du darauf achten das die Wohnung auch angemessen ist denn wenn du dann ALG2 beziehen müßtest kommt es auf qm und Preis an.

    Man bildet nicht automatisch eine BG wenn man zusammenzieht es sei denn das Kinder vorhanden sind.Man kann bis zu einem Jahr zusammenleben und wird nicht zusammen berechnet nur muß man das der ARGE mitteilen am besten schriftlich.Sie kann sich natürlich einen Job suchen aber ob das gleich so klappt steht in den Sternen und dann bekommt er ja nicht auf ewig ALG1.