Ich gehe mal davon aus das ihr beide unter 25 Jahren alt seid.In diesem Fall könnt ihr zwar ausziehen aber ihr würdet von der ARGE nichts bekommen sondern müßtet eure WG allein aus den Einkommen was ihr habt finanzieren.Es wäre eh so das ihr kein ALG2 bekommen würdet da ihr ja Ausbildungsvergütung bekommt und dann eventuell BAB beantragen müßtet.
Beiträge von Kitty121
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Müßtest du bei deiner ARGE nachfragen da dies ja überall etwas anders ist.
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Das wäre mir neu.
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@ engelchen5012
Im Bezug auf das Kindergeld läßt sich doch nachweisen das du keines bekommen hast wenn du deine Kontoauszüge vorlegst.Bei der Familienkasse genügt eigentlich auch ein Anruf um zu klären ob das Kindergeld vielleicht gleich an das Jugendamt gegangen ist.@ clair
Ich kann deinen Frust schon verstehen als ALG2 Empfänger hast du im Monat nicht gerade viel Geld.Im Bezug auf deine MIetkosten müßtest du dem Bescheid widersprechen und deine Gründe ordentlich darlegen.Was das Schulgeld betrifft wird dieses eigentlich automatisch gezahlt wenn du schulpflichtige Kinder hast.Das Geld mußt du nicht beantragen.Allerdings wenn dein Kind eventuell erst eingeschult wurde oder bereits die 9. oder 10. Klasse besucht will die ARGE eine Schulbescheinigung haben.
Alles was du an Möbel benötigst mußt du dir aus der Regelleistung zusammensparen da kannst du keine Zuschüsse von der ARGE bekommen.Du wirst also sehen müssen wie du den bestellten Kühlschrank bezahlst.Derartige geräte gibt es auch gebraucht. -
Du kannst doch zu deinem Freund ziehen und gibst bei der ARGE an das ihr zunächst auf Probe zusammen wohnen wollt und noch nicht füreinander einsteht.Das geht bis zu einem Jahr und ihr werdet nicht als BG gerechnet.Danach wird aber dann das Gehalt deines Freundes mitgerechnet.
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Du kannst nur bei der ARGE eine Neuberechnung verlangen mit der Begründung das das angenommene Einkommen nicht erreicht wird und du wesentlich weniger hast.Das mußt du aber nachweisen können.Sollte doch anhand des Arbeitsvertrages möglich sein.
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Da er ALG2 bekommt wird er diesen Job machen müssen.Wenn diese Arbeit zeitlich flexibel gemacht werden kann ist ja auch sein 400 Euro Job nicht in Gefahr.Natürlich würde er eine Kürzung bekommen wenn er die Maßnahme ohne handfeste Gründe ablehnt.Das ist immer so.Das Geld aus dem 1Euro JOb wird nicht angerechnet.Er hätte es also zusätzlich.
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Ich würde dir raten in der ARGE einen Termin zu vereinbaren und dort einen Antrag auf Auszug zu stellen mit der Begründung das in der Wohnung deiner Eltern kein Platz ist.So wie du das darlegst gehe ich davon aus das ihr in einer zwei Raumwohnung lebt.Dies könntest du ja anhand des Mietvertrages beweisen.Den müßtest du dir besorgen denn es ist immer besser einen Beweis vorlegen zu können.Da du allerdings noch unter 25 bist könnte es sein das die ARGE das Einkommen deiner Eltern überprüft denn eigentlich wären sie ja für dich noch unterhaltspflichtig.
Du kannst eine Arbeitsstelle aber nicht nur vom Führerschein abhängig machen.Außerdem gibt es auch die Möglichkeit den Führerschein über die ARGE zu machen aber da muß schon eine Aussicht auf eine Arbeit bestehen.
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Die Aussage die er da bekommen hat ist nicht richtig.Selbstverständlich kann er sein Kindergeld auch dann beanspruchen wenn er noch nicht volljährig ist.Er sollte dafür an die Familienkasse schreiben und einen Abzweigantrag stellen und vor allem die Meldebescheinigung beillegen damit die Familienkasse auch sieht dann er nicht mehr zu Hause wohnt.Die Mutter wird aber in jeden Fall erst angeschrieben und muß dazu Stellung nehmen denn es könnte ja trotz der neuen Wohnsituation sein das er von ihr in irgendeiner Weise unterstützt wird.
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Du kannst auch wenn du selbstständig bist einen ALG2 Antrag stellen.Geh einfach zur ARGE und hole dir die Formulare.Ich würde auch nicht jetzt schon angeben was du vielleicht ab Oktober verdienen wirst denn das kannst du sowieso nicht ganz genau wissen.Wenn du dann Einkommen hast kannst du immer noch eine Veränderungsmitteilung einreichen.
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Na dann viel Glück und immer vorwärts schauen.
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Sicher kannst du in der Bafögstelle nachfragen aber die genaue Summe werden die dir dort auch nicht sagen denn sonst müßten sie ja eine berechnung durchführen und das machen die dort nicht.Du kannst ja auch erst ausziehen wenn dein Antrag genehmigt ist allerdings bekommst du mehr Bafög wenn du nicht zu Hause wohnst.
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Wenn dein Sohn woanders untergebracht ist dann bekommst du für ihn keine Regelleistung denn er wird ja wenn auch vorrübergehend anderweitig verpflegt.Du müßtest prüfen lassen ob du trotzdem die komplette Miete bekommen kannst denn dein anderes Kind lebt ja bei dir.Kommt allerdings darauf an ob die Wohnung noch angemessen ist.
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Wenn du eine schulische Ausbildung machst die nicht Bafög gefördert ist dann bekommst du leider gar nichts auch kein ALG2 da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
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Er kann anhand seiner Kontoauszüge beweisen das er keine Einnahmen hat.Außerdem sollte er sich doch mal erklären lassen wie der SB auf eine Selbstständigkeit kommt.Welches Gewerbe hast du denn auf die Karte geschrieben.Davon mal abgesehen ist es auch von deinem Bekannten etwas blauäugig gewesen so eine Karte dann ausgerechnet in der ARGE abzugeben.
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Soweit ich es weiß bekommst du nur dann die Kosten wenn die Rechnung während des Leistungsbezuges ausgestellt wurde.Wenn du keine Leistungen mehr beziehst wirst du die Rechnung selbst zahlen müssen.
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Du bräuchtest ja erstmal eine eigene Wohnung.Ob da für dich die ARGE zuständig ist kommt auf deine finanzielle Lage an.Da dein Mann sicher gut verdient müßte er dir und dem gemeinsamen Kind Unterhalt zahlen.Die ARGE schaut da genau hin bevor sie dir irgendwelche Leistungen gewährt.Ich denke ein Anwalt wäre in deinem Fall besser der dir dann auch sagen könnte was dir zustehen würde und dann kannst du entscheiden ob es noch möglich wäre ALG2 zu erhalten.
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Du müßtest erstmal bei einer Karnkenkasse Mitglied werden und dann dies der ARGE mitteilen damit die wissen wo du versichert bist.Die Beiträge müßtest du natürlich nachzahlen aber da sollte doch eine Ratenzahlung möglich sein.
Ich weiß nicht ob das so gut ist wenn du Medikamente nimmst die ein anderer verschrieben bekommen hat denn jeder hat ja nun eine andere Krankengeschichte.Wie macht das dann eigentlich dein Bekannter.Sein Arzt müßte sich doch arg wundern wenn er einen recht hohen Medikamentenverbrauch hat. -
Na das dauert ja nicht mehr so lange.
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Ich bin noch nie umgezogen von daher kann ich dir leider nicht sagen ob es da Vordrucke gibt aber du gehst ja sowieso in die ARGE da bekommst du das dann gesagt.Ansonsten müßtest du eine Veränderungsmitteilung dort einreichen und angeben das du dich von deinem Lebenspartner trennst.Verheiratet seid ihr ja wohl nicht und Unterhalt wird er sowieso nicht zahlen können wenn er ALG2 bekommt.Du wirst dann ein eigenes Konto angeben müssen wohin zukünftig deine leistungen überwiesen werden sollen und für dein jüngstes Kind würdest du ja noch den Unterhaltsvorschuß bekommen.Diesen mußt du aber beim Jugendamt beantragen.Ansonsten sagt dir schon der SB was du eventuell noch abgeben oder ausfüllen mußt.
