Ihr müßt einen Antrag stellen und dein Mann müßte alle Angaben offenlegen zu seinem Einkommen.Wenn ihr da zwei Anträge stellen sollt würde ich das mit der Leistungsabteilung bzw. dem SB nochmal abklären.Vielleicht hast du nur etwas falsch verstanden.Wegen dem Foto würde ich auch nochmals fragen das ist mir auch neu das man jetzt den Anträgen Fotos beilegen muß.
Beiträge von Kitty121
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Deine Eltern sind dir gegenüber bis 25 Jahre bzw bis zu einer abgeschlossenen Ausbildung unterhaltspflichtig.Dies geht natürlich nur wenn deine Eltern in der Lage sind dich finanziell zu unterstützen.Wenn du die Ausbildung jetzt nicht bekommst müßtest du dich an die ARGE wenden und dort deine Situation erklären.Du müßtest dann da du ja zu keinen deiner Eltern kannst alleine wohnen und bräuchtest die ALG2 Leistungen um über die Runden zu kommen.Wenn du diese Ausbildung bekommst hättest du ja das Ausbildungsgeld und dein Kindergeld und könntest noch BAB beantragen.Dies zusammen sollte doch für eine kleine Wohnung oder eine WG reichen.
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Wenn du nachweisen kannst das du dich für dieses Probearbeiten abgemeldet hast dann muß die ARGE dir auch weiterhin die Leistungen zahlen.Die Ortsabwesenheit hat damit nichts zu tun.Diese müßtest du dir auch von deinem SB genehmigen lassen dazu reicht es nicht das du nur anrufst.Ich versteh aber nicht so ganz warum du dir die Kosten nicht hast erstatten lassen für deine Arbeit.Es ist ja schließlich so das du nun wieder eine Arbeitsstelle hast und eigentlich erstattet dir die ARGE deine Auslagen.Die sind ja auch Probearbeiten gegenüber nicht abgeneigt.
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Wenn du eine Rente beziehst das ist das auch beim Kindergeld Einkommen.
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Normalerweise ist das gar nicht zulässig.Wenn du mehr wie 15 Stunden in der Woche arbeitest muß es eigentlich eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sein.Ich würde für das Geld auch nicht vollzeit arbeiten.Deinem Schreiben nach arbeitest du im Handel.Wenn die ARGE sich querstellt dann geh mal zur Gewerkschaft dann setzen die sich mit deinem Chef in Verbindung und dann bist du den Job ganz schnell wieder los.
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Beim Kindergeld gilt das als Einkommen was du verdienst.Den Unterhaltsvorschuß bekommst du ja nicht für dich sondern für deinen Sohn.Normalerwiese müßtest du bei deinem Einkommen Kindergeld für dich bekommen.Frag doch einfach in der Familienkasse nach bzw.stell einen Fortzahlungsantrag.
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Das kommt darauf an wie er dort versorgt wird.
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Warum sollten die Erben für dich weiterhin zahlen.Die haben doch dann damit gar nichts mehr zu tun.Wenn dein Ex nicht mehr lebt enden damit auch deine Unterhaltszahlungen.
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Es ist oftmals so das die ARGE das schon im Vorfeld berechnet.Ich kann aber nicht so ganz verstehen wie die ARGE bei dir so einen hohen Verdienst als Berechnungsgrundlage nimmt wenn du nur einen Teil davon verdienen wirst.Normalerweise ist doch der Verdienst im Arbeitsvertrag eingetragen.Ich würde da nochmal bei der Berechnungsstelle nachfragen.Vielleicht ist es ja nur ein rechenfehler.
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Bab beantragst du in der Berufsberatung jedenfalls ist das bei uns so.Ob du welches bekommst kommt auf das Einkommen an was deine Eltern haben und wie hoch dein Vergütung monatlich ist.Meistens gibt es schon diese Unterstützung.Einfach beantragen.
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Ich nehme mal an das du trotz Elternzeit ALG2 bekommst.Insofern müssen sie auch die Umzugskosten übernehmen wenn sie dir den Umzug genehmigt haben.
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Na dann lass nicht locker.
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Die Kosten für den Kinderkrippenplatz kannst du beim Jugendamt beantragen.Du zahlst dann nur das Essen.
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Da du noch unter 25 bist kannst du nur mit genehmigung der ARGE ausziehen.Ich glaube nicht das du die bekommst bei deinem Lebenslauf.Du fängst irgendwie alles an aber machst nichts zu Ende und Schuld ist deine Mutter.Na ich weiß nicht.Ich würde dir raten Werde endlich erwachsen.
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Kinder müssen nicht unbedingt Unterhalt zahlen.Zum einen müssen die Kinder da selbst schon reichlich verdienen bevor sie irgendwas zahlen müssen und zu anderen kann man auch prüfen lassen ob überhaupt gezahlt werden muß wenn gar kein Kontakt bestand.
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Ich nehme mal an das du aus gesundheitlicher Sicht in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst und deshalb die Umschulung bekommst.Insofern würdest du ALG1 bekommen und wenn das nicht reicht dann als Aufstockung noch ALG2.Das du wenn du jetzt ALG2 beantragen müßtest komplett aus dem Arbeitsamt rausfällst ist nicht richtig.Wohngeld müßtest du beantragen und dann wie gesagt noch ALG2 um zu sehen ob du dann überhaupt etwas bekommen würdest.Zur Zeit kannst du nichts weiter beantragen.
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Um ALG1 zu erhalten mußt du bestimmte Vorraussetzungen erfüllen vor allem eine bestimmte Zeit gearbeitet haben.Dies ist bei dir nicht der Fall und rückwirkend ist da nichts zu machen.
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Wenn du etwas wissen willst dann müssen sie dir dazu schon Auskunft geben und wenn du es verlangst dann auch schriftlich bzw. müßten dich auf den Gesetzestext verweisen.Beim Autokauf ist es so das es einen bestimmten Wert nicht übersteigen sollte.Glaube es sind wohl 7500 Euro die das Auto wert sein darf.Wenn du dein Auto verkaufst dann mußt du das Geld für dich verwenden und kannst es nicht einfach deinen Eltern geben.
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Wenn du das Gas selbst bezahlst werden sie da kaum eine Abrechnung sehen wollen.Von daher würde ich da auch nichts sagen wegen der Rückzahlung.Gib die Betriebskostenabrechnung hin die du hast und gut.
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Noch nie davon gehört.Was willst du denn da beantragen.
