Beiträge von Kitty121
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Die ARGE wird dir nur einen Umzug bezahlen.Warum bist du denn nicht mal persönlich vorbeigegangen um alles zu klären?Alles schriftlich zu machen ist immer so eine Sache.
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Wenn du zu deinem Freund ziehst fallen deine Leistungen weg da die ARGE euch als BG rechnen würde.Für dich wäre es also günstiger wenn du bei deiner Oma erstmal bleibst.Du könntest dann für dein Kind die Erstaustattung beantragen.Nach der Geburt kannst du dann ja immer noch entscheiden ob du umziehst oder nicht.Du bekämst dann das Elterngeld und Kindergeld und müßtest dich aber selbst versichern.Dein Kind kann ja der Vater versichern oder ihr müßtet dann eben heiraten dann wärest du bei deinem Freund mitversichert.
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Ist mir schon klar das du sowas nicht hören willst aber glaube mir es gibt Menschen mit echten Problemen und für dich mich ist das einfach nur gejammere und nun soll die ARGe dir eine Wohnung bezahlen weil du nichts auf die Reihe bekommst.Wenn du so gut verdient hast und deine Mutter dich nur behindert in deinem Vorwärtskommen dann stellt sich mir die Frage wieso du nicht schon längst eine eigene Wohnung hast.Na und deine Selbstständigkeit kann ja auch nicht so erfolgreich gewesen sein wenn du daraus 20000 Euro Schulden hast.Mein lieber Mann und das mit 24 Jahren.Da fällt mir nichts mehr dazu ein.
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Um von der ARGE etwas zu bekommen wäre entscheidend wie hoch dein ALG1 ist.Da dein Mann anscheinend nicht soviel verdient wirst du da kaum Unterhalt bekommen.Es gibt ja aber noch die Eigentumswohnung die ja einen Wert darstellt und dein Mann müßte dir ja dann einen Teil auszahlen wenn er diese behält.Wohngeld könntest du beantragen.
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Natürlich kann die ARGE verlangen das du mehr Stunden arbeitest wenn dies möglich wäre denn durch eine höhere Stundenzahl würdest du ja auch mehr verdienen und somit eventuell ganz aus den Leistungsbezug fallen.Ich weiß nicht was dies mit deiner Insolvenz zu tun hat denn du hast ja einen Selbstbehalt und der ist deutlich höher als was dir als Regelleistung zusteht.Davon mal abgesehen hast du doch die Schulden gemacht die du nun nicht zurückzahlen kannst und dadurch Insolvenz beantragt hast.Diesbezüglich bist du eigentlich schon im Rahmen deiner Insolvenz verpflichtet soviel wie möglich zu erwirtschaften damit deine Schulden verringert werden können.
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Der Unterhalt den dein Mann bezahlt richtet sich ja auch nach seinem Einkommen.Wenn er jetzt durch die Kurzarbeit weniger verdient dann kann er auch den Unterhalt kürzen denn sonst verbleibt ihm ja kein Geld mehr für sich.Wendet euch ans Jugendamt mit den neuen Einkommensnachweisen und gut.
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Du hast die Zusage für die Wohnung leider nur mündlich.Derartige Zusagen brauchst du schriftlich damit du auch etwas vorweisen kannst.Soweit ich weiß ist es tatsächlich so das du erst eine eigene BG bildest wenn dein Kind geboren ist.Derzeit bist du unter 25 und somit sind dein Eltern noch für dich unterhaltspflichtig.
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Ich glaube nicht das du mit einem Hauptschulabschluß in der Lage bist gleich das Abitur zu machen und dann auch noch Jura studieren kannst.Dazu gehören sehr gute Noten und jede Menge Fleiß.Gerade ein Studium ist kein Zuckerschlecken.Ich denke du solltest nicht so hoch greifen sondern eins nach dem anderen angehen.Mit zwei abgebrochenen Ausbildungen hast du da sicher Schwierigkeiten in deinem Bestreben ernst genommen zu werden.
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Wenn dies geseztlich festgelegt ist dann würde ich dies bei deiner SB vorlegen und darauf verweisen.Die SB kennen auch nicht jeden Paragraphen.
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Soweit ich weiß gibt es bei der Brille keine Zuschüsse mehr weder von der ARGE noch von der Krankenkasse.Da wird dir nichts anderes übrigbleiben als zu schauen wo du eine preisgünstige Brille bekommen kannst.
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Du kannst auch als Selbstständiger Leistungen bekommen.Es kommt darauf an wieviel du dann monatlich an Einkommen hättest.
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Das Einkommen deiner Schwester wird nicht mitgerechnet.Du würdest mit ihr eine HG bilden.Ihr müßt aber bei der Antragstellung gleich mit angeben das deine Schwester nicht für dich einsteht denn die ARGE versucht es immer wieder eine BG zu konstruieren.Du würdest dann die Mietkosten zur Hälfte bekommen.Was dein ALG1 betrifft wirst du eventuell keinen Anspruch haben denn dafür müßtest du ja in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
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Das wird schon gehen aber du solltest vielleicht vorher dies noch mit dem SB absprechen.Du würdest sowieso nicht mehr bekommen als dir zusteht.Bedenke aber das einem Baby anfangs noch kein eigener Wohnraum zugemessen wird.
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Du kannst natürlich umziehen aber um die Kosten zu bekommen brauchst du einen Grund.Nur das dir die Wohnung nicht gefällt ist keiner.Ich denke nicht das sie dir die Leistungen kürzen.Warum auch.Du wirst eben nur das bekommen was du auch jetzt schon hast und müßtest denn Rest selbst tragen.Wenn du aber auch noch das Öl kaufen mußt wäre es schon besser vorher mal genau zu berechnen was dich das dann zusätzlich kosten würde.Vielleicht kannst du ja jemanden in dem Haus danach fragen.Ist auf alle Fälle immer besser als wenn du dann mit den Kosten auf die Nase fällst.
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Das was du bekommst wäre etwas wenig denn du müßtest ja zu deinem Regelsatz auch noch den Alleinerziehendenzuschuß bekommen je nachdem wie alt dein Kind ist.Es wäre auch gut zu wissen ob du anderes Einkommen hast welches die ARGE dir anrechnet.
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Schau mal auf das Datum deines Bescheides meistens 6 Tage später hast du das Geld auf deinem Konto.
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Weise die ARGE einfach darauf hin das sie dir den Umzug bereits genehmigt haben und du nur unter dieser Vorrausetzung überhaupt den Mietvertrag unterschrieben hast.Schließlich haben sie dir ja die Kaution bewilligt und die Umzugskosten gehören dazu woher sollst du denn sonst das Geld nehmen.
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Solange die Miete angemessen ist und ihr den Umzug nicht bezahlt haben wollt könnt ihr umziehen wann ihr wollt.
