Wenn du nichts zu verbergen hast dann zeig den Pass vor und fertig.Ich glaube nicht das die ARGE es interessiert in wievielen Ländern du gearbeitet hast.Du bist ja jetzt hier gemeldet und beziehst hier Leistungen und hast auch einen gültigen Personalausweis also würde ich daraus kein Riesenproblem machen.
Beiträge von Kitty121
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Ein paar mehr Infos dürfen es schon sein.Was machst du zur Zeit?Wovon lebst du?Hast du eine eigene Wohnung?
Nach deinen Angaben würdest du mit deiner Tochter eine eigene BG bilden und könntest eine Wohnung beantragen dazu die Erstaustattung solltest du noch bei deinen Eltern leben.Für dein Baby kannst du die Erstaustattung beantragen und du selbst bekämst mit deiner Tochter Sozialleistungen.
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Wenn der Sohn mit den Eltern eine HG bildet bekommen die Eltern sowieso einen Mietteil weniger da diesen ja dann der Sohn zahlt.Trotzdem hat der Sohn immer noch mehr in der Tasche als wenn er mit den Eltern weiterhin als BG gerechnet wird.
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Die ARGE wird kaum auf Dauer diese hohen Kosten zahlen denn man ist ja verpflichtet sparsam zu wirtschaften.Wenn die Familie jetzt keine Sozialleistungen bekommen würde dann könnten sie sich diese hohen Kosten auch nicht leisten.Ich würde also der Familie vorschlagen schnellstens umzuziehen.In ihrem Fall sollte es doch kein Problem sein bei der ARGe den Umzug genehmigt zu bekommen.
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Wenn die Wohnung genug Räume hat so das ein getrenntes Leben möglich ist dann wird die ARGE vielleicht nach einem Jahr eine Überprüfung vor Ort machen aber eine BG können sie nicht einfach unterstellen.Warum sollen denn nicht auch Mann und Frau freundschaftlich unter einem Dach leben.
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Wenn euer ALG2 Antrag bewilligt wird bekommt ihr automatisch die Wohnkosten von der ARGE.Diese regeln das eigentlich mit der Wohngeldstelle intern.Solltet ihr trotzdem weiterhin auch noch Wohngeld bekommen würde ich euch raten die Wohngeldstelle darüber zu informieren denn irgendwann bekommt ihr einen Rückzahlungsbescheid und das muß ja dann auch nicht sein.
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Bei der Berechnung bekommt ihr auf das Bafög einen Freibetrag und könntet bei der ARGE zusätzlich eventuelle Fahrtkosten beantragen.Ihr hättet also schon etwas mehr als jetzt.
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Ich glaube nicht das ihr das der ARGE als Zusammen leben auf Probe verkaufen könnt denn ihr wohnt ja schon eine Weile zusammen.Insofern werdet ihr als BG gerechnet und das Einkommen deiner Freundin wird angerechnet werden.
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Schrader du bist unmöglich
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Solange du kein Geld gewinnst wird dies das Amt nicht interessieren.
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Wenn das Arbeitsamt die Umschulung bezahlt kannst du nicht einfach so die Maßnahme abbrechen ohne Sanktionen zu bekommen.Entweder sprichst du mit deinem SB und versuchst eine Lösung zu finden oder du suchst dir selbst eine neue Stelle dann kannst du natürlich auch wechseln.
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ALG2 wird sie nicht bekommen aber sie sollte trotzdem BAB beantragen da sie ja nicht mehr bei dir wohnt.
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Bei deinem Verdienst hast du ja noch wenn du ALG2 beantragst einige Freibeträge und damit würdest du wahrscheinlich schon etwas bekommen zumindestens für die Wohnung.Allerdings bist du noch unter 25 und das ist der springende Punkt.Dein Fehler war das du nach der Trennung wieder zu deinem Eltern gezogen bist denn diese sind bis 25 noch für dich unterhaltspflichtig und du bräuchtest um ausziehen zu können einen wichtigen Grund.
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Wenn du erst ein paar Monate arbeitest hast du keinen Anspruch auf ALG1.
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Den Vater solltet ihr auf alle Fälle die unterlagen zum ausfüllen zusenden am besten per Einschreiben damit er sich nicht rausreden kann nichts bekommen zu haben.Ihr müßt dem Amt nachweisen das er innerhalb einer Frist nicht reagiert hat denn das Amt wird nicht ohne eure Eigenbemühungen dies erledigen.
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Aus dem was du geschrieben hast ist eigentlich zu entnehmen das man dir das Geld nicht als Einkommen anrechnen darf.Es ist leider so das die ARGE darauf spekuliert das viele den Weg zum Gericht gar nicht gehen vor allem wenn es sich wie hier bei dir um einen eher geringen Betrag handelt.Trotz allem würde ich dir raten erstmal in Widerspruch zu gehen und diesen mit dem Gesetzestext zu begründen.Vielleicht hast du damit schon Erfolg.Ein Anwalt wird dir denke ich sowieso zuerst zu einem Widerspruch raten bevor er eine Klage einreicht.
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Ja das wird so gemacht denn es gilt das Zuflussprinzip und danach hast du das Geld ja jetzt während deines Leistungsbezuges zur Verfügung.
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Bafög könnt ihr beantragen aber es wird auf die ALG2 Leistungen angerechnet.
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Pflegegeld wird nicht angerechnet.
