Härtefallregelung für Auszug unter 25

  • Guten Tag.


    Ich möchte gern ausziehen. Meine Eltern sind beide Hartz IV Empfänger, ich somit auch. Da ich zu Haus absolut nicht klarkomme muss ich ausziehen. Damals, wo ich 17 war hat mir eine Arbeiterin vom Jugenamt ein Schreiben aufgesetzt das ich Schüler Bafög bekommen sollte, obwohl meine Eltern in der gleichen Stadt wohnen. Eben weil so ein Härtefall ist. Also das gleiche Problem wie jetzt, ungefähr, nur, dass da jetzt Hartz 4 stehen müsste. Heute haben 2 solche Typen einen Hausbesuch bei uns gemacht udn haben festgestellt, dass der Wohnraum okay ist (ist er ha auch) aber - Meine Eltern und ich werden mit der sozialen Situation nicht fertig; Reden garnicht miteinander oder schreien uns an und solche Sachen ...


    Jedenfalls sagten mir die Typen, dass ich doch ein Schreiben an meine Leistungsbetreuerin aufsetzen könnte, wo das Ganze noch näher begründet ist.


    Meine Frage jetzt: Was gibt es so für Gründe, die einen Härtefall zum Härtefall machen? Ich will so schnell wie möglich raus und wäre nicht abgeneigt noch etwas dazu zu erfinden ...


    Sollte ich in diesem schreiben eher auf emotionaler Eben argumentieren vonwegen (...Man spürt richtig die Anspannung, wenn ich im Flur an meinem Vater vorbeilaufe, Augenkontakt haben und trotzdem keiner was sagt - Und die Anspannung wird immer schlimmer bis einer aus em Raum ist...)


    Danke schonmal im vorraus


    Gruss
    Tim

  • Hallo Timme,


    gerne möchte ich dir helfen und nehme zu deiner Frage Stellung:


    Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt du muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit deines Auszuges begründen.


    Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn
    - aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder
    - wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder
    - bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen.
    Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein.


    Bei dir könnten schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen.
    Diesen liegen dann vor, wenn
    - eine Eltern-Kind-Beziehung nie bestanden hat oder ist seit längerem nachhaltig oder dauerhaft gestört ist
    - es besteht Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (z.B. Elternteil ist schwer alkoholkrank, psychisch erkrankt,..).


    Am besten ist, du nimmst auf jeden Fall Kontakt mit einem Betreuer und sprichts mal mit ihm.
    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Rat geben und drücke dir die Daumen.

  • hi, ich bin seit heute erst hier angemeldet ...... ich hoffe ihr könnt mir helfen. so nun zu meiner bitte:


    also meine Freundin ist Schwanger und wird es im Februar zur Welt bringen, da ich noch 22 jahre bin, und bei meinen Eltern wohne. Bin ich ja in dem Gesetz U25. Habe nur ein 6 Quadratmeter großes Zimmer und da kann ich kein Baby groß ziehen. Denn es müssen ja auch Wickeltisch und Gitterbett zum schlafen rein .... dafür ist kein Platz. Und möchte halt ein Antrag auf Wohnung stellen ........ aber dafür brauch ich ja ein guten Grund um das es einer Bewilligung nichts im Wege steht.


    Also würde das ein Härtefall sein ??


    bitte um schnelle Antwort


    grüße swordfish

  • Hallo leute,
    ich möchte auszeihen. Weil ich nicht mehr mit meinen vater klar komme meine mutter ich schon vor 2 jahren ausgezogen ich hätte doch mal mit ziehen soll aber jetzte ist es zu spät und da beide arbeiten und meine mutter gerne mir helfen möchte sie kann aber nicht und mein vater schau viel kohle verdienen tut und mit nicht zum essen zu kaufen weil ich nur 164 kindergeld bekomme mehr nicht und daher wollte ich gerne ausziehen es würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen köntet MFG R.Wieting

  • Da du ja noch unter 25 bist kannst du zwar trotzdem ausziehen aber du müßtest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.Wenn du in einer Ausbildung bist dann müssen deine Eltern sofern in der Lage dich bis zum Abschluß der Ausbildung noch unterstützen.Du könntest BAB beantragen wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht.

  • Ich habe ein Großes Problem. Ich bin 24 und wohne wieder bei meinen Eltern in der Wohnung. Mein Problem: Ich habe keinen eigenen Raum, ich muss im Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Noch dazu kommen Große Probleme mit meinen Eltern, wir verstehen uns keineswegs mehr, und dadurch das ich mich immer mit ihnen in der Stube aufhalten muß, wird es immer schlimmer, obwohl..noch schlimmer kann es kaum werden..ich kann zusehend wie sich mein Charakter dadurch gegenüber Ihnen total verändert...und auch allgemein. Ich werde damit ncht fertig. Keine Privatsphäre zu haben..immer nur unter Beobachtung zu stehen...
    IDadurch, das ich in derStube schlafen muss und sich ja auch meine Elter darun aufhalten, und abends auch mal Fernsehen schauen wollen, muss ich solange wach bleiben, bis die ins Bett gehen...


    Was sagt ihr dazu...???
    Also ich finde einen noch härteren Härtefall kann es nicht wirklich geben..


    Wenn mir das die Arge nicht genehmigt, eine eigene Wohnung zu nehmen, dann können die mich in der Klapse einweisen, so sehr ist meine Psyche angeknackst...mein Leben besteht nur noch aus Gedanken wie ich am besten raus komme udn aus heulen.
    Wenn mich mein Vater beschimpft bis aufs Böse z. B. das ich es verdient habe, einmal an den richtigen Kerl zu geraten, der mich mal richtig verprügelt....Er hat ja auch schon meiner Mutter gedroht sie umzubringen, oder auch Selbstmorddrohungen...
    Als er meiner Mutter gedroht hat, habe ich die >Polizei gerufen...


    Eine Arbeit bekomme ich, da wo ich wohne nicht so einfach ohne Führerschein...wenn ich eine hätte, wäre das ausziehen ja kein Problem.

  • Ich würde dir raten in der ARGE einen Termin zu vereinbaren und dort einen Antrag auf Auszug zu stellen mit der Begründung das in der Wohnung deiner Eltern kein Platz ist.So wie du das darlegst gehe ich davon aus das ihr in einer zwei Raumwohnung lebt.Dies könntest du ja anhand des Mietvertrages beweisen.Den müßtest du dir besorgen denn es ist immer besser einen Beweis vorlegen zu können.Da du allerdings noch unter 25 bist könnte es sein das die ARGE das Einkommen deiner Eltern überprüft denn eigentlich wären sie ja für dich noch unterhaltspflichtig.


    Du kannst eine Arbeitsstelle aber nicht nur vom Führerschein abhängig machen.Außerdem gibt es auch die Möglichkeit den Führerschein über die ARGE zu machen aber da muß schon eine Aussicht auf eine Arbeit bestehen.

  • Hallo.


    Also meine Eltern haben eine 3-Raum Wohnung. Als ich 2007 ausgezogen bin, wegen Arbeit, da haben sie dann mein Zimmer zum Wohnzimmer umgebaut und das alte Wohnzimmer zum Büro für meinen Vater, er ist selbständig, aber trotzdem noch von Harzt 4 abhängig, meine Mutter hat im Moment einen Euro Job und bekommt ALG I.


    Was nen Job angeht, ich habe einen Beruf, den ich ausübe, wenn andere schlafen und somit fahren um diese Zeit keine Züge oder Busse und in einen kleinen Kuhkaff wo ich wohne, schon mal gar keine Chance auf ne Verkehrsanbindung in der Nacht. Ist alles verzwickt. Deshalb bräuchte ich nen FS um an eine Arbeitsstelle zu kommen.


    Und ja ich habe auch schon etwas anderes gearbeitet, aber da habe ich auch nicht hier in diesem Kuhkaff gewohnt, udn da war ich auch auf andere abhängig...


    und deshalb wäre es besser eine Wohnung da zu haben, wo ich gute Verkehrsanbindungen habe, oder besser noch, wo ich eine Arbeit bekomme. im Moment habe ich leider noch keine Aussicht auf Arbeit und so lange bis ich eine habe, solange kann ich auch nicht mehr bei meinen Eltern wohnen, ich werde dadurch verrückt, durch den ganzen Zustand, den ich oben schon beschrieben habe...


    Achja....ich hatte am Donnerstag ein Gespräch mit einer Tante aufm Amt und die hat sich die Geschichte angehört und meinte..das meine Chancen evtl nicht schlecht stehen...

  • hallo


    ich bin neu hier um mich zu informieren ob mein fall als härtefall ausgelegt werden kann.
    ich bin seit 02.2009 wieder bei mein vater eingezogen da ich wegen problemen mit dem arbeitsamt meine alte wohung verloren habe. seit dem war ich zwichendurch wieder arbeiten was mir wieder anspruch auf arbeitslosengeld beschafft hat. nun ha ich aber das problem das ich je länger ich mit meinem vater zusammenwohne ich immerweniger mit ihm klar komme und ich das gefühl hab das er sich überhauptnich für seine kinderinteressiert, zudem kommt das ich hier in einer 1 zimmer/ 45m² "wohnung" (ums genau zu sagen is es ein umgebauter bungalow) wohne. mein vater schläft aufm sofa und ich auf nem bett in der küche :mad: . auserdem haben wir hier kein fliesend trinkwasser. wir haben zwar nen brunnen aufm grundstück aber das wasser vertrag ich nicht und mein hund auch nicht. troz dessen verweigert mir das amt eine eigene wohnung.


    was kann ich tun um hier raus zu kommen?


    mfg daniel


    ps. ich bin 22 jahre und eine arbeitaufnahme is bei mir leider nicht möglich da ich keinen führerschein hab

  • Zunächst bist du unter 25 und bei deinem Vater wieder eingezogen so das er bis 25 für dich aufkommen müßte.Ich denke das dir die Umstände wie dein Vater wohnt doch bekannt gewesen sein müßten so das ich nicht ganz nachvollziehen kann das du da erst eingezogen bist.Wenn du zwischenzeitlich wieder arbeiten warst und einen Anspruch auf ALG1 hast dann kannst du doch ausziehen ohne eine Genehmigung von der ARGE.Ansonsten kannst du nur versuchen mit einem SB zu sprechen und die Wohnsituation erklären.Vielleicht klappt es ja da ihr kein richtiges Wasser habt.Allerdings ist die Größe der Wohnfläche die dir zur Verfügung steht ausreichend.

  • Hallo ich bitte um eure hilfe...
    Also ich bin 22 jahre alt bin gerade in einer berufsausbildung.
    Folgender fall: mein dad bei dem ich seit ca 5 jahren wohne hat mich jetzt zum wiederholten mal rausgeschmissen aufgrund von kleinigkeiten. hat mir meinen schlüssel weg genommen sodas ich nicht mehr an meine sachen gekommen bin außer an die die ich mir in meine sporttasche stecken konnte. daraufhin habe ich teilwese bei freunden im keller oder sonst wo geschlafen. nach 2 monaten hat er sich dann wieder beruhigt.
    2 wochen später wieder das gleich spiel nach der arbet komm ich nachhause mach die wäsche, mach die wohnung, kauf mir selbst mein essen etc aber er schmeißt mich wieder mit der begründung raus das ich blöd wie scheiße bin und eh unfähig bin mein leben zu regeln, das ich ihn nur runterziehe und noch weiteres weil ich z.B den müll nicht raus gebracht habe gebracht habe.
    so ist das jetzt schon mindestens 5 mal passiert.
    teilwese wird er auch handgreiflich von schlüsselbunden die er mir ins gesicht schlägt zu tritten usw mal ganz zu schweigen von dieversen beleidigungen. zu meiner mutter kann ich nicht bei der ist kein platz für mich
    ich halte es einfach nicht mehr aus immer drauf zu warten wann das nächste ding kommt.
    bei den ämtern sagen sie einfach zu mir das sie mir solange ich unter 25 bin bzw ich meine ausbildung zuende gemacht habe weil mr keine förderung zu steht obwohl dieser zustand mitlerweile nicht nur psychische folgen sondern auch physische für mich hat.
    von meinem ausbildungsgehalt kann ich mir aber eine eigene wohnung nicht leisten. könnt ihr mir irgendwie helfen? zu welchen ämtern ich muss oder was ich beantragen muss etc?


    vielen Dank schon mal!!!

  • Unabhängigdavon dass ich deinen Post gerade schonmal gelesen zu haben glaube, bitte ich Dich - frank und frei - doch bitte einen eigenen Thread für diese Frage zu öffnen.
    Dankeschön.


    http://www.sozialleistungen.info/foren/44017-post5.html


    Das meinte ich damit. Es bringt weder Dir noch sonstwem was wenn Du in bestehenden threadfs fragst deren Ursprung weit zurückliegt. Noch weniger bringt es, wnen Du dies mehrfach tust.

  • Hey Leute da ich erst 21 bin und vor 6 Monaten zuhause rausgeflogen bin und zurzeit zum glück bei einem kumpel wohne habe ich das problemdas er es auch nicht länger kann da er sonst fristlos gekündigt wird und ich dringend eine eigene wohnung brauche da ich nirgends hin kann brauche dringend hilfe da das amt mein antrag abgelehnt hat!!! bei mein eltern ist es nicht mehr möglich da die verhältnisse zu zerrütelt sind bitte um eine schnelle antwort gruß jayjay

  • Da du unter 25jährig bist, sind deine Eltern für dich zuständig; danach sähe es anders aus. Wenn du denkst, dass du nicht mehr zu Hause wohnen kannst, solltest du schleunigst eine caritative Einrichtung (ProFamilia, Cariitas oder so) aufsuchen und mit deren Hilfe versuchen, von "dort" fortzukommen.

  • Wenn die Verhältnisse ach so zerrüttet sind, solltest du dir das psychologisch oder via Familienhilfe bescheinigen lassen. Ein "Mein Vater mag mich nicht" reicht da z.B. nicht. Da muss eine Begründung her.


    Btw: Nächstes mal Bitte, BITTE einen eigenen Thread eröffnen, danke.