Der Lohn wird abzüglich des Freibetrages auf deine Leistung angerechnet.
Beiträge von Kitty121
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Du kannst ja wählen wie du dahin kommen willst.Vorschreiben kann das Arbeitsamt dies nicht.
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Was du während des Bezuges von ALG2 bekommst würde als Einkommen gerechnet werden sobald das Geld auf deinem Konto ist.
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Bei dem Einkommen würdet ihr keine Sozialleistungen bekommen.Also müßtest du Wohngeld beantragen.Wie hoch der Kionderzuschlag wäre kann ich dir nicht genau sagen aber du kannst ja mal einen Rechner ausprobieren.
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Durch das KInd bildet sie eine eigene BG und kann auch ausziehen.Hat sie denn wenigstens den Unterhaltsvorschuß beantragt wenn der Vater schon nichts zahlt?
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Du könntest Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag.Die Fahrtkosten müßtest du selbst tragen.
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Es ist ja aber schon ein Unterschied ob man einen Termin nicht einhalten kann weil das Kind krank ist oder es einen Unglücksfall in der Familie gab.Was für familieäre Gründe kann es geben das man eine Maßnahme ablehnt.Schau wenn du einen Arbeitsplatz hast dann kannst du auch nicht sagen es gibt es das oder das in der Familie und da kann ich jetzt mal einige Zeit nicht arbeiten aber das Gehalt möchte ich trotzdem pünktlich haben.Auf der einen Seite die Familie vors Loch zu schieben und dann gleichzeitig auf die Knie und Rückenproblem zu verweisen sieht schon so aus das man eigentlich die Maßnahme nur nicht machen will.Sicherlich kann man auch in jungen Jahren gesundheitliche Probleme haben aber dann gibt es dafür medizinische Unterlagen oder nicht?
Was deine Situation angeht so müßtest du ja die Fahrtkosten ersetzt bekommen und kannst ja bereits vorab entscheiden ob diese Firma überhaupt für dich in Frage käme denn bei einer Entfernung von 200 km müßtest du ja umziehen.Insofern wäre dies für dich vielleicht nicht zumutbar und du bräuchtest dich dort gar nicht vorstellen.
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Ich hatte dir deine Frage schon mal beantwortet und es hilft dir auch nichts dann nochmals zu fragen denn es ändert sich nichts.Du bekommst im Monat August nochmals Geldleistungen und somit hast du erst im September keinen Geldeingang mehr und bist ab diesem Zeitpunkt dann auch Leistungsberechtigt.
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Ich denke sie werden sich daran hochziehen das du ja demnächst kein ALG2 mehr bekommst weil du studieren wirst.Das hat aber mit deinem Auszug nichts zu tun.Du bildest mit deiner Tochter sowieso eine BG und damit steht dir eine eigene Wohnung zu.
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Man sollte eventuell versuchen Sanktionen zu vermeiden dann braucht ma auch nicht aufs Gericht.Wieso lehnt man eine Maßnahme ab?Was für Gründe kann es da geben die mit der Familie zu tun haben.Zum arbeiten reicht es dann aber auch nicht da bezieht man lieber Sozialleistungen.Knie und Rückenprobleme haben viele und gehen trotzdem auf Arbeit.Wenn man das schon längere Zeit hat gibt es eigentlich auch ärztliche Unterlagen die man sich geben lassen kann dazu braucht man nicht mal etwas zahlen.Wenn man bedenkt das du noch nicht mal 25 bist frag ich mich wie du mal selbstständig leben willst.
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Ja wenn man soviele Bewerbungen schreibt und dann auch noch zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wird frag ich mich doch weshalb man dann nicht auch eine Arbeit bekommt.Kann ja schon etwas nicht ganz stimmen.Die Arbeitgeber wissen auch ganz genau wen sie vor sich sitzen haben was aus einer Bewerbung nicht immer hervorgeht.Soviel dann dazu das man ja eigentlich arbeiten will.Kuddel kannst du dir sicher als Vorbild nehmen der sitzt auch lieber zu Hause und verweist in seinen ach so tollen Ratschlägen aufs Sozialgericht.
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Ja das ist richtig.
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Sie muß dann dort erscheinen wenn sie eingeladen wird.
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Mehrbedarf wirst du nicht bekommen da kannst du nur schauen das du eben das einkauft was du dir leisten kannst.
@ Birgit63 Die Sachen sind schon beträchtlich teurer als normale Milchprodukte und wenn man aufs Geld achten muß fällt das schon ins Gewicht.
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Ja da du das Geld ja im August bekommst und somit erst ab September bedürftig bist.
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In diesem Thread war sie nicht schwanger und somit auch nicht zu ersehen das das Kind welches sie bereits hat von dem Mann ist.Den neuen Thread hatte ich noch nicht gelesen.
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Wenn du immer einen Krankenschein hattest wirst du keine Schwierigkeiten bekommen.Anders wäre es wenn du unentschuldigt fehlst.
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Ändern kannst du das immer.
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Du könntest ihn heiraten oder wie lacki schrieb in eine eigene Wohnung ziehen.Ansonsten müßte er für dich und das Kind dann aufkommen so wie das auch bei verheirateten Menschen üblich ist.
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Wo liest du hier das es sein Kind ist.Sie spricht davon zu ihrem Freund zu ziehen aber nicht davon das er der Vater des Kindes ist.
