Das hat mit Aufklärungspflicht nichts zu tun.Wenn du einen Antrag ausfüllst und abgibst dann liest du dir ja auch jede Frage richtig durch und so solltest du es mit dem gesamten Antrag machen.MIt deiner Unterschrift hast du auch die Bestätigung gegeben das du alles was sich im Laufe des Bezuges ändert angeben wirst.Da hilft dir auch ein Anwalt nichts.
Beiträge von Kitty121
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Je höher dein Verdienst ist umso weniger wird das Bafög sein.Eventuell bekommst du gar keins.Allerdings bei einem Einkommen von 900 Euro stellt sich mir die Frage wie du da noch zur Schule gehen willst.Das wäre doch ein Volltagsjob.Du müßtest ja wenn du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast oder dies in den nächsten Tagen tust zumindestens gesagt bekommen was du ausgezahlt bekommst.
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Vielleicht solltest du deinen AG nach dem Abzug einfach mal fragen.
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Du kannst doch mehr arbeiten nur bekommst du dann weniger bzw. gar kein ALG mehr.Warum stellt dich denn dein AG nicht mit mehr Stunden ein oder läßt dich die Überstunden dann abbummeln.
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Schau mal hier vielleicht hilft dir das weiter:
Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Minijobs (Minijobs auf 400 Euro Basis)
Neben der Möglichkeit der Erhebung der Lohnsteuer nach den Merkmalen der Steuerkarte besteht bei 400-Euro-Minijobs auch die Möglichkeit der pauschalen Lohnsteuererhebung. Das Steuerrecht unterscheidet hier zwischen einer 2-prozentigen einheitlichen Pauschsteuer und einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).Einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent
Verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte, ist die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für einen 400-Euro-Minijob mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts zu erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass er für diese Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge (Pauschalbeitrag mit oder ohne Aufstockungsbetrag des Arbeitnehmers) zahlt. In dieser einheitlichen Pauschsteuer ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche Pauschsteuersatz beträgt auch 2 Prozent, wenn der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Die einheitliche Pauschsteuer wird zusammen mit den sonstigen Abgaben für Minijobs ausschließlich an die Minijob-Zentrale gezahlt.Pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent
Hat der Arbeitgeber für das Arbeitsentgelt eines 400-Euro-Minijobs den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent nicht zu entrichten, kann er die pauschale Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent des Arbeitsentgelts erheben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nach dem jeweiligen Landesrecht. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach zwar auch um 400-Euro-Minijobs, jedoch müssen diese z. B. wegen Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Die Pauschalsteuer ist - anders als die einheitliche Pauschsteuer - nicht an die Minijob-Zentrale, sondern stets an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.Das werden diese zwei Prozent sein die dir dein AG da abzieht.
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Ja ja Sweety85 deine Rechte kennst du sehr gut aber deine Pflichten wohl kaum sonst würdest du dich um eine Arbeit kümmern anstatt zu Hause auf der faulen Haut zu liegen.Mach doch was du willst und vergiß sollte es für dich mal eine Arbeit geben die dir genehm ist nicht gleich den Urlaubsschein auszufüllen.Du kannst so laut schreien wie du willst deshalb ist es immer noch so das ein Arbeitsgeber dir die Stunden bezahlt die in deinem Vertrag stehen.Diese Stunden ****** verteilen sich dann auf meistens 5 oder eben auch mal 6 Tage die Woche.Diese muß man dann arbeiten und dafür gibt es am Ende des Monates auch Geld.Da ist es aber nun mal nicht so das du nur 4 Tage arbeiten brauchst und den fünften hast du dann bezahlt frei.Im Schlaraffenland sind wir noch nicht. ******
@ Elch Es muß ja keiner arbeiten wenn er es nicht will.Ob du am Ende eine gute Rente bekommst oder nicht liegt sicher auch daran was du verdient hast im Laufe deines Arbeitslebens.Sicher kann und sollte man sich nicht auf die Rente verlassen.Es gibt auch durchaus die Möglichkeiten selbst etwas dafür zu tun das man später mal mehr hat als nur die Durchschnittsrente.Du kannst ja zu Hause sitzen und darauf warten das dir einer einen guten Job anbietet oder du wartest darauf das du im Lotto gewinnst.Das ist mir ganz ehrlich so was von egal.Es braucht aber keiner zu jammern das er zuwenig ALG bekommt denn wenn man so eine Einstellung an den Tag legt wie du und sweety dann gibt es noch vielzuviel.
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Ich denke alleine wirst du mit diesem SB nicht klar kommen.Am besten wäre es dir einen Beratungsschein zu holen und dann einen Anwalt damit zu beauftragen.Du hast ja genug Unterlagen um deine Situation darzulegen.
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Du solltest erstmal lesen lernen.In dem einen Beitrag geht es um Urlaubsansprüche die du natürlich genauso in einem Minijob hast wie in einem vollen Arbeitsverhältnis und in dem anderen um die Arbeitszeiten.Du hättest ja nur täglich 1 1/4 Stunde gearbeitet und dabei wärst du wohl kaum überfordert worden.Ich kann ja noch verstehen wenn du hättest 8 Stunden am Tag arbeiten sollen und das 7 Tage die Woche aber so.Verständnis kannst du da von mir keins erwarten.Es ist nun mal so und das kannst du auch nicht wiederlegen das du im Monat nach den Stunden bezahlt wirst die in deinem Arbeitsvertrag stehen und da bekommst du nicht einen Teil davon ohne etwas getan zu haben bezahlt.Du solltest mal nicht nur deine Rechte kennen sondern auch deine Pflichten.Aber es ist ja ganz bequem zu Hause zu sitzen.Geld gibt es am Ende des Monates trotzdem.
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Ja so kenne ich das auch.
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Wenn du keinen wichtigen Grund hast für den Umzug mußt du die Kosten selbst tragen.Nur das du Heimweh hast ist keiner.
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Du hast wirklich zuviele Pillen geschluckt.
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Warum beantragst du denn kein Wohngeld?
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Du wirst immer nach Stunden bezahlt denn diese sind ja schließlich in deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben.Ich habe es noch nicht gehört das man nach Tagen bezahlt wird und dabei einen Tag nicht arbeiten braucht aber diesen bezahlt bekommt.So ein Quatsch.
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Das JC kann dir eine Ausbildung nicht verbieten.Natürlich könnte dein Mann die Elterzeit nehmen warum nicht.Dies steht euch ja frei zu Entscheiden.Zu deinem Ausbildungsgehalt könntest du dann BAB beantragen.
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Wo steht denn das ihm nur ein Zimmer zusteht? Auch wenn einer allein ist kann er eine zwei Zimmer Wohnung beziehen.
@ obdachlos Er wird genauso zu den Kindern gekommen sein wie du zu deinen.
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Warum nur für Hartz4 Empfänger?Haben die alle was mit den Füßen?
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Na hallo haben wir wieder einen der jeden zum Anwalt schickt.Zum einen ist das ganze hier fast ein Jahr alt und zum zweiten gibt es keinen Unterhalt mehr wenn eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt wie in dem Fall hier.Das einzige was hilft wäre arbeiten und für den eigenen Unterhalt sorgen anstatt nach den Eltern weiterhin zu schreien.
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Da hat wohl jemand Langeweile und holt alles alte wieder hervor.
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Müßtest du Widerspruch einlegen und dann Notfalls klagen.
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Der Arzt kann sich ja schon jemand neuen suchen denn er weiß ja das deine Freundin kündigen wird.Ich würde das Gespräch erst abwarten und dort eventuell klären ob sie mit dem ärztliche Attest einen Aufhebungsvertrag machen kann.
