Egal was auch immer du bist das Gesetz gilt auch für dich.
Beiträge von Kitty121
-
-
Anscheinend sind die Infos aber kaum in deinem Hirn angekommen.
-
Na den brauchst du ja wohl nicht denn du willst ja sowieso nicht arbeiten.
-
Deine Zähne sind dem Amt so ziemlich egal dafür hast du ja schließlich eine Krankenversicherung.Du stellst ein bisschen zu Hohe Anforderungen und ich glaube auch nicht das die 7000 Euro eine normale Zahnversorgung beinhalten sondern eine Behandlung die ins luxeriöse hineingeht.Warum hast du es denn erst soweit kommen lassen selber Schuld.
-
Du kannst unter Nettolohnrechner ausrechnen was dein Bekannter bekommen würde.Es dürften auch bei der Steuerklasse schon etwas mehr wie 1000 Euro werden.Er könnte in der Leihfirma nachfragen ob es die Möglichkeitn einer Fahrgemeinschaft gibt oder direkt von der Firma eine Fahrtgelegenheit möglich ist das er auf Grund des Zustandes seines Fahrzeuges nicht diesen weiten Arbeitsweg zurücklegen kann.Meist erledigt sich dann das Angebot der Leihfirma.Der Fahrtweg ist für ihn eigentlich eine Zumutung.
-
Wohngeld könntet ihr probieren aber das müßtet ihr beide beantragen denn ihr lebt ja auch zusammen.Kindergeld müßte sie eigentlich weiterhin bekommen wenn sie sich arbeitssuchend meldet.Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie dann wenn sie eine Prüfung abgelegt hat und den Nachweis dafür in den Händen hält.Die Agentur für Arbeit kann nicht eine Ausbildung als abgeschlossen erklären und ihr auch keinen Facharbeiterbrief ausstellen.
-
Sag mal obdachlos wo bist du ausgebrochen?
-
Das hilft bei dem obdachlosen auch nichts mehr.Besser als Kind keinen Vater als so einen.Da steckt der Verstand auch in der Hose.
-
Es wäre auch möglich gewesen ein Darlehen zu beantragen damit die Maklergebühr bezahlt werden kann.
-
Den Zahnarzt kannst du nicht verpflichten dir zu helfen.Dies würde er nur machen indem er dir vielleicht die Zähne die dir Schmerzen bereiten zieht.Im Grunde brauchst du einen Kostenplan den du in der Krankenkasse abgibst.Natürlich zahlt die Krankenkasse dir nur die Grundversorgung und keine Extras wie z.B. teure Implantate.Bei der Summe wäre es vielleicht ratsam einen zweiten Arzt deine Zähne zu zeigen.Hast du nicht mal geschrieben das du privat Versichert bist da sollte es doch gar keine Probleme bezüglich der Bezahlung geben.Oder war das wie vieles von dir geflunkert.
-
Ich denke das ist etwas falsch verstanden worden.Die Mutter wäre zwar Leistungsberechtigt muß sich aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
-
Das die Küche zur Wohnung gehört und dort auch verbleibt kann dir doch die Hausverwaltung bestätigen bzw. müßte das doch auch in deinem Mietvertrag stehen.Insofern beantrage das Geld für die Küche.
-
Ich würde sagen das der Verkauf ja vor deiner Antragstellung getätigt wurde und deshalb würde ich das Geld als Vermögensbetrag sehen.Vielleicht solltest du diesbezüglich bei einem Anwalt eine genauere Auskunft einholen.
-
Das ist genau das was hier auch gesagt wurde das du nur das Guthaben zurückerstatten müßtest.Aber schön das dir geholfen wird.
-
Die Gebühr bekommst du vom JC nicht dazu.Kannst du mit der Maklerin keine Ratenzahlung vereinbaren?
-
Nur weil du nicht Recht hast stampfst du wieder mit den Füßen wie ein bockiges Kind.Mensch kuddel werd Erwachsen.Es mag sein das es Ausnahmen bezüglich der Regelleistung für Bekleidung gibt aber eben nur in Ausnahmefällen wie in deinem angebrachten Gerichtsurteil.Das hat aber absolut nichts mit dem Fall hier zu tun.Sie kann ihr Kind ja schlecht mästen bis es auf die Ausnahmeregelung zutrifft.******
-
Unterhalt und Kindergeld wird komplett angerechnet.Du müßtest für diese Kinder dann Kinderwohngeld beantragen.Die KV wird sobald du Leistungsberechtigt bist übernommen.Deine Kinder können ganz normal ihren Abschluß machen und dann auch gegebenenfalls Bafög beziehen.
-
Mein Sohn hat damals noch zusätzlich Leistungen bekommen und es wurde nur der übliche Freibetrag abgezogen.
-
Was sagt denn das JC warum deine Bearbeitung solange dauert.Wenn du kein Geld mehr hast dann bist du mittellos und kannst eine sofortige Bearbeitung und auch eine Geldauszahlung verlangen.Wenn dein Antrag aber ab 1.6. gilt dann zahlt das JC den Mai nicht.
-
Ja du hast schon recht.Bei uns nennt sich das ein bisschen anders.Mein Sohn hatte damals auch so eine Berufsvorbereitende Maßnahme gemacht und da durfte er das BAB nicht beantragen sondern bekam direkt über die Berufsberatung einen Antrag wo dann über den Träger monatlich gezahlt wurde.Wenn es wie hier eine Maßnahme durch das JC ist dann müßte er weiterhin noch ALG2 bekommen denn von dem BAB plus Fahrtkosten kann er ja nun kaum leben.
