Beiträge von Kitty121

    Deine Zähne sind dem Amt so ziemlich egal dafür hast du ja schließlich eine Krankenversicherung.Du stellst ein bisschen zu Hohe Anforderungen und ich glaube auch nicht das die 7000 Euro eine normale Zahnversorgung beinhalten sondern eine Behandlung die ins luxeriöse hineingeht.Warum hast du es denn erst soweit kommen lassen selber Schuld.

    Du kannst unter Nettolohnrechner ausrechnen was dein Bekannter bekommen würde.Es dürften auch bei der Steuerklasse schon etwas mehr wie 1000 Euro werden.Er könnte in der Leihfirma nachfragen ob es die Möglichkeitn einer Fahrgemeinschaft gibt oder direkt von der Firma eine Fahrtgelegenheit möglich ist das er auf Grund des Zustandes seines Fahrzeuges nicht diesen weiten Arbeitsweg zurücklegen kann.Meist erledigt sich dann das Angebot der Leihfirma.Der Fahrtweg ist für ihn eigentlich eine Zumutung.

    Wohngeld könntet ihr probieren aber das müßtet ihr beide beantragen denn ihr lebt ja auch zusammen.Kindergeld müßte sie eigentlich weiterhin bekommen wenn sie sich arbeitssuchend meldet.Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie dann wenn sie eine Prüfung abgelegt hat und den Nachweis dafür in den Händen hält.Die Agentur für Arbeit kann nicht eine Ausbildung als abgeschlossen erklären und ihr auch keinen Facharbeiterbrief ausstellen.

    Den Zahnarzt kannst du nicht verpflichten dir zu helfen.Dies würde er nur machen indem er dir vielleicht die Zähne die dir Schmerzen bereiten zieht.Im Grunde brauchst du einen Kostenplan den du in der Krankenkasse abgibst.Natürlich zahlt die Krankenkasse dir nur die Grundversorgung und keine Extras wie z.B. teure Implantate.Bei der Summe wäre es vielleicht ratsam einen zweiten Arzt deine Zähne zu zeigen.Hast du nicht mal geschrieben das du privat Versichert bist da sollte es doch gar keine Probleme bezüglich der Bezahlung geben.Oder war das wie vieles von dir geflunkert.

    Nur weil du nicht Recht hast stampfst du wieder mit den Füßen wie ein bockiges Kind.Mensch kuddel werd Erwachsen.Es mag sein das es Ausnahmen bezüglich der Regelleistung für Bekleidung gibt aber eben nur in Ausnahmefällen wie in deinem angebrachten Gerichtsurteil.Das hat aber absolut nichts mit dem Fall hier zu tun.Sie kann ihr Kind ja schlecht mästen bis es auf die Ausnahmeregelung zutrifft.******

    Unterhalt und Kindergeld wird komplett angerechnet.Du müßtest für diese Kinder dann Kinderwohngeld beantragen.Die KV wird sobald du Leistungsberechtigt bist übernommen.Deine Kinder können ganz normal ihren Abschluß machen und dann auch gegebenenfalls Bafög beziehen.

    Was sagt denn das JC warum deine Bearbeitung solange dauert.Wenn du kein Geld mehr hast dann bist du mittellos und kannst eine sofortige Bearbeitung und auch eine Geldauszahlung verlangen.Wenn dein Antrag aber ab 1.6. gilt dann zahlt das JC den Mai nicht.

    Ja du hast schon recht.Bei uns nennt sich das ein bisschen anders.Mein Sohn hatte damals auch so eine Berufsvorbereitende Maßnahme gemacht und da durfte er das BAB nicht beantragen sondern bekam direkt über die Berufsberatung einen Antrag wo dann über den Träger monatlich gezahlt wurde.Wenn es wie hier eine Maßnahme durch das JC ist dann müßte er weiterhin noch ALG2 bekommen denn von dem BAB plus Fahrtkosten kann er ja nun kaum leben.