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Hartz IV – für Ausländer/EU-Bürger
Wenn Sie Ausländer sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben oder Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte. Bislang geduldete Ausländer können unter den Voraussetzungen der §§ 104a und 104b Aufenthaltsgesetz eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mit Erhalt dieses Aufenthaltstitels kann dann auch Arbeitslosengeld II bezogen werden.
Nicht in den ersten 3 Monaten
Dieser Anspruch besteht aber nicht während der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Bleiberecht / Altfälle
Sonderregelung bei Freizügigkeit
Wenn Sie EU-Bürger sind, genießen Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger Freizügigkeit in Deutschland. Sie haben dann auch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes in Deutschland bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Unverschuldete Arbeitslosigkeit
Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder oder unfreiwillige Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Tätigkeit haben Sie für die Dauer von 6 Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Weitere Ausschlussfälle
Weiterhin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wer sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Dies gilt dann auch für die Familienangehörigen.
Zudem vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen sind Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Einfach nur so kann deine Mutter keine Leistungen bekommen sondern sie müßte sich dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
