Beiträge von Kitty121

    Schau mal hier:



    Hartz IV – für Ausländer/EU-Bürger



    Wenn Sie Ausländer sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben oder Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte. Bislang geduldete Ausländer können unter den Voraussetzungen der §§ 104a und 104b Aufenthaltsgesetz eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mit Erhalt dieses Aufenthaltstitels kann dann auch Arbeitslosengeld II bezogen werden.

    Nicht in den ersten 3 Monaten

    Dieser Anspruch besteht aber nicht während der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland.

    Bleiberecht / Altfälle

    Sonderregelung bei Freizügigkeit

    Wenn Sie EU-Bürger sind, genießen Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger Freizügigkeit in Deutschland. Sie haben dann auch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes in Deutschland bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit

    Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder oder unfreiwillige Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

    Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Tätigkeit haben Sie für die Dauer von 6 Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

    Weitere Ausschlussfälle

    Weiterhin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wer sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Dies gilt dann auch für die Familienangehörigen.

    Zudem vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen sind Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten


    Einfach nur so kann deine Mutter keine Leistungen bekommen sondern sie müßte sich dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

    Oh je kuddel und lesen naja.Wir sind alle voll beim Thema nur du findest mal wieder den Anschluß nicht.Es ging hier nicht um Unter oder Übergrößen sondern um eine weitere Ausstattung für ein Kind das seinen Kleidern entwachsen ist und dafür gibt es nun mal nichts.
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    In dem Urteil geht es um Unter oder Übergrößen und nicht um ein Bekleidungsgeld wenn Kinder ihren Sachen entwachsen sind.Wenn du also extrem dick bist oder was weiß ich zu groß oder zu klein und nicht in einem normalen Geschäft Bekleidung kaufen kannst sondern eben in Spezialgeschäften indem die Kleidung eben teurer ist als normal dann kannst du da eine Erhöhung des Regelsatzes für Bekleidung beantragen.Dies trifft auf ein Kleinkind wohl kaum zu.

    Ich glaube es gibt nur wenige Väter die derart verblödet sind das sie nur wegen der Kinder nie wieder arbeiten wollen oder werden.Den Verstand sollte man vorher einschalten und nicht wenn das KInd bereits unterwegs ist.Die Frauen schaffen es auch ganz gut ohne Männer ihre Kinder großzuziehen und dazu auch noch zu arbeiten.Irgendwann sind auch die Kinder groß und der Mann hat ewig Schulden und lebt da wo er auch hingehört ganz unten.Der obdachlose kann ja schon mal einen Brückenplatz reservieren.

    Bei einer Berufvorbereitenden Maßnahme gibt es eigentlich kein BAB sondern einen festen Betrag und die Fahrtkosten.Wie hoch dieser wäre müßtest du bei der Berufsberatung erfragen.

    Babyausstattung gibt es nur einmal und zwar vor der Geburt des KIndes.Wenn dein Kind den Sachen jetzt entwachsen ist mußt du genau wie jeder andere auch neue Bekleidung von der Regelleistung kaufen.Solltest du erneut schwanger sein und ein zweites KInd bekommen kannst du auch eine neue Ausstattung beantragen.

    Ist doch toll das du zu dieser Erkenntnis schon gekommen bist.Da ist dieses Forum ja doch zu etwas gut.Allerdings wundert es mich bei dir nicht wo noch nie was war kann auch nichts dazukommen.

    Kuddel wie wissen doch schon woran du leidest deshalb brauchst du es nicht nochmal groß hier reinstellen.Es gibt bestimmt auch ein Forum für Leute wie dich die nicht richtiug lesen nund schreiben können.Da brauchst du dich nicht schämen.

    Na dann drück dich doch richtig aus und schreibe nicht das sie sich eine Krankenkasse aussuchen kann und das JC diese dann nicht ablehnen kann.Dann mußt du das Kind auch beim Namen nennen Gesetzliche Krankenkasse

    Na aber kuddel wo du doch so gute Erfahrung mit der Post hast denn du schickst doch alles was zum SG muß mit eben dieser.Also wirklich du weißt auch nicht was du willst.Heute hü und morgen hot.