Beiträge von Kitty121

    Du kannst zeitgleich einen Antrag auf ALG2 bei deinem JC stellen.Dort mußt du auch mit angeben was für Leistungen du sonst noch beantragt hast.Du brauchst also keine Angst haben das du etwas falsch machst.Die Behörden tauschen sich eh untereinander aus.Im JC solltest du auch gleich eine Wohnung beantragen.Sobald du weißt wie hoch die Kosten sein dürfen kannst du auf die Suche gehen und dann läßt du dir die Wohnung genehmigen und beantragst die Erstausstattung.

    Da dein Sohn unter 25 ist müßtet ihr noch für ihn aufkommen.Leistungen bekäme er keine.Wenn er die Ausbildung nachweislich aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen hat und Ausbildungssuchend gemeldet ist müßte Kindergeld möglich sein.Ansonsten bleibt ihn nur die Berufsberatung des Arbeitsamtes bzw. die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle.Ohne Ausbildung wird er kaum eine Möglichkeit haben eine Arbeit zu bekommen die gut bezahlt wird.

    @ Kaktusblüte Was gibst du denn hier für einen Schwachsinn von dir. Hättest du in der Zeit wohl mal lieber an deiner Matratze gehorcht.


    Zunächst wird er sicher eine Sperre bekommen denn ein Aufhebungsvertrag bedeutet nun mal dann ohne Arbeit dazustehen. Nur weil es etwas Ärger auf Arbeit gibt sollte man nicht so ohne weiteres kündigen. Da der Arbeitsvertrag wohl sowieso befristet war hätte man auch noch die paar Wochen arbeiten können wenn man weiß das eine Verlängerung nicht gemacht wird von seitens des Arbeitgebers.


    Du schreibst das du umziehen und dir einen anderen Job suchen wolltest. Das ist ja gut und schön allerdings hast du es gerade falsch herum gemacht. Wenn du vom ALG1 eine Sperre bekommst dann wirst du zwar übers JC erstmal Leistungen bekommen, aber nur auf Darlehensbasis. Die Kaution ist eh eine Kann Bestimmung. Darauf hättest du keinen Rechtsanspruch. Entweder müßtest du schauen ob der Vermieter sich auf eine Ratenzahlung einlässt oder ob dir Familie und Freund weiterhelfen können.Im Bezug auf deine Tiere müßtest du doch wissen ob du diese in der neuen Wohnung halten kannst. Ansonsten müßtest du ein neues Zuhause für Sie suchen.

    Es ist schon so wie ich schrieb. Wenn du arbeitest und zuwenig verdienst bekommst du ja trotzdem Leistungen. Würdest du am 1.09 mit einer Arbeit beginnen und aber erst am 1.10. das erste Geld bekommen so hättest du im September noch Anspruch auf die vollen Leistungen.

    Also ich denke mal das wohl keiner einfach so aus dem Gefängnis kommt und dann mit nichts auf der Straße steht.Die Insassen dort bekommen doch jede Menge Hilfe.Deine Freundin müßte doch einen Bewährungshelfer haben der ihr in der ersten Zeit zur Seite steht.Ansonsten wird sie wohl nicht drumherum kommen und im JC anfragen müssen was los ist.

    Wenn deine Mutter Pflege braucht dann sollte über die Krankenkasse auch eine Pflegestufe möglich sein.Es gibt ja auch nicht nur ein Pflegeheim.Wenn in diesem Heim wo deine Mutter derzeit ist einiges im argen liegt hättest du dich doch schon längst um ein anderes kümmern können.

    Ich kenne diese Anlage nicht aber du kannst doch die Fragen beantworten.Miete zahlt ihr jeder zur Hälfte und natürlich nutzt ihr Zimmer gemeinsam.Einkaufen geht ihr gemeinsam und die Mahlzeiten bereitet jeder mal vor.Die Reinigung der Räume erledigt auch jeder und zusammen wirtschaften tut ihr nicht.Deshalb habt ihr auch kein gemeinsames Konto.

    Bei dem Einkommen deiner Mutter nebst Stiefvater werden sie aus den Sozialkassen nichts bekommen zumal auch das Haus bezahlt ist und somit nur die Nebenkosten berücksichtigt werden müßten.Dein Halbbruder müßte eigentlich den vollen Regelsatz bekommen und auch etwas zur Miete wenn er denn eine bezahlen würde.Warum er nur 160 Euro bekommt kann ich nicht sagen.Eventuell hat er Sanktionen bekommen.Bei deinem Einkommen wirst du deiner Mutter nichts zahlen müssen da sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen müßte und auch kann.Sollte Sie auf Grund Ihrer Erkrankung nicht mehr alles tun können bzw. Pflegebedürftig werden dann müßte sie über die Krankenkasse eine Pflegekraft beantragen.Hierzu müßte aber erstmal eine Pflegestufe ermittelt werden.Im Bezug auf das Essen gibt es doch über Arbeiterwohlfahrt oder Caritas die Möglichkeit eine warme Mahlzeit ins Haus zu bekommen.Diese muß sie natürlich bezahlen und dies wird auch der Staat nicht für Sie übernehmen.Im Grunde genommen kann man dich und auch deine Schwester zu nichts zwingen.Wenn deine Mutter alleine nicht mehr zurecht kommt müßte sie in ein Pflegeheim gehen.

    Für eine BG ist relevant wie lange ihr gemeinsam in einer Wohnung lebt und eben gemeinsam wirtschaftet.Wenn dies erst seit dem 1.07. der Fall ist könntet ihr ein Jahr auf Probe zusammen leben bevor das JC euch als BG einstufen könnt.Das Einkommen der Eltern hat das JC nicht zu interessieren da diese ja keinen Unterhalt mehr leisten müssen.Ihr solltet das JC schriftlich auffordern bis zu einer gewissen Frist euren Antrag zu bearbeiten und gleichzeitig darauf hinweisen ansonsten einen Anwalt bzw. das Sozialgericht zu bemühen.Meistens kommen sie dann schon in die Gänge.

    Wenn deine Tochter dauerhaft bei dir leben will dann brauchst du das Geld welches du derzeit an Unterhalt zahlst ja sowieso für dich bzw. deine Tochter. Der Mutter würde dieses Geld gar nicht mehr zustehen.Schließlich würde sie ja die Tochter auch nicht mehr versorgen müssen.Ich denke ob deine Ex nun eher am Geld hängt als am Kind, in letzter Sache sollte es hier um den Willen deiner Tochter gehen und nicht darum, ob deiner Ex ein paar Euro für den nächsten Shoppingbummel fehlen.

    Kommt darauf an wann du den Antrag gestellt hast.Im Grunde genommen dauert eine Bearbeitung so um die vier Wochen.Wenn diese Zeit bereits verstrichen ist und es ja bei dir auch um die Mietzahlung geht solltest du das JC schriftlich dazu auffordern deinen Antrag zu bearbeiten.Ansonsten hättest du die Möglichkeit dir einen Beratungsschein zu holen und dann einen Anwalt zu nehmen.Im Bezug auf die Kaution ist es nicht gesagt das das JC diese übernimmt.Es kann auch abgelehnt werden.