Beiträge von Kitty121

    Ich nehme mal an das MAE für irgendeine Maßnahme steht.Wenn du eine Maßnahme über das JC machst müßtest du die Betreuungskosten dort beantragen.Ob es in Brandenburg auch die Möglichkeit gibt das das Jugendamt dafür die Kosten tragen würde weiß ich nicht.Warum kannst du die Kinder nicht volltags unterbringen?Andererseits könnte natürlich dein Freund auch die Kinder rechtzeitig abholen.Wo liegt da das Problem.

    Ich würde zu einer Schuldnerberatung raten wo vielleicht mit deren Hilfe mit den jeweiligen Gläubigern kleine Raten vereinbart werden können.Anonsten bleibt für ihn nur eine Privatinsolvenz.Das JC wird kaum die Schulden für Gas und Strom übernehmen.

    Mit welchem Recht verlangt denn das JC einen Mietvertrag von dir.Meistens ist es doch so das nur einer im Mietvertrag steht.Wenn du bei deinem Freund ordnungsgemäß gemeldet bist dann hast du einen festen Wohnsitz ob du nun im Mietvertrag stehst oder nicht.Es stehen dir also Leistungen zu.

    Ich nehme mal an das ihr euch die Wohnung beim JC habt genehmigen lassen und ihr somit die Wohnung auch beziehen könnt.Zuständig wäre das JC in dessen Bereich ihr ziehen werdet.Je nachdem wie hoch dein ALG1 ist könnte sich der Leistungsbezug deiner Verlobten verringern da ihr ja ab dem Zusammenzug als BG gerechnet werdet.Ob ihr für Möbel etwas bekommen würdet glaube ich nicht da deine Verlobte ja sicher bereits eine eigene Wohnung hat und durch deinen Bezug von ALG1 hast du auf Erstausstattung keinen Anspruch.Auch für den Umzug bzw. Renovierung werdet ihr nichts bekommen denn der Umzug ist ja nicht vom JC gewillt.Allerdings kann ja deine Verlobte Geld für das neue Kind beantragen.

    @ dms Er will doch mit der Freundin zusammen ziehen und diese wird ja nicht genau dort auch die Ausbildung machen wie er.Sonst könnten sie ja beide in die Nähe der Ausbildungsstätte ziehen und das Thema hohe Fahrtkosten hätte sich erledigt.

    Was du an Schulden hast bzw. welche Raten du da bezahlen mußt geht das Bafögamt nichts an.Im Grunde genommen würde ja dann der Staat deine Schulden bezahlen wenn sich durch die Beträge dein Einkommen mindert.Deine Insolvenz hat mit dem Bafögantrag nichts zu tun.Trotzdem ist ja nicht gesagt das dein Sohn deshalb keine Bafög bekommen würde.

    Ihr müßtet schon mit dem Wohnungsvorschlag bezüglich qm und Kosten im JC eine Genehmigung einholen.Die Wohnung ist für zwei Personen zu groß.Es kommt aber auch immer darauf an ob in eurer Gegend eine kleinere und damit günstigere Wohnung zu finden wäre.In Ausnahmefällen stimmt das JC auch einer größeren Wohnung zu wenn sie Kostenmäßig im Rahmen liegt.Solltet ihr den Mietvertrag unterschreiben und das JC euch das ganze ablehnen oder nur einen Teilbetrag bezahlen müßtet ihr den Rest aus dem Regelsatz bestreiten.Besser ist es dann doch erstmal mit dem SB zu sprechen.

    Tja ist halt wie überall.Ich kann schon verstehen, das es dich ärgert das du nicht weiter machen kannst, aber einer deiner Kollegen schon.Aber ich denke, das hängt auch von deinem SB ab.Ich weiß nur, wie das bei uns hier mit den kommunalen Arbeiten ist und hier hat die Firma kein Mitspracherecht was die vom Amt angewiesenen Leute angeht.Ích kenne einen, der in solch einer Maßnahme war allerdings nur zwei Jahre und dieser hat den vollen Lohn in dieser Zeit bekommen.Er ist aber anschließend auch nicht übernommen worden, obwohl ausreichend Arbeit da gewesen wäre.Nach der Maßnahme, hat er erstmal ALG1 bekommen und einer seiner Mitstreiter, hat danach gleich eine ähnliche Maßnahme bekommen nur mit etwas weniger Geld.In der zwischen Zeit hat er aber wieder Arbeit gefunden.Was deine Entlohnung angeht, das ist sicher nicht die Welt was du da bekommen hast, aber mein Nachbar muß jetzt vom JC aus ein Jahr lang eine Maßnahme machen, wo er täglich 6 Stunden arbeitet also wie bei dir 30 Stunden die Woche.Er bekommt dafür 260 Euro monatlich gezahlt und muß davon, aber auch noch seine Fahrtkosten bestreiten.Täglich muß er 28 km fahren. Kannste dir selber ausrechnen was da am Ende dabei rum kommt.

    Das Problem ist ganz einfach das es einige Berufe gibt die fast nur über diese schulischen Ausbildungen möglich sind. Diese Schulen sind nicht billig und wenn es keine anderen Ausbildungsmöglichkeiten gibt wird dies auch weiterhin so sein. Bei meiner Tochter war es so das die Hälfte der damaligen Schüler bereits wieder etwas anderes machen da sie in dem erlernten Beruf nichts gefunden haben.Bei Vertragsabschluß wurde aber gesagt das mit der Ausbildung jederzeit ein Arbeitsplatz zu finden sei. Mein Kind hat auch nur durch weitere Lehrgänge die wieder Geld gekostet haben jetzt einen Arbeitsplatz gefunden wo sie einigermaßen verdient.Allerdings kannst du die Arbeitszeit und den Verdienst nicht in Relation setzen denn dafür würden viele morgens gar nicht erst aufstehen.

    Du bist doch schon gut gefahren mit drei Jahren Maßnahme.Im Grunde genommen gab es doch genug Arbeit und gibt es mit Sicherheit auch weiterhin in dem Unternehmen.Es ist nur so das deine Förderung von seitens des Amtes nicht mehr gezahlt wird und du somit dem Unternehmen komplett auf der Tasche liegen würdest.Deshalb nimmt die Firma lieber wieder neue Leute.Einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen hast du nicht das ist immer Entscheidung des Amtes.Ansonsten würden ja immer die gleichen Leute davon profitieren.

    Also mir wären die Anwaltskosten lieber, als meinem Nochmann Geld zu zahlen, was ich vielleicht gar nicht müßte, nur weil ich es nicht besser weiß. Warum soll er arbeiten gehen oder sich bezüglich der Ausbildung anstrengen, wenn er umsonst wohnen kann und auch noch jeden Monat fürs nichtstun Geld bekommt.

    Die Zeiträume für die Bafög gezahlt wird ist überall etwas anders.Meine Tochter bekam Bafög immer bis Ende Juli und mußte ab August neu beantragen.Meist wie die Schuljahre laufen.

    Der Arbeitsplatz ist nicht schlecht.Das einzige Problem bei dir ist die große Entfernung und die damit verbundenen Kosten.Aufstockung oder auch Wohngeld wirst du kaum bekommen.Ich frage mich aber warum man sich in einer solch weit entfernten Firma bewirbt denn die Kosten hat man doch vorher schon im Auge. Bleibt nur Umzug oder schauen ob du günstiger zum Arbeitsort kommst.

    Wo ist jetzt dein Problem?Ein paar klare Regelungen wie bezüglich rauchens und den Pausen sowie dem Umgang in der Firma ist doch nicht schlecht.Alles andere finde ich jetzt auch nicht so schlimm wenn du dich an die betrieblichen Regelungen hälst mußt du doch nicht befürchten zur Kasse gebeten zu werden.Wovor hast du denn Angst?

    Mit dem Unterhalt das ist teilweise ziemlich kompliziert da wohl auch gerechnet wird was ihr in den Jahren eurer Ehe an Einkommen hattet.Du hast ja auch jetzt erst mit einer Arbeit begonnen.Ich würde dir schon zu einem Anwalt raten.Dieser kann dir dann auch Tips geben wie das mit der Wohnung ist.Ich denke das es besser wäre wenn einer von euch auszieht.Das er dies nicht tun wird ist klar denn du bezahlst ja alles und ihm geht es sehr gut. Warum sollte er dann daran etwas ändern.Das einzig gute ist wohl da ihr keine Kinder habt wirst du ihm nicht ewig Unterhalt zahlen müssen denn er ist ja in der Lage zu arbeiten.Also warte nicht lange und mach einen Anwaltstermin.