Beiträge von Kitty121

    Du solltest erstmal einen Anwalt aufsuchen und diesem deine Situation schildern denn diese wissen ganz genau was dir zusteht und was nicht.Dort wird dir dann auch gesagt wie das mit den Kosten ist denn wenn du kein Einkommen hast dann müßtest du Prozesskostenbeihilfe beantragen mit deren Hilfe du dann deine Anwaltskosten bestreiten kannst.Das dein Mann dir unterstellt du wärest nicht in der Lage dich um die KInder zu kümmern ist quatsch da du ja Hausfrau bist und die Betreuung der Kinder in den letzten Jahren übernommen hattest.Von daher solltest du schauen das du mit Hilfe deines Anwaltes die Kinder so schnell wie möglich bekommst und eventuell selbst wieder in das Haus ziehst und dein Mannn sich eine Wohnung sucht.Gerade wenn er jetzt keinen Unterhalt zahlt müßtest du Sozialleistungen beantragen die du sicher nur als Darlehen bekommen wirst bis die Unterhaltszahlungen geklärt sind vor allem damit du nicht aus der Wohnung fliegst.

    Wenn er zwei Termine nicht wahrgenommen hat dann gibt es meistens eine Sanktion aber keine direkte Abmeldung.Eigentlich sollte er sich doch wenigstens nachdem er abgemeldet wurde beim Jobcenter mal gemeldet haben denn wenn er vier Monate keinerlei Leistungen bekommen hat frage ich mich wovon ihr gelebt habt und er hätte doch dann einen neuen Antrag stellen müssen.

    Du kannst dich natürlich erstmal arbeitslos melden und ALG2 Leistungen beantragen aber du solltest schnellstens einen Anwalt aufsuchen der dir dann dabei helfen wird deine Ansprüche durchzusetzen und auch das du deine KInder wiederbekommst.

    Müßtest du Widerspruch einlegen und deinerseits darlegen wie oft das Kind nun bei der Mutter ist.Wenn es mehrere Tage sind für die die Mutter dann auch Leistungen erhält wirst du etwas weniger bekommen weil ansonsten ja für das Kind doppelt gezahlt werden würde.

    Du müßtest dich erkundigen ob die Schule die du besuchst Bafög gefördert ist.Sollte dies so sein könntest du dann dieses beantragen.Dazu bekämst du dein Kindergeld und Unterhalt von deinen Eltern.Wenn du nun noch nebenbei etwas arbeiten könntest sollte es für eine kleine Wohnung oder eine WG reichen.Allerdings wirst du keine Sozialleistungen erhalten.

    Wenn es dein erster Antrag auf ALG2 ist dann muß dieser natürlich erstmal bearbeitet werden um zu sehen ob dir überhaupt Leistungen zustehen.Was ich nicht verstehe ist wovon du bisher gelebt hast.Wenn du gearbeitet hast dann hättest du eventuell erstmal einen ALG1 Anspruch.

    Wenn du eh persönlich vorbeigehst dann sollen sie dir einfach einmal zeigen wo geschrieben steht das deine Eltern weiterhin für dich aufkommen müssen.Eine solche Stelle im Gesetz gibt es nicht zumal du über 25 bist.Die Leistungen stehen dir zu und sollten sie es ablehnen brauchst du dich gar nicht mit einem Widerspruch aufhalten denn du bist ja schließlich auf das Geld angewiesen und solltest gleich eine Klage einreichen.

    Das hier geschilderte ist eine Ausnahmesituation die so nicht bei jeden zutrifft.Bei den meisten handelt es sich um die ganz normalen Streitereien und da gibt es weder ein Gutachten noch eine eigene Wohnung innerhalb von 5 Minuten.